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Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fursten vnnd Herrn : mit allerhandt nutzlichen und nötigen darzu gehörigen und hiebevor publicirten, aber doch niemals dabei getruckten Edicten und gemeinen Bevelhen itzo auffs new außgegangen
Entstehung
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Das anderEidt vor geferde / des klegers vnnd be-vor dem entlichen spruch todlich abklagten / zu Latin genent Iuramentumgehen wurden / oder dem entscheidtCalumniæauß chaften nicht außwarten kundEidt der zeugenEidt der geschehener beweisung zuCompromiß form clxvij clxviijsteur / zu Latin gnent in supplementumCompulsoriall form zu außbringungxxvjprobationisStatuten oder schriftlicher vrkun-Eidt des Actoris so an stadt des Curatorisclxxvad Litem vnmundige kinder im RechCompulsoriall oder zwanckbriefform /ten vertritdie Gerichtliche acta dem Appellan-Eidt soll in sachen so nicht wie Recht /ten folgen zu lassen / mit angehenck-oder durch verseheliche vermütun-ter Inhibition oder peenengen bewiesen / niemandt auferlegtConstitution oder setzung Keys. Maie.werdenwie brüder oder schwester kinderEidt wie dem kleger durch den beklag-res vatters oder schwester verlasse-ten anzubieten vn̄ heimzustellen xliiijne Erbschafft vnder sich theilen solEidt zu Latin gnant Iuramentum decisori-lxxvijum / zu welcher zeit zugestatten xliiijContracten in bezalung gelehens geltz /Eidt in malefitz oder Peinlichen / auchso nachtheilig vnd wücherlich / seintin sinehe sachen nicht zuzulassen xlvverbottenEidt so willkurlich / zu Latin genentCuratoren ad Litem / oder Pfleger denIuramentum uoluntariumShönen oder Töchtern ehe sie funf-xvijEidt der Lehenleuthvnd zwentzig jhar alt / zuuerordnen /Eigene bekandtnuß / vnd was Rich-die sie im Rechten vnd sonst vertretter vnd Scheffen sich darauf zu halten / imfhall sie mit keinen vormun-dern versehenEigene bekandtnuß in was fellen nitCuratoren sollen sich halten / vnnd dennachtheiligEidt thuen wie die vormunder xljEinkindtschaft wan vnd wie die beredtCuratorij / oder wie vormunder zu gevnd aufgericht werden mogeben vnd zubestettigen / form. clxxxiij.Einkindtschafft wa vorgenomen / sollCurator ad Litem / oder zum Gerichtlichendie succession vnd erbung vnder denkrieg wie den minderiaͤrigen zu ver-selbigen kindern nit ferner dan auffclxxxiiijordnenvatterliche v muͤtterliche erbschaft /es were dann anders abgeredt / getzo-Defensionall oder Schutz artickel ein-gen werdenbringungEnkeln erben an stat jhrer abgangenenDienstgueter nicht zu vertheilen lxxxvElternEntsetzung des verbots / kommers oderEidt der Richterxij. xiiijzuschlagsEidt der ScheffenEnterbung der kinder / oder auch der elEidt des Gerichtsschreiberstern / in was fellen vnd auß was vrsaEidt der Procuratorenlxvjchen geschehen mogeEidt der GerichtsbottenEntsetzen oder abtreiben des PechtersEidt der Vormunder oder Pfleger /vor vmbganck der bedingter zeit indamit doch die jhenigen so durch diewas fellen geschehen mogeElteren jhren kindern verordent / nitEntsetzter soll vor allen dingen widerxij.xlzu beladenrestituirt