clxixZusatz der geltpenen / damit die Com-promissen destomehr bestettigt.Eleben vnnd nachkommen ꝛc. Alles bey einer nam-haffter peen vnd geltstraff / Nemlich N. goltgulden /welche die parthey so diesem Compromiß zuwi-der sein vnd handlen wurde / zum halben theill demDurchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnndHerrn / Herrn Wilhelmen Hertzogen zu Gulich / Cleue vnd Bergꝛc. vnserm gnedigen Herꝛn / vnd die andere helffte der gehorsamervnd haltender partheien zuuerrichten / vnd doch daneben gleichwolldem spruch wircklich nachzukommen schuldig sein solllre.Compromissarien oder Scheidtsfreun-der Laudum oder spruch.someJr N.N. vnd N. Thun kundt / Als sich irrungenvnnd gebrechen von wegen N. forderung / zwi-schen N. Klegern eins / vnd N. beklagten ander-theils / erhalten welche durch beide Partheienan vns veranlast vnd Compromittirt / vermögeines sonderlichen derwegen auffgerichten Compromiß vnnd an-laß/ wie von wort zu wort hernach folgt:Wir N. Kleger eins / rc. Demnach bekennen wir N. N. vndN. obgemelt / das wir zwischen vorgerurten streitigen partheien /nach allem vorbrachten bericht, vnnd fleissiger erwegung desselbi-gen / in bestimpten gebrechen / vnserm besten vernunfft vnnd ver-stande nach, folgenden spruch vnd erklerung gethan vnd erkandthaben / Nemlich / rc.Form eines Vidimus.IN dem namen Gottes Amen. Kündt vnnd zuwissensey jedermenniglich / den diß vnser offen Vidimus /Transsumpt vnd exemplar vor impt / Das vns heutdato N. einen brieff von N. gegeben / auff pergamen ge-schreben / vnd mit seinem in Pergamenen Presselen an-hangen=
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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
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CLXIX
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