einem andern in Recht gezogen oder beklagt wurde, vnd jme ver-ordnung eines Curators zum krieg / der jnen in der sachen vertret-ten möchte / nicht bitten / oder nit erscheinen wolte / soll jme nitdesto-weniger auff bidt des klegers / oder durch das Gericht von amptswegen/ ein Curator zum Gerichtlichen krieg verordent werden/mitvorgehender ladung / auff einen bestimpten Gerichtstag zu erschei-nen / zu sehen vnnd zu hören / ime einen Curatoren zuueroꝛdnen.Vnd wa er alßdan vngehorsamlich außbleiben wurde / soll gleich-woll jme durch das Gericht ein Curator gegeben werden / zu ver-huetung nichtigkeit des Proceß / vnd vergeblicher vnkosten. So a-ber der minderjäriger alßdann noch nicht erscheinen / oder einichenCuratoren annemen wolle/ mag der kleger auff solich vngehorsamaußbleiben / in desselben minderjärigen gueter ex primo decreto / dasist / auß erster erkandtnus / wie sich geburt / eingesetzt werden.Von beweisungen ins gemein.Cap. XLIX.Ach besage gemeiner Rechten / beschehen die beweksungen in mancherley gestalt / Als durch lebendigegezeugen / Item offenbare glaubwirdige schrifften /brieff vnd siegell / item durch bekandtnus der Par-theien / als da ein theill dem anderen der sachen ge-stehet vnd bekent. Von welchen beweisungen / vnd wie dieselbige er-heblich geachtet, oder aber widerlegt werden mögen, folgt her-nach ein vnderrichtung, vnder dem titell in gemein gesetzt (Vonexception vnnd außzügen / rc.) Wie dann auch die beweisungdurch kündtschafft vnd besichtung des augenscheins / die am tagvor augen, daruon auch weither kein zweiffell sein mag, etwan ge-schehen / auch ein offenbar leumüt / gemeine sage vnnd geschrey / voreine beweisung / beuorab inn alten sachen vnnd dingen gehaltenwirdet.Etliche sachen werden durch vermütungen bewiesen / wel-che doch nicht einer art sein / Dieweill deren ein theill vnerheblichvnd verwurfflich / etliche aber beweißlich genent werden / die außargwohn vnd verdacht erwachssen / vnnd doch der gestalt sein / dasdarauff nicht zu vrtheilen ist: Etliche auch gewaltige vermütungen /so auß gewöhnlichen zuuersichtlichen dingen entstehen / vnnd dar-uos
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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
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XLII
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