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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
Entstehung
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ENNOn Gottes gnaden wir Wilhelm Hertzog zuGulich / Cleuc vnnd Berg / Graue zuder Marck vnd Rauenßberg / Herr zuRauenstein/ ꝛc. Thun allen vnſernAmptleuthen, Vögten, Richtern,Schultheissen / Scheffen / Geschwo-Sren / Burgermeistern / Haupt vnd Vn-dergerichtern, auch allen vnd jeden vnsern Geistlichen vnd Weltli-chen vnderthanen, Angehörigen vnnd verwandten, was standtsoder wesens die seind / vnd sonst mennigklichen zu wissen / Nachdemdie tagliche erfarung bezeugt, daß an den Haupt vnnd Vnderge-richtern beider vnser Furstenthumben Gulich vnnd Berg / allerleymißbreuch vnd vnrichtigkeit deren etliche gemeinen beschrebenenRechten / etliche auch der naturlichen erbar vnd billigkeit vngemeßvnd zuwider, eingerissen, Vnnd aber vnsere Rethe, Ritterschafftvnnd Stette zu mehrmaln vnderthenige ansuchung gethan / guteordnung / besserung vnnd Reformation derwegen furzunemen /Das wir darumb Gott dem Allmechtigen zu lob vnd ehr, vnd ge-melten vnsern Fürstenthumben / Landen vnnd vnderthanen / auchangehörigen vnd verwandten zu gutem vnd wolfart, vnnd sonstzu mehrung vnd forderung gemeines nutz ein kurtze form Gericht-lichs Proceß, sambt erklerung etlicher felle, stellen vnnd begreiffenlassen, welche durch gemeine Ritterschafft vnnd Stedte obgenan-ter vnser Fürstenthumben, nach vorgehabtem rath einhelliglichbeschlossen gewilligt vnd eingereumbt, auch von der RömischerKeiserlicher Maiest. vnserm allergnedigsten Herrn, als vff Rechtvnd aller billigkeit/ altem herkhommen / vnnd loblichen gebreuchenvnd