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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
Entstehung
Seite
LV
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vnderrichtung außgezogen / wie folgt / Nemlich / Wider die heilsa-me Christliche Ordnung / zucht vnd ehr.Wider Stat Recht.Pilliche gehorsamheit, so die vnderthanen ihren Obern zuerzeigen schuldig.Ein soliche Ehe / die wider Recht vnd pilligkeit angenomen.Item Acker vnd andere platzen zu gemeinem nutz gehoͤrig.Dergleichen die grenitz vnnd eusserste ortt eines Stiffts /Pfarkirchen oder Fürstenthůmbs.Jn gemeine offenbare Landtstraß.Item alle ding so nicht besitzlich / oder mit vnrechtmessigemTitell, als diebstall raub, vnd anders, besessen.Item die in arrest vn kommer ligen / vnd damit verhafft sein.Eines Pupillen / Weisen oder vnmundigen gueter.Jn heirats gütt, welchs vmb der Ehe willen sonderlich ge-freiet ist / ausserhalb da der man sich zu verderben zeitlich gestelt /vnd die Fraw in dem seumig oder nachliessig erfonden wurde.In solich gütt / so einem kindt zugehört / vnd durch den Vat-ter vereuſſert wirdet.Item in allen den gütern / die mit zill vnnd sonderlicher formvnd maß / binnen einer benanten zeit bezalt werden sollen.Jn dingen so in zeit offner Bheden vn beraubung gehandelt.Dergleichen kan auch khein Pechter oder Haußheurer wi-der sein Herschafft die verjärung einfueren.Wie dan auch derselben mehr / vnd so es die notturfft erfor-dert bey den Rechtsgelehrten weiter zu befragen.Außzugiiij