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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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Das anderVerbot / zuschlag oder kommer derTermin vnd Proceß ordentlich zu halstreitigen gueter / auch entsetzung derxxxiiiselben° Termin der betzalung der erbzinß oderVerklagung einer grosser vnthat / dieRenten außliegenden gutern sollenleib vnd leben antrifft / geburt demgehalten werdenkindt gegen den vatter / oder auchTestamenten / wie vnd vber welche gü-dem vatter gegen das kindt nit lxvjter die mogen auffgericht werdenVerbrennung der Pachtguter / alßlxiiijhauß vnd scheurenTestament vnpilliger weiß / vnd andersVergeben oder bescheddigen mit gift /dan ihme geliebt / auffzurichten nie-so das kindt solichs an dem vatter /lxiiijmandt zu dringenoder der vatter an dem kindt vnder-Durch Testament einem kindt oder En-standenckeln etwas vor außzumachen / oderVerfrischung / restitution oder ergen-auch den vngeratenen die vberige antzung wie / durch wen / vnnd auß wassie vfgewendte costen abzuziehen lxiiijvrsachen / auch in was fellen nachTestament zu machen in guetern die ei-dem vrtheil bestendiglich geschehenner zuuergeben hat / wa der Sohnkonneden Vatter / oder der Vatter denVerdencken vber die GerichtspersoSohn verhindern wurde / mag einernen / derwegen sie recusiert werdenlxvjden andern enterben,xxxiiiſmochtenTheilung Bruder oder Schwester kinVerkauf eines guts zweien oder mehrder / jres vatters bruder oder schwe-xciijster verlassener erbschaften / nach derVerkauf / enteusserung vnd alienationKeyser. Constitution lxxvijder elterlichen vatterlichen und anerTochter welche der vatter vorxxv. ja-storbenen erbschafften ist den Geist-ren verheyraten wollen / vnd sich darlichen verbotten / Doch mogen sie inuber in ein vnkeusch leben begeben /jren nöten mit vorwissen der Landtlxvimag enterbt werdenfürstlicher Obrigkeit daruon etwasTochter sollen mit jhrem hylichs pfen-xciiiiverkauffenning zu fridden vnnd abgeguet seinVerkauff erb vnnd erdsall sollen dreylxxxvj. lxxxvijSontag nacheinander außgeruffenlxxxvijTochter verzigwerdenTochtern so von der Ritterschaft / wirtVerkeuff der künfftigen erbfell durchdie succession vnd erbung der seidt vndie vnmündigen ist vntuglich xviijbeifelle nicht abgeschnittē/wan nichtVerkauff / verwechselung / vereusse-sonderlich darauf verzegen lxxxvijrung oder zertheilung der erbschaff-ten vnnd gueter darauß andere zinßVatter der mit seines Shons Ehe-vnd renten haben / kan zu nachtheillweib sich vermischt / mag von demciiiiderselbigen nit geschehenselben Shone enterbt werden, lxvjVermütungen wie weit die beweisenDergleichen so er seinen Shon der sinmogenloß vnd vnuernunftig ist / mit not-Vernaherung suech in Beschudden)turftiger vnderhaltung / artzney vVerpflichtung oder burgschafft deranders nicht versorgen wurde lxvjShone vor jre eltern / vnd hinwiderVatter so ein Christ / mag seinen shonumb der eltern vor jre Shone lxvijso ein ketzer ist enterben lxvijVerschrei