Druckschrift 
Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
Entstehung
Seite
CXLVI
Einzelbild herunterladen
 

cxlvjAn alle Amptleuth vnd Beuelhaberdes Fürstenthumbs Gulich.Achdem auf jungst gehaltenem Landtag durch vn-sere Ritterschafft vnsers Furstenthumbs Gulichgeklagt / das vnser außgangner Rechtsordnung allenthalben wie sich geburt nit nachkommen / SonderQdie Richter / Procuratorn vn Gerichtsdiener ver-zuglich vn vnschleunig on sonderlich insches der Beuelhaber hand-len sollen / zu grossem verderblichen schaden der partheien arm vndreich / Das auch vnangesehen ein sichere Tax der Gerichts verfelleverordent gleichwol allerhandt vnrichtigkeit deßfalß mit gespurt /vnd die partheien dern zuwider vbernomen / So ist vnser meinungvn beuelch / das jr bey allen vnd jeden Gerichtern in vnserm Ambtewers beuelchs mit erstem fleiß daran seiet, damit solichs abge-stelt / hinfurter gebessert / vnd einem jeden furderlich / schleunig vndvnpartheisch Recht widerfaren möge / Auch niemandt vber dieverordente Tax der Gerichts verfelle beschwert werde. DatumDusseldorff am xxvij. Maij / Anno etc. lxiiij.Beuelch an alle Vögt / Schultheissen / Richter / vndLandtdinger beider Furstenthumben Gulich vnd Berg / rc.Rbar guter freundt / Nachdem wir in verlesung deracten / so in appellation vnd andern sachen / auß demAmbt ewers beuelchs hieher in vnsers G. F. vn Herren Hertzogen / rc. Cantzley vberschickt / vor vnd nachallerhandt vnrichtig vnd vnformligkeit befonden / also das in stat der articuln vnd satzstucken etliche vnnutze vermeß / in-terrogatoria / vnd dergleichen mehe vnerhebliche / auch zu der sachegantz vndienliche allegata, cauillationes vnd exceptiones inserirt vnndingezogen / daher dan nit allein die streitige vn rechthengige parthei-en in grosse vergebliche vnkosten gefurt vnnd vmbgetrieben / sonderwir vns auch offtmall darauß nit expedijren konnen / welchs zumehremtheil die vngeschickliche vnd vnerfarne Procuratoren vndVorsprecher durch jre vnnutz vnd vndienlich vortragen verursachen /So ist derhalb in stat hochermeltes vnsers G. F. vnd Herrn vnsermeinung vnd beuelch / das jr allen moeglichen fleiß vorwendet / da-mit die vntuegende vnnd vnbequeme vorsprecher (so deren etliche inewerm