G. ULB Düsseldorf A 1 44073 735 01 [B] Beitr채ge zur Geschichte des Herzogthums J체lich. Erster Band. Geschichte der F체nschen allen J체lich Residenz Nideggen pril J. F. Martin Aschenbroich, weiland Landgerichts=Referendar. 1867. Druck von Joh. Wilh. Fasbender in Bochum. D 30 3 Geschichte Schlosses und der Stadt Nideggen im alten Herzogthum Jülich den Martin Aschenbroich, weiland Landesgerichts=Referendar. Nekrolog. Johann Franz Martin Aschenbroich wurde zu Nideggen an 5. September 1841 geboren. Nach Beendigung des Elementar cursus seiner Vaterstadt bezog er frühzeitig das Gymnasium zu Düren, wo er stets zu den besten Schülern seiner Klasse zählte. Im Alter von 16 Jahren machte er daselbst sein Abiturientenexamen und widmete sich nunmehr dem Baufache. Dieses jedoch sagte ihm nicht zu; Ostern 1860 bezog er die Universität Bonn, um sich nunmehr den Rechtswissenschaften zu widmen. Neben seinem Berufsfache fesselten ihn jetzt schon kunsthistorische und specialgeschichtliche Studien, denen er alle seine Musestunden widmete Nachdem er noch zu seiner weitern Ausbildung die Universitäten Heidelberg und München besucht hatte, trat er nach Vollendung seiner Universitätsstudien Ostern 1863 beim Landgerichte zu Aachen als Auskultator ein, absolvirte 1864 sein Referendar examen und war eben im Begriff, sein letztes juristisches Examen abzulegen, als ihn die langwierige, tödtliche Krankheit ereilte, deren traurigen Verlauf weder die zärtliche Pflege seiner trostlosen Eltern und Geschwister, noch die Wissenschaft der Aerzte, noch das milde Klima der Schweiz und Italiens, das er im verflossenen Sommer aufsuchte, zu hemmen vermochte. Ruhig und gottergeben hauchte er am 5. Januar 1867 um die Mittagsstunde seine liebe, reine Seele in die Hände seines Schöpfers aus Nichts lag ihm so sehr am Herzen als die Geschichte seiner Vaterstadt zu erforschen und zur allgemeinen Kunde zu bringen. Die Frucht seines Strebens ist das vorliegende Werk. Am Vorabende seines Todes war es ihm vergönnt, die letzte Hand an das Manuscript zu legen; gewiß ein süßer Trost für ihn, der VI mit solcher Liebe an seiner Vaterstadt hing. Möge denn das vorliegende Werk, das schönste Denkmal, welches er sich selbst gesetzt hat, ihm in den Herzen Vieler ein bleibendes, frommes Andenken bewahren. An das vorliegende Werk soll sich als zweiter Band, wenn die Verhältnisse es gestatten, die Geschichte von Heimbach und der Umgegend, wozu der selige Verfasser dieses Bandes bedeutendes Material gesammelt hat, dann als dritter Band die Geschichte von Gladbach und den übrigen Ortschaften und Klöstern des Kantons Nideggen anschließen. Da dieser Kanton den südlichen Theil des früheren Großherzogthums Jülich umfaßt, so wäre durch Herausgabe dieser drei Bände ein namhafter Beitrag für unsere Spezialgeschichte gewonnen. Hieraus wird man sich den zweifachen Titel des Werkes erklären können. Der Herausgeber. das ommes wenn Vorrede des Verfassers. Auf einer den Ausläufern der Eifel angehörigen Berghöhe dicht über dem Thale der Ruhr ¹) liegt das alt=jülichsche Städtchen Nideggen mit seiner Burgruine. Ihre Schönheit und Großartigkeit als architektonisches Werk, der Ruf der Uneinnehmbarkeit, den sie im Mittelalter genoß, die Schönheit ihrer Lage, ihre Vergangenheit als Sitz der mächtigen Fürsten von Jülich verleihen ihr eine hohe Bedeutung. Steil fallen die Seiten des Berges nach dem Flusse ab, hundert Fuß hohe Felsenwände schützen hier die einst weit berühmte Feste, deren epheuumrankte Trümmer die Spitze zieren. Nur nach einer Richtung hin steht derselbe mit der umliegenden Hochebene in Verbindung, die sich dann in leiser Senkung allmählig ins Flachland hinabzieht. Einen doppelten Gesichtskreis gewährt daher auch die wundervolle Aussicht von der Burg einerseits nach dem in neckischen Windungen sich dahinschlängelnden Flusse, seinen waldbekränzten und mit den seltsamsten Felsformationen geschmückten Gebirgen und weiter nach den entferntern Höhen der Eifel hin, andererseits über die weiten fruchtbaren Ebenen des Jülicher und Cölner Landes mit den Städten Düren und Zülpich, unzähligen zwischen grünen Obstbäumen versteckten Dörfern, Weilern und Höfen, sowie den durch ihre dampfenden Schornsteine den Fortschritt der Industrie bekundenden Fabrikdistrikten von Lendersdorf, Düren und Kreuzau. 1) Der Fluß an dem Nideggen liegt, heißt bei den Römern Rura im Mittelalter und später Rure, Ruere, Rur, Ruir, Rhur, Ruhr und wird noch jetzt überall von seinen Anwohnern Ruhr genannt; ein Quellarm heißt noch Erkensruhr, der Ort seiner Vereinigung mit dem Hauptarm Einruhr, ein anderes Dorf in der Nähe Ruhrberg; und nun will man den uralten schönen deutschen Namen mit dem holländischen Namen Roer vertauschen, den die Franzosen am Ende des vorigen Jahrhunderts einführten, indem sie nach ihm das département de la Roer benannten, ein Name, den man zudem falsch als Rör ausspricht indem er vielmehr wie Rohr klingt. VIII Wenige Orte der Provinz mögen eine bedeutsamere Geschichte haben als Nideggen. War es doch drei Jahrhunderte hindurch der Wohnsitz der mächtigen Grafen und Herzoge von Jülich, die auf den Besitz seines unbezwinglichen Schlosses gestützt mit der größten Thatkraft und dem entscheidendsten Erfolge in die Geschichte des Niederrheins eingriffen und sich von kleinen Landgrafen zum Range der ersten Reichsfürsten emporschwangen. Um so mehr ist es zu bedauern, daß von derselben so wenig bekannt ist. Während fast jedes Städtchen unserer Rheinlande, in manchen Gegenden fast jedes Dorf seine gedruckte Chronik hat, genießt Nideggen nicht einmal das Glück, die Hauptmomente seiner Geschichte zu kennen und nicht weiß der Führer dem Fremden Auskunft zu ertheilen, der, staunend über die gewaltigen Bauten der Burg und der Stadt, ihn um die Vergangenheit befragt Nur hier und da in Chroniken und historischen Werken begegnet uns der Name des Ortes, doch stets in einer Weise, die dessen Wichtigkeit andeutet. Von den wenigen erhaltenen Schriftstellern des Mittelalters ist schon der Kargheit ihrer Notizen im Allgemeinen wegen nicht viel zu erwarten und wie außerordentliche Aufschlüsse auch in neuerer Zeit aus dem fleißigen Studium der Urkunden gewonnen worden sind, für die Gegend von Nidegger und speciell für das Städtchen selbst sind diese zuverlässigsten Zeugen der Vorzeit verhältnißmäßig stumm und dazu ziemlich unbeachtet geblieben. Da aber schon gegen das Ende des 15ten Jahrhunderts die Herzoge das Schloß, das seinen Werth durch die Erfindung des Schießpulvers eingebüßt hatte, nicht mehr bewohnten und damit auch die Stadt ihre Bedeutung verlor, immer mehr sank und bei ihrer abgeschnittenen Lage in Vergessenheit gerieth, so sprechen die Schriftsteller der spätern Jahrhunderte selten von ihr und kennen sie kaum. So war es die erste Aufgabe des Verfassers, aus sehr spärlichen, kurzen und zerstreuten Notizen mittels mühesamer und IX sorgfältiger Zusammenstellung ein Gerippe der Geschichte des Ortes zu construiren, das er dann im Einzelnen auszufüllen suchte durch die Ergebnisse der Durchsichte der Stadt= und Pfarrarchive, die leider nicht einmal die letzten 3 Jahrhunderte voll ständig umfassen, über die frühern Zeiten fast gar nichts enthalten. Er hat sich bestrebt, das so gewonnene Material in etwa zu einem Ganzen auszuarbeiten. Wenn er dennoch oft statt eines lebensvollen Bildes und einer erschöpfenden Darstellung nur eine vielleicht unzusammenhängende Aufzählung von einzelnen Thatsachen zu geben im Stande ist, so möge man das wenigstens theilweise der Ungunst der Umstände und dem gänzlichen Mangel aller Vorarbeiten zuschreiben und ihm die Anerkennung nicht versagen, daß er sich redlich bemüht hat, die über die Geschichte seiner Vaterstadt vorhandenen Nachrichten sorgfältigst zu sammeln sie einer eingehenden Kritik unterwerfen, möglichst zu ordnen und so die Grundlage zu einer spätern glücklichern Bearbeitung derselben zu legen. Rücksichtlich der Behandlung des Stoffes schwebte dem Verfasser ein doppelter Zweck vor, einerseits der lokale, die Bewohner Nideggens mit den Schicksalen ihrer heimathlichen Stätte bekannt zu machen und den besuchenden Fremden als Führer durch die Vergangenheit des Ortes zu dienen, der ihr lebhaftes Interesse erregt, andererseits der allgemeinere, für die Geschichtskunde unserer ganzen Gegend, sowie für die Rechts= und Culturgeschichte einen kleinen Beitrag zu liefern, von dem er sich allerdings nicht gar viel versprechen darf, da er gegenwärtigem Werkchen, wie den historischen Arbeiten überhaupt nur die Mußestunden widmen konnte, die ihm seine durch die Vorbereitung zu mehreren juristichen Examina geschärften Berufsstudien frei ließen. Aus dem Bestreben aber, beiden Zwecken gerecht zu werden, mögen manche Ungleichheiten in der Auswahl des Stoffes und der Darstellungsweise ihre Erklärung finden. Erster Theil. Allgemeiner Abriß der Geschichte des Schlosses und der Stadt. I. Namen und Erbauungszeit von Nideggen. Es giebt mehrere Orte, in denen die ursprüngliche Namensform von Nideggen, Nideck nämlich, wiederklingt. Wir führen die uns bekannten an: 1) die Burgruine Nideck im Niederelsaß ganz am Ende des Haslacherthals im bischöflich straßburger Amte Schirmeck, die die Landgrafen des Niederelsaß von den Bischöfen zu Lehn trugen und die 1264 Nidecke, 1322 Nydecke, 1336 Nideck genannt wird. An sie knüpft sich Chamisso's schöne Ballade: „das Riesenspielzeug“ an 2) das alte Bergschloß Neideck oder Neudeck in der fränkischen Schweiz, dessen Trümmer auf einem Bergvorsprung im anmuthigen Wiesenthal in der Nähe von Bamberg liegen. Graf Conrad von Schlüsselberg fiel in einer Fehde mit den Bischöfen von Bamberg und Würzburg und den Burggrafen von Nürnberg, die 1347 seine Schlösser Neideck und Rabenstein belagerten, durch einen Steinwurf, worauf die Sieger die Grafschaft theilten; Neideck kam an Bamberg 3) Neideck oder Neudeck, Städtchen in Böhmen im Kreise Eger am Abhang des Erzgebirges. 4) Neudeck bei Donauwörth in Baiern. 5) die großartige Nydeckbrücke zu Bern in der Schweiz Die ältesten Namensformen für unsern Ort sind im 13 Jahrhundert: Nidecke, Nitecke, im 14. und 15. Jahr 12 hundert: Nideckin, Nidegin, Nydeckin; Nidecgen, Nidecghen, Nydecghen; Nydeche, Nydecke, Nydecken, Nydegge; dann Nydechen, Nidegg, Rideck, Nidecken; im vorigen Jahrhundert Neideggen, jetzt Nideggen. Lateinische Benennungen sind: Nideca, Nidecca, mit den Adjektiven: Nideccius Nidecciensis, Nideggensis, Nideccianus. Die Etymologie des Wortes verweist zunächst auf Nid Neid oder aber auf nid — unter (wie der Canton Unterwalden noch jetzt aus den Theilen nid und ob dem Wald, das Erzherzogthum Oesterreich aus nid und ob der Ems besteht.) Für das jülichsche Nideggen kommt die erstere Ableitung schon sehr frühe und allgemein vor; man würde sich also eine Felsenburg zu denken haben, um die der Besitzer zu beneiden ist oder die den Neid seiner Gegner erregen soll. Und wahrlich, sie war im Stande Neid zu erregen; denn weit und breit im Lande war kein Platz, der an Größe, Schutz der Lage und Stärke der Befestigungswerke mit Burg Nideggen den Vergleich aushalten konnte. Eine uralte Sage, die noch jetzt im Volke erzählt wird lautet dagegen folgendermaßen: „Auf der Nideggen gegenüber auf einem Bergkegel gelegenen Burg Bergstein wohnten zwei Brüder. Zwischen ihnen brach Unfriede aus und der eine zog von Bergstein weg und baute sich auf der andern Flußseite eine neue Burg, die von den Bewohnern der Gegend, weil sie der Zwietracht, dem Neide zwischen den beiden Brüdern ihren Ursprung verdankte, Neid=Eck genannt wurde. Der Herr der Burg Neid Eck belagerte bald darauf seinen Bruder in Bergstein, erstürmte und zerbrach dessen Schloß und baute von den Steinen desselben den gewaltigen Burg thurm in Nideggen, der davon jetzt noch der Jenseitsthurm genannt wird.“ Dieser Sage begegnen wir schon bei Schriftstellern früherer Jahrhunderte, nur daß bei ihnen, um die Sage in vermeintlichen Zusammenhang mit der Geschichte zu bringen, an Stelle der Herren von Bergstein andere mehr oder minder schlecht gewählte Persönlichkeiten treten, wie z. B. Strevesdorf in seiner descript. histor. poet archidivee. Col. 1740 die Erbauung des Schlosses in die Zeit des im 14. Jahrhundert lebenden Kölner ErzbischofWalram von Jülich setzt, nicht ahnend, daß damals schon 13 anderthalb Jahrhundert hindurch die Grafen auf Nideggen gewohnt hatten. Er erzählt, dem Schlosse des Erzbischofs in Lechenich entgegen habe dessen Bruder, Graf Wilhelm von Jülich, Nideggen gebaut, da er in fortwährenden Kriegen mit Walram gelebt habe. Peter von Streithagen, Canonich zu Heinsberg, ſagt im 16. Jahrhundert in ſeiner Beſchrei bung des Ruhrthals: „Prima intercepto gaudet Mont joya fluento deliciis sacrata olim, Nidecca subinde a tetra invidia (famae si credere dignum est) perpetuum retinens per seros dedecus annos.“ (Zuerst erscheint bei einer Wendung des Flusses, das fröhliche Montjoie, einst dem Vergnügen geweiht, weiter unterhalb Nideggen, das von schwarzem Neide, wenn man der Sage Glauben schenken darf, ewige Schande behält.) Teschenmacher Jul. Cliv. et Mont. S. 374. Glücklicherweise fällt Streithagen's Beschuldigung als grundlos hinweg, da jene ganze Erzählung eben nichts ist, als ein Versuch, den Namen zu erklären, ein Versuch, der sich allerdings an einzelne historische Thatsachen angeknüpft zu haben scheint. Die Geschichte hüllt ſich hinſichtlich der Zeit der Erbauung von Nideggen, wie des Erbauers in vollständiges Dunkel; es ist keine Spur vorhanden, daß und wie lange es bestand, da plötzlich stirbt Graf Wilhelm II. von Jülich 1207 auf seinem Schlosse Nideggen. Dennoch wird es uns mittels einiger Combinationen, wie wir hoffen, gelingen, die Erbauungszeit wenigstens annähernd zu bestimmen. Noch im Anfange des 13. Jahr hunderts scheint die Gegend von Nideggen wenig bewohnt gewesen zu sein. Caesarius de Heisterbach spricht von einer abschreckenden Wildniß um Maubach herum. (D. 6 c. 10 juxta castrum Molbach in solitudinem satis horrendam und weder Namen von Ortschaften, noch Adligen der Umgegend kommen vor. Es war auch natürlich, daß man in jenen Zeiten, wo die Bevölkerung sehr dünn war und ungeheure Wälder das Land bedeckten, zu Ansiedelungen vorerst fruchtbare, anmuthige, wasserreiche Plätze benutzte. Da nun die Höhe von Nideggen in keiner Beziehung ein ladend erscheinen konnte, auch weder ein schiffbarer Fluß, noch eine Handelsstraße vorbeiführte, so ist es offenbar, daß zuerst das Schloß von einem mächtigen Adligen erbaut wurde, dann das Städtchen sich anschloß und von hier der Anbau der Umgegend erfolgte. Wir haben gesehen, daß Wilhelm von Jülich 1207 auf seinem Schlosse Nideggen starb. Die Jülicher Grafen waren aber vor dem letzten Viertel des 12. Jahrhunderts in hiesiger Gegend nicht begütert. Graf Wilhelm II. heirathete um diese Zeit Alveradis die Tochter des Maubacher Grafen Albert und erbte nach des Letztern Tod 1177 die Grafschaft Maubach oder Molbach nebst der Waldgrafschaft des Reichswaldes.!) Ein anderer 1) Dieser Albert ist Zeuge in einer Urkunde von 1153. Lacomblet I 377; bis dahin kommt kein Graf von Molbach vor; dann erschein er in Urkunden von 1166 und 1169 und ist 1172 Vogt des Stifts Vilich und der Abtei Gladbach. Ib. 423, 432, 442, 443. Er starb den 21. Mai 1177 und drei Tage nachher überwies seine Wittw Adelheid mit ihrer Tochter Alveradis und deren Gemahl, Graf Wilhelm II von Jülich zu seinem Seelenheil verschiedene Güter zur Stiftung eines Klosters zu Gräfrath Lacomblet I, 462; unter denselben befinden sich Besitzungen in der Pfarre Nörvenich in den Ortschaften Poll und Rath. Diese Besitzungen deuten zunächst auf eine Verwandschaft mit dem alten Grafengeschlechte von Nörvenich hin, nicht minder auch die zur fernern Dotation bestimmten Weinberge zu Oberwinter am Rhein und zu Dernau bei Saffenberg an der Ahr, da die Grafen von Nörvenich und Saffenberg wiederum eines Stammes und in einer Urkunde Erzb. Siegwins von Köln von 1081 (Cremer, Akademische Beiträge zur Gulich= u. Bergischen Geschichte III, 12) Adolfus comes de Norwenich et frater ejus Adelbertus de Saphenberg genannt sind. Der mit dem Grafen Adelbert von Saphenberg 1094 und 1109 zugleich als Zeuge gegenwärtige GraAdelbert von Nörvenich (Lacomblet I, 249, 260) wird wohl dessen Neffe und Sohn jenes Adolph von Nörvenich sein; derselbe ist 1096 1102 und 1117 Vogt des Klosters Siegburg Lac. I. 253, 260, 284 Am 14. September 1141 aber erscheint ein Graf Adelbert von Nörvenick als Waldgraf des Waldes Osninch; als solcher halte er die Holz= und Schweinetriftgerechtigkeit, die dem Hofe der Abtei Brauweiler zu Pier am genannten Walde zustanden, zu beeinträchtigen versucht, Kaiser Conrad III. jedoch bestätigte ihr dieselben. Lac. I, 343. Dieser Osnind iſt der ſog. Reichswald, der ſich zwiſchen Cornelimünſter, Düren und Heimbach ausdehnte und als dessen Waldgraf, also wieder als Rechtsnachfolger des Nörvenicher Geschlechts, vermöge pfalzgräflicher Belehnung später Albert von Molbach erscheint. 1166 begegnet uns wieder ein Graf Adelbert von Nörvenich Lac. I, 419, 420, 421, jedenfalls derselbe, der im gleichen Jahre und 1168 Albert von Nörvenich genannt wird, Ib. 414, 429, da Albert nur eine um die Mitte des 12. Jahr hunderts in Gebrauch kommende Zusammenziehung von Adelbert ist, wie z. B. das St. Adelbertsstift zu Aachen bei Lac. I, 494, 535 II, 133 St. Albertsstift genannt wird. Dann verschwindet der Name des Nörvenicher Grafengeschlechts vollständig aus der Geschichte, Schloß Ern na Gr eine erne. Dernau Saffenwins Erwerbtitel der Jülicher Grafen in der Gegend vor 1207 ist nicht bekannt und so halten wir um so mehr die Annahme gerechtfertigt, daß Nideggen zu dem Besitzthum des Grafen Albert gehörte, von dessen Schloß Molbach es nur eine Stunde entfernt ist, als es innerhalb des Wildbannes und Kirchspiel Nörvenich aber sind bald nachher im Besitze von Jülich. Es ist nun wohl unläugbar, daß Albert von Molbach Verwandter und Erbe des Nörvenicher Hauses gewesen und durch ihn wird auch das Schloß an Jülich gekommen sein. Ferner halten wir Albert von Nörvenich und Albert von Molbach für dieselbe Persönlichkeit, die sich zuerst ab wechselnd nach dem alten Stammsitze und dem eben erst erworbenen pfälzischen Lehn, das ja 1131 noch Alverada von Cuch besessen, Lac. I, 310, und auf dessen Gebiete sie sich wahrscheinlich das sehr anmuthig gelegen Schloß Molbach, Mulbach oder Manbach erbaut hatte, benannte, dann aber, nachdem sie hier ihren Hauptsitz aufgeschlagen, den alten Stamm namen ganz ablegte und den der neuen Wohnung annahm. Da ferner nach den Annalen des hist. Vereins für den Niederrhein H. VI, die 1131 als Inhaberin der Waldgrafschaft des Reichswaldes vorkommende Alverada von Cuch außer andern Kindern eine Tochter Adelheid besaß und auch Alberts von Molbach Gemahlin Adelheid hieß, so ist unzweifelhaft auch der Graf Adelbert von Nörvenich, der 1141 Waldgraf war, unser Albert von Molbach und zu dieser Waldgrafschaft als Gemahl von Alveradens Tochter Adelheid gelangt, was sich noch durch den Namen seiner Tochter Alverada, Gemahlin Wilhelm II. von Jülich, bestätigt. (Vorstehende Ausführung des seligen Verfassers, daß Albert von Nörvenich und Albert von Maubach dieſelbe Perſönlichkeit ſei, und daß später die Grafschaft Nörvenich, wie auch die Grafschaft Molbach an die Grafen von Jülich gekommen seien, bestätigt eine, noch heute in der Nörvenicher Gegend im Munde des Volkes lebende Sage welche behauptet, daß die Burgen zu Heimbach, Nideggen, und Nörvenick denselben Herren, welche Raubritter gewesen, zugehört, ja daß die Burg vögte von Nideggen und Nörvenich mit einander durch von den beiderseitigen Burgthürmen gegebene Signale in Verbindung gestanden und sich jeden Morgen den Morgengruß zugewinkt hätten. Es ist jedoch hier nicht von einem der noch stehenden Burghäuser in Nörvenich die Rede, sondern von dem ehemals auf dem Höherücken zwischen Nörvenick und Oberbohlheim gestandenen Waldschlosse, von dem nur noch die Wallgräben und einige Mauerreste der Kellergewölbe und Burgverließe übrig geblieben, die mit dichtem Waldgestrüppe bewachsen sind, und im Munde des Volkes das „versunkene Waldschloß“ heißt. Auch die Sage, die sich an dieses versunkene Waldschloß knüpft, deutet auf den Seite 14 im Texte vorkommenden grausamen Grafen Wilhelm II. von Jülich hin. Die Sage erzählt nämlich von einem Raubritter, der hier gehaust, der Kirchen und Klöster geplündert, reisende Kaufleute beraubt, Frauen und Jungfrauen geschändet und hier unge heure Schätze aufgestapelt habe, der aber zur Strafe, als er einst ein schönes, blühendes Weib ihrem Gemahle geraubt, auf deren Fluch von desselben lag. Es ist jedoch nicht wohl denkbar, daß Graf Albert, der auf Molbach wohnte, das er wiederum erst erbaut zu haben scheint, schon in so unmittelbarer Nähe ein zweites bedeutendes Schloß gehabt habe, und wir vermuthen daher, daß erst Graf Wilhelm II. von Jülich dessen Er bauer sei. Er war ein mächtiger und thatkräftiger Fürst, und nachdem er zu den von seinen Vorfahren ererbten Landen die Molbachschen Güter hinzugefügt, mochte er gern das schutzlose, mehrmals eingenommene und verwüstete Jülich mit dem starken Berg an der Ruhr vertauschen; denn für ein festes Schloß von größtem Umfange konnte kein besserer Platz im Jülicherlande gefunden werden. Auch die herrliche Lage am schönsten Punkte des Ruhrthals und die weiten, wildreichen Wälder mochten verlockend wirken. So ist denn wahrscheinlich, daß Schloß Nideggen zwischen 1177 und 1207 gebaut worden. Eine weitere Zeitbegrenzung enthält der Pingsheimer Friede, der 1279 zwischen dem Erzbischof von Cöln und den Jülicher Grafen geschlossen wurde. Letztere erkennen darin an, daß ihre Vorfahren Schloß Nideggen mit 24 mansi (Landcomplexen von 20—30 Morgen) dem Erzbischof Philipp für 1600 Mark zum Eigenthum übergeben hätten, für welche ihnen damals die erzbischöflichen der sich unter seinen Füßen öffnenden Erde sammt seinen Schätzen und seiner stolzen Burg und seinen mit ihm prassenden Gesellen mitten im Gelage verschlungen worden sei. Das Volk meidet deshalb wegen des dort sich herumtreibenden nächtlichen Spukes die Gegend, wo die stolze Burg früher gestanden, nicht aber lüsterne Schatzgräber, die zu verschiedenen Zeiten und noch in den dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts von Düren aus sich hier eingefunden haben, und die mit ihren Beschwörungsformeln den bösen Geist des Raubritters, der in den Burgverließen seine Schätze bewacht, zu bannen versucht haben.) 