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2 (1924) Das Streben
Entstehung
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REDEFREIHEIT DER BUSSPREDIGER

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kam ihm zu statten 6 . Seine Wirkung beruhte wesentlich auf demstarken Eindruck einer frommen, weltentrückten Persönlichkeit,die in feiner Kenntnis des menschlichen Herzens den Sünder we-niger durch die Drohung mit der von ihm vielleicht schon be-zweifelten Hölle, als vielmehr durch den Hinweis auf den innerenFluch der ihre Opfer verschlingenden Sünde erschütterte. So großwar das Ansehen berühmter Bußprediger, daß sie sogar über denSpott hämischer Humanisten, ja, was noch viel mehr sagen wollte,über das schwere Ärgernis, das so manche lasterhaften Predigerdem Volke gaben, den Sieg davontrugen 7 . Als Herolde des gött-lichen Willens nicht bloß vom kleinen Manne, sondern auch vonden Großen der Kirche und Welt unweigerlich anerkannt, erfreutensie sich einer in unseren Tagen längst nicht mehr erschwinglichenRedefreiheit und durften sich vieles erlauben, was sonst anderemit harter Strafe gebüßt hätten. Als Paul Toscanella einst, wieJakob von Volterra berichtet 8 , in einer Predigt vor dem päpst-lichen Hofe scharf wider Sixtus IV. loszog, freuten sich nicht we-nige der Hörer über seinen männlichen Freimut, der Papst selbstaber lächelte, als er hiervon erfuhr. Der Augustiner Marian vonGennazano durfte sich in der rohesten Weise über Alexander VI.äußern, ohne seine Gunst zu verscherzen 9 . Stets hatte der Predigerden ganzen Mann nach all seinen Beziehungen, den Christen undBürger, djm Gläubigen und Staatsmann vor Augen und scheutesich nicht im geringsten, auch wirtschaftliche und politische Dingezu behandeln, von der unwandelbaren Überzeugung geleitet, daßdie Religion die alles beherrschende Norm für das Leben des ein-zelnen wie der Gesamtheit, für den kleinen Haushalt des armenMannes wie für das große Gemeinwesen des ganzen Landes ab-geben müsse ein Anspruch, der im Grunde von niemandernstlich bestritten und nur gelegentlich von Leuten bezweifeltwurde, die sich ärgerten, daß der Prediger auf der anderen Seitestand. In einer Zeit, die weder politische Volksversammlungenund Parteiredner noch feierliche Gerichtsverhandlungen mit denPrunkreden berühmter Anwälte zuließ, auch noch keine Zeitungenund keine Tagespresse besaß, als der einzige aus der ganzen Ge-sellschaft mit dem außerordentlichen Vorrechte ausgestattet, alleSchichten, Gechlechter und Lebensalter um sich zu scharen undam heiligsten Orte, bei den weihevollsten Anlässen und in derhöchsten Eigenschaft als Gottes Gesandter zur feierlich und weich