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2 (1924) Das Streben
Entstehung
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XXXIII. Kapitel.DER STAATSMANN.

Wenn jemand auch den Tyrannen ersticht,So ist doch noch viel zu verlieren; Sie gönnten Cäsarn das Reich nicht,Und vermochtens doch nicht zu regieren.

Goethe.

Wie der Prediger und Kirchenerneuerer, so war auch der Staats-mann aus dem Propheten geboren. Er selbst versicherte 1 , aus demprophetischen Lichte seien ihm in wirtschaftlichen und staatlichenDingen, wovon er zuvor gar nichts verstanden habe, Kenntnisse er-wachsen, von welchen er dann auch in seinen Predigten Gebrauchgemacht habe; und Heil dem Volke, wenn es sich an seine Wei-sungen gehalten hätte. Diese Versicherung schloß keineswegs aus,daß er sich unter Führung des heiligen Thomas die wichtigstenLeitsätze der aristotelischen Gesellschafts- und Staatslehre angeeig-net hatte, deren volles Verständnis er dann aus seiner prophetischenSendung schöpfte. Im engsten Anschluß an Thomas, ganz beson-ders an seine unvollendet hinterlassene SchriftDe Regimine Prin-cipum 2 ", betrachtete er den Menschen in seinemAbrissederMoralphilosophi e 2a " als ein geselliges, zum Leben in derGemeinschaft von Natur, d. h. von Gott aus angelegtes Wesen, alsein Animal sociale, eine Bestimmung, die er wiederum mit Thomasaus dem Unvermögen des einzelnen Menschen ableitete, sich alleszum Leben Nötige selbst zu verschaffen und gegen drohende Ge-fahren zu schützen; ein außerhalb der Geseilschaft einsam leben-der Mensch müßte entweder ein Übermensch, ein Gott, oder einUntermensch, ein Tier, sein. Die erste, zum Bestände der Gattungunerläßliche Gemeinschaft ist die Verbindung von Mann undWeib, zu ihrem Schutze dient die Genossenschaft von Herr undSklave, die dritte Gemeinschaft ist die der Eltern und Kinder. DasVerhältnis des Herrn zum Sklaven beruht auf dem Naturrechte,denn die Natur hat es so eingerichtet, daß die Geistesstarken überdie Geistesschwachen gebieten, die ja auch mit größerer Körper-