Item / das der getzeug seine kündtschafft allein durch hörensagen bewhere, welche getzeugnis ausserhalb Ehesachen, vnnd diesipschafft oder magschafft belangen / nicht gnügsam oder erheblich.Item / das die zeugen sich nicht vergleichen in der zeit / mal-stat / personen / oder sonst in der sachen widerwertigklich sagen.Item / das der getzeug in seiner eigner kündtschafft jme selbstwiderwertig oder zweifelhafftig.Item / das die zeugen singulares / das ist / das jre kündtschafftvngleich vnd sonderliche sage sey.Es ist aber souill diese vrsach belangt / durch den Richteroder verhörer ein fleissig auffsehens zu haben / vnd zu ermercken / inwelchen puncten die zeugen sich vergleichen. Dann ob sie woll sicheiner rede in allen puncten nicht vergleichen / so kan dañoch jre kündtschafft / als ein gesplissen kündtschafft nicht verworffen werden.Vnnd darumb so der zeugen sage nit vngleiches verstandts /sonder entlich woll auff eine meinung zu bringen sein möchte / kön-nen sie darumb das sie nicht eben auff eine weiß geredt / nit vor sin-gulares / oder gesplissen künde geacht werden.Wa aber die kündtschafft also gestelt das dieselbige sich mitderen anderen zeugen sage nicht vergleichen thette / sonder einer an-derer vnd besonderer meinung were, vnd also die gegebene kündt-schafften auff einen verstandt nicht zubringen sein möchten / In demfall kundten sie als singulares widerfochten werden. Es soll aberder zeugen sage souil ohn eusserlichen zusatz geschehen mag / dermaßsen außgelegt vnnd verstanden werden / das sie zusamen stimmen /vnd in der substantz sich vergleichen.Außzug der nichtigkeit außgespro-chener vrtheill.Cap. LXV.Achdem zu mehr maln zu verhinderung der vol-lenstreckung / die exception oder Außzug der nich-tigkeit außgesprochenen vrtheils vorgeworffenwirdt, daher nutzlich vnd gut, das die Richterdernhalb gewarnet / auch die parthien jres rechtensdesto-
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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
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