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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
Entstehung
Seite
LXI
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Item / wan der Appellant nach gethaner Appellation wi-derumb vor dem vorigen Richter erscheindt / vnd sich nochmals (aus-serhalb so er abschiedts brieff begerte) in handlung inliest! so felt dieAppellation / vnd wirdt dardurch in sich selbst verlosschen.Item / von Execution oder vollnstreckung eines vrtheils wirtzu appellieren nit zugelassen! es were dan in der Execution die ge-burliche maß so darinnen gehalten werden soll vbertretten / dannin dem fall sol dem jenige der durch soliche vbertrettung beschwert /hilff der Appellation nicht benomen werden.Item / derselbig welcher ein zeit das jhenig wes er schuldig /zubetzalen angenomen / mag darnach ob es jnen vielleicht gereuwenwurde / nicht appellieren.Nachdem auch zum offtermal von vielen partheien auß lau-terem müthwillen / allein vmb die wider parthey in verderblichenschaden zu fueren vnd vmbzutrieben, appelliert wirdt, sollen diesel-bige / neben volnstreckung der vrtheil mit gelt oder leibstraff / so sichsolicher müthwil erfinden wurde / nach gelegenheit der personen vndverhandlung / durch vnsere Amptleuth gestrafft werden.Von Gerichtskosten / wie die taxirt vndgemeeſſigt werden ſollen.Cap. LXVII.Je Gerichtliche kosten darinnen die eine parthej ver-wiesen / sollen durch die parthei so das vrtheil erhal-ten / klärlich vnd vnderscheidlich / wie / welchen / vndwaruor / oder wieuill außgegeben sey / von Item zuItem, in ein zettell vertzeichent, dem Gericht vber-geben werden.Wan in der sachen nicht weiter dan gewönliche gerichtsko-sten, als des Gerichtschreibers vnd Fürsprecher lohn, brieff vnd sie-gell gelt, fürgebot vnd dergleichen, die so offenbarlich auß des Ge-richts handlung erscheinen, auffgangen weren, die mögen durchdas Gericht sonder den eidtder parthien/taxirt vnd geschetzt werden.Wa aber neben den gewönlichen gerichtskosten (welche vonder zeit das der gerichtliche krieg angefangen / mogen gerechentwerden noch andere kosten / als vmb zeugefuerung / Aduocaten zu-gebrauchen /