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Rechtsordnung und Reformation
Entstehung
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Das andermer ersetzt / vnnd sich zu recht erbde-dem Herrn vor dem bedingten zinßten / aber doch zum ersten nit erschie-verbonden / Derwegen der pechterclxxvijvor gentzlicher bezalung dieselbigeLadungs form zu sehen vnd zu horen /nit außfueren magdas der kleger in die streitige gueterInterrogatoria oder Fragstuck so den Zeu-ex primo Decreto / oder auß der ersterxxiijgen vorzuhaltenerkandtnuß eingesetzt werde elxxvijInteresse so von wegen nit betzalung ge-Ladungs form zu sehen vnd zu horen /fordertden kleger in die streitige gueter ex seInventarium durch die Vormunder alß-cundo Decreto / oder auß der zweiter erbaldt auffrichten zulassen xxxixclxxviijkandtnuß einzusetzenInventarium der gueter so die LeibzuchterLandts gebrauch / Priuilegien vnndlxxxviijbrauchengemeine beschriebene Rechten sollengelten / in fellen daruber diese Rechts-ordnung kein maß gibtLaudum oder spruchs der CompromissaKauffen vnd verkauffen / vnnd dersel-rien oder scheidtsfreunde formben gewerschaftclxxiiijKauffgeldt so das in den verschreibun-Lehengueter nit zuuertheilen lxxxvgen außgetruckt / ob daher das ge-Lehenen oder borgenxcvijkauft gut abloeſigLehenrecht an den Manheusern cxiKinder so dem vatter narung / artzeneyLehen Herrn hocheit vnd gerechtigkeitvnd vnderhaltung mitzutheilen sichcxiiizu verwarenweigern / mogen enterbt werdencxiiijLehen vnd gerichtsbuchLehenschreibers beuelch exlj. exiiijKinder so durch nachfolgende heyrathLehenschreibers gelübdegeeheligt / erben gleich mit andernLehenleuth Eidtso darnach in stainder Ehe geziltcxlix cxxLehen aufftragenLeibzucht / vnd wie es damit zu haltenKinder auß verscheidenen Ehebet er-lxxxviißlxviijbungLeibzuchter oder Leibzuchterjune / soKlegers außpleiben / vnnd so er auff diezur andern Ehe greiffen / sollen einangesetzte termyn sein ansprach nittInuentarium sampt den Originalleinbingen woltebrieffen vnnd siegelen vberliebernKlag oder furderung mit beuestigunglxxxviißdes kriegs rechtens oder litis ContestaLeibzuchter oder Leibzüchterjüe in wasxviijtio ein zubringenfellen sie vor einnhemung der gueterKhommer gegen frembdenversiecherung thun sollen lxxxviijKhommer / verbot oderzuschlag derLeibzuchter oder Leibzuchterinne sollenstreitigen guter vnnd entsetzung derdie guter in gueten baw halten / vndselbenalle lest derselben tragen lxxxixLeibzuchter oder Leibzuchterinne / wasgueter sie allein jr lebenlanck gebrau-chen / vnd mit welchem sie ihres ge-Ladung wie die erlangt werden vnd ge-fallens schaffen vnnd handlen mo-schehen solllxxxixLadungs form / wann einer den khomLeistung