Druckschrift 
Die Strassburger Tucher- und Weberzunft : Urkunden und Darstellung ; nebst Regesten und Glossar ; ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Weberei und des deutschen Gewerberechts vom XIII. - XVII. Jahrhundert
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

ZWEITES KAPITEL.

Die Entstehung des Zunftwesens und die deutschen Weber- und Gewand-

schneiderzünfte vor 1300.

Die Wurzeln des Zunftwesens: Die germanischen Gilden und die romanisch - christlichenMarkteinrichtungen. — Die karolingische Gesetzgebung. — Die Bischöfe des 10. und11. Jahrhunderts und ihre Stadtverwaltung. — Die Frohnhöfe und die Klöster, die hof-rechtlichen Innungen — Die Stadträthe und ihre Gewerbepolizei. — Die ältestenZunfturkunden und der Begriff der „Eynung". — Die beginnende Selbstständigkeitund die Unterordnung unter den Kath. — Das Zwangsrecht der Zünfte und seinesachliche, persönliche und örtliche Abgränzung. — Die innere Organisation der"Weber-Zünfte des 13. Jahrhunderts. — Die Gewandschneider im Norden Deutsch-lands und die Ursachen ihrer Bildung.

Wenn in einer neuern Untersuchung 1 über Entstehung des deutschen Zunft-wesens unter 35 benutzten, aus der Zeit vor 1300 stammenden auf Handwerke sichbeziehenden Zunfturkunden die grösste Zahl, nämlich 10 den Webern und Tuchmachernangehören, wenn unter 24 von uns gesammelten gewerberechtlichen brandenburgischenUrkunden des 13. Jahrhunderts, die überwiegend auch Zunftprivilegien sind, 6 auf dieGewandschneider und 5 auf die Tuchmacher sich beziehen, während auf andereHandwerke nur je 1, 2 oder höchstens 3 Urkunden kommen, so liegt darin wohl einBeweis, dass die Gewebeindustrie vermöge ihrer natürlichen Bedeutung trotz ihres viel-fach noch hauswirthschaftlichen Charakters doch schon im 13. Jahrhundert eines der wich-tigsten und jedenfalls eines der durch das Gewerberecht bereits am meisten geregeltenund damit für die Zunftverfassung reifesten Gewerbe war. Wir wissen von zahlreichenWeber- und Gewandschneiderzünften des 13. Jahrhunderts; auch die spätere Strass-burger Gewebeindustrie des 14. Jahrhunderts tritt uns in der fertigen Form der Zunft-verfassung entgegen. Es ist also wohl am Platz, durch ein Wort über die Entstehungdes Zunftwesens und der deutschen Weber-Zünfte des 13. Jahrhunderts das Verständnissfür die Strassburger Zustände des 14. Jahrhunderts vorzubereiten.

Die deutschen Zünfte des 13. und 14. Jahrhunderts waren Vereine oder Ge-nossenschaften von Gewerbtreibenden eines Handwerks, die gemeinsam ihre gewerblichenund socialpolitischen Interessen verfolgten, aber ihre Vereinsthätigkeit auch auf alleSeiten des geselligen und gesellschaftlichen Daseins ausdehnten, vor allem für politischeHerrschafts- und praktische Yerwaltungszwecke ihre Verbände ausnutzten oder aus-

Stieda, zur Entstehung des deutschen Zunftwesens (1876) 131—33.