1) Auf ihn wird auch wegen seiner riesigen Körperkraft, die im Jülicher Lande in unserer Gegend herumlaufende Sage vom starken Helmes gedeutet und noch heutzutage sagt man, wenn man von einem Menſchen ſpricht, deſſen Stärke über das gewöhnliche Maß hinausgeht: „er ist ein starker Helmes“. Eine andere Sage macht aus dem auf der Burg Nideck früher in grauer Vorzeit hausenden, von Chamisso in seinem Gedichte „das Riesenspielzeug“ besungenen Riesen und dem starken Helmes eine und dieselbe Person. Chamisso knüpft zwar seine Sage an die Ruine Nideck im Elsaß (Vergl. S. 1.), aber dieselbe Sage mit allen ihren Einzelheiten findet sich in Nideggen an der Ruhr. einer 17 Höfe Petternich und Rödingen in der Gegend von Jülich verpfändet worden seien. Philipp saß auf dem erzbischöflichen Stuhle von 1168—1191. Soviel steht also fest, daß Nideggen 1191 schon bestand. Das Resultat ist, daß wir die Erbauung des Schlosses zwischen 1177 und 1191 setzen. Damit stimmt auch die Bauart des Schlosses, wie der Pfarrkirche, der ältesten Reste von Nideggen überein, die namentlich auf eine frühere Zeit hindeutet, als das Ende des 12. Jahrhunderts. Sehen wir nun zu, ob und in wie weit der oben angeführten Sage ein geschichtlicher Kern innewohnt. Auf dem Nideggen gegenüberliegenden sogen. Burgberg bei Bergstein stand früher eine Feste, der Berens stein oder Berynstein, von der noch einige Grundmauern übrig sind. Herzog Walram von Limburg erhielt sie 1198 von König Philipp von Schwaben zum Lehen und Erzbischo Adolph von Cöln zerstörte sie noch in demselben Sommer. Später war mit dem Berg, der nunmehr nur noch die Trümmer der Feste trug, Wilhelm III. von Jülich belehnt, der ihn 1219 dem deutschen Orden schenkte. Da kurz vor der Zeit, wo die Zerstörung des Berenstein stattfand, Burg Nideggen, der Jenseitsthurm aber höchstens einige Decennien später erbaut wurde, so ist es an sich nicht unmöglich, daß für letztern die Steine des Berensteins benutzt worden sind, zumal der, wenngleich beschwerliche Transport, der durch Frohndienste geleistet wurde, wenigstens für die Quadersteine zur Bekleidung des Mauerwerks nicht kostspieligen sein mochte, als das theure Steinmetzen erfordernde Brechen und mühsame Behauen neuer Steine. Jedenfalls mochte es dem stolzen Sinne der zu immer größerer Macht steigenden Grafen zusagen, die Trümmer der einst gefürchteten Reichsfeste in ihre Burg herüberzutragen und hier als stattlichen Thurm neu aufzupflanzen. Auffallend ist es immerhin, daß die zum Jenseitsthurm gebrauchte Steinart sich in der Nähe von Nideggen nirgendwo vorfindet, dagegen mit dem 1) Meyer, Aachener Geschichte, S. 261 und nach ihm und auf seine Autorität hin alle weitern Schriftsteller nehmen an, daß diese Burg Berinstein unmittelbar bei Aachen gelegen habe; wir werden die in unserm Text aufgestellte Ansicht, die uns ganz unzweifelhaft scheint, in einer besonderen Abhandlung vertreten. Felsen des Burgberges vollkommen übereinstimmt, sowie daß auf dem Burgberg weder Mauerüberreste noch Trümmer haufen vorhanden sind, sondern nur wenige Grundmauern die Stelle bezeichnen, wo einst ein drohendes, starkes Schloß gestanden, ¹) die weitere Erzählung aber von den zwei feindlichen Brüdern ist nichts als eine poetische Ausschmückung, die sich an den Namen Nidecke angeknüpft haben mag II. Von den ältesten Nachrichten bis zur Zerstörung im Jahre 1542. Die Nachrichten über Nideggen in den ersten Jahr hunderten seines Bestehens sind spärlich; dieselben sind mit der Landesgeschichte so verwoben, daß es häufig nöthi erscheinen wird, die Grundzüge derselben zur nähern Erklärung mit einzuflechten. Graf Wilhelm II. von Jülich starb 1207 auf seiner Burg Nidecke; dies ist das erst Mal, daß ihr Name in der Geschichte genannt wird. Wilhelms Zeitgenosse Cäsarius von Heisterbach schilder ihn als einen grausamen und wollüstigen Herrn, vor den keine Frau noch Jungfrau sicher war, der die Kirche ver folgte, ihre Güter an sich riß und die Priester von ihren Sitzen verjagte und verstümmelte. Seine Gemahlin Alveradie von Molbach, von der schon oben die Rede war, sperrte er ein, nach der Sage ließ er sie sogar zur heißen Sommerzeit mit Honig bestreichen und in einem eisernen Käfig an der äußern Burgmauer aufhängen, damit die Bienen und Wespen sie peinigten. Seinen Tod beschreibt Cäsarius in eine Weise, daß Teschenmachers Bemerkung gerechtfertigt erscheint 1) Einen ähnlichen Vorgang verzeichnet übrigens Lacomblet, Archiv V 2. S. 323, indem Erzbischof Reinold 1167 die Steine eines zerstörte Hauses in Cöln auf den 12 Stunden entfernten Berg Rheineck schaffe und damit den Bau einer Burg beginnen ließ 2) Teschenmacher, S. 359, berichtet zwar, daß 1206 Philipp von Hohenstaufen seinen Gegenkönig Otto IV. von Braunschweig bei Nidegge in einer Schlacht besiegt habe. Allein der um 1600 lebende Schrif steller ist die einzige Quelle dieser unbestimmten und zweifelhaften Nach richt, von der auch Böhmer reg. imp. 1198—1254 Nichts enthält. „R des als vor Aar unze ma 672 ein Her Nid ol med al. u. ei pr gree 3 sint dice nube ihm wurde Sohn Rolle rui owie Jahr örte „Ruchlos, wie sein Leben, war auch sein Tod.“ ¹) Ihm folgte, da er kinderlos starb, seiner Schwester Jutta und des Edelherrn Everard von Hengebach ²) Sohn Wilhelm als Graf von Jülich. Alverad's zweiter Gemahl, Otto von Wickerode, machte zwar Ansprüche auf die Grafschaft Molbach, der Pfalzgraf Heinrich belehnte jedoch 1209 Wilhelm, der ein Anhänger ſeines Bruders, Königs Otto IV. war, mit derselben (Lac. II, 27) und seitdem ist sie und mit ihr Nideggen fortwährend bei Jülich geblieben. Wenige Jahre nur zählte das neue Schloß, da nahm es schon einen der ersten Reichsfürsten als Gefangenen in seinen Mauern auf. Friedrich II. von Hohenstaufen, der dem Otto IV. von Braunschweig gegenüber als deutscher König aufgetreten war, zog 1214 an den Niederrhein, um sich in Aachen krönen zu lassen. Rein. Leod. berichtet, er sei mit unzählbaren Fürsten und einem Heere gekommen, dergleichen man noch nie in diesen Gegenden gesehen habe (Pertz XVI 672). Wilhelm von Jülich, Walram von Lüneburg und einige andere Herren überfielen den Nachtrab; dessen Führer. Herzog Ludwig von Bayern, wurde gefangen und nach Nideggen auf die Feste gebracht. Am 23. August kam der 1) Caes. dial. mir. d. 12 c 5 (Geschrieben um 1220): Infirmatus in castro suo Nidecke pro quadam contumelia sibi illata venit Coloniam. Qui cum rediret, in via defectum cordis incurrit et ait Och, nunquam de cetero videbo Coloniam. Cui in terram deposito cum medicus diceret, mortem sibi esse in januis, subjecit: Consulo tibi ut uxorem tuam recipias. Respondente illo: non faciam, supplicavit ei pro quodam milite, quem diu incarceraverat. Nequaquam, inquit, egredietur me vivente. Tunc medicus: Ergo ante diem crastinum egredietur. Quod ita factum est. Quum vero moriturus esset, in sinu cujusdam adulterae, quam viro tulerat, jacebat. Cui cum illa diceret: domine, quid faciam post mortem tuam? respondit: Juveni nubere debes militi. Haec ei verba ultima fuere. 2) Dies ist das Schloß Heimbach an der Ruhr, zwei Stunden oberhalb Nideggen. Im Anfange des 11. Jahrhunderts nannte sich von ihm ein Grafengeschlecht, bald darauf ist es im Besitz der Edelherren oder Dynasten, deren Familie Everard angehört; um's Jahr 1240 etwa wurde die Herrschaft Hengebach, die bis dahin im Besitze eines jüngern Sohnes geblieben war, mit der Grafschaft Jülich vereinigt und seitdem das Schloß einem Burggrafen zur Vertheidigung anvertraut. Seine Rolle war so ziemlich ausgespielt, als die von Nideggen begann. 20 König vor Aachen, das er belagerte; darauf ging er über die Maas, um des Gegenkönigs Otto Schwiegervater, Herzog Heinrich von Brabant, zu züchtigen; derselbe ergab sich ihm zum Gefangenen und er kehrte zurück und erstürmte und verwüstete am 8. September Jülich. Da bat ihn der Graf um Frieden, den er gleich den Grafen von Cleve und Limburg erhielt, worauf der König nach Schwaben zurückkehrte. Die Gefangenschaft des Herzogs Ludwig scheint hiernach keinen Monat gedauert zu haben. Sehr bedeutungsvoll treten von jetzt an die Jülicher Grafen in der Geschichte hervor. Ein reiches und blühendes Ländchen der Anhang vieler Adelsgeschlechter, eine unbezwingliche Burg, wie Nideggen war, ein kühner und unternehmender Geist, das waren die Hebel, die dem Grafen Wilhelm III und besonders seinem gleichnamigen Sohne und Nachfolger in jenen Zeiten, wo Unordnung im ganzen deutschen Reiche herrschte und ein allgemeiner Kampf zwischen Gegenkönigen Fürsten und Rittern entbrannt war, einen außerordentlichen Einfluß verschaffen mußten. Zunächst waren es die Kämpf der hohenstaufischen Kaiser mit den Päpsten, die Deutschland in zwei Lager spalteten und zur Aufstellung von Gegen kaisern führten. Unsere Grafen standen meist auf Seite der Hohenstaufen, auch nachdem Papst Gregor IX. der Kaiser Friedrich II. auf Palmsonntag 1239 mit dem Banne belegt hatte. Der Kölner Erzbischof Conrad von Hochstaden dagegen stand auf Seite des Papstes, dem auch seine Vor gänger stets eine Stütze gewesen waren. Der Erzbische erklärte sich 1241 offen gegen den Kaiser. Für diesen rüsteten sich Wilhelm von Jülich, die Städte Aachen un Cöln und die meisten Herren des Niederrheins. Es kan zu einer Schlacht „in Badua“ (wahrscheinlich im Walde Bade bei Nideggen), in der Conrad schwer verwundet, ge fangen genommen und nach Nideggen geführt wurde Hartnäckig weigerte sich derselbe Anfangs, auf einen Vergleich einzugehen. Bei der steigenden Verwirrung der deutschen Verhältnisse jedoch ließ er den Grafen durch Ritter Arnol von Diest, einen der bedeutendsten Jülichschen Vasallen, um Befreiung bitten, und erlangte dieselbe gegen ein Lösegel von 4000 Mark, die auf Kölnische Städte angewiese wr kar Re bee gut Kir hal ihm und Sd Lac ber ver Da bra mit krie pol Con ndet wurd 21 wurden, und andere Concessionen. Am 2. November 1242 kam der Vergleich zu Stande und Conrad wurde seiner neunmonatlichen Haft entlassen. Im Jahre 1244 brach der Krieg von neuem aus, der diesmal nicht so günstig für den Grafen scheint geführt worden zu sein; denn nur mit Mühe wurde der Herzog von Brabant, des Erzbischofs Bundesgenosse, bewogen, einen Waffenstillstand zuzugestehen. Zu der politischen Gegenstellung zwischen dem Grafen Wilhelm und dem Erzbischof kamen noch dynastische Interessen hinzu. Des Erzbischofs Bruder, Graf Friedrich von Hochstade und Ahre, hatte diese beiden Grafschaften 1246 dem Erzstift geschenkt und dieses war auch in ihren Besitz getreten. Auf beide aber machte außer andern Verwandten Ansprüche des Grafen Wilhelm Bruder, Walram von Berg heim, der Friedrichs Nichte geheirathet hatte. Fortwährende Reibungen fanden statt. Ein 1251 erlassener Schiedsspruch beendigte den Streit nicht und es erfolgte auf Maria Reinigung 1254 ein neuer Schiedsspruch, in dem die Schlösser Nideggen, Heimbach und Jülich als Eigenthum der Kölner Kirche erklärt wurden; der Graf Wilhelm sei nur Burg graf in Jülich und mit Nideggen belehnt und der Biſcho habe das Oeffnungsrecht daselbst, d. h. der Graf müsse ihm die Schlösser übergeben, so oft er deren bedürftig sei und sich darin vertheidigen wolle; habe der Erzbischof ein Schloß wegen eines Vergehens zerstören lassen, so dürfe es der Graf ohne seine Erlaubniß nicht wieder aufbauen. Lac. II, 410. Auf welchen Gründen dieser Schiedsspruch beruhte, werden wir weiter unten sehen. Der Graf beugte sich indeß demselben nicht. Er und der Graf von Berg verwüsteten die Güter der Geistlichen und vertrieben diese, so daß selbst der Gottesdienst unterbrochen werden mußte. Daher erschien ein Breve des Papstes Alexander IV. vom 18. August 1255 und im Jahre 1257 bestätigte derselbe Papst den Schiedsspruch von 1254. Noch heftiger entbrannten nach Conrads 1261 erfolgtem Tode die Kämpfe mit dessen Nachfolger, Engelbert II. von Falkenburg. Die kriegerischen, aus mächtigen Familien entsprossenen, durch politische Begabung und Thatkraft ausgezeichneten Erzbischöfe Conrad und Engelbert suchten ihrem Stuhle die Herrschaft 22 am Niederrhein zu erringen. Die alten Ansprüche auf die Herzogswürde in Niederlothringen gaben den Vorwand. Die Grafschaften Ahre und Hochstade verstärkten die Macht der Erzbischöfe, die sich auch durch zahlreiche Lehnsaufträge den Adel zu verbinden suchten. Vor Allem aber glaubten sie die unbeschränkte Herrschaft in der reichen und mächtigen Stadt Cöln erlangen zu müssen. Die steten Reibungen, die schon Conrad mit derselben gehabt, loderten nunmehr zu heller Flamme auf. Der Graf von Jülich war der erbittertste Feind Engelberts und der Anstifter und die Seele aller Bündnisse gegen denselben. Er benutzte die Furcht der niederrheinischen Großen, wie der Stadt Cöln vor dessen wachsender Macht zur fortwährenden Bildung von Coalitionen und vielleicht würden sich die Machtverhältnisse und die Geschichte des Niederrheins ganz anders gestaltet haben wenn er nicht die ganze lange Zeit seiner Herrschaft von 1219 bis 1277 mit unermüdlicher Ausdauer der Bekämpfung des erzbischöflichen Stuhles gewidmet hätte. Im Jahre 1267 fiel der Erzbischof plötzlich verheerend in die Grafschaft Jülich ein, und nahm Sinzig und andere Städtchen durch Ueberrumpelung. Wilhelm beschickte eiligst seine Bundesgenossen, die Grafen von Geldern, Berg, Katzenellenbogen und andere Herren, sowie die Stadt Cöln, und es kam auf St. Lukastag (18. October) 1267 zur Schlacht am Marienholz, zwischen Zülpich und Lechenich (das man irriger weise mit dem Kloster Mariawald bei Heimbach verwechselt hat). Anfangs mußte Wilhelm vor der doppelt so starken Macht des Erzbischofs weichen; dann drang er aber, von seinen Freunden unterstützt, bis in die Mitte des feindlichen Heeres, nahm Engelbert nebst dem Grafen Diedrich VII von Cleve gefangen und führte sie nach Nideggen. Letzterer erhielt bald die Freiheit, als er seine Tochter Elisabeth dem Sohne Wilhelm's, Gerhard, zur Ehe versprach. Nicht so glücklich war Engelbert. Der päpstliche Nuntius Bernhard von Castineto gab sich viele Mühe, seine Freilassung zu bewirken. Er schickte den Kölner Chorbischof Winrich, den Dechanten von St. Georg, den Guardian der Minoriten zu Cöln und den Provinzial der Dominikaner, Albertus magnus zum Grafen. Allein vergebens. Weder Bitten, nock frei Ker eine beze noch Drohungen des Papstes bewogen ihn, den Gefangenen freizugeben. Sein trotziger Sinn offenbart sich in der Antwort, die er gab: „Er habe einen Vogel in seinem Lande gefangen zu seinem Schaden, der müsse ihm zu Willen in einem Korbe sitzen; er habe keinen Pfaffen gefangen, sondern einen Räuber und bösen Reiter und einen Landverderber: wer ihn haben wolle, daß der käme und ihn hole“. Chron. der hill. stat van Cöllen, Fol. 235. Die Behandlung des Erzbischofs erzählt die Cölner Chronik folgendermaßen: „Er brachte ihn nach Nideggen auf das starke Schloß, sperrte ihn in den Thurm und legte ihn in so große und starke eiserne Fesseln und an einen so schlimmen Ort, daß er beinahe gestorben wäre durch die Fesseln und die Fäulniß des Kerkers. Dazu machte man ihm einen eisernen Kasten, wie einen Vogelkäfig draußen an der Mauer des Schlosses, um ihn zu beschimpfen. Und der Bischof mußte darin sitzen, so oft und so lange der Graf es wollte!). 1268 den 2. August sprach der Papst den Bann aus über den Grafen, dessen Erstgebornen Wilhelm, den Grafen von Geldern und die Stadt Cöln und schickte, da auch dies fruchtlos war, den Bann am 10. August 1270 an viele Bischöfe und benachbarte Pröbste mit dem Befehl, ihn bei brennenden Kerzen und unter Glockengeläute zu verkünden und im Jülichschen, Geldrischen, sowie in der Stadt Cöln abermals das Interdikt einzulegen. Da erfolgte die Freilassung des drei und ein halbes Jahr gefangen gehaltenen Erzbischofs. Noch ist der düstere, kalte Kerker erhalten, der ihm ungastliche Herberge bot; noch wird der Stein gezeigt, der ihm als Altartisch gedient haben soll! Noch jetzt lebt auch die Entrüstung des katholischen Volkes über die schimpfliche Behandlung seines Erzbischofs in der Sage vom Schluffjau: das ist der Geist des bösen Burggrafen, der wenn er sich 1) Lac. Archiv III, S. 78 meint, die Worte des Grafen, er habe einen Vogel gefangen, der müsse ihm in einem Korbe sitzen, seien bildlich zu nehmen und erst später habe sie die Sage wörtlich aufgefaßt. Wir glauben zu einer solchen Annahme um so weniger gezwungen zu sein, als mit der Erzählung der Chronik die Ueberlieferung am Orte Nideggen vollständig übereinstimmt, die einen aus dem Schlosse herstammenden und in der Pfarrkirche aufbewahrten eisernen Gitterschrank als denjenigen bezeichnet, in welchen der Graf den Erzbischof eingesperrt habe. 24 Nachts, aufgeschreckt aus bösen Träumen, schlaflos auf seinem Lager wälzte, in den Kerker des Erzbischofs hinabstieg und ihn durch Rasseln an seinen Ketten weckte, um auch ihm die Ruhe zu rauben und ihn zu verhöhnen und zu mißhandeln Dafür muß er nun mit ähnlichen Ketten gefesselt, wie der Erzbischof, allnächtlich die zerfallenen Räume des Schlosses ruhelos durchirren, wo er unglückliche Begegnende als Spuk gestalt erschreckt. ¹) Bei seiner Freilassung mußte der Erz vischof Verschreibungen ausstellen, die das ganze Kölner Land versicherte. Am 16. April 1271 versprach er 400 Mark (100 für die Kosten seiner Verpflegung in Nideggen) zu zahlen, die Stadt Cöln nicht ferner zu beunruhigen und trat viele Gerechtsame an die Grafen von Jülich, Berg und Geldern ab. Lac. II, 608. Nach der Freilassung des Erzbischofs sprach der Papst das Jülichsche vom Banne los die Stadt Cöln blieb unter demselben sogar nach dem 1275 erfolgten Tode Engelberts. Die Ruhe des Friedens sagte dem Grafen von Jülich nicht zu und so griff er 1277 noch einmal zu den Waffen, um, wie sein Leben eine Reihe der verwegensten Kämpfe gewesen war, im Kampfe sein Leben zu verlieren. Diesmal galt es der Stadt Aachen, die ein Bündniß mit dem neuen Erzbischof Siegfried von Westerburg geſchloſſen hatte. Der Graf wollte die Stadt, in der er eine bedeutende Partei für sich hatte, durch einen Handstreich nehmen. Am 16. März Abends neun Uhr erschien er mit 472 Rittern und Knechten am Cölnthor, das ihm von seinen Anhängern geöffnet wurde. Die Bürger jedoch vertheidigten ihre Stadt wacker und tödteten die ganze Schaar. GraWilhelm, sein gleichnamiger Erstgeborener und zwei natürliche Söhne fielen von der Hand der kräftigen Grobschmiede Am folgenden Tage wurden die Leichen der Erschlagenen ausgeliefert, nach Nideggen gebracht und in der Mitte der Pfarrkirche beigesetzt. Des Grafen Gemahlin Richardis die derselbe unter dem Schutze seiner mächtigen und treuen 1) Erst in jüngster Zeit soll ihm die Erlösungsstunde geschlagen haben und der Schluffjan, als man im Anfange dieses Jahrhunderts den berühmten unterirdischen Gang verschüttete, in denselben eingesperr worden sein; der Schluffian paßt nun einmal nicht in unsere aufgeklärte der kindlich=poetischen Anschauung unserer Altvordern abholden Zeit. einem und ideln köln Mar und und 1275 ſagte nock rbu ein einer natü ard treuen chlagen under Vasallen Hermann von Mulenarken und der Grafen Heinrich von Sponheim und Heinrich von Virneburg in Nideggen zurückgelassen hatte, vermehrte schon am 18. März die Lehen des Erstern, um sich denselben zu verbinden, während dieser dagegen seine Schlösser Mulenarken und Tomberg zu ihren Diensten zu öffnen versprach. Lac. II, 709. Siegfried von Westerburg las auf die Kunde vom Tode seines gefährlichsten Feindes die Messe vom heil. Petrus im Dom: Nunc scio vere, quia misit dominus angelum suum et liberavit me de ore leonis (mit Bezug auf den Löwen im Jülicher Wappen). Er benutzte die Verwirrung und fiel mit einem großen Heere in die Grafschaft ein. Jülich, Düren, Zülpich, alle Städte und Schlösser fielen in seine Hände mit alleiniger Ausnahme von Nideggen (wie Lucae p. 1225 und Lep. v. Northof, der 1278—1358 lebte, S. 106 erzählen) oder von Nideggen und Heymbach, (wie die aus dem 14. Jahrhundert stammende Chronik der Kölner Erzb. in den Ann. des hist. Vereins für den Nieder=Rhein 1856, S. 212 meldet, welches Schloß man irrthümlich mit Hambach verwechselt hat. Richardis und ihre drei Söhne, Graf Walram von Jülich, Bischof Otto von Utrecht und Gerhard Herr von Caster erhielten jedoch Hülfe von ihren Verwandten, den Herzogen von Brabant und Limburg