xxxijEAGYEFolgt hernach Erklerungvnnd bericht/ wie die nichtig vnd vnrechtigkeit derProcessen vnd vrtheilen zuuerhüten, auch in etlichensachen vnd gemeinen fellen zu vrtheilen.Cap. XXXIX.Achdem die tegliche erfa-rung betzeugt / Wieuiell vnnd man-cherley boͤser schedlicher vnd jrrigermißbreuch / so wol durch vnordent-lichen proceß des Rechten / als auchnichtig vnd vnrichtigkeit der vrtheilen / bißanher in vbung gewesen / dardurch dan die partheien zu mirckli-cher beschwerung / nachtheill / kostenDvnd schaden / auch zu zeiten in vnwidderbringlichen verlust der zeit vnd gantzer sachen / khommen vnndgefurt worden seint / vnd so dieselbige nicht gebessert / noch den be-schriebenen Rechten, auch der pilligkeit etwas gemeeß gestelt werden solten, das dardurch je lenger, je beschwerlicher vnrichtigkeit,nicht allein der naturlicher vernunfft / sonder auch aller erbarigkeitvnd redligkeit zugegen entstehen künte / So ist zu abschaffung soli-licher mengell, mißbreucht vnd vnordnung, auch zu erhaltung fri-dens Rechtens vnd aller erbarigkeit, sonderlich aber zu furderunggemeines nutz vnd gutens / dieser nachfolgender bericht vnd erkle-rung etlicher sachen vnd felle gestelt / güter hoffnung das dardurchviel vnrigktigkeit, vnpillige vnnd schedliche beschwerung verhuetevnnd abgeschafft / auch gleichmessig pillich Recht / fridlich vnd er-bar wesen erfolgen khönne.Wie
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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
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