cvij⛪Zehens Ordnung an denManheusern.Cap. I.GottesVgnaden / Wir Wilhelm Her-tzog zu Gulich / Cleue vnnd Berg /Graue zu der Marck vnd Rauenß-berg / Herr zu Rauenstein / rc. Thünallen vnnd jheden vnsern Amptleu-then / Beuelhabern vnnd Vndertha-nen / sonderlich aber vnsern Stathal.tern vnd Lehenschreibern an vnsern Manheusern / dergleichen vnse-ren Lehenleuthen / vnd allen andern in vnd außlendigen / so an ge-rürten vnsern Manheusern zuthuͦn haben / oder kunftig zuthuͦn krigen werden / auch sonst jedermenniglich / was wirden / wesens oderstandts die seindt / hiemit zuwissen / Nachdem wir befunden das ingerürten vnsern Manheusern villerley mißbreuch vnd vnuerstandteingerissen / darauß nicht allein vnß / sonder auch vnsern Lehenleu-then vnd andern nachtheill vnnd beschwernuß erwasschen / vnndvornemlich /Das etliche Stathalter der Lehen sich weithers vndernomendan sie von vnß oder vnsern Voruattern beuelh gehabt.Das etliche jren beuelh nit recht verstanden noch gebraucht.Das sie einen jheden der es begert / vnnd darumb angesucht /belehent haben, wie woll nit gnügsam dargethan, das die gueterdamie
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