und den Grafen von Flandern und Loos und ihren Vasallen. Sie selbst boten ihre Ritterschaaren auf und verdrängten allmählig die Kölner Besatzungen aus allen ihren Schlössern und Städten. So kam am 14. October 1279 der Friede von Pingsheim zu Stande. In demselben erkennen sie an, daß ihre Vorfahren das Schloß Nideggen mit 24 Hufen Landes dem Erzbischof Philipp und der Cölner Kirche zu Eigenthum übertragen hätten für eine Summe Geldes, für welche ihnen die Höfe Rödingen und Petternich verpfändet worden seien. Der Erzbischof könne für 1600 Mark Cöln. die Höfe wieder einlösen. Nideggen sei und bleibe Eigenthum der Cölner Kirche und die Grafen empfingen es von ihr zu Lehen, wie sie es von Alters her empfangen hätten. Von Heimbach und Jülich, die im obenerwähnten Schiedsspruch von 1254 ebenfalls als kölnisches Lehen erklärt waren, ist keine Rede mehr, ihr Lehnsverband also nicht mehr anerkannt; dieser 26 hatte übrigens auch für Nideggen nicht die mindeste Bedeutung. Weder Lehndienste, noch sonst irgend welche Verpflichtungen kommen vor, sogar keine Belehnung noch irgend eine Anerkennung nach diesem Frieden. Lac. II, 730. Mehrere Schriftsteller (v. Alpen, Geschichte des fränk. Rheinufers II, 444, Knapp, Regenten und Volksgeschichte der Länder Cleve, Mark, Jülich, Berg und Ravensburg, III, 70.) sprechen von einer Gefangenschaft Siegfrieds in Nideggen und nehmen an, daß er entweder schon vor der Erschlagung Wilhelm's IV. freigelassen oder aber erst bei seinem Einfall nach dessen Tod gefangen genommen worden sei, aus der ihn dann der Friede von Pingsheim befrei habe. Alles sehr zweifelhaft und unerwiesen, wahrscheinlich auf einer Verwechselung mit den Erzbischöfen Conrad und Engelbert beruhend. Mit Aachen, das die Söhne des Erschlagenen vergeblich belagert hatten, kam durch Vermittlung des Papstes Martin IV. der Friede zu Schönau am 20. September 1280 zu Stande. Die Stadt mußte zum Seelenheil der Grafen vier Altäre zu Ehren der h. Mutter Gottes stiften und jeden mit 10 Mark Sterling jährlich dotiren. Ein Altar sollte im Kloster der weißen Frauen zu Aachen, einer im Kloster Burtscheid und zwei in der Grafschaft Jülich gebaut werden, für die der Graf den Ort aus wählen und die er besetzen sollte. Er errichtete sie in Nideggen als der Grabstätte der Erschlagenen, Quix, Chr. v. Aachen, l. D. 226. Das Recht der Besetzung dieser beiden Altäre schenkten Richardis und Walram 1282 dem Johanniterorden. Crem., Ak. Beiträge III, 74. Auch Richardis, die eine Tochter des Herzogs Walram von Limburg war, wurde neben ihrem Gemahl in der Kirche zu Nideggen begraben. Durch Vermählung Walrams von Jülich mit der Nichte des Erzbischofs sollte endlich eine Aussöhnung zwischen diesen erbittertsten Feinden zu Stande kommen. Am 8. März 1290 wurde der Ehevertrag geschlossen. Walram wies ihr 600 Mark auf Schloß Nideggen an; wenn er jedoch die Schlösser Hengebach oder Brucke von den darauf erhobenen Ansprüchen befreien könne, wolle er die Dotation, statt an Nideggen, auf eines dieser Schlösser anweisen. Lac. II, 907. end än der urd ben licht ſchei ran edoc 907 27 Im Jahre 1314 oder 1316 beherbergte das Schloß wieder einen vornehmen Gefangenen, den Grafen Reinhold von Falkenburg, den Gerhard von Jülich aus seiner Burg ver trieb und mit sich nach Nideggen nahm, von wo er ihn erst gegen ein hohes Lösegeld entließ. Teschenmacher, I. c. S. 392, Bros. Annal. Jul., S. 56. In diese Zeit fällt auch der Aufschwung des Städtchens. Schon 1219 hatte dasselbe eine Pfarrkirche, die Graf Wilhelm dem deutschen Orden schenkte. 1237 wurde dessen Bürgern das Recht bestätigt, wie sie es bis dahin gethan, das nöthige Bau= und Brandholz aus dem Wald von Conzen zu fällen. Auch hatte es schon 1308 ein eignes Stadtgericht mit Schultheiß, Schöffen und Gerichtssiegel. Den eigentlichen Grund der städtischen Freiheiten aber legte Graf Gerhard 1313 durch den großen Privilegienbrief, wodurch den Bewohnern Befreiung von allen und jeglichen Lasten im Jülicher Lande Beden, Zöllen, Steuern und Accisen, sowie von dem Amtsgerichte ertheilt und eigne ſtädtiſche Gerichtsbarkeit auf ewig zugesichert wird. Wahrscheinlich war es auch dieser Graf, der das ursprüngliche, unmittelbar aus Schloß angrenzende Städtchen sehr bedeutend erweiterte und dann in diesem größern Umfang mit prachtvollen Mauern, Thürmen und Thoren schmückte. Eine bauprächtige romanische Pfarrkirche mit einer Deutschenordens= später Johannitercommende, und ein Hospital mit gothiſchem Kirchlein beſaß Nideggen ſchon; nun verlegte Markgraf Wilhelm von Jülich 1342 auch das drei Jahre vorher zu Ehren der sel. Christina in Stommeln gegründete Collegiatstift mit 26 geistlichen Stellen nach Nideggen wo er ihm vor dem Brandenberger=Thor eine schöne Kirche mit Kloster baute und es reichlich mit Gütern beschenkte. Unter diesem Wilhelm wuchs das Fürstenthum Jülich außerordentlich an Ehren und an Macht. Kaiser Ludwig der Bayer, den er auf einem Zuge nach Italien 1327—30 begleitet, und dem er gegen den Ungarnkönig beigestanden hatte, erhob ihn 1336 im August zum Markgrafen und setzte ihn in die vier erblichen Hofämter eines Truchsessen, Schenken, Marschalls und Kmmerers ein. Dem prachtliebenden und hochstrebenden Fürsten mochte nunmehr das alte Ahnenschloß, wie schön und geräumig es auch gebaut war und 28 wie stolz und stattlich es in die fast ringsum von ihm beherrschte Gegend hinabschaute, doch für seine erhöhte Würde nicht glänzend genug erscheinen und er faßte den Entschluß sich eine Wohnung zu schaffen, wie sie prächtiger wohl kein Fürst in deutschen Gauen damals besitzen mochte. Kaiser Ludwig hatte ihm 1335 die innerhalb der Bannmeile von Aachen gelegenen Dörfer und deren Gutszubehör verpfändet und schenkte ihm kurz nach seiner Erhebung zum Markgrafen den Reichswald zwischen Cornelimünster und Montjoie. Eine Lehnsauftragung seitens des benachbarten Adels folgte der andern. Im Mai 1338 gab ihm der Kaiser das Recht, in allen Städten und Ortschaften seines Gebiets und seiner Reichspfandschaften Zoll und Accisen gemäß einem bestimmten Tarif zu erheben und ernannte ihn zum Reichsmarschall. König Eduard von England ernannte ihn wegen seiner Bundesgenossenschaft in den französisch englischen Kriegen 1340 im Mai zum Pair von England und Grafen von Cambridge mit einer bedeutenden Jahresrente. Nach Ludwigs Tod suchte dessen bisheriger Gegenkönig Karl IV. den Mark grafen sich zu verbinden. Er übergab ihm 1347 als Pfänder das Schulzenamt der Stadt Aachen und die dortige Probstenstelle und dehnte diese Verpfändung im folgenden Jahre auf die Städte Düren, Sinzig, Remagen, Burg Kaiserswerth die Probsteien zu Kerpen und Werden aus. Der bedeutende Ertrag dieser Pfänder gewährte dem Markgrafen die Mittel, um die Burgen Sinzig und Nideggen zu erweitern und zu verschönern. Die letztere erhielt durch ihn ihre herrlichste Zierde, den großen Rittersaal. Alle Schriftsteller damaliger Zeit, wie der spätern Jahrhunderte sind seines Lobes voll. Teschenmacher I. c. Fol. S. 359 sagt, Nideggen sei berühmt um seines großen und prächtigen Rittersaales willen. In diesem Saale wurde die um Weihnachten 1356 auf den Fürstentag zu Metz erfolgte Erhebung Wilhelms zum Herzog gefeiert und ein großes Turnier zu Nideggen abgehalten. Brockmüller, Jülich'sche Topographie, S. 11. In dem Saale wurden auch nachmals mehrfach Ritterspiele (hastiludia) abgehalten. Bros. I. c, I, S. 81. Nideggen blieb fortwährend Sitz der jülichschen Hofhaltung. Nachdem der erste Herzog Wilhelm noch 1356 von Reinard von ฬมี wa ein vor ma rde ein von det der ner ten all mei von ider ten nde ttel hſte voll llen. 111111 piele ggen dem von Schönau, Herrn von Schönforst die Herrschaften Montjoie und Falkenburg käuflich erworben und so Nideggen, das bis dahin an der Grenze des Montjoier Landes gelegen, ringsum von jülichschem Gebiete umgeben war, folgte im Februar 1361 Wilhelm II. Unter ihm herrſchte eine große Unsicherheit im Lande und obwohl 1365 den 5. Mai ein fünfjähriger Landfriede zwischen dem Reichsvikar Herzog Wenzel I. von Luxemburg, Wilhelm von Jülich, Johann von Brabant, der Stadt Aachen, Erzbischof Engelbert von Cöln und mehreren Grafen und Herren zu Stande gekommen und am 21. December 1365 auf weitere fünf Jahre verlängert wurde, gestattete doch Wilhelm nicht nur Wegelagerern den Aufenthalt in seinem Lande, sondern gab ihnen sogar Schutz gegen einen Antheil am Raube. Bei dem lebhaften Verkehr durch das Jülicher Land gelangten Klagen von allen Seiten an Wenzel. Dieser schritt jedoch erst ein, als Kaufleute aus seinem eignen Lande 1370 im Jülichschen beraubt und die Entschädigung von Wilhelm verweigert wurde. Kaiser Carl IV., Wenzels Bruder, ermächtigte diesen zur Züchtigung der Räuber und zur Säube rung des Landes Jülich. Er drang mit einem mächtigen Heere in Jülich ein und am 21. und 22. August 1371 kam es bei Baesweiler zur Schlacht. Auf beiden Seiten wurde mit gleicher Tapferkeit gestritten. Anfangs wandte sich das Jülichsche Heer zur Flucht und der Herzog selbst war gefangen. Da eilte zu entscheidender Stunde sein Schwager Eduard von Geldern herbei und warf die Feinde zurück. Die Jülicher sammelten sich wieder und errangen einen herrlichen Sieg. 8000 getödtete Feinde bedeckten das Schlachtfeld, 270 Grafen und Ritter wurden gefangen und unter die Bundesgenossen vertheilt. Herzog Wenzel fiel Wilhelm zu. Dieser behandelte ihn mit feiner Höflichkeit und führte ihn selbst in Begleitung zweier ebenfalls gefangener Edelleuten des Herren von Seron und Peter von Bar zuerst nach Jülich und von da nach Nideggen, wo er ihn in Haft hielt. Die Unterhandlungen wegen seiner Freilassung zerschlugen sich an den immer höher steigenden Forderungen Wilhelms. Der Kaiser, der sich da mals in Coblenz aufhielt, sprach endlich die Reichsacht über 30 ihn aus und entschloß sich, mit Waffengewalt die Freilassung seines Bruders zu erzwingen. Er erschien mit einem zahl reichen Gefolge von Bischöfen, Fürsten, Edeln und 1100 Rittern im Juni 1372 zu Aachen, wo das brabanter Heer zu ihm stoßen sollte. Jetzt gab Wilhelm den Vorstellungen seiner Freunde nach und führte selbst nach elfmonatlicher Gefangen schaft Wenzel von Haft und Lösegeld frei dem Kaiser ent gegen und unterwarf sich seiner Gnade. Der Kaiser ver zieh ihm, entließ ihn mit einem Verweis und belehnte seine beiden Söhne sogar mit der Grafschaft Zütphen und dem Herzogthum Geldern. Lacomblet, Archiv IV, S. 87, 88 Im Jahre 1387 brach Krieg aus zwischen dem Herzog Wilhelm von Geldern und der Herzogin von Brabant deren Gemahl Wenzel inzwischen verstorben war. Nachdem Wilhelm die Brabanter in einer großen Schlacht an der Maas besiegt hatte, riefen letztere den Herzog von Burgund Frankreichs Bundesgenossen, um Hülfe an. Der erstere dagegen wandte sich an England, das schon ein halbes Jahrhundert lang mit Frankreich im Kriege lag, und sagte im Vertrauen auf englische Hülse dem König Carl von Frankreich selbst Fehde an. Da sagte dieser auch Wilhelm Vater, dem Herzog von Jülich am 8. September 1388 von Montjoie aus ab, rückte nebst dem Herzog von Burgund mit großer Macht (angeblich 200,000 Mann) durch Luxem burg und die Eifel heran. Nach der Münstereifeler Chronik (Annalen des hist. Vereins für den Niederrhein, XV. 196) fiel er auf St. Lambertstag (17. September) ins Herzog thum Jülich ein und lag vor Nideggen zu Wollersheim drei Nächte lang; da habe er sich mit dem Herzog von Jülich ausgesöhnt und sei weiter gen Geldern gezogen, undessen Sohn zu bekriegen, dem indeß nach drei Wochen ebenfalls ein sehr günstiger Friede zugestanden wurde Froissart, ein sehr eingeweihter Zeitgenosse, erzählt in seinen croniques de France, d'Angleterre et des lieux circonvoisins 1326—1400. Livre 3 chap. 122 ss. Die Sühne zwischen dem Herzog von Jülich und dem Könige sei zu Stande gekommen durch Vermittlung des Erzbischofs von Cöln, des Bischofs von Lüttich und des Herzogs von Loth ringen, seines Vetters, der sich zu ihm nach Nideggen begeben und hab biſch troy Do deſſ vor erli sofo Jak und eine vor hatt Hen Her eine Löw Bei Den fried Bü Cre. Gel. und erſte zu von von Sch Cre verl deſſ und ihn mit dem Erzbischof von Cöln zum Könige geführt habe. Der Herzog schloß sich dem Könige an, und versprach seinen Sohn zur Sühne zu bewegen. Er und der Erz err bischof von Cöln reisten auch zu ihm und brachten ihn trotz seines anfänglichen Widerstrebens nach Nideggen. ner Dort gingen sie sofort zum Könige und es kam im Zelte jen desselben der Friede zu Stande, der für den Herzog um so vortheilhafter ausfiel, als die Franzosen starke Verluste erlitten hatten und der Winter sich näherte; der König traf ein sofort den Rückzug an. den Um 1412 war Nideggen zugleich mit Zülpich dem Ritter Engelbert Nit von Birgel verpfändet. Er stellte in diesem zog Jahre als Burggraf, Amtmann und Vogt zu Nideggen ant und Zülpich dem Herzog Reinard von Jülich und Geldern dem einen Reversschein aus, beide Aemter, im Falle der Herzog der vor seiner Gemahlin Maria von Harcourt sterbe, dieser ind, zu überliefern, der Reinold ſie als Wittum verſprochen tere hatte. Nach 1419 bezog er die Renten von Nideggen, bes Hengebach und andern Orten. Als das jülich=geldrische agte Herrscherhaus 1423 mit Reinhold III., dem zweiten Sohne von Wilhelm II. erloschen war, erbten das Jülichsche Land zu lms einem Viertel Johann II. von Loen, Herr zu Heinsberg, 388 Löwenberg u. s. w., zu drei Vierteln Herzog Adolph II. von und Berg und regierten das untheilbare Land gemeinschaftlich. em Den zwischen beiden geschlossenen Burg=, Städte= und Landonit frieden vom 16. April 1429 unterzeichnen und beſiegeln 96) Bürgermeister, Scheffen und Räthe der Stadt Nideggen Crem. I, U. S. 43. Dagegen wählten die Stände von eim Geldern den Arnold von Egmond zum Herzog. Kaiser von Sigismund belehnte zwar mit Geldern den Herzog Adolph um und verhängte über Egmond die Reichsacht; es gelang chen ersterem dennoch, ihn aus dem in Besitz genommenen Lande rde inen zu vertreiben. 1425 den 13. August wurde Johann III. von Loen und Heinsberg bei seiner Vermählung mit Johann conihne von Dieſt als Heirathsgut unter anderm auch Stadt und Schloß Nideggen verschrieben (natürlich das Loen'sche Viertel) von Crem. I, S. 80. Herzog Adolph von Jülich und Berg oth verlieh seinem Erbmarschall Frambach von Birgel, durch eben dessen Vermittlung Catharina von Saye ihm Schloß Mont 32 joie mit all' seinen Kirchspielen vermacht hatte, am 4. April 1433 für dessen Forderung von 10,000 alten Goldschilden einen Thurm zu Montjoie als Burglehn, das halbe Dor Mechernich, die Amtmannschaft von Montjoie und das Recht die Meierei (Schultheißamt) zu Aachen und die Aemte Nideggen und Zülpich an sich zu lösen, sowie dat zu Nydeggen gehoirt ind as Thys van den Heisteren da van unsenwegen nu ynnehait, wanner hey wilt, zu loesen danne vys wir yn ouch nyet untsetzen noch affloesen svillen, dan mit unsme eygenen gelde ind uns ouch dat selve ampte aldan selver zu behalden ind nyet vurder yemans versetzen soillen. Lac. IV., S. 215. Bald nachher waren Schloß und Amt Nideggen, Amt Zülpick und das halbe Amt Montjoie dem reichen Ritter Wilhelm von Vlatten verpfändet. Derselbe quittirt 1451 über die Rückzahlung der Pfandsumme, worauf ihm Schloß und Amt Heimbach verpfändet wurde. 1461 den 13. September wird in der Eheberedungsurkunde des Grafen Wilhelm II. von Blankenheim mit Maria von Croy, Tochter Antons von Croy, Grafen von Porcien und Guines, Herrn von Rhense und Arschot diese mit 24,000 Gulden auf das Heins berger Viertel der Schlösser und Aemter Caster, Nideggen und Grevenbroich verwittumbt. Crem. I, S. 93. Die Gebrüder Heinrich und Wilhelm, Grafen zu Nassau, Vetter des Herzogs, hatten zu Erbmanngeld aus J. F. Gn. Renten und Gülten zu Nideggen und Düren 200 Goldgulden jährlich stehen, die 1521 vom Herzog mit 2000 Goldgulden gelös und auf eine Schuld der Brüder von 50,000 Goldgulden angerechnet worden. Lac. IV, S. 523. Auch die Herzoge aus dem Hause Berg hielten sich noch häufig in Nideggen auf, besonders Gerhard I. (1437—75) Wir haben Urkunden von ihm, die aus Nideggen datir sind, vom 25. April 1457, Montag nach St. Gereonstag (10. October) 1457, 1. April 1459, 27. Mai 1460, von ihm und seiner Gemahlin Sophia vom Montag nach St. Margrethentag (13. Juli) 1469, eine von beiden, dem Ritter von Merode und mehreren andern Rittern ausge stellte Urkunde 8. August 1469, von ihm und Sophia 24. August 1469, von Gerhard 14. October ejusdem geh Ger Der ſein dem zwa erst Ka ertl fälle Wei entg vom Hub wur hierk stoße Me 147 Soh storb begr. Adol berg Loen Sti wurd hund wäh eines ried Städ zeichn 16.2 33 5. Februar 1470, 23. August 1471, 9. Mai und 20. Juni bril 1473. Gerhard scheint eine besondere Vorliebe für Nideggen den gehabt zu haben, wie sein gleichnamiger Vorfahre Graf Gerhard, der die Stadt mit dem großen Privileg beschenkte echt Der von ihm gestiftete St. Hubertus=Orden erhielt in ihr ite seinen Sitz. Damit verhielt es sich folgendermaßen: Nach dem Tode Adolphs von Berg folgte in Jülich 1437 der da zwanzigjährige Gerhard, Adolphs Neffe. Derselbe wohnte sen erst vier Jahre im Ravensbergischen. Als er sich von se Kaiser Sigismund die Belehnung mit Geldern und Zütphen ach ertheilen ließ, machte Arnold von Egmond wiederholte Einder fälle ins Jülichsche und erpreßte eine Verzichtung auf Geldern al für 14,000 Gulden. Da er indeß 1444 wieder räuberischer Weise in Jülich einfiel, stellte sich ihm Gerhard bei Linnick ein entgegen und schlug ihn entscheidend in der heißen Schlacht vom 4. November 1444. Zum Andenken an diesen großen und auf St. Hubertustag errungenen Sieg stiftete Gerhard den iber Hubertusorden, dessen Hauptsitz die Stiftskirche zu Nideggen wurde. Hier wurde die Stiftungsurkunde aufbewahrt, ons hierhin die Ordensinsignien der gestorbenen oder ausgevon stoßenen Mitglieder geschickt, hier für die Ordensmitglieder ine Messen gelesen sind Gebete verrichtet. Auch wurde der 1470 bei Belagerung des Schlosses Tomberg gefallene Sohn des Herzogs Gerhard, Adolph, wie seine später veretter storbene Mutter Sophia in der Pfarrkirche zu Nideggen nten begraben, dagegen sein Vater, wie auch dessen Vorgänger lich Adolph von Berg und Jülich, in der Klosterkirche zu Altenelöst berg beigesetzt. Der Mitbesitzer des Landes, Wilhelm von lden Loen, Herr zu Jülich fand seine Ruhestätte 1468 in der Stiftskirche zu Nideggen. nod Was die Bedeutung der Stadt Nideggen anbelangt, so wurden ihre Bürgermeister, Scheffen und Räthe im 15. Jahr atirt hundert bei allen Staatsverträgen zum Beitritt zugezogen, stag während sie zwar 1361 ihre Zustimmung zur Pfandschaft von eines Theiles des Landes giebt, dagegen 1364 der Land nach friede zwischen Maas und Rhein nur von den jülichschen dem Städten Jülich, Düren, Münſtereifel und Euskirchen unterphia zeichnet wurde. Außer dem obenerwähnten Vertrage vom 16. April 1429 aber unterzeichnet die Stadt Nideggen auch dem, 34 Länd den Burg= Stadt= und Landfrieden vom 8. August 1437 Wid ebenso den Vertrag des Grafen Gerhard von Blankenheim Jüli Herrn von Jülich mit der Ritterschaft und den Städten Süſt des Jülichschen Landes vom 1. October 1452. Lac. IV hielte S. 301. Auch hatte sie das Recht auf dem Landtage zu Städ erscheinen, ein Recht, das ihr noch 1623 zuerkannt wurde Ring obschon sie es damals nicht mehr ausübte. Wir theile Gan unten eine Einladung des Herzogs von 1525 an den Rat fiel mit, zwei oder drei der verständigsten Mitglieder nach Jülic und zu deputiren, um dort mit den übrigen Landständen übe hand die ihnen zu machenden Vorlagen zu berathen. Aehnlich Die Aktenstücke sind aus andern Jahren vorhanden. Nidegge ſetzli wurde nach Gerhard's Tode über den neuen Residenze Star Düsseldorf und (seit der Vermählung Herzogs Johann III behe von Cleve mit Maria, Erbin der jülichschen Länder, auch wurde Cleve vergessen und diente das Schloß im 16. Jahrhunder Auc nur noch dem Amtmann Werner von Binsfeld zur Wohnun word keine deut III. Von Nideggens Zerstörung durch die Kaiserlichen im Jahre 1542 bis zur Gegenwart. desse Verhängnißvoll für Schloß und Stadt Nideggen wa mit die sog. jülichsche Fehde, deren Veranlassung die Nachfolg der in das Herzogthum Geldern war, das Wilhelm von Cleve wurd Jülich und Berg auf Grund eines 1538 zwischen seiner des Vater und den geldrischen Landständen bei Lebzeiten un treit mit Einwilligung des Herzogs Carl von Geldern geschlossene satte Vertrages beanspruchte, während der Kaiser Karl V. das selbe als erledigtes Reichslehn einziehen und damit sein durch niederländischen Besitzungen abrunden wollte. Die geldrische hatte verlor Stände huldigten Wilhelm und dieser schloß ein enges Bün niß mit Frankreich. Nachdem ein geworbenes Heer untehann dem geldrischen Marschall Martin von Rossum im Juli 154 an Umz mit geheimer Einwilligung und Unterstützung des Herzog nisse in Brabant, das Erbland des Kaisers verheerend eing drungen war, überzog dessen General, Prinz Renatus vor Oranien=Nassau, am dritten October unerwartet die jülichschesu B 35 Länder, deren schwach oder gar nicht besetzte Städte keinen 437 Widerstand zu leisten vermochten. Düren ergab sich am 8., heim Jülich am 12. October. Darauf unterwarfen sich Sittard, ädte Süsteren und Heinsberg, welche feindliche Befehlshaber erhielten; Bergheim, Caster, Randerath und andere kleine Städte wurden niedergebrannt oder durch Schleifung ihrer urd jeiler Ringmauern in Dörfer verwandelt, Langerwehe, Hambach, Gangelt, Myllen