DIE VERBINDLICHKEIT DES ORDENSGELÜBDES
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nicht einmal die Lombarden wollten mit ihnen etwas zu tunhaben, man glaubte sogar, der Papst habe die neue Kongregationauf Eingebung des Teufels errichtet, um den jungen Verband vonS. Marco in seinen Anfängen zu erdrosseln 158 . Die VereinigungS. Marcos mit so verkommenen Ordensgemeinden hätte daher einegänzliche Entartung seiner soeben mit Mühe reformierten Brüderzur unausbleiblichen Folge gehabt, da aller Erfahrung gemäßschlechte Gesellschaft gute Sitten verdirbt, ein fauler Apfel vielegesunde ansteckt, ein ehrlicher Kaufmann mit einem unehrlichennichts zu tun haben will, ein rechtschaffener Vater seine Töchterleichtsinnigen Männern nicht anvertraut und sich eher Laien undHeiden als laue Mönche bekehren 159 . Der Frate legte diese Ver-hältnisse in einer eigenen Schrift, die er zur Verteidigung der Brü-der von S. Marco veröffentlichte 160 , ausführlich dar, so daß sichdie Gläubigen von der sittlichen Unmöglichkeit des ihm und seinenMitbrüdern gewordenen Auftrages überzeugen konnten. Somitkam der Übertritt S. Marcos in die neue Kongregation für dieSöhne des Frate tatsächlich einem Abfalle von ihrer strengerenRegel zu einer lockeren gleich, und es trat nunmehr der Fall ein,daß Gehorsam zur Sünde, Ungehorsam zur heiligen Pflicht ward.Denn das kirchliche Recht ließ zwar den Übertritt von einer leich-teren zu einer strengeren Regel zu, nicht aber umgekehrt, es seidenn mit Erlaubnis der Oberen undauseinemger echtenGrunde, wie Krankheit 161 . War ein solcher Grund nicht vor-handen, so konnte der Papst den Übertritt zwar gleichwohl ge-statten, der Ordensmann sündigte jedoch im Gewissensbereiche,wenn er von dieser Erlaubnis Gebrauch machte 162 . Der einhelligenLehre der berühmtesten Theoigen und Kanonisten gemäß beruhteeben die Verbindlichkeit der Ordensgelübde auf göttlichem Rechte,von dem nach der Meinung der angesehensten Gelehrten, einesRobert von Flamesbury, eines Huguccio wie eines heiligen Thomasselbst der Papst überhaupt nicht, nach der Anschauung andererjedenfalls nur aus triftigen Gründen zu entbinden vermochte 1 ".Der heilige Thomas hatte bei seiner Erklärung die Entscheidungdes Papstes Innozenz III. vor Augen, der Verzicht auf alles Eigen-tum sei mit der Mönchsregel so wesentlich verknüpft, daß nichteinmal der Papst ihr gegenüber eine Erlaubnis gewähren könne 1 ".Eine ohne genügenden Grund gewährte Erleichterung des Gelüb-des, schrieb der heilige Bernhard 165 , wäre nicht als Nachsicht, son-
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