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Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
Seite
175
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175stand das Gutsinventar aus 3 Pferden, 15 Kühen, 150Schafen und 20 Schweinen. 1489 schenkte Pastor GodertCluyt zu Berg „syn huyss we dat gelegen is beneven Jo-hann Boden huyſſe in der ſtat an eyne ſyde ind de an-der syde an de straisse de tuysschen dem huysse ind wyllems-hoff van meisheym heyn geit“ zu gleichen Theilen denKirchen zu Berg und Nideggen. 1575 muß Franz vonMeesheim noch in der Stadt, wenn auch nicht mehr imHof gewohnt haben. 1583 besaß die Jungfer im Ster-nenhof zu Düren das Lehen. Heinrich Pastoirs veräußertedasselbe an Mathias Bewer und dieser empfing die Be-lehnung 20. August 1591, von welcher Zeit an es beiseiner Familie verblieb. Gegen Ende des vorigen Jahr-hunderts bestand es übrigens nur noch aus 80 MorgenAckerland.Die Besitzer des Hofes nahmen die Freiheit vom Ge-meindeverbande von Nideggen in Anspruch. So weigertesich 1620 Dr. Bewer, wie auch schon früher dessen VaterMathias Bewer, aller bürgerlichen Laſten. 1623 proteſti-ren Gebrüder Bewer dagegen, daß sie gleich den übrigenBürgern zu den Stadtsteuern, Einquartierungen und an-dern Lasten herangezogen würden. Obgleich das Lehngutin der Stadt liege, seien sie doch nur gute Nachbarschaftzu halten ſchuldig und zu ſonſt nichts verbunden, wie auchdie Lehngüter auf dem Lande von allen Frohndiensten undbäuerlichen Lasten frei seien. Die Stadt antwortete, nichtdas Lehngut, sondern der Erwerb und Gewinn auf dem-selben werde in der Collecte angeschlagen; übrigens hättendie Halfleute auf dem Hof seit undenklichen Zeiten anallen bürgerlichen Pflichten Theil genommen. Auch 1730beschwert sich Licentiatus Bewer, daß der Stadtbote inseinen freien Lehnhof eingefallen sei, ihm eine Vorladungzugestellt und dadurch seine Freiheit verletzt habe. Imselben Jahr protestirte Frau Bewer gegen die Besichtigungihrer Schornsteine durch den Rath, die doch von Altersher immer stattgefunden hatte. Beim Proteste blieb esübrigens, der Rath ließ sich in der Vornahme seinerAmtspflicht nicht stören. Auch von den bürgerlichenLasten mußte der Hof seinen Theil tragen.