geplündert und verbrannt. Auch Nideggen Rat fiel nach kurzem Widerstande in die Hände der Kaiserlichen Jülic über und wurde durch Brand zerstört. Ritz, Urkunde und Abhandlung z. Gesch. d. Niederrheins und der Niedermaas, S. 76. nlich Die Verwüstung des Schlosses und der Stadt muß entsetzlich gewesen sein. Ersteres war nicht einmal mehr im Stande, den Amtmann, der darin gewohnt hatte, ferner zu n III beherbergen, sodaß er in die Stadt ziehen mußte. Es auch inder wurde in der Folge nur nothdürftig wieder aufgebaut. Auch die Stadtbefestigungen waren sehr übel zugerichtet nun worden, damit sie den Feinden des Kaisers in Zukunft keinen Anhaltspunkt mehr bieten möchten. Eine die Bedeutung von Nideggen noch mehr herabsetzende Folge dieser hen Zerſtörung war die bald nach Herſtellung des Friedens geschehene Uebersiedlung des Kollegiatstifts nach Jülich, dessen zerstörtes Schloß der Herzog hatte neu aufbauen und wa mit der Stadt stark befestigen lassen. Wie einst zum Glanze chfolg der damaligen Residenz von Stommeln nach Nideggen, so Cleve wurde es jetzt von hier trotz der angestrengtesten Bemühungen seiner des Magistrats nach dem wiedererstandenen Jülich verlegt, undas nunmehr als erste Hauptstadt des Herzogthums unssenestreitig den vorzüglichsten Rang einnahm. Mit dem Hofe das hatten viele Adlige und Beamten Nideggen verlassen, der durch denselben bedingte starke Verkehr nach dem Orte hin rische hatte aufgehört, die früher gewiß zahlreichen Handwerker Bündverloren ihre Beschäftigung und wanderten aus. Die Jountehanniter verließen ihr Kloster an der Pfarrkirche und setzten i 154 an ihrer Stelle nur einen Pfarrer ein. 1569 fand der erzog Umzug des Stiftskapitels statt. Die natürlichen Verhälteingewisse der Lage traten nunmehr wieder in ihre Rechte ein. Nur durch die Fürsten war Nideggen emporgekommen und ichschesu Bedeutung und Ruhm gelangt, mit ihnen ging beides 36 verloren und die Bewohner waren auf sich selbst ang Gan wiesen. Ihr Ackerland war schlecht und wenig Ertra Her bringend; von den Haupthandelsstraßen lagen sie entfernt zu industriellen Anlagen fehlte das Wasser auf der felsigte freie Höhe. Daher konnte in dem ihnen 1573 ertheilten Privi Amt legium dreier Jahrmärkte mit Recht gesagt werden, da Abg in der Stadt keine Nahrung sei und keine Kaufmannscha Sche getrieben werde, sodaß die Bürger sich kümmerlich behelfe Sch müßten. Dieser Zustand besserte sich in der Folge nie näm und blieben die Bürger bis in das gegenwärtige Jah weiß hundert hinein arm und dürftig, aber eines ging ihne Blen nicht verloren, ihre freie Verfassung und ihre sogar al leiste übrigen Städte des Herzogthums überragende Vorrecht mit Eifersucht wachten sie über die Erhaltung derselbe Priv und bewahrten sie auch trotz der mannichfaltigsten Anfeihner dungen; nicht ohne einen gewissen Stolz sahen sie auf Bern Bauern der Umgegend herab, mit denen sie wenig Gemeiin die schaft hatten und von denen sie hinwieder mit mißgünstig Schl Augen angesehen wurden!). Wie groß übrigens der Ve mögenswerth dieser Privilegien war, geht daraus hervo dasse daß die Bürger nicht die mindesten Steuern bezahlten, nie Jank einmal an den vom Landtag bewilligten und allen übrig ſavon freien Städten zur Last fallenden Accisen Theil nahme Huld aus den fürstlichen Waldungen unentgeltlich das Bran hens und Bauholz bezogen und in denselben freie Viehweid verſch Beg! hatten. Am 31. Januar 1602 hatte Herzog Johann Wilhel seiner Gemahlin Antonetta von Lothringen zur ferne Versicherung desjenigen, was ihr zufolge des Heirathsve Ehre trages verschrieben war, die Grafschaft Neuenahr oder iacht wenn das wegen des Einspruchs des Churfürsten von Zulo Pfalz, der Lehnsherr war, nicht möglich sei, das An Nideggen gestellt. Am 13. Februar Vormittags elf öser bieri 1) Noch andere Ursachen wirkten mit, um Nideggen bei den Bau lnſp. mißliebig zu machen; auf's Schloß lieferten sie ihre Naturalabgab ihre Steuern, von hier aus und hierhin wurden sie zu Spann= uinter Handdiensten aufgefordert, die hier liegende Besatzung mußten sie vöhnt pflegen, ursprünglich selbst auch Wachtdienste thun; hier war das Am Beide Gefängniß und andere unangenehme Einrichtungen mehr. ließ dieselbe die Huldigung vornehmen. Der Notar Peter Gannß verlas in Gegenwart der beiden Commissare, der irtre Herzogin, Ludwig Bernedt und Conrad Lawenberg, ſowie fern des Commissars des Herzogs, Eremund von Orsbeck, unter sigte freiem Himmel vor dem Schlosse die betreffenden Documente. Priv. Amtmann, Vogt, Kellner und Gerichtsschreiber reichten den Abgeordneten die Hand an Eidesstatt, dagegen Bürgermeister, ischa Scheffen, Rath und Bürger der Stadt, wie Schultheisse, helfe Scheffen, Geschworene und gemeine Unterthanen des Amts nämlich die von Bürvenich, Calenberg, Entzen, Soller, VettJah weiß, Froitzheim, Wollersheim, Embken, Creuzau, Winden, ihne Blens, Abenden, Bergſtein, Brandenberg, Ginnik und Berg leiſteten einen förmlichen Eid mit erhobenen Fingern, jedoch cree mit ausdrücklicher Protestation, daß an ihren hergebrachten rselbPrivilegien und Gerechtigkeiten nichts geändert werde, was Anfei hnen die Abgeordneten durch Handschlag versprachen. Bernedt brach darauf einen Zweig von einem Baum, grub emei n die Erde und warf dieselbe in die Höhe, ließ sich die nst Schlüſſel des Schloſſes reichen und ſchloß das Thor auf und zu, ergriff in der Küche das Haell am Feuer, löschte Herr dasselbe aus und zündete es wieder an, setzte sich auf eine Bank nieder, ließ ſich Brot und Wein geben, aß und trank ibr avon und mit diesen und andern Formalitäten war die ahm Huldigung und Besitznahme des Amts, Schlosses und StädtBran hens Nideggen vollbracht. Die Herzogin besuchte den ihr weid verschriebenen Ort am 25. September 1606 persönlich in Begleitung ihres Bruders, des Cardinals von Lothringen und eines Gefolges von mehr als 100 Pferden. Sie wurde erne mit Junggesellen, Bürgern und Schützen in unterthänigen thsv. Ehren empfangen und Freudenfeuer angezündet. Sie überachteten in der Stadt und als Geschenk wurde ihr ein zulast Wein von zwei ein halb Ohm verehrt. Nach dem am 25. März 1609 erfolgten Tode des kinderosen Herzogs Johann Wilhelm entzündete sich der lang vierige jülichsche Erbfolgestreit, indem sieben Fürsten mit Bau Ansprüchen auf die reiche Nachlassenschaft hervortraten, labgat zun= unter denen die des Pfalzgrafen von Neuburg und des vChurfürsten von Brandenburg sich vorzüglich geltend machten. as Au eide suchten sich rasch in Besitz jener Länder zu setzen. — 33 Am 20. April 1609 Nachmittags vier Uhr wollte der pfälzische Gesandte Schönenstein mit Notar Tilmann, Maubach und zwei Zeugen die Besitzergreifung vornehmen, er hielt am untersten Schlagbaum vor dem dürener Thor an und machte dem Rath die Meldung seiner Absicht, dieser aber verweigerte ihm den Eintritt, weil Stadt, Schloß und Amt der Herzogin Antonetta als Wittum verordnet und Bürger und Amtsunterthanen für sie in Eid und Pflicht genommen seien; sie wollten übrigens die Erbrechte des Pfalzgrafen durchaus nicht bestreiten und seien J. F. Gn. in aller Unter thänigkeit gewogen. Der Commissar mußte auf dem K.rsc baum, einem Hofe außerhalb der Stadt logiren, wo ihm die letztere Wein verehrte und freie Herberge bot. An 28. April erschienen in gleicher Absicht und ebenso erfolglos Abgeordnete des Churfürsten von Brandenburg vor der Zülpicher Thor. Auch sie wurden jedoch nach dem Kirschbaum begleitet. Obgleich Antonetta erst 1610 zu Nancy starb so erfolgte doch am 6. Juli und 5. August 1609 die Huldi gung an die Bevollmächtigten beider Prätendenten, nämlich an Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm als Gewalthaber seine Mutter Anna, und Graf Philipp von Solms und Johan Friedrich von Nöcker als brandenburgischen Gesandten dur Bürgermeister, Scheffen, Rath und Gemeinde zu Nidegger Sie versprachen dagegen, „die römisch=katholische, wie auch andern christlichen Religionen, wie die sowohl im römische Reich, als in diesem und andern mitunirten Fürstenthu und Grafschaft an jedem Ort im öffentlichen Gebrauch un Uebung zu continuiren, manuteniren und zuzulassen un darüber Niemanden in seinem Gewissen noch exercitio turbiren, zu molestiren, noch zu betrüben, die Hofhaltun Kanzleibesetzung und andere Amtsbedienung durch qualifizir Landsässige und nicht durch Fremde zu besetzen; ebenso d Stifter, Klöster und Kollegia“. Sollte der Inhalt de Reverses mißverständlich sein, so wurde der Münstereift Revers als Norm aufgestellt. Alle Privilegien sollten stätigt und nach Billigkeit vermehrt werden. Der Herzog Wittwe Antonetta wurde dadurch Rechnung getragen, d die beiden Prätendenten durch Salveguarde vom 2. Ap 1610 versprachen, die verwittumten Aemter, Städte, Schlöß von und land Ehe Die denk Prö Amt Her ball Bradem anh uner wäl Län run dete Krie eine ſicht spar und qua Aus befel Nie den aus Aeu neh gen mit Pfli eine Reg. tum an au eifle 39 von allen Garnisonen, feindlichen Kriegsüberfällen, Angriffen und Bemächtigungen zu verschonen, indem sie jedoch ihre landesfürstliche Obrigkeit und was ihnen mehr noch in dem Ehevertrag vorbehalten worden, gewahrt wissen wollten. Die Stadt Nideggen lieh 1611 dem Churfürsten von Brandenburg und der Pfalzgräfin Anna, die sich gegen die übrigen Prätendenten geeinigt hatten, 700 Rthlr., die ihr auf die Amtssteuern angewiesen wurden. Nideggen mit dem ganzen Herzogthum Jülich und das Herzogthum Berg gelangten bald in Folge einer provisorischen Einigung, während Brandenburg das Uebrige erhielt, an den Pfalzgrafen, dem es auch bei der schließlichen Auseinandersetzung 1666 anheimfiel. Der Verfall und das Elend der Stadt stieg bis zu unerträglicher Höhe im dreißigjährigen Kriege. Fortwährende Einquartirungen von Truppen aus aller Herren Länder, Kriegscontributionen, Brandschatzungen und Plünderungen brachten das größte Unglück über sie; die befreundeten Truppen wirthschafteten in jenen Zeiten, wo der Krieg als Handwerk getrieben wurde und die Soldaten von einer Seite zur andern überliefen, wenn dort mehr Aussicht auf Beute und Zügellosigkeit winkte, fast nicht besser als die feindlichen. Zuerst waren es die kaiserlichen und spanischen Truppen, die als Verbündete im Lande lagen und auch Nideggen beständig mit Kriegssteuern und Einquartirungen heimsuchten. Dieselben begannen schon vor Ausbruch des dreißigjährigen Krieges. Marquis Spinola befehligte die spanischen Truppen in den abgefallenen Niederlanden. Er ernannte zum Oberkommandanten in den jülichschen Ländern den Grafen Heinrich zu dem Berg. Unterm 6. October 1614 gab dieser von Derichsweiler aus der Stadt hiervon Nachricht und ersuchte sie um gef. Aeußerung darüber, ob sie bereit sei, eine Garnison aufzunehmen, entgegengesetztenfalls sehe er sich in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, sie andern Morgens früh mit dem Geschütz zu beschießen. Die Stadt wird ihm diese Pflicht erspart haben und so rückte am 26. December 1614 eine Compagnie Fußknechte von des Grafen zu Hochstraaten Regiment unter Kapitain Anton de la Court in die Stadt 40 ein und bezog, 120 Mann stark, dort Winterquartiere dure 26 Mann wurden auf's Schloß gelegt. Die unter die Kran Jurisdiktion von Nideggen gehörigen Dörfer sollten zu schein der Servis dieser Compagnie beisteuern, es wird jedoch über die nachlässige Erfüllung ihrer Verbindlichkeit geklagt Serg sowie auch Beschwerde geführt, daß das kaum 70 Bürge erken und meist Taglöhner zählende Städchen eine ebenso starke würd Garnison habe wie Euskirchen und Münstereifel mit 300 unte und 400 Bürgern. Noch 1619 lagen diese Truppen unter ein de la Court im Orte zur Qual der Einwohner, denen sie ein großen Schaden zufügten „mit zerschlagungh der Finstern dara Pott, Kannen und anderen Eigenthumbs, mit verbrennung unze der Zäun in und baußen dem Stettlein, mit heimlicher Durchbrechung der Mauren, Wenden, und entfremdung der Fleisch, Ferken, Schaff, Kelber, Rindtbeesten und anders 311 item mit Abmehung und abetzung deß graß, und hin half, nemung deß heuegewachs in unsern bungert und benden Amt item mit spolyrung unserer Garten, mutwilliger Verwue weil stung deß gemueß, und unzeitiger abschlagung der Baum erzei früchten, mitt abdringung überflüssigen Servyß an Feurunehrun und licht; sowoll zu der wacht, alß in den heußern, also Fran das wier offtmals und sonderlich bei dieser großen drüggen komt Zeitt im Stettlein alda jetzo durchauß kein waßer vorEinr handen, in großer feursgefahr stehen mußen, wie ingleichen fürſt mit Essen, und sonsten, mit verwechßelung der bilettierteten jeder Soldaten baußen bewilligung deß magistrates, item mit gebre schlagen, stoeßen und Todtlich verletzen unserer beesten bei auß= und eintreibung derselben, geschweigen daß wir selbst samt vor unsern Personen in unseren eigenen heuseren vor schlagen, mit ſtoeßen und verletzen nit gefreiet ſeind“. Trotz der Be werd schwerden der Bürger wurden die Soldaten nicht bestraft ihre Auf Pfingstabend 1617 verursachte ein Soldat, durch muth williges Abschießen einer Muskete in ein Strohdach eine an Feuersbrunst, die zwölf bürgerliche Häuser nebst Scheunen Trahand und Stallungen „in dem vornehmsten Ort der Statt“, nämlich zu beiden Seiten der Zülpicher Straße vom Thor auf. an verzehrte. In Folge dessen, schreibt der Bürgermeister, nison schre seien nicht über dreißig Hausgesessene mehr vorhanden Stat er unterschreibt allein die Bittschrift um strenge Bestrafun 41 der Vergehen der Soldaten, da die Rathsherren wegen der durch letztere ausgebrochenen „abscheulichen, pestilenzialischen“ Krankheiten die Stadt sämmtlich verlassen hatten. 1620 scheint de la Court nicht mehr zu Nideggen gewesen zu sein da der damalige Commandant zwei Ohm Rothwein, der Sergeant vier und einen halben Gulden als besondere Anerkennung ihrer Bewachung des Städtchens erhalten, jener trke würde das nicht verdient haben. 1621 lagen Lothringer 300 unter dem Grafen von Boulay zu Nideggen; sie hinterließen iter ein sehr schlechtes Andenken und starb nach ihrem Abzuge ein guter Theil der Bürger dahin „durch eine sonderbare ern, darauff erfolgte Krankheit.“ Sie schnitten das Gras, die unzeitigen Sommer= und Winterfrüchte ab, und fütterten chei sie ihren Pferden. Zum Ersatze dieses Schadens sollten un der Stadt aus den monatlichen Servisgeldern des Amtes ers 311 Kronthlr 62 alb zugelegt werden. Wie viel das half, geht aus der Vertheilung hervor. Zuerst erhielt der den, Amtmann Joh. v. Binsfeld wegen baaren Vorschusses und vue weil er sich der Stadt immer großgünstig und unverdrossen umerzeigt, 100 Kronthlr., dessen Sohn für eine kleine Verung also ehrung 20 Kronthlr., der General=Quartiermeister Thomas gger Francquin, daß er sich noch fernerhin das Städtchen revor= kommandirt lassen sein wolle, 50 Kronthlr; der Generalichen Einnehmer und Burggraf zu Heimbach, weil er beim Churteter fürsten die Ertheilung der Zulage befürwortet, 25 Kronthlr.: mit jeder der zwei Secretaire „die zur außprengung diser gnaden bei gebrauchet“ je 10 Kronthlr Am 7. Februar 1622 kam Ordre, daß sieben Edelleute elbst igen, sammt den „conducturs und andern zum Geschütz gehörig, Be= mit ihren Pferden auf eine Zeitlang nach Nideggen verlegt raft, werden und nur eine Kammer mit Bett und Stallung für iuth ihre Pferde erhalten sollten. Sie kamen am 22. Februar eine an, 121 Mann stark. Sie verlangten gleich Speise und unen Trank für sich und Heu und Hafer für die Pferde, miß att“, handelten ihre Wirthe und brachen deren Vorrathskammern Thor auf. Im folgenden Winter suchte sich die Stadt einer Garister, nison zu erwehren, doch ohne Erfolg. Am 16. December 1622 iden; schreibt der Commissarius Mathias Schlömer, er sei beim fung Statthalter Wonsheim zu Mastricht gewesen, habe abe 42 nur erlangt, daß sie diesmal mit einer nicht zu starken Compagnie unter Hauptmann Baron Lothiaro, der gute Ordinantia halten werde, belegt würden; derselbe kam von Essen mit 117 Mann, Italienern, Spaniern, Franzosen und Deutschen und 49 Pferden; doch waren es mit Weib und Kindern an 300 Personen. Es wird geklagt, daß „allenthalben über Weg große gefahr von dem streiffenden Kriegsvolk“ und daß „die Italiener Raubgesindel“ seien. Die Obermaubacher beschweren sich, „daß die Italiener ihnen ihr Geld abnähmen, Hühner und Käse raubten u. s. w. Im Juli 1624 zog die bis dahin in der Stadt gelegene halbe Compagnie Lothringer aus und hatten die Bürger nun selbst wieder die Bewachung zu übernehmen; Weiber, Kinder und Bagage der abgezogenen Soldaten blieben zurück. Im September sollten sie 300 Fußknechte vom Regimente des Grafen Johann von Nassau aufnehmen, die der Hauptmann, Lamorat Bonata, ein Italiener, geworben. Am 20. Januar 1627 kam die Compagnie des Rittmeisters Don Andree de Prada an; ein Theil wurde, weil er in der Eile nicht unterzubringen war, in der Nachbarschaft einquartirt. Am 22. Januar aber war die ganze Compagnie d. i. ohne die „officiales“ 78 Reiter, 50 Weiber, 90 Kinder mit der Bagage in der Stadt versammelt. Die Pferde mußten in den Kellern, Schweine= und Kuhställen, ja in den Häusern selbst untergebracht werden und viele Bürger sich bei der bittern Winterkälte in den Kellern aufhalten „deren mehrere gestorben“. Sie wurden von den Bürgern die selbst Mangel litten, bis zum 5. Februar mit Kost und Trank verpflegt. Dann wurde auf Ansuchen des Ritt meisters die Hälfte nach Heimbach verlegt, die andere Hälfte blieb in Nideggen. Am 5. März befahl der Graf zu den Berg, die ganze Compagnie wieder nach Nideggen oder den umliegenden Ortschaften zu verlegen. Die Stadt wurde durch den Vogt, Gerichtsschreiber und Amtsdeputirte besichtigt und von der Heimbacher Hälfte noch drei bis vier nach Nideggen verwiesen, die übrigen in den Dörfern unter gebracht. Am 9. Juli zogen sie „zur Fehde,“ die zurückge bliebenen Weiber mußten verpflegt werden. Am 18. October kehrten sie in ihre Quartiere zurück und wurden bis zum Juni ſelb diese dure ließ dre Sta ver verf hor 180 Leb Fu wu hal bei 43 Juni des folgenden Jahres mit Servis verpflegt. Wie selbe hausten, geht daraus hervor, daß die Statthalterin der Niederlande, Infantin Isabella von Spanien die durch dieselben verübten „disordre, insolentien unnd excessen durch den königlichen Auditeur Anton Covelli untersuchen ließ, dem der Pfalzgraf am 5. April 1628 den Secretair Johann Backhuys beigab. 1629 den 30. October wurde drei und eine viertel Compagnie des kaiserlichen GräflichNassauischen Regiments im Amte Nideggen untergebracht, die meisten Offiziere und ein großer Theil der Soldaten in der Stadt. Auch in den folgenden Wintern 1630 und 1631 hatte dieses Regiment in hiesiger Gegend seine Winterquartiere. Obristwachtmeister de Bury machte im März 1631 ungerechtfertigte Ansprüche. Auf Beschwerde des Magistrats schreibt die Regierung, da derselbe als Stabsperson sein Traktament neben Feldmarschall Johann zu Nassau zu Euskirchen empfangen, solle man ihm nichts verabreichen, und wenn er es mit Gewalt zu erzwingen versuche, zu ihm schicken; er werde auch bei Obrist Wittenhorst und Commissarius Ritz zu Cöln sowohl, als bei der Statthalterin zu Brüssel Anzeige machen. 1636 den 22. Januar kam eine Compagnie kaiserlicher Artillerie mit 180 Pferden und blieb bis zum 6., 7. und 8. März. Ohne Beisteuer des Amtes mußte die Stadt ihr Fourage und Lebensmittel geben. Am 26. Januar kamen kaiserliche Fußvölker ad 80 Mann, vom Landsberg=Regiment hinzu und blieben bis zum 10. März. Den Schluß machten am 14. Februar zwei Compagnien Reiter vom Schonhalischen Regimente, die erst am 28. Februar abzogen. Wo alle diese Leute ihr Unterkommen gefunden, ist nicht abzusehen wahrscheinlich wurden sie auf's sogenannte „kleine Amt, d. i. die dem Stadtgericht unterworfenen Ortschaften vertheilt. 1637 und 1638 gab es piccolominisches Kriegsvolk, das 1639 durch das kaiserlich Lacarische Regiment ersetzt wurde. Im Januar 1640 wurde eine Compagnie zu Plerde nach Nideggen und Heimbach verwiesen, zu deren Unterhalt das Amt Nideggen 15 und das Amt Heimbach 1 Theil beitragen sollte. General=Feldmarschall Lamboi war damals Obercommandirender der Kaiserlichen in den jülichschen 44 Ländern, im December 1640 dagegen General=Feldmarschall Graf M. v. Hatzfeld. Durch diese endlosen Lasten kam es soweit, daß der Magistrat in einer Supplik vom Juli 1641 sagen konnte „diß durch solche schwere guarnison verdorbenes und ausgebrandtes Stättlein, darinnen sich nun mehr gar wenig Bürgerr mehr aufhalten konnen, sondern teglichs jhe lenger, jhe mehr verlauffen. Bis jetzt hatte man indeß nur befreundete Truppen gehabt, bald sollte man auch feindliche Heere erblicken. Das durch dieselben hereinbrechende Unglück übersteigt alle Begriffe. Wir beschränken uns auf die Darstellung des Wechsels der auf dem Schauplatz erscheinenden Truppen. Ein hessisch französisch=weimarisches Heer unter dem Grafen von Guebriant und Oberst Eberstein ging im Januar 1642 bei Wesel über den Rhein und schlug den General Lamboi, der selbst fiel auf der Helser Haide bei Crefeld. Oberst Rosen verfolgte die Fliehenden und siegte nochmals bei Jülich. Das ganze Herzogthum, sowie das Erzstift Cöln mit allen Städten und Festungen fielen ohne weitern Schwertstreich in seine Hände Die Bewohner des Schlosses Nideggen sollen, von den Hessen überrumpelt, durch den berühmten unterirdischen Gang nach Montjoie entflohen sein. Die letztern hausten so, daß eine Menge Bürger auswanderte, die übrigen dem Rath die größten Vorwürfe machten, daß er Nichts für sie thue, endlich selbst die Brandglocke zogen und zusammen kamen, um die Mittel zur Abstellung der furchtbaren Plagen zu berathen. Die großen Früchtevorräthe auf'm Schloß wurden geplündert, auch heißt es, da Jedermann von Haus und Hof verlaufen, so habe die Garnison auf'm Schloß das nöthige Brandholz sich selbst herbeiholen müssen!). Der Commandant der Hessen lag im Februar 1642 in Düren. Bald darauf vertrieb der tapfere kaiserliche Reitergenera Jan von Werth sie zwar, doch faßten sie nach dessen Abberufung wieder festen Fuß. Am 30. September 1644 1) Eine bedeutsame Rolle in der Geschichte von Nideggen spielt die Jahreszahl 42: 1242 Gefangenschaft Erzb. Conrad auf dem Schloß 1342 Verlegung des Stiftes nach der Stadt, 1542 Zerstörung des Schlosses und der Stadt durch die Truppen Karl's V., 1642 Einnahme und Verwüstung durch die Hessen. the ma Bel Dü und M dor kir nen von dur ode ant den ten en blos aus das Der ren erat Ab 644 hloß ahmt 45 hatte Düren jedoch einen pfalz=neuburgischen Commandanten. 