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2 (1924) Das Streben
Entstehung
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DER KIRCHENERNEUERER

dern als Nachlässigkeit zu bezeichnen.Sobald eine Regel einmalvom Papste bestätigt ist, sagte Innozenz IV. 168 , so ist niemand mehrzu einer gegenteiligen Anordnung befugt, denn selbst wenn derPapst einen dem Wesen des Ordens zuwiderlaufenden oder sünd-haften Befehl gäbe, so dürften ihm Ordensleute nicht gehorchen."Im selben Sinne äußerte sich der Dominikanergeneral VinzenzBandelli 167 , der auf dem römischen Generalkapitel 1501 ausdrück-lich erklärte, das Laster des Besitzes sei zwar in jedem Orden ver-abscheuungswürdig, ganz besonders aber im Predigerorden, derseine Söhne zu strengster Armut verbinde und zum Verzichte aufEigentum in einer Weise verpflichte, daß sie nicht einmal derPapst selbst hiervon zu entbinden vermöge 188 . Noch Franz Suarezaus der Gesellschaft Jesu, der klassische Schriftsteller über dasOrdensrecht, lehrte 169 , ein Ordensmann könne selbst an der Handeiner vom Papste ohne hinlänglichen Grund erteilten Erlaubnisnicht mit gutem Gewissen zu einer leichteren Regel übergehen,da der Übergang zu einer solchen oder selbst gleichwertigen durchdas Ordensgelübde in einer Weise verwehrt sei, daß kein Oberersie zu gebieten vermöge.

Enthielt somit der dem Frate erteilte Auftrag tatsächlich einenunerträglichen Irrtum", so war auch der mit ihm zusammen-hängende Kirchenbann in sich selbst hinfällig und durfte derLehre der hervorragendsten Kirchensäulen zufolge nicht bloß imGewissensbereiche, sondern auch in der Öffentlichkeit unberück-sichtigt bleiben, falls seine Ungültigkeit offenkundig und ein Ärger-nis nicht zu befürchten war. Eben zur Aufklärung der Öffentlich-keit ließ der Frate schon am Tag nach der Verkündigung desBannes eine eigene Schrift erscheinen 170 , der sofort noch eineweitere 171 mit dem eingehenden Nachweise folgte, daß und warumman diesen ungültigen Bann auch in der Öffentlichkeit nicht zubeachten brauche. Er berief sich hier besonders auf die ErklärungJohannes Gersons 172 , die bekannte Äußerung Gregors des Großen,wonach man selbst einen ungerechten Hirtenspruch fürchtenmüsse, treffe in dieser Allgemeinheit jedenfalls nicht zu, denn esgehöre eine eselhafte Geduld und törichte Furchtsamkeit, wie sienur ein Hasenfuß haben könne, dazu, sich einen solchen Spruchohne weiteres gefallen zu lassen. Diese Darlegungen verfehltenihren Eindruck keineswegs. Selbst Laien hielten die vom Frateangeführten Gründe für schlüssig 173 , sogar am Hofe des Herzogs