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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
Entstehung
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SN(S)SOIch bin sie wieder zu einem Drittenleuchtigen Hochgebornen Eursten vnnd Herrn, Herrn Wilhelms Hertzogen zu Gulich-Cleue vnd Berg / Grauen zu der Marck vnd Ra-uenßberg / Herrn zu Rauenstein / rc. Rechts-ordnung vnd Reformation /Mit allerhandt nutzlichen vnd nötigen darzu gehörigen vnd kieht-uor publicirten / aber doch niemals dabei getruckten Edictenvnd gemeinen beuelhen jtzo auffs new außgangen.RMit Keyferl. Matt. Freiheit vnd Privilegio in zehen jaren nit nachzutrücken.Getruckt in jrer F. G. Statt Dusselldorff, durchAlbertum Buyß / Anno M. D. LXXIIII.