1645 erhielt Nideggen einen Schutzbrief vom hessischen Commandanten zu Neuß. Hessische und kaiserliche Besitznahmen, Belagerungen und Eroberungen wechselten fortwährend. Gegen Ende 1646 besetzte der kaiserl. General Melander Düren, Münſtereifel, Nideggen, Linnich, Heinsberg, Sittard und andere Orte des Landes. Zu Ende Februar 1647 nahmen die Hessen das von den Neuburgischen besetzte Nideggen wieder ein und beunruhigten von hieraus das Cölner Land. Am 17. September ej. gab der hessische Marschall von Günterodt zu Aachen der Stadt Ausstand für die Bezahlung der auferlegten Contribution. Der kaiserliche General Lamboi ließ am 5. Dezember 1647 den Dürener Magistrat ersuchen, 8000 Pfd. Brod, 50 Tonnen Bier und 50 Malter Hafer in das Lager nach Nideggen zu liefern. Am 7. Dezember 1647 fiel Nideggen in seine Gewalt. Am 20. März 1648 war der kaiserliche Hauptmann Dury Roste Commandant des Schlosses; der hessische Hauptmann Banort, der vor ihm Commandant gewesen, reklamirte verschiedene Sachen, die er in der Eile beim Uebergang des Schlosses dort zurückgelassen; er scheint also kapitulirt zu haben. Die Hessen und Weimaraner stellten ihre Pferde in die Pfarrkirche, deren eben neu aufgebauten Thurm sie mit Pulver zersprengten und deren Mobilien sie arg beschädigten. Am 20. Mai 1648 sagt der Pastor Silvester Practorius, daß die Hessen, die im Schlosse Nideggen gelegen, kurz vor dessen neulicher Belagerung das Pfarrhaus in Brand gesteckt hätten. In einer Bittschrift an die Regierung von 1647 stellen sämmtliche armen Bürger des Städtleins Nideggen die traurige Lage des durch fortwährende Kriegslasten und verschiedene Brände in die größte Armuth versunkenen Ortes vor, in dem dazu noch an den von den Kriegsvölkern hinterlassenen abscheulichen und gefährlichen Krankheiten die vornehmsten Häuser ausgestorben und die Uebriggebliebenen durch Ausplünderungen ganz verdorben seien. Außerdem, daß der Magistrat das Vermögen der Kirche, Stiftungen und der uralten Bruderschaften, die in den beschwerlichen Jahren durch Krieg oder Ketzereien sehr heruntergekommen oder untergegangen waren, vielfach in Anspruch genommen, hatte er auch, um den Forderungen des Militärs zu genügen, verschiedene Kapitalien aufnehmen müssen, von denen nicht einmal die Zinsen bezahlt werden konnten, sondern von 1641 — 1649 aufliefen. Da in dem endlich im October 1648 abgeschlossenen westphälischen Frieden den Hessen und Schweden schmachvoller Weise noch sog. Satisfaktionsgelder zugestanden wurden, zu denen das Herzogthum Jülick 68,760 Reichsthaler 22 Albus aufzubringen hatte, die durch das Hebegeld auf 70,700 Reichsthaler erhöht worden, so entfielen von dieser Summe 4739 Reichsthaler 64 Albus 9 Heller auf das Amt Nideggen. Bis zur völligen Auszahlung hielten die Hessen einige Plätze besetzt. Wurden die Zahlungstermine nicht eingehalten oder geschahen die zum Unterhalt der hessischen Truppen ausgeschriebenen Lie ferungen nicht pünktlich, so erfolgte militärische Execution In dieser Weise erhielt der Rath noch im Januar 1650 Befehl, einen hessischen Offizier mit 24 Mann aufzunehmen In den Fasten 1650 überfielen die Niederländer, mit denen der Pfalzgraf in Händel verwickelt worden, das Herzogthum und verfolgten auf's bitterste den katholischen Kultus. Viele Pfarrer und Klostergeistliche, die ihnen in die Hände fielen schmachteten lange Zeit in dem Kerker zu Orson bei Cleve wo mehrere starben. Unter andern waren Soller, Stockheim, Drove, Froitzheim, Lendersdorf und Nideggen ohne Seelsorger. Der Erzbischof ertheilte den Dürener Franziskanern den Befehl, die Funktionen in diesen Pfarreien bis zu ihrer Rückkunft wahrzunehmen. Von einem Auftreten von Protestanten in der Stadt oder nächsten Umgebung findet sich weder zu dieser, noch zu irgend einer andern Zeit eine Spur Nicht viele Jahre der Ruhe folgten den bösen Zeiten des dreißigjährigen Krieges. Die Raubzüge Ludwigs XIV. von Frankreich suchten auch Nideggen heim. Die Sturmvögel zeigten sich 1673, indem am 21. November der Almo senstock in der Kirche geleert und nebst den Paramenter wegen drohender Kriegsgefahren auf's Schloß in Verwahrung gebracht wurden. Am 12. Dezember kam dann eine Compagnie Kaiserlicher zu Pferd und eine Compagnie zu Fuf vermöge Befehls der Regierung. Dieselben standen unter den mä Ger Ge fall Nü drü faſt ver räi Por min dien lan Obden ver umb hatt gen Jes pfer Dar Gen Ma 167 sollt Mar Am man nach unte 47 dem Grafen Masdom und de la Forre und blieben bis zum 2. Mai 1674. Unterm 9. Juni desselben Jahres erhielt die Stadt einen Schutzbrief gegen Plünderungen und eigenmächtige Einquartirungen und Requisitionen vom kaiserlichen General=Feldmarschall Souches, einem mit französischem Gelde bestochenen Verräther, der sein Feldlager bei Düren aufgeschlagen hatte. Im Winter 1674—75 standen eben falls kaiserliche Truppen unter Lieutenant Johann Wolff zu Nideggen. Es wird Beschwerde geführt über dessen Bedrückungen, die es noch bewirken würden, daß die wenigen, fast verzweifelten Bürger zuletzt von Haus und Hof sich verlaufen und das Städtlein den Soldaten gänzlich einzuräumen genöthigt würden. Sie müßten monatlich 199 Portionen zu 2 Thlr., also 398 Thlr. zahlen, ferner 25 Malter Hafer, alle 6 Tage ein Seil Heu und täglich mindestens vier Karren Holz liefern, würden zu Botendiensten gebraucht und dergl. mehr. Am 31. März 1675 langte Hauptmann Hauſter mit 110 Mann an, am 1. April Oberstlieutenant Graf Souches selbst mit 150 Mann, zu denselben auch heirbinnen losiret zwa Nächten sambt seiner Bagasche nebens 60 pferden mit fuder und mahlmüßen versehen, und 2 apr. 8 Bürgerspfert müßten mitgeben umb vorzuspannen. Daß meinigh (des Bürgermeisters) hatt der herr leuteambt auch mit gewalt auß dem stall genommen und einen Moßkettirer darauff gesetzt umb einen Jeswiter uff Aachen zu confugiren beim zurückreißen ist daß pferdt, wie der Soldat sagt, ihm abgenommen worden. Dann stand ein Cornet mit Kürassieren vom Regiment des General=Feldwachtmeisters Grafen Harrach da, der am 9. Mai zu Glehn sein Hauptquartier hatte. Am 24. Februar 1677 erhielt die Stadt Befehl, eine Compagnie Dragoner aufzunehmen und ihnen Obdach zu geben. Die Fourage sollten die Beamten besorgen. In diesem Jahre kamen auch die Franzosen in unsere Gegend und steckte ein Trupp auf Mariahimmelfahrtstag das Dörfchen Abenden in Brand. Am 16. Dezember erhielt der Fähndrich von des Hauptmanns Woulff Compagnie kurfürstlichen Befehl, mit dieser nach Nideggen zu marschiren und dort bis auf Weiteres unter dem Stadtkommandanten zu verbleiben. Am 2. März 48 1678 waren diese wolff'schen Dragoner noch dort; die zu Nideggen stehenden Soldaten zu Roß und zu Fuß wurden damals von der Regierung ermahnt, nicht fortwährend ne ben Darreichung der Servitien noch Boten und Fuhrwerke zu requiriren. 1678 im Juni nahmen die Franzosen das Schloß ein und zerstörten fast ganz, was noch von den Festungswerken übrig war. Den 29. Juni desselben Jahres kam der Oberst la Roqueville und verglich sich mit dem Amtmann und Vogt auf eine bestimmte Summe Geldes, wobei die Stadt mit angeschlagen wurde. Sie erwirkte zwar ein kurfürstliches Mandat, das sie von der Beisteuer befreite, allein der Rittmeister, der dort gelegen und der am 6. Juli zum Regimente einberufen wurde, übergab die Beitreibung der Contribution dem Dürener Commandanten. Er kam indeß am 21. Juli mit 3 Lieutenants sammt Pfer den und Knechten und noch 10 Reutern wieder an, und ohne Vorzeigung einer Ordre „die pforten auffgehawen, mit Gewalt sich einlogirt und den Soldaten allen Muthwillen zu üben zugelassen, den gantzen tag und nacht die Bürger mit schlaghen und stoßen grausamlich traktirt und auf deren beschwerden noch gedroht, 50 Schweizer von Düren kommen zu laßen.“ Am 16. October kam Oberst Penssonel mit 5 Compagnieen und blieb bis zum 29. Dezember. Er wurde durch 4 Compagnieen zu Pferde unter Marquis de Lorrier ersetzt; die Franzosen zerschlugen Thüren, Fenster und alles Holzwerk an der Schule, so daß sie lange nicht mehr benutzt werden konnte, und plünderten und verwüsteten die ganz Gegend. Das Hauptquartier der Armee war zu Düren bei Marschall von Luxembourg. 1679 setzten sich die französischen Brandschatzungen fort bis zum Frieden von Nim wegen im Februar 1679. Nachdem sich die Franzosen entfernt hatten, begannen die Einquartirungen der kurfürstlichen Truppen. 1688 der 15. Dezember kam eine Compagnie zu Pferd und zwei Comp Dragoner, 16. Dez. aber noch eine Comp. zu Pferd nach Nideg gen, die zusammen 215 Rationen erfordeten. 1689 den 4 Mai wurden 85 Mann zu Pferd hierhin verlegt, für die das Amt Nideggen 53½, das Amt Neuenahr 30 und Nie derberg 1½ Portionen à 2 Pfund Fleisch, 2 Pfd. Brod 2 T tägl witt eine eine Obd bis Lieu Tag Ma Nide leute und dirte pern Den nach senti Com Schl men Mül ma Im cipli 5 a. Com Spei übri Besch 49 zu 2 Maß Mittelbier, 1 Viertel Hafer und 10 Pfund Heu täglich, sowie wöchentlich 2 Bauschen Stroh oder aber statt den des Ganzen 26 Albus Cöln. zu zahlen hatten. Im August newurde eine Compagnie Dragoner einquartiert, bestehend aus erke einem Hauptmann, einem Lieutenant, einem Wachtmeister, das einem Quartiermeister und 41 Gemeinen. Sie erhielten den hres Obdach und Portionen von fünf kaiserl. Groschen statt der bisherigen 26 Albus. Dem Hauptmann kamen 8, dem dem Lieutenant 4, dem Wachtmeister und Quartiermeister je 2 des, Portionen zu. Sie blieben bis zum 11. Januar 1690. irkte Tags vorher war Hauptmann von Berlingh, ein sehr roher euer Mann, der auch früher schon mehrmals Commandant von Nideggen gewesen war, mit 100 Mann angekommen. Am die 22. Januar erhielt derselbe Verstärkung durch die Hauptten. leute Staffort und Horrig mit zwei Compagnieen. Den fer23. Januar zog Berlingh nach Düren ab, kam aber am und 24. wieder zurück.“ Eodem Rittmeister Freiherr v. Stein wer illen und Capitain Lieutenant Dammerscheid mit 160 commandirten Reutern Frankenbergischen Regimentz ankommen, den eren 30. General Comte de Schombergh hierselbst angelangt, pernoctirt mit Ihr. F. Durchlaucht v. Holstein. Den men it 5 31. beide HH. Generalpersonen nacher Schleiden verreißet. urde Den 1. Febr. hierdurch zurück nacher Dueren marchirt, rier nachdem hiesiger Magistrat Ihrer Excellenz den Wein praesentirt. Den 6. Febr. Hauptmann de Horig mit seiner alles Comp. auf Montjoye marchirt. Den 7. H. Hauptmann nutzt Schlüsselberg von Montjoie mit seiner Comp. hiehin kom men. 1). Item Capit. Draconum Lohaus cum suis abiit üre Mühlheim, Item senior generosus de Steinen equitum ranmagister per fratrem gen. de Steinen abgelöset worden. stim Im Mai wurde der churf. Reuterwacht zu Nideggen Disciplin zu halten, eingeschärft. Sie sollen in ihren Quartie nnen ren Stroh und Häcksel beziehen, dagegen keine Kost, resp. 5 alb. für einen Reiter und 10 alb. für einen Offizier om 1) Bei dessen Ankunft auf dem Markt befahl Berlingh, so lange er Commandant der Stadt sei, solle von den Bürgern den Soldaten Speise und Trank verabreicht werden, wenn schon kein einziger Grath Nie übrig bliebe, obgleich sie hierzu nicht verpflichtet seien. Erst auf eine Irod, Beschwerde bei der Regierung wurde das abgeschafft. 50 mehr begehren. Alle Verordnungen nutzten doch nicht viel „Am 11. Juni J. Exc. Gen. Lieutn. Graf v. Schömberg mit dem Generalstab alhier gestanden. Item des Freih v. Ansbachs Regimentsstaab mit 6 grobgeschütz Undt zwei fewr Morscher, den 13. alle abmarschirt nacher Gemündt alwo ein läger gesetzet.“ Am 3. August wurden wieder 92 Mann churf. Truppen nach Nideggen verlegt. Wir sehen, daß eine große Bewegung unter den churf. Trup pen herrschte. Nideggen lag auch am Rande des Kriegs schauplatzes. Am 5. August waren 2000 französische Reiter bis in diese Gegend gestreift und zogen von da nach Aachen, wo sie 10,000 Rthlr. erhoben und sich im Corne limünsterer Ländchen gut thaten. Am 23. October ej legte der kaiserliche Gen.=Feldm.=Lieutn. und commandi render Gen. der Churpfälz. Truppen, Frh. Leopold von der Beek aus seinem Hauptquartier zu Gmünd 2 Comp. des Sulsbacher Inf.=Reg. nach Nideggen. Am 29. No vember 1690 standen 2 Comp. Dragoner dort, die auch noch im Februar da waren. Das Amt sollte das Strol liefern, es klagte, daß die Bauern vollſtändig ruinirt, und die besten Dörfer, woraus sonst das Stroh genommen worden, durch die Franzosen sammt aller Habe, Früchten und Stroh eingeäschert worden und sie außerdem noch zwe bei ihnen einquartierte Comp. Reuter unterhalten müßten Im folgenden Winter 1691 — 92 standen wieder churfürst liche Truppen zu Nideggen. Im Januar 1692 war Commandant derselben Oberstlieutn. Graf von Elteren. Außer seiner Infanterie=Comp. folgte noch eine Comp. Dragoner Im März kam eine Comp. Musketiere hinzu. Im April lagen viele Dragoner in den Bürgerhäusern an gefährli chen Krankheiten darnieder, drei Comp. zu Fuß und 80 Reuter lagen mit den Bürgern in etwa 50 Häusern, Kranke und Gesunde, Männer, Weiber und Kinder durcheinander. Oberbefehlshaber war General Graf von Schömberg. Im Mai wurden die Bürger angewiesen, bei den angehenden Feldzügen die Weiber und Kinder der Soldaten mit Ob dach zu versehen. Es fanden starke Requisitionen von Fuhrwerken und anhaltende Einquartierungen statt. Im October langte eine Comp. vom churf. Inf.=Reg. des Gramei zum wöl Büz bra gebe Abh. jede im trot Tho kenn blic. 169. 1693 Win deren Ordi eine tion 1690 und wach Mein vom Wac Wad im chen hinzi gräfl rame tet u ausge 51 fen Oberstlieutn. von Elteren nebst einer Comp. Dragoner an; die Offiziere erhielten Obdach und Stallung, die Gemeinen außerdem Licht und Feuerung und die Reiter bis zum Corporal incl. je drei zwölfpfündige Bauschen Stroh wöchentlich; übrigens sollte Alles bezahlt werden. Die Bürger klagen, daß die Soldaten diese Verordnung mißbrauchend, sich Feuer und Licht die ganze Nacht hindurch geben ließen und auch die Offiziere solches verlangten. Statt Abhülfe zu gewähren, befahl der Commandant nur, daß jeder Bürger der Feuersgefahr wegen eine Tonne Wasser im Hause bereit halten müßte. Die Bürger mußten auch trotz der überaus starken Garnison vier Mitwächter an die Thore stellen, wofür ihnen aus besonderer Gnade und Erkenntlichkeit die Nachtswacht abgenommen wurde. Im Dez. wechselten die Dragoner, während die Infanterie blieb, mit einer Comp. vom Leibreg. zu Pferd. Im Jan. 1693 kam eine Comp. Dragoner vom Reg. des Grafen von Vehlen hinzu. Eine churf. Verordnung vom 4. Juni 1693 verpflichtete die Stadt, nach dem Auszug der den Winter über dort einquartierten Truppen in den Krieg deren Kindern und Weibern das Obdach zu geben. Durch Ordonnanz vom 11. Juli 1694 erhielt die Stadt wieder eine Comp. des Leibreg. zu Pferde unter den frühern Rationssätzen. 1695 — 98 anhaltende Einquartierungen. 1696 den 19. Januar stand dort nur ein Dragonerlieutn. und ein Wachtmeister mit 30 Pferden und einer Reuterwacht. Am 9. Juni kam eine Comp. vom Sächsisch=Gotha Meiningischen Reg. zu Fuß, am 9. Dez. eine halbe Comp. vom Leibreg. zu Fuß und am 12. Dez. kam Befehl, eine Wacht von 20 gemeinen Reutern und einem Lieutn. und Wachtmeister ins Schloß und Stadt aufzunehmen. Vom 1. Januar bis 2. Juni 1697 lag fortwährend Cavallerie im Orte. Am 16. Febr. war zu der dort schon befindlichen halben Comp. des Churf. Leibreg. die andere Hälfte hinzugekommen. Am 1. Nov. 1699 kam ein Corps des gräfl. Wirtembergischen Reg. zu Fuß an. Die Kirchenpa ramente hatte man des Krieges halber nach Cöln geflüchtet und erst 1700 wurden sie dem „Offermann“ wieder ausgehändigt. 52 Lange währte die Ruhe indeß nicht; 1701 begann der spanische Erbfolgekrieg zwischen Frankreich einerseits und dem mit England und den Niederlanden verbündeten Kai ser andererseits. Die ersten fünf Kriegsjahre suchten auch unsere Gegend furchtbar heim. Fortwährend wechselten französische und englische Truppen. Die Franzosen spann ten die Pferde von den Pflügen ab und nahmen die Bür ger im Felde gefangen. Mehrmals wurde die Stadt über fallen und geplündert. So nahm am 9. Sept. 1702 eine in Bauern und Studenten verkleidete „La Croix'sche Truppe welche von Schleiden kam, mit Erschießung eines Wächters das Zülpicher Thor ein, drang in die Stadt und nahm von 6 auf Execution im Amt Nideggen liegenden chur pfälz. Exekutanten 4 gefangen, während die beiden anderen entflohen und verlangten dann „nach alsolcher ravage ein refrichement und 100 Pfund Fleisches.“ Auch aus Obermaubach langten fortwährende Klagen an. Im Winte war die Stadt wieder mit alliirten Truppen besetzt und zwar mit einer Chur=hannoverschen Eskadron Dragoner von dem Reg. des Brigadiers v. Villers. Es waren 228 Pferde unter Oberstlieutn. v. Deging. Sie sollten Feuer und Licht, Logis und Stallung umsonst, alles übrige gegen billige baare Zahlung erhalten, und zwar täglich ein Vierte Hafer und wöchentlich zwei zwölfpfündige Bauschen Strol wovon das Amt Nideggen mit Ausnahme der auf den Rothen Bach gelegenen Dörfer 114 und Amt Montjoie 114 Rationen zu liefern hatte. Sie prügelten die Bürger nahmen ihnen Feldbetten, Leintücher, Bettdecken und alle Vorräthe ab, raubten Schaafe, brachen Kisten und Kaste auf, verlangten übermäßiges Servis und nahmen, wa ihnen nicht gegeben wurde, mit Gewalt. Als die Bürger den Oberstlieutn. v. Deging aufforderten, die Churf. Ord res zu respectiren, sagte er, das seien nur Papiere, sie müßten Fourage und zu essen haben und hätten kein Geld Sie wurden so vexirt, daß Einer under so vielen 5, 6, 7 8, 9 Kriegern gar unsinnig worden undt davon lauffen mochte, wie dan bereits Einige davon gangen. 1703 konnte die Mathias=Prozession der Kriegsunruhen wegen nicht nach Trier gehen. Die Bürger sahen sich genöthigt sau der wu lan wer und wie Trr degg einzu senp. vor Part 53 für theures Geld von den Oberbefehlshabern Schutzbriefe, sauvegardes oder Salvaguardia's zu erkaufen, die einen bedeutenden Erwerbszweig dieser Menschen bildeten,!) so 1702 zwei Schutzbriefe für zusammen 76 Rthlr., 1703 einen für 54 Rthlr. 26 Albus und die Erneuerung für 40 Rthlr. Trotz aller Salvaguardias überstiegen 1704 den 12. Januar Abends zwischen 10 und 12 Uhr 160 französische Soldaten unter Hauptmann de Landres die Mauern der Stadt, steckten dieselben an drei Stellen in Brand. von denen an zweien das Feuer bald gelöscht wurde, plünderten die meisten Häuser aus und schleppten den Schultheißen, Bürgermeister und die Rathsherren unter dem Vorwande noch schuldiger Contribution gefänglich mit sich. Der Schaden an verbrannten Früchten, Thieren und Möbeln, geplünderten Sachen und mitgeschleppten Pferden, wurde vom Bürgermeister nach einem genauen Inventar auf 2522 Rthlr. geschätzt. Da die Franzosen ihren Raul in die auf dem Rathhaus aufbewahrten, dem Amte gehörigen Bettdecken und Leintücher eingepackt hatten, so verlangte das Amt nämlich auch diese von der Stadt ersetzt zu bekommen?). 1704 war Hauptmann Douay Schloß commandant. Seine Leute, denen Feuer und Licht gestellt werden mußte, nahmen die Gemüse aus den Gärten weg und benahmen sich sehr unanständig. 1705 unterblieb wiederum die Mathias=Prozession, weil die englischen Truppen um diese Zeit (Pfingsten) von hier aus auf Trier zu marschirten und die ganze Gegend verheerten. Auch 1) Aehnliche Erpressungen waren an der Tagesordnung. Beweis ist der unten mitgetheilte Brief eines Obersten an den Offizier der Nidegger Besatzung, worin er die Bürger auffordert, sich mit einem Geschenk (sehr bescheiden, mit etwas zu einem Paar Handschuhen) bei ihm einzufinden, für welchen Fall er Verlegung der Besatzung verspricht sonst aber droht, noch neue Mannschaft hinzuzufügen. ) Hierüber heißt es in einer bei den Papieren des sel. Verfassers vorgefundenen Notiz „Weilen im Jahr 1704 den 20. January Eine feierliche französische Parthey usser rhathauß alwohe die bürgerr etliche bettung, Prell und schatzen beysammen gebracht deren etliche hiegenohmen, warienen Sie den raub gepacket, so stehet's dahin ob die statt diese per vim majorem hingenohmen säck guth zu machen, oder das ambt selbigh zu misen schuldig seye? 54 Holländer waren im Juni hier. 1706 „eine französische Parthei von Brück kommend die Brandenberger und Duere ner Pfortz nach Zülpicher Pfortzen vorbeigangen alwohe die harmey mit Gewalt eröffenet und auf der Brücken halten geblieben und von der Stadt refraichement praeten dirt, wofür erhalten Geld, Bier, Brod, Käse, Wein, Fleisch 2c. In den dem spanischen Erbfolgekriege folgenden Frie densjahren waren es wieder die Einquartierungen der pfälz Truppen, die die Stadt belästigten und plagten. Den 25 Sept. 1724 erhielt die Stadt eine Comp. churf. Carabiniere Unterm 27. Dez. wurden die Offiziere angewiesen, sich mit ihren reglementsmäßigen Quartieren oder einer statt dessen zu gebenden Summe von 60 fl. pro Oberst, 40 p. Oberst lieutn., 35 p. Major, 30 p. Hauptmann, 20 p. Lieutnant Quartiermeister, Adjutanten und Fähnrich zu begnügen und nicht den Unterthanen über Gebühr beschwerlich zu fallen. Auch war durch die sog. Friedensordonnanz genau bestimmt, welche Ansprüche dieselben in Bezug aufs Quar tier machen konnten. Es scheint indeß, daß diese Verordnungen von Seiten des Militairs schlecht inne gehalten wurden. Diese Truppen wurden alle Vierteljahre durch den Rath umgelegt: am 13. April 1726 fand die letzte Bilettirung statt. 