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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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Das andervnd was maß darin zuhalten xxviijRechnung oder zelung der grad vnndPfandtschaften folgen dem gereiden /sipschaften lxxx lxxxj lxxxijwa es in hylichs verschreibungen o-Recusierung oder verwerffung desder andern bestendigen vermechnus-Richters oder Scheffen person xxxiiijsen nit anders versehen lxxxixPfandtschaftRenthen oder zinß auß anderer leuthPfandtherr mag der abnutzung des vnguetern / in was zeit / vnnd mit wasderpfandts gebrauchenciiijgelde die zubetzalenPfandt soll dem gleubiger nit erfallenVersiecherung derselben Renthen eiiijsein/ wa die betzalung gelehentesRestitution / ergentzung oder verfrisgelts inwendig bestimpter zeit nit ge-schung wie / durch wen vnnd außschehenwas vrsachen / auch in was fellenPrescription oder verjarung liiijnach dem vrtheill bestendiglich ge-Primum Decretum / oder erste erkandtnußſchehen konneRestitution oder verfrischung / wan-Priuilegium / Landtzgebrauch vnd ge-nehe durch die Amptleuthe mit zu-meinebeschrebene Rechten / sollen geltheilen oder ab zuschlagen / vnd wanten / in fellen daruber diese Rechtsor-sie allein durch die hohe Fürstlicheduung nit diſponirtObrigkeit geschehen moge lxiijPriuilegium belangen die AppellationReumung jar vnd tag ist bey den Erb-an das Keyserlich Chamergericht /xcviijgifften nötig.das die inn fellen da die heuptsachReuersalen so die Lehenleuth ihrer emnicht vber sechshondert golt guldenpfangener belehenung halber zugebewerdt / auch in iudicijs possessorijs / nitcxviijexlixzulieſſigReuersalen von wegen versetzung oderProcuratorn Eidt vnd wes sie sich zucxixbeschwerung der Lehenviij.haltenRitterlich Ampt was personen zu beuelProceß in den Lehensachen vor Stat-halter vnd Mannen von Lehen wieRichters anstellung durch wen gesche-vorgenomen vnd gehalten werdenhen sollRichter eidt / auch derselben Ampt vndiiij. vbeuelhRichter vnd Scheffen wie die sich halQuitantz so ein glaubiger von sich ge-ten / auch kein vnzüchtig wesen derengeben / darauff doch die bezalung nitGerichts personen vnd partheien gegefogtxxxiijstatten sollenRechten viererley in den Landen Gu-Sadell vnd Schatz guter nit zuverheellich vnd Berg / nemblich / Fürder-lxxxvlich Recht / Khommer recht / Vn-Scheffen was es fur leuth sein sol-uerzoglich recht / vnd NoitgerichtScheffen Ambt so erledig / wie vnndDas Recht einem jeden schleunig vnddurch wen zuerstattenvnparteisch widderfaren zu lassenScheffen