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Die Strassburger Tucher- und Weberzunft : Urkunden und Darstellung ; nebst Regesten und Glossar ; ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Weberei und des deutschen Gewerberechts vom XIII. - XVII. Jahrhundert
Entstehung
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SIEBENTES KAPITEL.

•Die Strassburger Weberei in wirthschaftliclier Bezielmng you 1433—1560,nebst Ausblicken auf die damalige deutsche Gewebeindustrie

überhaupt.

Die Blüthe der deutschen Volkswirtschaft im 16. Jahrhundert und der beginnende Ueber-gang zu neuen Formen der wirtschaftlichen Organisation. — Die Strassburger "Weberoides 15. Jahrhunderts. — Das Verhältniss der Tucher und Weber nach den Urkundenvon 1433, 1449, 1474 und 1481. — Statistik der Strassburger Weberei bis gegen1500. — Der allgemeine Umschwung in der Zeit von 1500 an. — Dio Veränderungin Strassburgs Stapel- und Durchfuhrhandel. — Der Kampf gegen die Wollausfuhr.

— Die zunehmende Einfuhr an Geweben und die Klagen über betrügerischen Tuch-handel. — Die Streitigkeiten in Strassburg über Gesellschaftsverträge im Tuchhandel,und die Händel der Schneider, Tuchscherer, Tuchhändler und Walker. — Die Ver-änderungen in der Färberei und der grosse Streit der Strassburger • Tucher undTuchscherer über den Gebrauch der Farben. — Die Krisis der Tuchmachergewerbein Strassburg und anderen Orten. — Statistisches über die Tucherzunft von 1500—1560.

— Die Versuche die Strassburger Tucherordnungen zu reformiren von 1514—1529.

— Dio süddeutsche Barchent- und Leineweberei und die Strassburger Barchent-schauordnung von 1537—1541. — Die langsam beginnende Erschwerung des Ein-tritts in die Zunft. — Die Behandlung der Frauen und Landweber. — Der Beginndes Lehrzwangs. — Die Forderung der ehelichen Geburt und eineö Heimathscheines.

— Der Lehrvertrag. — Das Gesellenwesen; die versuchte Reaktion von 1460—1465und die Anerkennung der Gesellenbruderschaften gegen 1500. — Die Gesellen-zustände gegen Mitte des Jahrhunderts.

Wie das 15. und 16. Jahrhundert in politischer und rechtlicher Beziehung dasdeutsche Mittelalter abschliesst und unter der schützenden Decke einer hohen glänzendenKultur die Keime der neuen modernen Zeit heranzieht und reifen lässt, so ist es auchin wirthschaftlicher Beziehung. Nach dem Sturm und Drang der volkswirthschaftlichenUmgestaltung im 13., nach den sozialen Kämpfen des 14. Jahrhunderts folgt unter demfördernden Einfluss der städtischen und territorialen Reformen, die wir im vorigen Kapiteltheils angedeutet theils geschildert haben, unter dem befruchtenden Sonnenschein einesgewissen Gleichgewichts der Kräfte und Interessen, einer im ganzen herrschendenFriedensstimmung und langen Friedenszeit jene Nachblüthe mittelalterlicher Volkswirth-schaft, jene Zunahme der Bevölkerung und des Wohlstands, jene Glanzzeit deutscherKunst und deutschen Erfindungsgeistes, die den Neid und die Bewunderung der Nachbar-nationen erregte, nach der wir in künstlerischer Beziehung theilweise heute noch wienach einem verlorenen Paradies zurückblicken. Und doch barg diese Blüthe zugleich

Strasse. Tuch. u. AVeb Zunft, 63