1727 lagen Dragoner im Städtchen vom Grafen von Vehlen'schen Leibreg., die am 1. Octobe eingerückt waren. Als Grund wird angegeben, daß in hie siger Gegend beständig Zigeuner und sonstiges herrenloses Gesindel und landesverderbliche Rotten verspürt würden Die Dragoner waren noch schlimmer, wie zahlreiche Klagen über Mitnehmen von Bettdecken, Hausgeräth, muth willige Zerstörungen, Lärmen und Mißhandlungen der Bürger beweisen. Dieselben marschirten am 21. November 1729 ab. Auch der österreichische Erbfolgekrieg (1740 — 48 brachte über unsere Gegend neues Unglück. Am 7. Nov. 1741 bezogen französische Truppen bei Düren Winter quartiere; da dort Alles so überfüllt war, daß man selbst die Pfarrerwohnungen, das Jesuiten= und das Franziskanerkloster in Anspruch nahm, so rückten am 17. November acht Comp. nach Nideggen aus, wo sie alle Häuser von 1 den 174 mer Me we zwe ster ihre Kör führ Dü Die eife baar Aack fort. datei Regi kirch sollt Ober Kaise ren dem bisch. lische zulet 55 Keller bis zum Speicher einnahmen und einzelne Bürger mit 18 Mann beglückten. Harte Naturallieferungen wurden am 12. Dezember ausgeschrieben. Die Aemter von Nideggen mußten 6745 Rationen à 15 Pfund Heu, 5 Pfd. Stroh und 10 Pfund Hafer stellen, wozu das Ober= und Unteramt gleichmäßig beitrugen. Später mußte das Amt Nideggen noch 51,456 Rationen liefern, ungerechnet die den Rittersitzen und Höfen auferlegten. Am 20. Juni 1742 wurde auf Churf. Befehl eine von Sittard herkommende französ. Freicompagnie de Dulimont zu Fuß, 150 Mann stark, einquartiert. Der Rath mußte einen Platz anweisen und gegen billige Zahlung Ziegelsteine und Brandholz besorgen für Backöfen. Am 2. August kam noch eine zweite Freicompagnie von 150 Mann zu Fuß von Münstereifel hinzu. Beide zusammen sollten folgenden Tages ihren Marsch auf Heimbach nehmen. Mit Anfang des Jahres 1743 begannen die Durchmärsche der englischen mit Oesterreich verbündeten sog. pragmatischen Armee, die König Georg II. aus den Niederlanden an den Rhein führte. Im Febr. cantonnirten 15 Comp. derselben in Düren und fünf und zwanzig benachbarten Ortschaften. Die Aemter Montjoie, Nideggen, Heimbach und Stadt Münstereifel konnten die Lieferungen nicht beischaffen; doch wurde baar bezahlt. Der Generalstab befand sich damals zu Aachen. Bis zum Ende des Krieges war die Gegend fortwährend von englischen, ungarischen und deutschen Soldaten besetzt. Im November 1746 erhielt Nideggen vom Regiment des Generals Coppon, wovon ein Theil in Euskirchen und Münstereifel gelegen hatte, drei Comp. und sollte auch ein Lazareth für 20 Mann errichtet werden. Oberbefehlshaber war General Graf von der Mark. Im siebenjährigen Kriege lagen erst Franzosen und Kaiserliche in der Gegend (im Mai 1758 ungarische Husaren in Nideggen). Sie mußten die Gegend räumen nach dem Siege, den Herzog Ferdinand von Braunschweig am 23. Juni 1758 bei Crefeld über sie erfocht und die preußisch=hannoveranische Armee breitete sich nun über das Jü lische Land aus und begann demselben Requisitionen auf zulegen. Stadt, Ober= und Unteramt Nideggen und das 56 Minoritenkloster erhielten am 1. Juli vom Gen.=Lieutn Herzog zu Schleswig=Holstein=Gottorp die geschärfteste Anweisung, 25,000 Rationen und ebensoviele Portionen nac Dülken zu liefern. Die Preußen blieben nicht lange und im Dezember gab es wieder Franzosen; zu Nideggen la eine Escadron le Roy von 219 Reitern; sie, wie die im Amte Heimbach liegende Eskadron Harkourt, erhielten Rationen von 12 Pfund Heu, zwei drittel Scheffel Hafe und zwei drittel Scheffel Häcksel nach pariser Maß und Gewicht, wozu nach churf. Verordnung vom 7. Dezember auch die Klöster, Rittersitze und sonstigen freien Güter bei tragen mußten. Am 4. Dezember 1760 übernachtete das französische Kavalleriereg. de la Reine zu Nideggen. Im Januar dauerten die Durchmärsche, Einquartierungen un Contributionen der Franzosen fort. Laut gnäd. Manda vom 6. Januar 1762 mußte die Stadt, nachdem sie km vorher mit 1600 Rationen beschwert worden, deren noch 1580 nach Münstereifel liefern. Am 27. Januar 170 Abends um 9 Uhr entstand ein Brand, der zehn Scheune und Stallungen und fünf Häuser einäscherte; den Abge brannten wurde das Bauholz im Walde Mausanel ange wiesen. Welchen Einfluß die fortwährenden Kriegsbedrän nisse auf das ohnehin an natürlichen Quellen des Wohstandes Mangel leidende Städtchen ausgeübt haben, zei die Beschreibung, die der Schultheiß Eißenberg zu Weiß weiler um 1770 davon giebt: Der Ort habe ein sel trauriges Aussehen, es werde kein Gewerbe und Hande drin getrieben und „wer allhier keine länderey hat, der i ein bettler; solcher gestalt giebt es etwan 8 bis allerhöc stens 10 bemittelte Bürger und die übrigen müssen diese in die hände sehen und für Elend schmachten.“ Die Bür ger, deren etwa 70 Familien innerhalb der Ringmaue 30 außerhalb derselben wohnten, ernährten sich außer der Ackerbau noch von Leinwand und Tuchweberei, die sie theil ebenso, wie die Bewohner des ganzen damals völlig culturlosen Montjoierlandes, für die Fabriken von Montjo und Imgenbroich, theils für die von Düren, doch stets Hause besorgten, von Krämerei auf den Jahrmärkten, son als Taglöhner und Steinhauer. Diejenigen Familien, eutu nach un e in elte aſer und mbe indg eune ang Bü naue thei 57 deren Händen sich der gesammte Grundbesitz befand, stan den sich verhältnißmäßig gut; ihre Mitglieder versahen auch die zahlreichen Benefizien an der Pfarrkirche und waren Beamte der umliegenden Herrschaften. So war 1779 Gerichtsscheffe Johann Hugo Brünninghausen zugleich Schultheiß des Lehns Hetzingen und Gerichtsschreiber und Rentmeister der Herrschaft Thum; von den beiden Gerichtsnotaren war Jacob Stahl auch Gerichtsschreiber der Herrschaften Disternich, Vettweiß und Glehn, Jacob Nohr von Drove und Maubach Als Kaiser Joseph II. 1784 von Holland die Eröffnung der Schelde forderte, passirte ein großer Theil der österreichischen Armee über Düren; unterm 18. Dez. erhielt der dortige Magistrat Befehl vom Churfürsten, die nöthigen Vorkehrungen zur Verpflegung und Beiſchaffung der Fourage zu treffen und 4000 Rationen zu 10 Pfund Heu, 3 Pfund Stroh und an Hafer für ein Cavalleriepferd 8, für ein Artilleriepferd 12, für ein Infanteriepferd 6 Pfund zu besorgen. Die Ablieferung geschah gegen gute Bezahlung. Es wurde zu Düren ein Magazin angelegt, wozu die beiden Aemter von Nideggen 1010 Rationen lieferten. Am 29. Januar 1785 zog das Tilliers'sche Infanterie=Reg. durch Düren; die erste Division (zwei Comp.) mit dem Stab lag in Düren ſeit dem 27. Januar, die zweite kam von Schwerfen und Bergstein, die vierte von Zülpich, die fünfte von Wichterich, die sechste von Nideggen, Antweiler und Satzfei. Am 2. Febr. war die fünfte Division des Preysischen Infanterie=Regiments zu Nideggen, am 4. Dez. ej. ein Theil des Reg. Toscana, am 4. Dez, ein Theil des Lattermann'schen Inf.=Reg., das von Düren kam. In dem französisch=österreichischen Kriege von 1794 concentrirte sich die Entscheidung bei Düren. Vom 29. September bis 2. October wurde der Ruhr entlang von Maubach bis Linnich gekämpft. Die Franzosen überschritten den Fluß, vertrieben die Oesterreicher aus ihren Positionen und rückten auf Neuß, Cöln und Bonn zu. Es wurden ungeheure Requisitionen jeder Art erhoben. Eine Million sechspfündiger Brode wurden am 4. October ausgeschrieben; das Amt Nideggen hatte deren 18,600 ins Dürener 58 Magazin zu liefern; außerdem wurde Fleisch, Fourage für die Cavallerie, Schuhe und andere Gegenstände in großen Quantitäten für die von Lebensmitteln und Geld vollständig entblößten Truppen verlangt. Alle Zugthiere mußten unentgeldlich zum Transport der Armee=Effekten gestellt werden, viele wurden beim Heere zurückgehalten. Der Di visions=General Grenier zu Düren ließ sich Tischtücher und Servietten liefern. Am 14. November schon wurde zu Aa chen eine französische Centralverwaltung der eroberten Län der zwischen Rhein und Maas organisirt und französische Verfassung eingeführt, wobei man die alten Beamten mit veränderten Benennungen meistens beibehielt. Der Cantor oder Municipalbezirk von Nideggen wurde aus der Stadt selbst, einem großen Theil der beiden Aemter, sowie mehreren Unterherrschaften gebildet; er umfaßte die Gemeinden Abenden, Berg, Bergstein, Blens, Boich, Drove, Brandenberg, Frangenheim, Froisheim, Ginnick, Gladbach, Hau Hausen, Kelz, Kettenheim, Kreuzau, Leversbach, Maubach Nideggen, Obermaubach, Pissenheim, Rath, Soller, Thuir, Thum, Uedingen, Vettweiß; provisorisch wurde Heimbach Gemünd und Hasenfeld dazu geschlagen. Der Amtskellner wurde aus der Burg herausgejagt und dieselbe erst ver pachtet, dann für einen Spottpreis zum Abbruch verkauft. Unterm 23. November 1794 befahl der Forstverwalter des Kriegscommissariats zu Jülich der Municipalität des Cantons Nideggen, 80 Männer aufbieten zu lassen, die sich mit drei Tagen abwechseln sollten, bis man 300 Klafter Holz gefällt habe, um das abfallende Oberholz zu Schan zen für die Bäckerei zu Jülich zu machen, und zwar bei Vermeidung der härtesten Execution. Am 15. Flor. III also im Mai 1793 langten vierzig Zahlungsdecrete von der General=Administration mit dem Befehle an, binnen 24 Stunden zu zahlen, widrigenfalls die Güter, auf denen sie lasteten, verkauft werden sollten. Es wurden betroffen 1. das Capitel S. Maria ad gradus wegen Lüxheim und Vettweiß, 2. die Abtei St. Martin wegen Kettenheim, Sol ler, Vettweiß, 3. das Capitel St. Marien wegen Abenden und Frauwüllesheim, 4. das Kloster Füssenich wegen Gin nick und Soller, 5. die Abtei Cornelimünster wegen Pis tän3ten tell und Aa mi itor tad des vor nen nen und der bin senheim, 6. die Abtei Steinfeld wegen Bauweiler, Hochkirchen, Irresheim und Jacobwüllersheim, 7. die Antoniterherren zu Cöln wegen Bauweiler, 8. das Capitel zu Neuf wegen Kelz, 9. das Stift St. Ursula wegen Kelz, 10. der Freiherr von Dunckel wegen Gladbach, 11. der Frh. von Tork wegen Kreuzau, 12. der Frh. von Weiks wegen Kelz, 13. der Graf Metternich wegen Gladbach, 14. der Frh. v. Hömpesch wegen Drove und Boich, 15. der Baron Halberg wegen Gladbach, 16. die Gräfin von Hochstätten wegen Soller, 17. der Frh. von Spieß zu Rath wegen, Kreuzau, Maubach, Froitzheim, Neuenhof, Blens, Berg, Lüppenau und Soller, 18. der Baron v. Schall wegen Gladbach, 19. der Graf von Spee wegen Gladbach, 20 der Graf Schellart wegen Kreuzau. 21. der Frh v. Kolf wegen Hausen, 22. der Frh. v. Dalwigk wegen Kreuzau, 23. das Stift St., Gereon wegen Irresheim. Gemäß Verordnung vom 19. Frukt. III., (6. Sept. 1795) mußte der Canton Nideggen auf Düren 428 Centner Weizen, 758 Centner Roggen, 571 Centner Heu, auf Bonn 870 Centner Weizen, 1550 Centner Roggen, 1160 Centner Heu und 1442⅓ Centner Hafer liefern. Zu der am 23. mess. IV. (12. Juni 1796) ausgeſchriebenen Lieferung von 30,000 Paar Schuhen hatten die Arrondissements Jülich und Aachen 11000 und der Canton Nideggen davon 500 Paar zu liefern. Eine irgendwie eingehende Darstellung der Erreignisse der sog. französischen Zeit zu geben, darauf verzichten wir um so lieber, als sich zu Nideggen derselbe Gang der Dinge wiederholt, wie allerwärts, und von den einzelnen rechtlichen Veränderungen außer der Aufhebung der alten Privilegien der Bürger, der Aufhebung des alten Minoritenklosters und dergleichen Wichtiges kaum zu berichten ist. Durch Decret vom 4. Pluv. VI. (23. Jan. 1798) erfolgte die definitive Eintheilung der eroberten Länder des linken Rheinufers. Darnach gehörte Nideggen zum Arrondiſſement Aachen im Roerdepartement. Die Mairie Nideggen umfaßte Abenden, Blens, Nideggen, Obermaubach, Schlagstein. Der Canton Nideggen wurde in Canton Froitzheim umgetauft, das Friedensgericht dorthin verlegt; zu letzterem gehörten nun die „Communes“ Aben 60 den, Berg, Bergstein, Blens, Boich, Brandenberg, Bürvenich, Disternich, Drove, Embken, Eppenich, Froitzheim, (cheflieu.) Füssenich, Geich, Ginnick, Gladbach, Jacobwülles heim, Juntersdorf, Kelz, Kettenheim, Maubach, Müdders heim, Nideggen, Pissenheim, Sievernich, Soller, Thum Thuir, Uedingen, Vettweiß, Wollersheim. Dieser Zustand wurde völkerrechtlich sanktionirt durch den Lüneviller Frie den vom 9. Febr. 1801. Nachdem dann im Jan. 1814 der französ. Herrschaft ein Ende gemacht worden, nahm König Friedrich Wilh. III. von Preußen durch Paten vom 5. April 1815 Besitz vom Großherzogthum Niederrhein; Nideggen wurde wieder Sitz des Friedensgerichts dessen Bezirk ziemlich unverändert blieb. Fünfzig Jahrdes Friedens haben die Wunden geheilt, die lange Kriegs jahre geschlagen, Arbeitsamkeit und Aufschwung des Acker baues brachten früher nicht gekannten Wohlstand in das Städtchen, das mit seinen massiven, altehrwürdigen Patrizierhäusern und den behäbigen, freundlichen Neubauten einen angenehmen, historische Erinnerungen mit gegenwär tigem Wohlbefinden vereinigenden Eindruck macht. Zweck mäßige Landstraßenbauten rissen es aus seiner frühern Abgeschlossenheit heraus und mögen seine Bewohner nach der Darstellung der letzten Jahrhunderte mit Befriedigung au ihre jetzige Lage schauen und nur wünschen, sich in ebenso langer Zeit, wie bisher verflossen, der Segnungen des Friedens zu erfreuen. Zur Bürgermeisterei Nideggen gehören augenblicklich Abenden, Brück, Kallerband, Hohingen, Hol lig, Kirschbaum, Lach, Lüppenau, Nideggen, Obermaubach Rath, Schlagstein, Schudderfeld und einige Mühlen. lcker atri uten wär weck dense Frie örer Hol bac Zweiter oder specieller Theil. I. Baugeschichte des Schlosses und der Stadt. Der erste Anblick zeigt, daß das Nidegger Schloß nicht auf einmal so, wie es sich jetzt in seinen Ueberresten darstellt, errichtet wurde; es ist vielmehr zuerst dem auch bei andern Schlössern zu verfolgenden Hergange gemäß eine dem Raume und der Bauart nach bescheidenere Burg entstanden, der sich später durch Umbaue und bedeutende Erweiterungen neue und meist prachtvollere Theile anschlossen, bis endlich das Ganze von ausgedehnten Außen= und Vorwerken umgeben wurde. Trotz mehrfacher Zerstörungen durch Krieg, Erdbeben und Abbruch läßt sich der ursprüngliche Plan noch erkennen und ziemlich genau reproduciren. In dieser Baugeschichte tritt als Hauptabschnitt die Herstellung des großen Rittersaales hervor, die gegen die Mitte des 14. Jahrhunderts stattfand. Wir versuchen zunächst (unter Hinweisung auf den am Schlusse dieses Buches beigefügten Plan I., in dem übrigens die zahlreichen Wendelund sonstigen Treppen, Kamine, Fenster, Thüren, Erker und Vorsprünge nicht angedeutet sind), ein Bild von der alten Burg, wie sie vor dieser Zeit dastand, zu entwerfen wobei wir bemerken, daß ihre Umrisse, soweit sie von dem spätern Gebäude abweichen, mit dickern Linien bezeichnet sind Die alte Burg bildete ein längliches Viereck von etwa 300 Fuß Länge und 120 Fuß Breite, dessen Langseiten nach Nord und Süd, dessen Schmalseiten nach Ost und West sich richteten. An der westlichen Seite waren die Gemächer für die gräfliche Familie (G) mit herrlichen Aussichten ins Ruhrthal. Sie zeichnen sich durch die höhere mit Steinkreuzen versehenen Fenster und durch die an zierlichen Wandpfeilern vorſpringenden Kamine vor de übrigen Resten der alten Burg aus. Gegenüber erho ſich hoch und mächtig der viereckige Jenſeitsthurm, (E der weithin sichtbare Wächter der Burg nach der flache Ostseite hin. Er enthielt im Erdgeschosse die Burgkapell (d) einen dunkeln, nur durch schmale Fensterluken erhell ten und von einem weiten Kreuzgewölbe überspannte Raum; die Seiten haben je zwei in der Mauerdicke lie gende halbkreisförmige Nischen, während eine ebensole Apsis zur Aufnahme des Altars bestimmt war. In de Halbkuppeln dieser Nischen findet man noch Reste roma nischer Malerei, bestehend aus einfachen, durch rothe un schwarze Striche gezogenen Dekorationen und nicht mei erkennbaren Figuren. Auch der Altar steht noch da, der der Minoritenpater Bauer aus dem Schutt hervorsucht und, schwerlich an seiner ursprünglichen Stelle, die doch gewiß die Mitte der Apsis war, aufstellte. Durch ein später gebrochene Thüre gelangt man aus der Kapelle i das Hauptburgverließ (e), in das die Gefangenen ursprüng lich durch eine in der Gewölbdecke befindliche Oeffnung von oben herabgelassen wurden. Acht Fuß dicke Mauer umschließen diesen feuchten Kerker, dem nur ein schmale Fenster einen Strahl Lichtes zuführte. Hier wurden den wilden Zeiten des 13. und 14. Jahrhunderts Herze Ludwig von Bayern, die Kölner Erzbischöfe Conrad von Hochstaden und Engelbert von Falkenburg, Graf Diedrich VII. von Cleve, Ritter Reinhold von Falkenburg und de Kaisers Bruder selbst, Herzog Wenzel von Luxemburg bewahrt. Begreiflich ist es, wenn die Chronika der hillige stat von Cölln sagt, der Graf von Jülich habe den Er bischof Engelbert an einen so schlimmen Ort gelegt, daß er glaubte sterben zu müssen, wegen der Fesseln und der Fäulniß des Kerkers. Die obern vier Stockwerke des Jen seitsthurms, von denen jedes zwei sehr große Säle mit weiten Kaminen enthielt, waren zu Wohnräumen eingerichtet. Dieselben erfuhren manchfache Umbaue. Besonders ein stammt der runde, in der Mitte des Thurmes vorspringende und an dessen Außenseite malerisch hinaufklimmende gothische Treppenthurm aus späterer Zeit. Auch wurde erst später dem ursprünglich senkrecht aufsteigenden Thurm durch ringsum bis zu bedeutender Höhe vorgelegte Strebe erho pfeiler größere Stärke verliehen. Der Jenseitsthurm war eine Burg in der Burg. In ihn sollten sich die Belagerten zur Zeit der Noth zurückziehen und dort eine fast unipell überwindliche Position nehmen. Ungeheuer dicke Mauern, erhe ganz kleine mit Eisenstangen doppelt vergitterte Fenster, nnte die nicht im Erdgeschoß, sondern hoch über dem Boden befindliche Eingangsthüre, zu der man auf einer leicht wegzunehmenden Leiter emporstieg, befähigten ihn dazu. Sie hatten hier Raum genug für sich und ihr Kriegsvolk, oben com. die Kriegswerkzeuge, Lebensmittel und andere Vorräthe, unter sich die wichtigsten Gefangenen als Geißel, sowie das Heiligthum der Burg, die Kapelle. Von hieraus konnten sie jeden Feind, der sich in der Burg festsetzen wollte, durch such Wurfgeschosse und Ausfälle bis zur Unerträglichkeit beunruhigen. An den Jenseitsthurm lehnten sich südlich wieder starke Verließe (k) an, in die die Gefangenen ebenfalls von oben durch tiefe Schachte hinabgelassen wurden. Es rün sollen mehrere übereinander liegen. Dann kam das durch nur ein halbkreisförmiges Tonnengewölbe überspannte Burganer thor. (F) Von diesem bis zur Westseite ist der alte Bau, mal der wohl auch zu herrschaftlichen oder Gesindewohnungen eingerichtet war, zerſtört und die Burg erweitert worden. Gegenüber an der nördlichen Seite waren Stallungen und Wohnungen für das Geſinde und Kriegsvolk. (I edric Von den eben bezeichneten Bauten eingeschlossen lag der Burghof, (A) in dessen Mitte der berühmte 400 Fuß tiefe, durch den Fels gehauene Brunnen (g) die Bewohner mit Trinkwasser versah.!) So stellte sich die Burg in Anfange des 14. Jahrhunderts dar. Sie bestand aus mehreren zusammenhängenden Theilen, die alle dem roJen 1) Auf dem Brunnen war ein Geschränk errichtet, in dem ein kolosales, von zwei Männern gedrehtes Triebrad vermittels eines Winde gerich verks das Waſſer heraufholte; man brauchte faſt eine Viertelſtunde, um nder einen Eimer in die Höhe zu heben; dieſe Arbeit lag den Amtsunterprinthanen ob, die der Reihe nach aufs Schloß kommandirt wurden. In mendeten letzten Zeiten der Churf. Regierung lösten sie sich mit Geld ab. 64 manischen Stil angehören und auf das 12te oder höstens die erste Hälfte des 13ten Jahrhunderts zurückwe sen, ohne daß im Einzelnen ein näherer Schluß in Bezu auf die Zeitfolge ihrer Entstehung erlaubt sein möcht Jedoch halten wir die westlichen Theile für älter, als d Jenseitsthurm, da die Burg Berenstein, deren Steine ma zum letzteren benutzte, erst 1198 zerstört wurde. Die umgreifendste Veränderung, zugleich aber auch schönste Zierde erhielt das Schloß durch Herzog Wilhelm Nachdem der frühere Graf in rascher Folge zum Mai grafen, dann zum Herzog erhoben worden war und dur bedeutende Schenkungen des Kaisers und Lehnsaufträge d Adligen seine Mittel außerordentlich vermehrt sah, mod ihm die alte Ahnenburg nicht prächtig genug scheinen u. er brach die südlichen Theile bis zum alten Burgthor ab und baute an ihrer Stelle mit einer weſentlichen E weiterung einen Rittersaal, (II) von dessen Größe u Baupracht die alten Chronisten mit Bewunderung rede Es wurden in demselben sogar Ritterspiele abgehalte Jetzt ist nur noch die Außenmauer vom schönsten Quade mauerwerk übrig, die mit zwei Reihen hoher mächtig Fenster ernst ins