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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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Das Ander Register,welchs die materien oder sachen dar-uon in dieser Ordnung trac-tirt / begreifft.BlatBlatOberuffen von dem ordentlichen GeAnlaß / Arbitrium, Arbitramentumricht in was fellen zu zulassen xixAnlaß verbindt die Erben nit / souernAbschrifft oder Copey der einbrachtener darauff nit mit gestaltbrief oder clausulen niemant zu wei-Anlaß vnd vertrege so nechtlicher weilgerenin drunckenschaft / vnd vnordenlicherAbscheidts brieff oder Apostolen nachweiß/ auch mit vorsetzlichem vberengethaner Appellation von Richterntzeigen betrug auffgericht / sein nich-vnd Scheffen zu begeren xxviijtig vnd von vnwerdnAbtreiben der pechter vor vmbganekAppellation von Endt vnd Bejurtheider bedingter zeit in was fellen geschelen / wie vnd wan die schriftlich oderhen mogmundtlich geschehen soll xxviijAction oder forderung da die gueter vnAppellation von execution außgesproder vielen Gerichtern gelegen / anchener vrtheill wan die stat hab xxixwelchem ort vorzunemenxiiijAppellation in was zeit vnnd welcherActa voriger jnstantz in was zeit außzu-geſtalt anhenhig zumacht̄ / auch wiebringensie mit einbringung der acten vnndActa so dem Appellanten geweigert osonst zuverfolgen.der verzogen / dem Oberrichter solchsAppellation wann sie nit anzunemen /anzuziegensonder vor desert vn verlossehen zu-Acta wie zu fertigenhaltenXXXſActor / wie von den vormundern zu verAppellation warumb nit zuliessig lxtrettung ihrer pflegkinder zu verord-Appellanten so mutwillig appellierennen / vnd eidt desselbenzu straffenlxiiij. clv.cxlvActorij so die vormunder vonn wegenAppellation an das Keyserlich Camerihrer pflegkinder geben / formgericht / da die hauptsach nicht vberclxxj clxxxijsechs hondert goltgüld. werdt / auchAgnoscierung oder erkandtnuß der einIn iudicijs possessorijs / vnd straff der v-brachten brief / siegeln / jnstrumente̅ /betrettencxlv clxiiijhantschrifften vnd andersAppellation an den Landtfürsten / daAntwort des beklagten in was zeit diedie sachen nit xxv. golt gulden werdfolgen sollxiij. xiiijnit zuzulassenciliij cxlv. cliijAnwaldtschafft welchen nicht konneAppellations form von Beyurtelenbeuolhen werdenclxxxxiAnwelde auß was vrsachen mogen re-Appellations form von Endturtheilencusirt werdenclxxxižAnher oder Anfraw so die kein leiblicheApostoli Reuerentiales wie die zu ge-ehelige kinder / sonder in der rechtenclxxxxvjabstiegender limen andere erben inArbitri iurisgleichen graden verlassen / sollendieArbor consanguinitatis / oder baumalle gleich mit ein ander erben lxder sipschaftlxxxiijArmen