DER KIRCHLICHE GEHORSAM UND SEINE GRENZEN ?2 5
Gewalt über jedermann, und auch ich bin stets zum Gehorsam derrömischen Kirche bereit und bekenne, daß niemand das Heil er-langt, der ihr den Gehorsam verweigert. Geböte sie mir aberetwas wider Gott und die Liebe — ich glaube nicht, daß sie estun wird —, so spräche ich: du bist nicht die römische Kirche,du bist ein Mensch und nicht Hirte, denn der Hirte gebietet nichtwider Gott und die Liebe. Du irrst. Ich bin dem Papste keinenGehorsam schuldig, wenn er mir ohne Grund etwas wider unserGelübde gebietet, z. B. Besitzungen aufdrängt, denn dies wider-spricht meinem Gelübde, das mir allen Besitz untersagt. Selbstwenn er mich hiervon entbinden wollte, so bin ich dazu nicht ge-halten, denn eine solche Entbindung wider meinen Willen oderohne triftigen Grund ist nicht zulässig 127 .
Wie im religiösen, so hat das Kirchengebot aber auch imkanonistischen Bereiche seine Grenze. Der Befehl eines Oberenkann nämlich, wie der Frate eingehend darlegt 128 , über die ge-wöhnlichen Standes- bzw. Berufspflichten entweder hinausgehenoder hinter ihnen zurückbleiben, neben ihnen herlaufen, ihnenwidersprechen oder mit ihnen im Einklänge stehen (supra, infra,praeter, contra oder secundum). Geht er darüber hinaus (supra)oder sinkt er unter sie herab (infra), so ermangelt er im einen wieanderen Falle der Verbindlichkeit; so wenn einem Laien oderPriester geboten würde, ins Kloster zu gehen, oder einem Ordens-manne, in einen strengeren Orden überzutreten, oder aber umge-kehrt, ein leichteres Leben zu führen, es sei denn, ein triftigerGrund, etwa Schwäche des Leibes, zwänge dazu. Bewegt sich aberdas Gebot des Oberen auf einem Gebiete, das durch die allgemeinenStandespflichten oder durch die Ordensregel nicht berührt wird,also an sich gleichgültig, indifferent ist (praeter), so entbehrt eszwar ebenfalls der verbindlichen Kraft, der Untergebene tut jedochbesser, aus Ehrfurcht vor dem Oberen zu gehorchen; so wenndieser von ihm verlangt, eine bestimmte, an sich unnötige Reisezu machen oder Ähnliches. Gebietet der Vorgesetzte etwas, wasdem Willen Gottes oder der Ordenssatzung zuwiderläuft, etwa mir,Fleisch zu essen, was meine Ordensregel verbietet, so ist es Ge-wissenspflicht, den Gehorsam zu verweigern, vielmehr gilt hiernach der Erklärung des heiligen Isidor 129 die Mahnung des Apo-stels: „Und wenn ein Engel vom Himmel euch etwas verkündet,was unserer Predigt entgegen ist, so sei er verflucht!" (Gal. 1, 8, 9).