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Die Strassburger Tucher- und Weberzunft : Urkunden und Darstellung ; nebst Regesten und Glossar ; ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Weberei und des deutschen Gewerberechts vom XIII. - XVII. Jahrhundert
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der Verarbeitung des Linnengarns wohl auch das Verweben des Wollgespiunstes; aber sieübernahmen, dazu waren sie viel zu arm, den Einkauf der "Wolle nicht und ebensowenigdas "Waschen, Zupfen, Auslesen, Schlagen und Spinnen derselben. Sic blieben daherzunächst ein Gewerbe für sich, thcils von privaten Kunden, theils von den Wollschlägernbeschäftigt. Und wenn die Strassburger Wollschläger im 14. Jahrhundert auch nochsehr vielfach nicht als Unternehmer, sondern als technische Gohülfen der Privatwirt-schaften, wie die Weber selbst erscheinen, so hatten sie doch das vor diesen voraus, dasssie daneben auch für sich arbeiten Hessen und die Weber um Lohn beschäftigten, nichtaber das Umgekehrte eintrat.

Und das war das Entscheidende: von den beiden technischen Gehülfen derHauswirthschaft trat der an die erste Stelle, der zuerst und am nachhaltigsten verstandUnternehmer zu werden, für den Markt zu arbeiten, zum Hosen Lohn den Gewinn, deraus dem Verkauf, zumal aus dem Einzelverkauf entspringt, zu fügen. Das mag hierder Weber, dort der Wollschlägcr gewesen sein. In Provins z. B., in der Champagne,sehen wir 1304,' dass die "Weber für die fullones und lanatores arbeiten, wie dieseumgekehrt Tuche, die den Webern gehören, in Händen haben. Im Allgemeinen aber,scheint uns der spätere Tuchmacher mehr aus dem Wollschläger als aus dem Weberhervorgegangen zu sein, wie uns die Entwicklung Strassburgs das des Näheren zeigen, undwie diese Auffassung durch die französischen Urkunden bestätigt wird. In der späterenZeit, wo diese Urkunden zahlreicher werden, also etwa von 1350 2 an, erwähnen dieselbenden lanator, den Ducange nicht recht zu erklären weiss, der aber nichts anderes seinkann als unser deutscher Wollschläger, nicht mehr. Allerdings kennt auch das livredes metiers von Paris (1258) nur die toisserans de lange, keinen lanator. Wohl aberstehen sich sonst in der älteren Zeit hier auch Wollschläger und Weber, wie bei uns gegen-über, und ist der Wollschläger derjenige, der sich zum wohlhabenden drapier hinauf-arbeitet. Wir haben oben schon die Verhältnisse in Provins in der Champagne erwähnt,wo im 13. Jahrhundert eine alte blühende Tuchindustrie existirte,' über deren ohneZweifel ebenfalls althergebrachte Organisation wir durch eine Urkunde von 1304wenigstens Einiges erfahren. Da werden die textores einerseits, die fullones und lana-s tores andererseits als besondere Gewerbe erwähnt, aber offenbar so, dass die letzterendie angeseheneren waren. Die königliche Entscheidung eines Streites beider Gruppenvon Handwerkern geht hauptsächlich dahin, dass die ausgelernten, bisher wie es scheintan die Scholle gefesselten Weberlehrlinge nicht mehr gehindert werden sollen, überallin der Champagne zu arbeiten, wo sie wollen, und dass den fullones und lanatoresgestattet wird, auch Söhne von Webern zu Lehrlingen zu nehmen; doch sollen sie dazu nichtgezwungen werden. Beide Bestimmungen scheinen den Makel und die Rechtsnachtheileder Hörigkeit oder Unfreiheit von den Webern zu nehmen. Aehnlich sehen wir in demTuchmacherstatut von Amiens (1308) die Rollen geschieden. Der Wollschläger, derhier im Mittelpunkt der Produktion steht, ist der drapier; für ihn arbeitet die fileresse,

1 Olim ou registres des arrets rondus par lacour du roi (1842) 2, 476.

2 Siehe z. B. Ordonnances des rois de Francede la 3ieme race 2, 396 (Kgl. Entscheidung überStreitigkeiten der grand draperie und des oeuvrerayee in Ronen 1350); 3, 410 u. 510 (Bestätigungder Statuten der Tuchmacher von Troyes 1360u. 1361); 6, 95 (Bestätigung der Statuten der

Tuchmacher von Saint L6 1374); C, 196 (dasselbevon Harfleur 1376); 6, 281 (Bestätigung einerEntscheidung des Bailli von Troyes über Tuch-anfertigung 1377); 6, 364 (Statuten der Tuch-macher von Rouen 1378); Monuments inedits dutiers etat 1, 1, 631 (neues Statut für die Tuch-macher von Amiens 1368).

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