DAS HAUSWESEN
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kraft ausgerüstet und eben hierdurch zum Dienste der durch ihrekörperliche Zartheit zur Herrschaft Geborenen bestimmt sind. Aufbloß menschlichem Gesetze beruht die Knechtschaft, wenn Gefan-gene unter die Botschaft der Sieger geraten, denn dies ist an sichnicht naturgemäß, da ja ein Weiser von einem Toren gefangenwerden kann. Gleichwohl ist auch eine solche nur gesetzlich ein-geführte Knechtschaft bis zu einem gewissen Grade gerecht, denndas Gemeinwohl verlangt, daß sich im Kriege jedermann zur äußer-sten Tapferkeit aufrafft, widrigenfalls er dem Feinde zur Beutefällt, eine Einrichtung, an die sich auch der Weise zu halten hat,da das Gemeinwohl seinem persönlichen vorgeht. Gleich Thomashuldigt der Frate dem heidnisch-aristotelischen Sklavenbegriffe,wenn er unter einem Sklaven ein fremder Botschaft unterworfenes,beseeltes Werkzeug versteht 3 , das Arbeit, Nahrung und Strafebraucht. Denn Nahrung ohne Arbeit und Strafe macht den Skla-ven frech, Arbeit und Strafe ohne Nahrung krank; es bleibt alsonichts übrig, als ihm auch genügende Nahrung zu gewähren, dennjede Arbeit ist ihres Lohnes wert, der Lohn des Sklaven aber ist seineNahrung. Die Strafe soll je nach Bedarf eine mündliche oder tät-liche sein, zuweilen jedoch auch erlassen werden 4 . Der Mann fügeseinem Weibe keinen Schimpf zu, d. h. er verletze die ehelicheTreue nicht. Er versäume nichts, was ihre häusliche Zucht betrifft,denn wenn schon der Landmann nichts unterläßt, um den Erd-boden, in den er seinen Samen streut, aufs sorgsamste anzubauen,so kann es auch für den Gatten kein heiligeres Anliegen geben, alsdarauf zu sehen, daß die Mutter und Erzieherin seiner Kinder einevorzügliche, alles Lobes würdige Frau sei 5 . Das Hauswesen mußmit einem reichen Vorrate an Lebensmitteln versehen sein, dennwenn die Natur schon die unvernünftigen Tiere mit Nahrung ver-sorgt, um wieviel mehr den Menschen, dem sie die Früchte derErde sowie das Fleisch gewisser Land- und Wassertiere zur Speisebestimmt hat, obschon die Erdfrüchte von Haus aus eine natur-gemäßere Kost sind. Dagegen beruht die Kunst des Gelderwerbesnicht auf einer Natureinrichtung, sondern auf bloß menschlicherErfindung zur Erleichterung des Tauschverkehres, und artet, so-bald sie auf Erzielung eines Gewinnes aus dem Wechselgeschäfteausgeht, in Habsucht und unersättlichen Wucher aus, wenn sieauch insoweit gestattet ist, als sie Ansammlung des für den Haus-halt nötigen Geldbetrages bezweckt 6 .
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