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Johannes Schulze und das höhere preussische Unterrichtswesen in seiner Zeit
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193
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Schulzes Verhältniss zu Ingersleben. 193

und ihn einen in jeder Hinsicht ausgezeichneten Geschäfts-mann genannt habe. Schulze legte auf dieses Lob besondernWerth, weil man ihn in Berlin Ingersleben gegenüber alseinen schwärmerischen Menschen geschildert hatte: es machteihm Freude, den „Leuten, die mit Geringschätzung auf dieTheoretiker herabsehen", zu zeigen, wie wenig Schwierigkeitenes ihm kostete, sich in den Geschäftsgang und in die Ge-schäftsformen zu finden, bei deren Behandlung seine HanauerErfahrungen ihm trefflich zu Statten kamen; die Anerken-nung, die ihm gezollt wurde, that ihm doppelt wohl, nach-dem er „unter dem hessischen Joch nur Gerechtigkeit ge-sucht und nicht gefunden" hatte.

So war ihm hier ein fruchtbares Wirken für die grossenAufgaben möglich, an deren Lösung er mit Ingersleben zuarbeiten hatte; wie sehr Beide in deren Auffassung einver-standen waren, zeigt sich deutlich darin, dass Ingerslebenausdrücklich seine volle Zustimmung zu der Denkschrift er-klärte, welche Schulze am Ende des Jahres 1816 über dasKirchen- und Schulwesen im Grossherzogthum Niederrheinund besonders im Begierungsbezirk Coblenz verfasste*). Erwar dazu durch den damaligen Staatsrath, den späterenMinister Klewitz veranlasst, der von Berlin in das Rheinlandgesandt war, um au Ort und Stelle die dortigen Verhältnissezu studiren und Vorschläge wie zur Linderung der durchdie Missernte von 1816 entstandenen Noth**) so auch zurRegelung der Verfassungs- und Verwaltungsfragen zu thun;unter allen hochwichtigen Gegenständen schien ihm, wie er

*) Auf diese im Berliner Geh. Staatsarchiv (Rep. 74 H. II Nr. 13)aufbewahrte Denkschrift hat schon Treitschke, Deutsche Geschichte II,277 hingewiesen.

**) Die hierauf bezüglichen interessanten Schreiben an den Königund au Klewitz aus dem November 1816 sind von Neigebaur in seinerDarstellung der provisorischen Verwaltungen am Rhein von 1813—1819.(Köln 1821) S. 291 ff. abgedruckt; nur sehr kurz sind dagegen indiesem Buche die uus besonders interessirenden Verhältnisse des Unter-richtswesens behandelt. Dessen Verfall unter französischer Herrschaftund die Bemühungen Sacks für seine Hebung schildert NeigebaurS. 117 ff.; aus der spätem Zeit theilt er nur S. 259 ff. die Urkundenüber die Gründung der Universität Bonn mit.

Varrentrapp, Job. Schulze. 13