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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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Berichtlicher Proceß innden Lehensachen vor Stathalter vnnd.Mannen von Lehen / vnd erstlich /Wie das Mangericht besetzt vnd an-gestelt werden soll.Cap. XV.S soll inn alwege das Mangerichtnit allein mit Adelichen / redlichenvnnd verstendigen personen besetzt /sonder auch sonst alle sachen dahingericht werden / das menniglichempillig / vnparteisch / außtreglich vr-theill vnd Recht widerfare / auch al-ler vbermessiger vnkost / so den par-thien auß zerung des Stathalters /Man von Lehen / vnd Gerichts per-sonen schwerlich entstehet / souil jmmer moglich vnd thünlich / ver-huet vnd vermitten werden.Von Fürsprechern.Cap. XVI.Achdem vor beschwerlich vnd verdechtlich geacht /das die streitbare parthien jeder einen auß den Mannen von lehen / welche vber die sach / darum die recht-fertigung angestelt / auch Recht vnnd vrtheill auß-sprechen helffen / zu einem Fürsprecher erwelen / jn bekrachtung / was ein solicher Fursprecher in seinem vortragen / vonwegen seiner parthien / als in recht vnd pilligkeit gegrundt zu sein /angeben