Druckschrift 
Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
Einzelbild herunterladen
 

Bützenbäuer und KindeLiebe getrewenn, Nachdem wir zu erferung komen, das viel vnsezt lidergerichter in criminalsachen jre consultation nit bei iren obergerichternsonder bei aüßlendischen unbekandten Rechtzgelerten nemen und gebrauchtsollen, dardurch nit allein unsere hocheit und jurisdiction entzogen unndverkleinert, sonder auch offtmals unbillige vnrechtmeßige urtheilengeschalt und allerhand straffliche unrechtmeßige hendell in Criminalsachenn vermög Kay: Maytt: und des heiligen Romischen Reichshalßgerichtsordnung an leib vnd leben billig züstraffen entwedernachgelassen oder leiderliche Peen darüber erkent.sich dan solchs nit geburt auch dem altherkomen und vblichen wol-herbrachten gebrauch vnser furstenthumb vnd landen zuwiderals ist unser ernste meinung und beuelch das ir da Euch Crimi-nal sachen vorfallen wurden darüber Jr Irer wichtigkeit halberzu consulieren notturfftigh erachtet bei ewerm obergericht der-wegen ansuchet, welchs dan zu dem fall, wie wir inen auchzubeuelhen gemeint, allergebur woll wird zuerzeigen oder aberda Jnen auf die sach bescheidt mitzutheilen zu schwer etliche vornemegeübte aufrechte Rechtsgelerten derwegen zuersuchen wißen, Vnd daszu diesem also wirklich nachkomen werden wollen wir uns gentzlichbei vermeidung vnser vngnadt vnd ewer straff so wir derwegenvorzunemen bedacht versehen wir uns also Geben auffunserm Schloß zu Hamboch am 10 Junij Anno etc. 7515. A° 1575