Dammleythal hinabschaut. Auch sie theilweise heruntergestürzt, ihre schönen Fensterkreuze brochen und durch die leeren Oeffnungen strahlt voll das Blau des Himmels. Zwei achteckige Thürme flankin ma diese Mauer, der Küchenthurm, (a) dessen zahlreiche K. Bumine seine frühere Bestimmung verrathen und der Erke wo thurm (e) auf der südwestlichen Ecke gelegen, mit schöne unMaßwerk in seinen hohen Fenstern und an seinen Kan Fo nen, während in der Mitte ein viereckiger Thurm (b) v. Ma springt. Nach Osten schließt den Saal eine schmucklos in aber imponirende Giebelmauer ab, die in der Spitze da die Wappen des Herrn, den Jülicher Löwen trägt. Der Sarnie war 162 Fuß lang und 54 Fuß breit, also von colossa Verhältnissen.!) Er wurde der Länge nach durch ei 1) Ein Vergleich mit einigen der größten und schönsten S Deutschlands möchte nicht ohne Interesse sein. Der Festsaal im Kahaus Gürzenich zu Cöln hat 169 Fuß à 71 Fuß, der Kaisersaal Aachener Rathhaus 162 Fuß à 60 Fuß, der Thronsaal im kgl. Sch 65 höd Reihe von achteckigen Pfeilern, von denen noch zwei Bruchickwe stücke erhalten sind, getheilt. Dieselben trugen das nach Bezi den Langseiten hinübergelegte Gebälk und bildeten so an nöcht jeder Seite 15 Felder, von denen 3 in den Mittelthurm fielen, daher ohne Fenster waren, während sich jederseits zwischen Mittelthurm und Eckthürmen 6 Fenster von etwa 14 Fuß Höhe und über 6 Fuß Breite befanden. Nach dem Hof zu öffneten sich drei große spitzbogige Eingänge elm von neun Fuß Breite und achtzehn Fuß Höhe, deren tiefe Mar abgeschrägte Seitenwände mit dem reichsten Bilderschmuck dun nach Art der gothischen Domportale geziert waren. Ueber je d dem Saale befand sich ein zweites, ebenso hohes Stockmoch. werk, das wahrscheinlich zu Prunkgemächern und Gastzimmern eingerichtet war n un Da der neue Rittersaal über die Grenzen der frühern Burg hinaussprang, so gewann man durch Abschließung des zwischem seinem Ostgiebel und dem Jenseitsthurme lierede genden Raumes einen zweiten äußern Burghof (B), aus halte dem man erst durch das alte Burgthor auf den innern nader Hof gelangte. Um die Burg herum zog sich eine Mauer ichtig. mit innern Bogenstellungen und vorgerückten Thürmen. sie In dem dadurch eingeschlossenen Raume, dem sog. Schwengel (e) (wohl verdorben in der Volkssprache aus Zwinger, da d. h. dem zwischen einer äußern und einer innern Ring anküs mauer eingeschlossenen Raume), an welchem weiter der e K. Burggarten (D) anstieß, sollen die Turniere abgehalten Erkr. worden sein. Nach der Thalseite hin benutzte man die höne unersteiglichen 100 Fuß hohen senkrechten Felswände zur Kan Fortification, indem man die Zwischenräume durch starke 5) vo Mauern verband. Nach der flachen Ostseite hin legte man ucklos in der Folgezeit Befestigungswerke nach der neuen, durch da die Erfindung des Schießpulvers nöthig gewordenen MaSainier an mit Erdwällen, Backsteinen, Thürmen, Gräben ein zu München 112 Fuß à 77 Fuß, die Walhalla bei Regensburg 168 Fuß à 48 Fuß, der Kurſaal zu Wiesbaden 130 Fuß à 60 Fuß. Nach em Flächeninhalt ergiebt ſich nach ſtehende Reihenfolge: Gürzenich n Ka: 11999, Kaisersaal zu Aachen 9720. Rittersaal zu Nideggen 8748, rsaal Thronſaal zu München 8624. Walhalla 8064, Kurſaal zu Wiesbaden 7800 Quadratfuß, 66 und Thoren, zwischen denen der Zugang in verschiedenen Windungen zum äußern Burgthor (i) führte. Zwei der um die Burg herumliegenden Felsen waren mit festen Wachtthürmen versehen, deren Vertheidigung einem Ritter anvertraut war und die eine Ueberrumpelung von dieser durch offnen Angriff ohnedies nicht zu nehmen den Seite her verhindern sollten. Der eine auf der sog Bewersley (Ley=Felsen) errichtete Thurm schützte zugleich den außerhalb des Städtchens im Bergabhang liegenden und bei dem völligen Wassermangel auf der Höhe sehr wichtigen Brunnen Heimerstein. Der andere Felsen, von dessen Mauerwerk noch bedeutende Reste vorhanden sind mag seinen Namen Kanzley oder „Schrierley“ (Schreib felsen, Schreibereifelsen) davon empfangen haben, daß ihn der Herzog seinem Kanzler zu Lehn gegeben, oder aber wie die Ueberlieferung ist, daß dort sich seine Kanzlei mit den Archiven befunden habe. Es ist schon oben ausgeführt worden, daß Schloß und Stadt Nideggen nur der Feſtigkeit der Lage ihre Entſte hung verdanken, sowie daß zuerst das Schloß erbaut wurd und daran sich später die Stadt anschloß. Wie gewöhnlich um die Burgen mächtiger Herren Städtchen entstanden unschon im ursprünglichen Plane lagen, so auch hier. E wurde dadurch ein an der schwächsten Seite angelegte Bollwerk für das Schloß geschaffen, das erst genommen werden mußte, ehe diesem Gefahr drohte; in demselben konnte man eine große Menge riesigen Kriegsvolks versam ¹) Eine Sage, die sich an eine andere Erklärung des Namens an knüpft, lautet folgendermaßen: In einer unterhalb der Burg gelegene Felsengrotte, der sog. Klause, wohnte ein frommer Waldbruder, de von jenem Felsen aus jeden Sonntag zu dem zahlreich herbeiströmen den Volke der Umgegend predigte, woher der Felsen Kanzel=Felsen Kanzelley genannt wurde. Eines Sonntags, als der Bruder krank dar niederlag, nahm der Teufel dessen Gestalt und Sprache an und begann dessen Stelle als Prediger zu ersetzen. Als der Einsiedler seine eigene Stimme erschallen hörte, schrak er zusammen. Er ging hinaus, er kannte sofort den Bösen und vertrieb ihn durch das Zeichen des Kreu zes. Dieser sprang mit einem gewaltigen Satze in die nach ihm benannte Teufelsschlucht hinab, wo noch die Spuren seiner Füße (darun ter ein Pferdefuß) tief eingegraben erhalten sind und verschwand in einer Höhle, die daher das Teufelsloch genannt wird. denen baren gun elur men zlei enden sehr preib aber mit ntſt burt Juli egte unter elber sam 18 an egener ömen leise began eigen Krei m b arur meln, wie auch der Landmann zu schlimmen Zeiten Schutz für seine Person, Familie und Habe darin fand. Ein Theil der Burgmänner nahm hier Wohnung; zahlreiche Handwerker fanden Beschäftigung. Adlige und Inhaber von Hofämtern (Räthe, Mundschenk, Kanzler) erwarben Häuser und ließen sich nieder. Jedenfalls mochte auch schon von Anfang an ein Theil der später so bedeutender Privilegien der Stadt anlockend wirken. So entstand auf dem Bergrücken, unmittelbar vor dem Schlosse ein Burg flecken, den man mit starken Mauern und Thürmen umgab, und in dem man eine schöne und große Kirche baute, die 1219 dem deutschen Orden übergeben wurde. Dieser ursprüngliche Flecken ist noch deutlich zu unterscheiden. Lange und dicke, an beiden Abhängen des Bergrückens entlang laufende Mauern schlossen sich einerseits an die Bure an, andererseits erhielten sie ihren Abschluß gegen die jetzige Stadt Nideggen, das damalige offene Land, durch einen Wall, Graben und Mauer, welche letztere durch drei Thürme befestigt war.!) An der Ostseite führte das ro1) Der eine dieser Thürme hieß der Bollwerksthurm oder das Bollwerk Valkenstein von einem Comthur der Johannitercommende, in deren Garten er lag. Ein anderer und zwar der Eckthurm am Heimersteiner Thörchen hieß der Gertzener oder Garzener Thurm der jetzige sog. Graziasthurm, mit welchem folgende Sage verbunden wird. Als Carl V. 1542 den Herzog von Jülich bekriegte, lag eine Truppe seiner Soldaten in Bergstein. Der Anführer beschloß durch eine Kriegslist, das damals noch wohl befestigte Nideggen einzunehmen. Er hüllte sich in einen zottigen Hundspelz, um die Wachen zu täuschen, und schlich sich in dieser Verkleidung an die Stadt heran. Seinen zurückgebliebenen Truppen hatte er befohlen, auf ein bestimmtes Zeichen, falls er Gelegenheit zum Ueberfalle erspähe, zu ihm zu eilen; bliebe das Zeichen aus, so sollten sie sich zurückziehen, denn dann sei er gefangen oder getödtet. In letzterem Falle hatte er fluchend geschworen, wolle er noch Jahrhunderte lang der Schrecken der Gegend sein. Er wurde vom Graziasthurm aus erschossen und muß nun jede Nacht den Weg von Bergstein durch das Sürthgen (Fußpfad von der dortigen Kirche nach Kall) bis Nideggen und zurück stöhnend und ächzend in Gestalt eines Hundes zurücklegen, wobei er seine boshafte Natur dadurch zu erkennen giebt, daß er Leuten, die ihm begegnen, zwischen die Beine läuft, sie eine Strecke weit fortträgt und dann unsanft abwirft oder sonstigen Unfug treibt. Er wird Sürthgens=Musel, d. h. Hund, der vom Sürthgen herkommt, genannt. manische Hauptthor, das sog. Nycksthor in den Burgflecken hinein, das 1504 und 1583 Her=Nyts=Pfortt, später Her Nix Pfortze genannt wird und auf Ritter Engelbert Ni von Birgel hinweist, dem 1412 Nideggen verpfändet war und der deshalb Burggraf, Amtmann und Vogt zu Nideg gen heißt. Zwei andere kleinere und später vermauerte Thore führten einerseits zu der Kanzley, andererseits zum Brunnen Heimerstein und zur Bewersley. Da der alte beschränkte Platz für die anwachsende Bevölkerung nicht mehr ausreichte, mochte sich eine Vorstadt gebildet haben, die man befestigte und in der sich dann das Hauptleben entfaltete und auch in späterer Zeit erhielt, als die Häuser des Burgfleckens zerfielen und auße der Kirche und der Pfarrwohnung fast nur noch Gärten dort übrig blieben. Um die Neustadt zog sich in weitem Kreise eine hohe Mauer mit vielen Thürmen und vier schönen gothischen Thoren, deren Bauart beweist, daß diese Erweiterung nach der Mitte des 13. Jahrhunderts statt gefunden hat, während sie andererseits vor 1330 vollendet war, da in diesem Jahre das Dürener Thor genannt wird. Es ist wohl anzunehmen, daß sie vom Grafen Gerhard herrührt, der die Stadt 1313 mit dem großen Pri vileg beschenkte, ja es ist wahrscheinlich, daß, nachdem er die Stadt vergrößert hatte, er ihr zur Krönung seines Werkes und zur Beförderung weiterer Ansiedlung jenes Privileg verlieh. Jedenfalls kann die Erweiterung späte stens während seiner Regierungszeit geschehen sein, da er 1327 oder 1328 starb; sie geschah aber sicher ebensowenig durch seinen 1277 in Aachen erschlagenen Vater Wilhelm IV., da diesem Fürsten seine ununterbrochenen Kriege nicht erlaubt hätten, ein so bedeutendes Werk zu unternehmen Die Regierung Gerhards bis 1313 war verhältnißmäßig ruhig und so konnte er denn die Mauern, Thürme und Thore in schönstem Material und besonders die letztern mit großer Baupracht aufbauen. Die Abschlußmauer des Burgfleckens blieb erhalten und bildete selbst nach dem Falle der Neustadt eine zweite, starke Vertheidigungslinie des Schlosses, die um so leichter zu behaupten, als sie ganz kurz war. Schloß und Stadt wurden im Mittela eine aus resze Inn ieſe nnt 69 ter für uneinnehmbar gehalten,!) denn da es Thorheit gewesen wäre, eine Erstürmung von dem Thale aus vorzunehmen, wo sich rings furchtbare Felsen erhoben und der hohe Berg steil abfiel, so mußte zuerst die Stadt erobert werden, dann der Reihe nach der Burgflecken und die äußere Ringmauer des Schlosses und nun erst stand der Feind vor den mindestens 45 Fuß hohen und 6 Fuß dicken Mauern und Thürmen des eigentlichen Schloſſes, die den ſchmalen Bergrücken vollſtändig abſperrten. Selbst eine Aushungerung war schwer, da sich die Besatzung durch einen unterirdischen Gang, der unter der Ruhr her geführt war und auf den Höhen der andern Ruhrseite im Montjoier⸗Lande ins Freie gelangte, mit friſchen Vorräthen versah. Einen solchen Gang von ungeheuerer Tiefe wollen ältere Leute gekannt haben; derselbe soll aber verschüttet worden sein, als sich ein Kind darin verirrt hatte und umgekommen war. Die Sage erzählt von ihm: Einſt wurde der Graf von Jülich von einer großen Heeresmacht bela gert. Da alle Stürme erfolglos blieben, beschloß man ihn auszuhungern und da man glaubte, daß er alle Lebensmittel verzehrt habe, schickte man ihm höhnend eine gebratene Katze zu. Der Graf aber erwiderte die Gabe durch einen lebendigen Hasen, den er sich durch den Gang verschafft hatte. Da sahen die Feinde, daß eine längere Belagerung nutzlos sei, und söhnten sich mit dem Grafen aus. Nach Erfindung des Schießpulvers vermochte die Burg keine regelmäßige Belagerung mehr auszuhalten. So wurde sie denn 1542 nach einer kurzen Beschießung von den höher gelegenen und sie beherrschenden Bergen der Süd= und Südostseite her, deren Kugelspuren die Thürme noch zeigen, von den Truppen Kaisers Carl V., 1642 von einem hessi1) Wirklich ist die Burg im Mittelalter nicht eingenommen worden. Als 1277 Erzbiſchof Siegfried von Cöln im Jülichſchen eindrang fielen alle Plätze des Landes mit Ausnahme von Nideggen (und nach einigen Quellen auch Heimbach). Der König von Frankreich lag 1388 mit gewaltigem Heere drei Nächte vor Nideggen; da kam eine Sühne zu Stande, wahrſcheinlich weil den König die Feſtigkeit des Ortes, der eine langwierige Belagerung erfordert hätte, bei der vorgerückten Jahuszeit schreckte. 70 schen Heere, 1678 von den Franzosen eingenommen und jedesmal verwüstet und zerstört. Sie wurde seitdem nur von dem Kellner bewohnt und ihre Räume zu Fruchtspei chern, Kelterhäusern und dergleichen nothdürftig hergerichtet. Doch erhielt sie in Kriegszeiten immer noch eine kleine Besatzung und 1715 wurde sogar eine umfassende Reparatur für 1961 Rthlr. vorgenommen Auch die Stadtbefestigungen waren durch mehrmalige Zerstörungen, zu denen die Vernachlässigung seitens der Regierung und die Unfähigkeit der Bürger, sie herzustellen hinzukam, übel hergerichtet. Schon 1542 hatten sie zwi schen der Stadt und dem Schloß furchtbar gelitten, daher sie der Rath bei einer Besichtigung 1583 (s. im Urk. B. in schlechtem Zustande fand. 1617 nennt der Rath die Mauern und Thore des Städtchens zerfallen und unwehr haft. Besonders diejenigen des Burgfleckens waren „bau fellig und gefehrlich;“ daher die Bewachung des Nixthor ebenfalls den Bürgern empfohlen wird. Nach dem dre ßigjährigen Kriege waren die Bürger nicht mehr im Stande sich auch nur einer schwachen und selbst nicht mit Artillerie versehenen Truppe gegenüber zu halten, wie es dem mehrmals vorkam, daß kleine Raubbanden bei nächtlicher Weile die Mauern überstiegen, und sie plünderten oder daß eine einzige bei Tag vorüberziehende Compagnie ihnen willkührlich Brandschatzungen auferlegte. Die Gewölbe und Dächer der Thore zerfielen, ohne daß sie, zumal bei dem Streite, wem die Herstellung zur Last falle,!), wieder in Stand gesetzt wur 1) Das Amt Nideggen hatte die Gefängnisse auf dem Dürener Tho zu repariren, die Stadt ſollte das Dachwerk im Stand halten. In Uebrigen lag die Unterhaltung der Befestigungen der Stadt ob, deren Rechnungen dieselbe eine stete Position bildet und die noch 162 für den Bau eines Wachthauſes am Dürener Thor 100 Gulden ve ausgabte. Und zwar gehörte zu diesen Befestigungen auch die Abschlu mauer des Burgfleckens nach der Stadt hin, wie sie denn schon 150. den Valkensteiner Thurm und das Wachthaus des Nyksthors unte hielt, ebensowie der in der Stadt befindliche Graben vor derselben bezüglich des letztern heißt es 1600: „sowiell den graben hinder den heusern, negst der Commentheurien angehet, Weill wir Nachbarn un Underthänen uns mit nichten zu erinnern wißen, das auf einem geha tenen Vogtgeding der graben unserm gnädigen Fürsten und Herrn zu geweist, sondern wir desselben ohne Jemandtz Jeredt über menschen g hat tes und nur rich eine ara eller aher behr baw hors dre and der denn lichen ein liche n die wur 162 nter 1ben 71 den. Die Stadtmauern waren niedrig und die Thore halb verfault, so daß bei einer dringenden Reparatur als Grund angegeben wird, damit Niemand mehr bei Tag und Nacht hindurchkriegen könne. Trotzdem wurde die Bewachung des Ortes nicht vernachlässigt, wie wir weiter unten sehen werden Neue Verwüstungen richteten die Erdbeben von 1755 bis 1766 an. Man verspürte die ersten Erschütterungen in hiesiger Gegend um die Zeit des Lissaboner Erdbebens am 1. November 1755. Dieselben nahmen an Heftigkeit zu. In der Nacht vom 26. zum 27. November waren sie mit großem Geräusch verbunden, sie wurden besonders ſtark verſpürt zu Montjoie, Eschweiler und Nideggen. Fortwährend wehten heftige Süd= und Südwest=Winde, zuweilen von Regen begleitet. Am 26. Januar 1756 kamen wieder starke Erdstöße mit unterirdischem Brausen, die Minute andauerten. Am 18. Februar Morgens halb Uhr erfolgte ein solcher Stoß, der ein Paternoster und Avemaria dauerte und die Kirche zu Ellen dermaßen bewegte, daß der Kaplan, der vor dem Altar stand, aus der Kirche floh und die Geistlichen vom Chor eiligst folgten. Schwächere Erschütterungen machten sich fortwährend bemerklich bis gegen Ende August. Den ganzen Februar hindurch hatten die Glocken im St. Anna=Thurm und auf dem Rathhaus zu Düren geläutet. Einzelne Stöße wiederholten sich bis 1760. Da wurden sie am 20. Januar Abends um 11 Uhr so stark und so lange anhaltend, daß Alle meinten, zu Grunde zu gehen, wobei viele Häuser in= und auswendig gebrochen und zerspalten wurden. Es dauerten die Erdbeben bis 1766. Rumvel, Materialien zur Geschichte Dürens und seiner nächsten Umgebung S. 596 ff. Die denken in friedlicher possession vel quasi gewesen und desselben jeder Zeit nach notturft biß an hero gebraucht“. Der Burgflecken selbst wurde 1655 als außerhalb der Ringmauer gelegen bezeichnet und nich zur eigentlichen Stadt gerechnet, wiewohl er unter deren Jurisdiktion stand. 1700 heißt es: „die in dieses schloß inclavirte pfarkirch“. Der Thurm im Croatirhof war ebenfalls Eigenthum der Stadt; doch suchte sie die häufig sehr kostspieligen Ausbesserungen, wo sie konnte, der Rezierung zuzuschieben, die auch im Dez. 1701 aus Beiträgen des Amtes dieselben ausführte Verheerungen am Nidegger Schloß beschreibt der Schultheiß Eissenberg zu Weißweiler: Das so berühmte Schloß hat man so sehr zerfallen lassen, daß es kaum noch dem churfürstl. Rentmeister und den Früchten zum Aufenthal. dienen konnte; allein auch dieser wurde endlich im Jahre 1756 den 18. Februar herausgejagt, als das große Erd beben die baufälligen Wände gar zusammengeschmissen hatte. Vielleicht wäre es bei dieser Gelegenheit seinem gänzlichen Untergange überlassen worden, wenn man nur einen Ort gewußt hätte, wo man die herrschaftlichen Früchte hätte aufbewahren können. Man sah sich demnach genö thigt, mit einem Baumeister einen Vertrag zu schließen wonach er für 800 Rthlr. die Wohnung des Kellners und die Speicher wieder herstellen sollte. Der Minorit Bauer sagt, in Folge des Erdbebens sei es nöthig geworden, die Thürme und zerspaltenen Mauern tiefer, als bis zur Hälfte abzutragen; auch seien die Gewölbe der weiten, schönen Keller eingestürzt: nur unter dem Küchenthurm sei dasselbe erhalten geblieben und habe hier der letzte Kellne eine irdene Urne nebst einigen kleinen Gebeinen und Asch gefunden. So war denn schon die einst so stolze Burg eine Ruine geworden, ehe die Franzosen sie 1794 als Erben des letztten Churfürsten in Besitz nahmen und, nachdem sie ein Zeit lang verpachtet gewesen, für einen Spottpreis zur Abbruch verkauften. Der Käufer, Appellationsgerichtsrat 1) Noch möge eine Stelle aus dem Rathsbuche hier Platz finden mercurii den 18. februarii 1756. Auff die Ahm 26. Dec. Negstvorigen 1755 jahrsauff S. Stephani Tag umb drey uhrene undt de Nachts darauf zwischen drey undt vier uhren entstandenen schröckbahren Erdtbebungen hatt ſich ahn heutigem dato Morgents umb acht uhren ungefehr ein so entsetzliches und erschröckliches Erdtbeben ergeben, da dadurch in dahiesigem stättlein undt angelegener Nachbarschaft die mehriste schorrenstein eingefallen, übrige mit denen Mauerwerkeren durchgehends nicht allein zerborsten, sondern auch ahn dahiesigem chur fürstl. schloß Nideggen durchgehents die Thurn, Cameinenforth auffge standene Mauerwerker dergestalten eingefallen und zerschmettert worden, daß der churfürstliche Kellner Herr Martin Cüntzer mitt seiner Gemahlin und Kindern forth übrigen domestiquen vom schloß retiriren, und sich in der Pastoral=Behausung eine zeit lang aufhalten müssen. loß dem hal ihre Erddem nur nim ein zun den vorj ihren 73 Evertz, brach das Dach vom Jenseitsthurm und die Früchte speicher ab, sowie was noch von Eisen und Blei in den früher dicht vergitterten Fenstern bei den fortwährenden Diebereien übrig geblieben war. Er, wie seine Nachfolger brachen auch Stücke des schönsten Mauerwerks, besonders Treppenstufen und Hausteine ab, die karrenweise verkauft wurden. Erst in der Neuzeit hat dieses Zerstörungswerk aufgehört und es ist nun dem Zahn der Zeit allein überlassen, unaufhaltsam das zu vernichten, was eine große Vorzeit geschaffen hatte. Auf diese Burg können wir mit gleichem Rechte die Worte anwenden, die Schenkendorf vom Heidelberger Schlosse singt: „Es zieht ein leiſes Klagen um dieses Hügels Rand, das klingt wie alte Sagen vom lieben deutschen Land. Es ſpricht in ſolchen Tönen ſich Geiſterſehnſucht aus; die theuern Väter sehnen sich nach dem alten Haus. Was die Stadtbefestigungen angeht, so war das schon lange Jahre hindurch „bau= und dachlose Dürener Thor 1756 ganz beschädigt und gefahrdrohend geworden. Da die fürstlichen Beamten es nicht reparirten und fortwährend Steine von demselben herabfielen, so ließ der Rath 1762 das Gewölbe einschlagen und herunterwerfen. Das letzte Ueberbleibsel der Festungsanlagen wurde 1810 vernichtet, indem man das Dach auf dem Zülpicher Thor, weil gefahrdrohend, auf den Abbruch verkaufte. II. Burgmänner, Burggrafen und Burglehen von Nideggen. Burgmänner waren Freigeborene ingenui, denen ein Herr die Vertheidigung einer bestimmten Burg (gegen Ertheilung eines Lehnguts) anvertraute, auf der sie häufig 74 in besondern Abtheilungen wohnten. So bekannte sich der kölnische Burggraf Johann v. Rheineck, der bei Worringen und später gegen den Grafen von Jülich gekämpft hatte und gefangen genommen worden war, diesem 1299 zum Burg mann (fidelis absolutus et castrensis) in Nideggen. Lac II, 1032. Der oberste oder befehligende Vasall, dem oft auch andere Verrichtungen, z. B. Handhabung der Justiz Einziehung der Gefälle und Renten u. s. w, oblagen, hies bei Reichsfesten und demnach auch bei bischöflichen Schlös sern Burggraf; so hatte der Erzbischof von Cöln 1171 in Wolkenburg, 1176 in Drachenfels, 1200 in Rheineck, 1264 in Odenkirchen, 1284 in Brühl Burggrafen. Die weltli chen Fürsten hatten ursprünglich nur Burgvögte, so die Grafen von Berg im 12. Jahrhundert in Bensberg, 1228 in der Neuerburg bei Solingen. Allmählich nannten je doch auch die mächtigern von ihnen ihre Vögte Burggrafen und wenn auch später das Amt ein sehr gewöhnliches und sogar auf niedrige Verrichtungen beschränktes wurde so ist es doch kein geringes Zeichen von dem Stolze und dem Selbstgefühle der Jülicher Grafen, daß wir schon am 23. September 1232 in einer von Nideggen datirten Urkunde des Grafen Wilhelm als Zeugen Wilhelmum Burgravium finden. Lac. II, 186. Zum zweitenmale erscheint ein Burggraf von Nideggen 1301, indem er mit den Grafen von Jülich, Berg, Cleve, Mark, den Herren von Falkenburg und Kuick, den Bürgern von Cöln und von Bonn als Helfer des Königs Albert, zwischen diesem und dem Erzbischof Wichbold von Cöln eine Sühne zu Stande bringt. V. Mering, VIII, 53. 