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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
Entstehung
Seite
CLXXVI
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clxxvjgewonheiten, Priuilegien, Ordination, Contracten, in ewermGerichts oder Statbuch geschreben / so ihme zu der sachen zwischenihme eins, vnnd B. andertheils noch vnerortert schwebende, not-turfftig vnd dienstlich sein sollen / Compulsoriall vnd zwanckbrieffwider euch zu erkennen vnd außgehen zu lassen gebetten / Das wirihme dieselbige erkendt. Vn erfordern euch demnach von Gerichtsvnd Rechtswegen hiemit das jr gnantem N. oder seinem volmechtigen Anwaldt ermelter Statuten / Priuilegien / Ordination vndContracten zu solichem handel dienlich / auß ewerm Gerichts oderStatbuch auff seine zimbliche belonung glaubliche vnnd besiegeltevrkundt gebet / sich der im Rechten haben zu gebrauchen / vnd hierinnen euch nicht verhinderen lasset, damit er an seiner gerechtigkeitnicht verkurtzt / vnd wir wa jr vngehorsam erscheinen wurden / wei-ter wider euch vorzufaren nicht verursacht werden. Datum rc.Citation zu eröffnung des Vrtheils.Ir N. Empieten euch A. vnsern gruß/ vnd fuegeneuch hiemit zu wissen / Als jhr ein zeitlanck mitewerm widertheill B. vor vns ewer zusamen ge-brechen halber zu recht gestanden / vnd so weit procedirt / das jhr zu beiden theilen darin concludirt /vnd bey vns vmb Vrtheill vnd Recht angehalten, So haben wirnumehe ein Vrtheill in schrifften verfast, welchs wir euch auff N.tag zu fruer tagzeit alhie auff vnser gewonlicher Gerichts stat zu-eroffenen gemeint/ Heischen vnd laden euch derhalb mit dieser vn-ser Citation Peremptorie / das ihr auff bestimpte zeit vnd platz durcheuch selbst/ oder ewern vollmechtigen Anwaldt erscheinet/ gerurtVrtheill zu verlesen vnd außzusprechen sehet vnd anhöret. Dannihr erscheinen also oder nicht, soll nicht destoweniger auff ewersgegentheils B. beklagten gehorsamlich darkommen vnnd bitten,mit publicierung des Vrtheils geschehen was pillig vnnd recht ist.Darnach ihr euch hat zu richten. Geben vnder vnserm ꝛc.Nota: Wann der Anwaldt vorhanden vnd zugegen bedarffman die Parthey zu eröffnung des Vrtheils nicht citieren.Forma