YEAIOn Gottes gnäden wir Wilhelm Hertzog zuGulich / Cleue vnd Berg / Graue zuder Marck vnd Rauenßberg / Herr zuRauenstein / rc. Thun allen vnsernAmbtleuthen / Vögten / RichterniSchultheissen / Scheffen / Geschwo-ren / Burgermeistern / Haubt vnd Vn-dergerichtern, auch allen vnd jeden vnsern Geistlichen vnd Weltli-chen vnderthanen / Angehörigen vnnd verwandten / was standtsoder wesens die seind / vnd sonst mennigklichen zu wissen / Nachdemdie tagliche erfharung bezeugt / das an den Haubt vnnd Vnderge-richtern beider vnser Furstenthumben Gulich vnnd Berg, allerleimißbrauch vnd vnrichtigkeit, deren etliche gemeinen beschrebenenRechten, etliche auch der naturlichen erbar vnd billigkeit vngemeßvnd zuwider / eingerissen / Vnnd aber vnsere Rethe / Ritterschafftvnnd Stette zu mehrmaln vnderthenige ansuchung gethan/ guteordnung, besserung vnnd Reformation derwegen furzunemen,Das wir darumb Gott dem Allmechtigen zu lob vnd ehr, vnd ge-melten vnsern Fürstenthumben / Landen vnnd vnderthanen / auchangehörigen vnd verwandten zu gutem vnnd wolfart/ vnd sonstzu mehrung vnd forderung gemeines nutz / ein kurtze form Gericht-lichs Proceß sambt erklerung etlicher felle, stellen vnnd begreiffenlassen, welche durch gemeine Ritterschafft vnnd Stedte obgenan-ter vnser Fürstenthumben, nach vorgehabtem rath, einhelliglichbeschlossen / gewilligt vnd eingereumbt, auch von der RömischerKeiserlicher Maiest. vnserm allergnedigsten Herrn als auff Rechtvnd aller billigkeit, altem herkhommen, vnd loblichen gebrauchenvnd
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