cxxxjVon nichtigkeit der vrtheill.Cap. XXN gemeinen beschrebenen Rechten werden etliche felledie nichtigkeit der vrtheilen belangen angetzeigt / vnderwelchen auch ist / so ein vrtheill in zeit der vacantz vndferien so zu notturfft der menschen eingesetzt sein / als imArn / Herbst / oder dergleichen / außgesprochen / dan wesalso gehandelt / ist in allwege nichtig vnd vntüglich. Derwegen soliche nichtigkeit mit fleiß verschont werden soll.Welcher gestalt von der Execution außgespro-chener vrtheill appellirt werden möge.Cap. XXXI.On execution oder vollenstreckung eines vrtheilssoll nicht appellirt werden mögen / es were dann inder execution die maß so darinnen gehalten werdensoll / vbertretten. Vnd wa soliche beschwerde der v-bermessigkeit, vnd sonst rechtmessige exception vndeinrede durch die beschwerte parthey vorgewendt / vnd nicht angenomen / so mag daruon appellirt werden / Wie auch so der Richtersich weithers dan der execution vnderziehen / oder in vollentziehügderselbiger etwas betrieglicher weiß vornemen wolte.Von newerungen vnd attentaten.Cap. XXXII.IN hangender appellation soll kein neiverung (so manzu Latin Attentata nent) vorgenomen werden. Dar-umb so einer von einem Endtürtheill appellirt, wesalßdann nach gethaner appellation oder vor der ap-pellation / doch alßbaldt nach dem Endtürtheill / vonnewerung oder attentierung in der sachen vorgenomen vnd beschehen / solichs wirdt genent Attentata / vnnd soll als ein vnbefuegtethat vnd eigens vornemenvor allen dingen / auch ehe vnnd zuvordie appellation erledigt / auffgehaben vnd abgeschafft werden.Wa aber von einem beyürtheill muthwillig, freuentlich, vnohn erhebliche beschwerden appellirt / vnnd vnuerhindert solicherfreuent
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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
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CXXXI
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