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Die Strassburger Tucher- und Weberzunft : Urkunden und Darstellung ; nebst Regesten und Glossar ; ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Weberei und des deutschen Gewerberechts vom XIII. - XVII. Jahrhundert
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arbeitenden Weberei aus der vorher in der Hauptsache nur vorhandenen Haus- undFamilienarbeit. :

Wir haben uns zunächst eine Vorstellung von der Arbeitstheilung jener Tagezu machen, wir haben zu fragen, welche gewerbliche und technische Bedeutung die unsbereits bekannten Gruppen der Wolleschläger, der Weber, der Tuchscherer und derTucher hatten, ob und in wie weit noch weitere Fortschritte in der Arbeitstheilungder Strassburger Gewebeindustrie bis gegen 1432 vorkamen?

Und lassen wir zunächst die Tucher, die urkundlich zuerst 1381 und zwar alseine Zunft mit den Wollschlägern genannt werden, bei Seite, so sind es vor Allem dieWeber und die Wollschlägor, diese 1350, jene 1330 als Zunft in unseren Urkunden auf-tretend, deren Verhältniss zu einander uns interessirt. Während offenbar die Zurichtungdes Flachses bis zur Verwebung, das Rösten, Brechen, Schwingen, Hecheln und Spinnennoch ganz Hausarbeit der ländlichen oder städtischen Wirtschaften war, hatte dieWolle für die entsprechenden Thätigkeiten ein besonderes Gewerbe erzeugt, das in Strass-burg und anderwärts von der Weberei ganz getrennt war: das Wollschlägorgewerbe. DieSchafwolle muss zuerst gereinigt und gewaschen werden, was schon im Alterthum mit Seife,auch Wein, Oel und Schweinefett geschah. Dann wurde dieselbe zum Trocknen ausge-breitet und auf den Schlngetischen mit Stöcken geschlagen. Darauf wurde sie gezupft, ge-strichen, gekämmt, theilweise auch gefärbt und endlich versponnen. Ohne Zweifel besorg-ten die Wollschlägor in Strassburg alle diese Geschäfte; das Schlagen, Spinnen und Zube-reiten der Wolle wird ausdrücklich (Urk. 13) als ihre Thätigkeit bezeichnet; sie übten siefür die Weber und für Privatleute, für Hausleute. Klosterleute, Landleute, wie die Woll-schlägerordnung sagt. Wie es scheint, schlugen sie auch für die Hutmacher ursprünglichdie Wolle und wollten daher 1301 denselben nicht erlauben, ihren Knechten das Wolle-schlagen zu lehren, setzten auch durch, dass diese nur Haar und Wolle zusammenschlagen durften. Ihre deutlich hervortretende Angesehenheit, die sich z. B. in ihrerRangordnung 1332 schon zeigt, beruhte ohne Zweifel darauf, dass sie frühe anfingenneben dem Lolmwerk den Wollhandel zu treiben, die rohe Wolle einzukaufen, dasfertige Produkt zu verkaufen. Dazu hatten sie ja schon gegen 1300 nicht weniger als13 Unterkäufer, die sie mehr oder weniger als ihre Untergebenen betrachteten. Sonsthätten sie nicht beschliessen können,- ihrem Hauptkannen, ihrem Knecht, wie sie ihnnennen, zugleich für die Zeit seiner Anstellung den Unterkauf zu gestatten.

Ob und in wie weit wir im übrigen Deutschland im 14. Jahrhundert die Woll-schläger als besonderes Gewerbe getrennt von den Webern treffen, darauf kommen wirim nächsteu Kapitel. Das aber müssen wir schon hier hervorheben, dass diese Scheidunguns überhaupt als das ältere ursprünglichere, nur in den Quellen wegen ungenügenderBenennung oder verhältnissinässig später Nachrichten nicht überall mehr deutlich zuerkennende Verhältniss erscheint. Wollschläger und Weber waren nicht etwa ursprüng-lich eins und schieden sich dann im Laufe der Zeit, sondern weil das Weben lange ZeitSache der Frauen in jedem Hause blieb, diese aber das Wollschlagen nicht eben so leichtbesorgen konnten wie das Weben, bildete sich die Wollschlägerei als Gewerbe, theil-weise vor, theilweise neben der besonderen Weberei aus. Als nach und nach nebendem Weben der Frauen, der Hörigen und Klosterleute die Weberei um Lohn begann,war sie ein ärmliches, technisch einfaches Gewerbe; die Weber besorgten nun neben

1 Das künftig erscheinende Strassburger erwähnen, also nichts wesentlich Neues über das

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