Register.restituirt werden mit erstattung ꝛc. evjErbtheilung so die eltern zwischen ihrenEpistola D. Hadriani die burgschafft belankinderen auffgericht / soll gehaltengenwerdenlxxxiiijErste erkantnuß / zu Latin Primum decretumErbtheilung zwischen den von der Rit-genent / in was fellen die stat hab xvterschaftlxxxiiijErbung in absteigender Linien / ohneErbtheilung zwischen SchwesterenTestament oder gescheft der Elternvnd Brüdern so nit von der RitterlxvschaftlxxxvErbung der gemachten vatter vnndErbteilungen so einmal eingeraumpt /mutter / wa die gemachte kinder ohnmögen nicht auffgeloset werden / so-lxxjleibs erben abgingenuern einer vber die halbscheidt nichtErbung vnnd Succeßion in auffsteigungverfurtheiltlxxxvjder Linien / wie vatter vnnd mutterErbung vnnd enterbung der gueter solxxiijſhre kinder erbenverkauft werden / allein vor dem GeErbung oder Succeßion Anherrn / vnndricht darunder sie gelegen vnd dinckAufrawen vonn beyden seiten inpflichtig / zuthunihrer Enckelen verlassenen gutern /Erbung vnd enterbung gehoren zu denda Vatter vnd Mutter verstorbenxcviijerbgifftenlxxiijErbkeuff seindt vnnd pleiben bestendigErbung oder Succeßion des Vranherrnvnnd vnloßbar / ob schon das kauff-oder Vhranfrawen in jhrer Vrencgelt in den verschreibungen außge-lxxiijkel verlaſſenſchaftdrucktxcvijErbung der eltern in ihrer verstorbenerErfbeutung vnd wechssel / vnnd keinenkinder guetern mit derselben verstor-aufsetzlichen bösen bedroch, darin zu-benen bruder oder schwester kinderengebrauchenxcvijlxxiiijoder deren kindernErfbeutung so die vmb des bösen be-Erbung oder Succeßion Vatters odertruchs will auffzuheben / muß der beMutter vnnd anderer eltern in jhrertrug binnen jhars bewiesen werdenkinder guetern / so sie sich in die zweixcvijlxxvte ehe begebenErffbeutung halber seindt beide theiltErbung oder Succeßion auff die seiteneinander werschafft zuthun schuldigxcvijlxxvErbung geschwesterten von einer seitenErbgifften / such hernach vnder) Gif-lxxvjten)Erbung oder Succession der EnckelenErbgiften mussen durch den jhenigenlxxvjdem sie beschehen / angenomen wer-denxcviijErbung Brüder vnd schwester kinderErbgiften auß was vrsachen widder-mit jhrer abgestorbenen Vatter oderMutter Bruder oder Schwester inruffen pnnd aufgehaben werden modie stem / nach dem Edict des Regi-xcviijlxxixErbkeuf brechen pachtungmentz zu NürenbergErbung oder Succeßion beschluß / dasErbfell der eltern vnd verwandten soder negstgesipt freundt / negster erb-noch zukunfftig / mogen durch die vnseÿ / vnd das / alle gueter fallen vnndmundigen nicht begeben / noch schuldterben sollen hinder sich an die negstedarauff bekandt oder verschrebenwerdenErben daher sie kommen lxxxxcviijErbpach
Druckschrift
Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
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