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3 (1912) Proben der höfischen Epik aus dem XIII. und XIV. Jahrhundert
Entstehung
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FEL XLII.

TAFEL XLII.

Ä. MAI UND BEAFLOR.

Cod. germ. 57 (früher 137) vom Anfang des XIV., vielleicht noch vom Ende desXIII. Jahrhunderts, vereinigt in sich zwei, von verschiedenen Schreibern angefertigte Hand-schriften, von denen die erste, Blatt 1 bis 52, das Gedicht eines unbekannten Verfassers vonMai und Beaflor, die zweite, Blatt 53 bis 166, Heinrichs von Yeldeke Eneit und Ottes Eracliusenthält. Beide Teile sind unvollständig, da dem ersten ausser dem Doppelblatt 2/7 der erstenLage am Ende ein voller Quaternio, dem zweiten ein ebensolcher am Anfang fehlt; ausser-dem ist der erste Teil durch den Buchbinder in grosse Unordnung gebracht worden, die durcheine neue Blattzählung berichtigt ist. Beide Teile sind in bayerisch-österreichischer Mundartgeschrieben. Die Herkunft der Handschrift ist unbekannt; die erste Nachricht von ihr gabHardt (1796). Mai und Beaflor wurde im Jahre 1848 von Pfeiffer und Vollmer herausgegeben.

Vgl. Hardt im Bragur IV, 2 (1796), S. 196 f. Docen in Äretins Beiträgen IX (1807),S. 1199 ff. Mai und Beaflor herausgegeben von Pfeiffer und Vollmer. 1848 (= Dichtungendes deutschen Mittelalters, Band VII), S. XVII. Ferdinand Schultz, Die Überlieferung dermittelhochdeutschen Dichtung Mai und Beaflor. 1890, S. 4.

B. ULRICH VON TÜRHEIM, RENNEWHRT.

Cod. germ. 42 (früher 128) ist im XIV. Jahrhundert von mehreren, mindestens vondrei Händen geschrieben worden und enthält einen Teil von Ulrichs von Türheim Rennewart,jedoch nicht lückenlos, da der Eingang, die Lagen 21, 24 und 25 und am Schluss eineganze Reihe von Blättern fehlen. Die Handschrift befand sich schon mindestens seit demEnde des XVI. Jahrhunderts in der alten Münchener Hofbibliothek, in der sie die BezeichnungManuscr. Teutsch St. 4, Nr. 7 trug. Dass sie aus dem Zisterzienserkloster Heilsbronn,zwischen Nürnberg und Ansbach, stamme, ist eine von Roth aufgestellte, aber nicht bewieseneVermutung. Was auf fränkischen Aufenthalt schliessen lässt, ist die auf der Innenseite deshinteren Deckels aufgeklebte Urkunde von der Verpfändung von Malmsbach in Mittelfrankenvom 8. Juli 1332. Die Mundart der Handschrift ist nach Roth bayerisch. Die erste kurze Be-schreibung gab, nach einer früheren ungenauen Mitteilung Adelungs (1784), Hardt im Jahre 1796.

Vgl. Adelung im Magazin für die deutsche Sprache II, 3 (1784), S. 24. Hardt imBragur IV, 2 (1796), S. 192 f. Eduard Lohmeyer, Die Handschriften des Willehalm Ulrichsvon Türheim. 1883, S. 18 f.

PQ