1367 begegnet uns her Oelrich van Lupenauwe, borchgreve von Nydeche. End lich ist Engelbert Niet von Birgel, dem Amt und Schlos Nideggen verpfändet waren, 1412 Burggraf, Amtmann und Vogt zu Nideggen. Damit hören die Spuren eines Burggrafen auf; in den letzten drei Jahrhunderten gab es sicher keinen mehr, während dagegen das Schloß Heimbach bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts von einen solchem bewohnt wurde. In Nideggen war der Kellner an seine Stelle getreten oder er hatte vielmehr nur den Namen verändert, während das Amt blieb. 75 Wesentlich bei einem Burgmann ist ein Burglehen, d. h. ein Gut, das der Burgmann zur Benutzung erhielt, an welches sich die Verpflichtung zur Vertheidigung der Burg anknüpfte. Als solche an die Vertheidigung der Burg Nideggen geknüpfte Lehen finden wir folgende erwähnt: 1) den jetzt nicht mehr bestehenden Hof Essenfeld bei Tumbe oder Thum, nach dem sich jetzt nur noch eine Flurabtheilung der Gemeinde Ginnick benennt, ein Lehn des Burg kastellans, das Christian Wale,!) der Mann des Grafen Walram am 13. Mai 1287 mit des letztern Erlaubniß für 69 Mark Cöln. Denare an das Frauenprämonstratenserkloster Füssenich verkaufte; Walram übergab den Hof dem Kloster zum freien Eigenthum und Wale wies ihm 40 Mark in seinen eignen Allodien an dessen Stelle als Burglehn an, nämlich an einem Hofe und einem Mansus Ackerland in der Pfarre Eschweiler, die früher dem Schultheißen Rudolph in Nideggen (Rudolphus schultetus in Nidegge gehört hatten, Crem. III, U. 155. 2) 145 Morgen Ackerland, von denen 90 auf der Schäferei zwischen Nideggen und Drove, 25 auf dem Langenrode und 30 zu Drove gelegen waren, die früher Ritter Pyt von Weiß in Besitz hatte. Dieses Lehen erhielt 1306 Rener von Drove und Molinark und vergab es theilweise weiter an Reynard von Emba und Zelman von Slaysten, Crem. III, U. 238 1638 den 31. März wurde Arnold Heinrich von Wevorden, Herr zu Drove mit demselben belehnt. 3) Eine Hof statt und Garten zu Nideggen vor dem Dürener Thor auf dem Graben, die Tilman von Blidestein, dessen Vorfahren schon im Besitz gewesen, 1330 auf St. Thomastag des Apostels mit seiner Hausfrau Druda und mit Einwilligung seines Bruders Alf und dessen Hausfrau Lotte U. L. Frauen Bruderschaft zu Nideggen mit allen Renten und Gülten schenken; Graf Wilhelm genehmigt die Schenkung und vereignet das Gut; die Scheffen von Nideggen hän gen ihr Siegel an (Adolph von Blidestein ist 1288 Zeuge 1) Ein Bertramnut Wale oder auch Walo wird 1225 und 1226 unter den milites des Herzogs von Jülich aufgeführt, indem er als solcher Urkunden unterschreibt. Lakomblett II, 139. in einer Urkunde, wodurch sich Ritter Heinrich Kok zum jülichschen Vasallen bekennt. Lac. II, 855); 4) Den Croatirhof oder Bewershof in Nideggen selbst auf der Stadtmauer zwischen Dürener und Brandenberger Thor, mit dem am 25. Mai 1484 Wilhelm von Meesheim belehnt wurde; nähere Mittheilungen über denselben lassen wir weiter unten folgen. 5) Ein Gut zu Lich, das Ritter Dietrich Schynemann von Aldenhofen am 3. Juli 1340 außer andern Gütern vom Markgrafen Wilhelm erhalten zu haben bekennt, Lac. III, 352 Anm. (wohl das nämliche das 1273 Werner von Beldersheim dem Grafen Wilhelm v. Jülich zu Lehn aufgetragen, Crem. III, U. 120); 6 das Dorf und Gericht Sindorf mit seinen Zubehörungen als Horrem und Sehnrath, das Walram v. Salm, Herr zu Sindorf am 8. Juni 1378 von Herzog Wilhelm von Jülich und Geldern zu einem rechten Burglehn von Nideggen zu empfangen erklärt, wie er es auch schon von dessen Vater besessen habe; Zeugen sind Mathias von Vroitzheim und Gredart von der Leyen, Burgleute zu Nideggen. Lac. III, 816. (In einer Urkunde des Herzogs von 1379 wer den die beiden letztern scutiferi Colon. dioecesis genannt Lac. III, 839.) III. Schloß= und Stadtbewachung Die Bewachung des Schlosses im Mittelalter geschal theils durch die Ritterschaft des Landes, besonders die zu diesem Zwecke eigends bestimmten und dafür mit Gütern ausgestatteten Burgmänner, theils durch angeworbene Kriegsknechte, theils durch die bäuerlichen Unterthanen des Amtes; diese mußten sich in Tag= und Nachtwachen ablösen und namentlich waren von ihnen die Insassen des Kirchspiels Creuzau verpflichtet. Die Bewachung der als einzig möglichen Zugang zum Schlosse äußerst wichtigen Stadt, die den Bürgern selbst oblag, wurde jedenfalls mi Unterstützung der Mannen und Unterthanen des Herzogs und unter Leitung eines von diesem bestellten Commandanten ausgeführt. Die Unterhaltung dieser Besatzungen ben hal Rar verr ma ben imm aug 167 verl wurde zur Sold u za quart Zahl um idtmit wir lten iche elm eim fiel den Amtsunterthanen zur Last, die dieselben mit Lebensmitteln und allem sonst Nothwendigen zu versehen hatten. Dafür fanden die Letztern in schlimmen Zeiten innerhalb der Mauern des Orts, soviel der Raum es gestattete, Schutz, wie es denn noch 1606 in einem Berichte des Stadtraths heißt: „daß dieselben in Kriegszeiten auf ihr Ansuchen mit Leib und Gut aufgenommen und das Ihrige vor Raub und Plünderung vertheidigt worden sei.“ Nach 1542 als das Schloß und die Stadtbefestigungen größtentheils zerstört, auch den neu erfundenen Schießwaffen gegenüber vermöge ihrer natürlichen Lage keinen längern Widerstand zu leisten mehr im Stande waren, erschien ihre Bewachung nicht mehr von großer Wichtigkeit; die Schloßräume hatte man nur soweit hergestellt, um die von den Bauern gelieferten Halmfrüchte, Trauben und sonstigen Naturalabgaben aufzunehmen; daneben hatte der Kellner mit den Knechten seine Wohnung. Eine kleine Besatzung hatte es noch immer, wenigstens zur Winterzeit; doch bestand sie gewöhnlich nur aus 7 — 10 Mann unter einem Unteroffizier oder höchstens einem Lieutenant als Commandanten, die zu dem angeworbenen Söldnerheere gehörten. So war es 1650. 1673, 74, 76, 90, 91, 92 bequartiert. Doch fanden sich 1683 nach der Zerstörung durch die Franzosen die Schloß baraquen in so schlechtem Zustande, daß sie in die Stadt verlegt wurden. Die Amtsunterthanen wurden selten mehr zur Bewachung einberufen (1702 hatten die Landschützen das Schloß beſetzt); ſogar die Unterhaltung der Beſatzung wurde von ihnen schlecht besorgt und fiel häufig der Stadt zur Last. 1617 beklagt sich die letztere, daß die Eintreibung der Servisgelder durch den Vogt ungleichmäßig geſchehe und sie trotz ihrer Freiheiten gezwungen würde, den 26 Soldaten auf dem Schloß monatlich 20 holländische Thaler zu zahlen und ihnen außerdem die Koſt zu geben und bittet, daß ihr das aus den Amtssteuern ersetzt werde. Die Stadt selbst erhielt zu Kriegszeiten so starke Einquartierungen, daß sie kaum untergebracht werden konnten. Der Anhang der Soldaten an Weibern und Kin dern belief sich meist auf das Anderthalbfache ihrer eignen Zahl und diese mußten, selbst wenn die Soldaten den Ort verließen, um ins Feld zu rücken, von den Bürgern unterhalten werden. Die Rohheit der Soldaten übersteigt alle Begriffe, sie mißhandelten die Bürger, erpreßten, stahlen und raubten so viel sie konnten, verdarben ihnen Alles ohne daß an Bestrafung zu denken war, und kaum hausten die befreundeten Truppen besser als die Feinde. Nicht einmal den Vortheil des Schutzes einer solchen Besatzun hatte die Stadt. Der Commandant erhielt die Stadt schlüssel und ließ die Bewachung durch die Soldaten, frei lich meistens mit Unterstützung der Bürger, ausführen, aber beim Herannahen des Feindes pflegte die Garnison sich in das stärkere Schloß zurückzuziehen und ließ den Feind plün dern und brennen, wie zahlreiche Beschwerden der Bürge beweisen. In spätern Zeiten, besonders im vorigen Jahr hundert, hatte der Ort sogar in ganz ruhigen Zeiten oft jahrelange, sehr starke Einquartierungen. Die Unterhal tung auch der Stadtbesatzung sollten die Amtseinwohne besorgen. Die Stadt war vermöge ihrer Privilegien nicht einmal zur Theilnahme an dieser Unterhaltung verpflich tet, daher konnten sie, wenn sie den Soldaten Servicen ge liefert hatten, ihre Rechnungen einreichen und von den Be amten sich ausbezahlen lassen; so sollen 1631 der Stadt monatlich 220 Rthlr. aus Amtsmitteln ersetzt und 169 durch den Vogtverwalter das Stroh bezahlt werden, das sie den Kavalleriepferden gegeben; 1673 sollen die Bürge ihre Besatzung mit Hausmannskost und Trank auf Al schlag des Amtscontingents der Unterthanen verpflegen 1704 wurden dem Amte die den Bürgern für die einquar tierten Soldaten gelieferten Bettzeuge zurückerstattet; 1701 soll das Amt zur Anschaffung von Pferdekrippen beitra gen und 1703 die Stadt durch die Aemter Nideggen und Montjole wegen des den zwei dort einquartierten Com pagnien vorgeschossenen Strohes, der Fourage, Gelder, aus gelegten Zehrungskoſten und des ſonſt erlittenen Schadens völlig indemnirt werden. Allein in der Natur der Sachliegt es, daß auf diese Weise doch nur ein kleiner Thei des Schadens ersetzt wurde; auf feindliche Brandschatzun gen findet das Gesagte, das nur die Rechtsfrage be trifft, ohnehin keine Anwendung 1 the weck lirte and 1. B. ser di iter Wenn in der Stadt keine Besatzung lag, fiel den Büralle gern selbst ihre Bewachung zur Last. Wenn nun bei dem hlen schlechten Zustande der Befestigungen seit der Zerstörung Ue durch Kaiser Karl V. und bei der geringen Anzahl der isten Bürger an eine Vertheidigung der Stadt gegenüber einer Nicht größern Truppe nicht zu denken war, so mochte eine solche zun doch von Bedeutung sein gegen eigenmächtige Einquartietadt rungen, Brandschatzungen, Erpressungen und die Ueberfälle freikleinerer beutelustigen Abtheilungen, wie der zahlreich he abe rumschwärmenden dienstlosen Söldner, die durch die Aussicht auf Beute leicht zu einem Streiche zusammengebrachlün wurden. Bei drohender Kriegsgefahr wurden die Bürger rger stets von der Regierung aufgefordert, sorgfältig Tag= und Jahn Nachtwachen zu halten und strenge Geld= und Leibesstrafe auf die Versäumung der schuldigen Wachen gesetzt, wie chal auch der Rath noch außerdem die Nachlässigen bestrafte. huer 1583 den 9. September erhielten sie Befehl „in diser nicht Kölnischer Nachbarlicher empörung gute Tag= und Nachtwacht zu halten, keine Fremden etwelchen Standes, besonders die die Waffen in der Hand haben und in Rüstung sind, durchpassiren oder übernachten zu lassen, jedenfalls Stadt aber nur in geringer Zahl und höchstens zu 10 — 12 1697 Personen auf einmal einzulassen, am Thor ihre Waffen in das Empfang zu nehmen und sie ihnen erst beim Ausgehen irger wieder zurückzuerstatten. Sämmtliche waffenfähige Bürger Abwaren in Rotten eingetheilt, die unter einem Rottmeister gen; als Anführer standen und deren Zahl zwischen 4 und 12 fuar wechselte.!) Die Leitung der Stadtbewachung war 2 oder 1701] 4 Wachtmeistern übertragen, die der Bürgermeister controitra⸗. Den einzelnen Rotten wurden bestimmte Quartiere und anvertraut, nämlich das Rathhaus mit der Hauptwacht Tomstube in der sog. gemeinen Courtegarden (Corps de garde), aus das Nycks=, Zülpicher, Dürener und Brandenberger Thor den Diese Rottmeister hatten auch manchfache sonstige Verrichtungen Thei z. B. die Aufsicht über die Ausführung der Hand= und Spanndienste zu denen die Bürger rottenweise commandirt wurden, die Anweisung des Holzes aus dem Stadtwald Mausauel, die Leitung der Betstunden, deren jede Rotte eine besondere hatte, die Sorge, daß jeder Bürger die ihm obliegenden Nachpflanzungen in den Waldungen mache u. s. w. 80 die mit Wachthäusern versehen waren, während das fünfte Stadtthor, das Heimersteiner Pförtchen gewöhnlich geschlosen blieb und nur von 12 — 1 Uhr geöffnet wurde, da mit man bequemer das Wasser am Heimersteiner Brunner holen könne. 1586 wurde nur das Dürener und das Zülpicher Thor offen gehalten, das Brandenberger= und Heimersteiner Thor nur dann, wenn die Bürger mit ihrem Vieh auszogen. Jene beiden Thore waren von je 4 Bürgern besetzt und einer sollte auf der Zinne stehen und die Wache im Feld halten. Ein Rathsherr besichtigte sie täg lich. Während des Gottesdienstes an Sonn= und Festte gen wurde sogar gewöhnlich, da die meisten Bürger zu Kirche gegangen waren, das Dürener Thor allein geöf net. Oft war am sog. Scheid, ein Stück Wegs vor de Stadt, eine Wache ausgestellt, um gleich, was sie vernahm bac zu dem Thor zu melden. Die Rottgesellen waren seh bunt mit Spießen, Hellebarden, Schlagschwertern, Seiteng wehren, Schnaphanen, Katzenbälgen und wie die veraltete Waffen heißen mögen, die Meisten aber mit Feuerrohren versehen. Auf den Thoren war 1591 auch Geschütz, von demselben waren starke Blockhäuser, Harmeyen von Hol den die Thüren und Fenster aus den auf der Stadtmauer er bauten Häusern mußten versperrt und mit Gitterstäben g schlossen sein. Nach der Wachtordnung von 1614 sollten die Rottgesellen unbezecht am Kreuz auf dem Markt mit den Waffen und in Feierkleidung Morgens erscheinen, dort und die Losung erhalten und sich dann in ihre Quartiere be Wag den Thoren begeben, die erst bei ihrer Ankunft geöffnet eine werden durften. Es wurden ein oder zwei Mann ausge schickt, um die Gräben zu untersuchen, ob sich Jemand da dete rin versteckt habe. Dann wurden die Tagswachen vor der theil Thoren ausgestellt, die Niemanden, der verdächtig schien Kri passiren ließen. Keiner sollte länger als eine Stund stehen. Man mußte seine Wachen selbst verrichten und und durfte sich nur im Falle gerechter Verhinderung vertreten lassen. Ein Rottmeister visitirte Tagsüber die Wachen von Die Rottmeister schlossen Abends die Thore und brachten den dere die Schlüssel außer dem des Nixthors, den die Nachtwäc ter bei sich führten um den Pastor und die übrigen an der lich 81 inft. Kirche wohnenden Leute aus= und einzulassen, dem Bürgermeister, von dem sie selbige Morgens wieder zur Eröffnung der Thore abholten. Wenn die Trommel gerührt, oder nner das Bürgerglöckchen geläutet wurde, hatten alle pflichtigen Bürger mit Gewehr in ihren Quartieren anzutreten. Au Vernachlässigung dieser Verordnungen waren Geldstrafen gesetzt, für die Rottmeister besonders hohe. ren Bü Die Bürger und Nachbarn im Altwerk und auf dem di Pagen (den Vorstädten vor dem Dürener und Brandenberger Thor), sowie an der Ruhrbrücke mußten die in der Stadt wohnenden im Wachtdienste unterstützen; sie wurden 1643 bei Churf. Strafe von zehn Goldgulden und bürgerlicher Strafe von 5 Mark aufgefordert, Morgens an den Thoren und Abends bei gemeiner Courtegarden auf dem ahn Markte zu erscheinen. Auch die Nachbarn von Obermaubach, Schlagstein und Ramsauel mußten auf Befehl des enge Magistrats sich zur Stadtwacht einstellen. Dieselben hateter ten etwa 40 Pflichtige, während Nideggen selbst deren unhren gefähr 100 zählte. Außerdem gab es noch eine Anzahl von Höfen in der Umgegend, sog. freie Wachtgüter, die sonst in keinem Abhängigkeitsverhältniß zu der Stadt stan den, auf deren Einfordern jedoch in Nothfällen einen Wächter stellen mußten. So das dem Kloster Mariawald Uter zugehörige Eicher= oder Eckergut zu Hergarten, ein Wacht gut des Herrn von Blens und der dem Herrn von Drove dort gehörige Koffemer oder Koffenheimer Hof zwischen Berg und Nideggen. Diese Wächter wurden bei verschärftem ffnet Wachtdienste jedesmal einberufen, oft kaufte man sich mit sgeeiner Geldentschädigung ab. Für die Nachtwacht waren in ruhiger Zeit zwei besolden dete Männer angestellt, die sich um 12 Uhr ablösten. Wir jien, theilen unten einen Eidschwur derselben von 1580 mit. Zu unde Kriegszeiten war auch für sie ein Rottendienst eingerich und So wurde sie im Januar 1586 durch 8 Personen reten und zwar dieselben, die die Tagswacht hatten, abgehalten: chen; von 5 Uhr Abends an sollen sie auf⸗ und abgehen. 1738 yten den 20. November erschien eine neue Nachtwachtordnung, päch deren Verletzung mit fünf Mark Nachbarvroge vorbehaltderlich Churf. Brüchtenstrafe belegt wurde. Die Rotten, die die Wacht hatten, traten um 9 Uhr Abends mit gutem Schießgewehr in der Wachtstube an. Es wird eine Schildwache ans Kreuz auf dem Markt gestellt und stündlich abgelöst. Die Rottmeister mit 1 oder 2 Rottgesellen oder auch 2 Rottgesellen allein sollen mit dem Nachtshorn vor einem Thor zum andern und in abgelegenen Straßen herumgehen und sobald sie eine Dieberei oder Feuersbrunst bemerken, Lärm blasen oder schießen, damit die Bürger zu Hülfe kommen. Alle Stunden wurden auf den Ecken der Zülpicher, Dürener und Brandenberger Straße abgeblasen. Jungen oder Knechte, die keine Wacht haben, sol len auf der Wachtstube nicht mit Kartenspiel oder sonstigen insolentien aufbehalten bleiben,“ sondern hinabgewiesen werden. Nur mannbare Leute dürfen die Wacht halten und vor 4 Uhr Morgens nicht von derselben abweichen Die Rottmeister melden Morgens dem Bürgermeister und nöthigenfalls auch dem Schultheiß, was sich in der Nacht zugetragen hat Da im Jahr 1713 in einigen Gegenden Deutschlands „die sog. Seuche der Contagion grassirte“, so wurde, un die churf. Lande, in denen sich dieselbe noch nicht gezeig hatte, auch fernerhin davor zu schützen, unterm 20. September eine strenge Verordnung erlassen, wonach kein aus Ober und Nieder=Oesterreich, den Städten Prag, Regensburund Hamburg oder deren Umgegenden herkommender Rei sender ohne Quarantaine die Churf. Länder passiren, die übrigen aber mit einem Gesundheitsschein versehen sein soll ten, den ohne Geleit und Tribut wohnenden Juden, Z geunern, Wallfahrern, Eremiten und andern dergleichen müßigen und verdächtigen Landstreichern die Betretung der Lande verboten und den vergeleiteten, d. h. den vermögbesonderer Concession zum Aufenthalte berechtigten Juden und den Wirthen bei 50 Goldgulden Strafe untersagt wurde, ausländischen Juden und Vagabunden Herberge zu geben. Kein Wollenzeug, Leinen und Seide, Betten, Fe dern, Pelz, Rauchwerk, verarbeitete Häute, Vieh u. s. w. durfte ohne Schein, daß es an einem gesunden Orte auf geladen und nur an solchen durchpassirt sei, eingeführt werden. Es sollte dieserhalb genaue Controle gehalten und Red 83 auf den Landstraßen patrouillirt werden. Die Verordnung wurde am 17. December von der Kanzel publizirt und an die Stadtthore zu Nideggen publice affichirt. Durch den mit den Anordnungen gegen die Contagion betrauten Geh. Rath Reiner wurde fürs Oberquartier von Jülich verordnet, daß alle Nebenwege durch einen Pfahl abgesperrt würden, auf dem angeschlagen sei, daß bei Leib= und Lebensstrafe Niemand denselben betreten, sondern sich auf der Landstraße halten solle, und daß besondere Examinatoren bei den auf den letztern angestellten Wachen auf eine vorgeschriebene Formel vereidet würden. Danach sollten sie auf der angewiesenen Contagionswacht vom Aufgang bis zum Untergang der Sonne beständig verbleiben und keinen Reisenden ohne Vorzeigung der vorgeschriebenen Pässe und Gesundheitsscheine durchlassen, ausländische Juden u. andere verdächtige Vagabunden unbedingt zurückweisen, auch ein genaues Protocoll über die passirenden Reisenden führen und täglich den Churf. Beamten einliefern. Der Rath von Nideggen hatte vom 2. Dez. ab Wachten an den Stadtthoren der Rottordnung nach angestellt. Weil aber in des Städtleins District keine sonderlichen Nebenwege seien, als längs der Stadtmauer auf Montjoie, so schien es ihm überflüssig, Pfähle mit Warnungstafeln aufzustellen da die Reisenden von den Wachten an den Stadtthoren en passant avisirt werden könnten, ebensowohl wie besondere Examinatoren anzustellen und zu salariren, da der Bürgermeister und drei vereidete Rottmeister dies Geschäft täglich mitbetreiben könnten und bat daher den Churfürst die Stadt von beiden Bestimmungen entbinden zu wollen. IV. Sebastianusbruderschaft und Schützengesellschaft. Die Schützengesellschaften verdanken ihren Ursprung dem Emporblühen der Städte und des freien Bürgerthums im Mittelalter. Jeder freie Bürger hatte nicht nur das und Recht, sondern auch die Pflicht, sich im Gebrauch der Wafitem hildoder vor aßer unſ. rge Ecker bge iger eſer lter hen. und ach und ber Rei 84 fen zu üben, um zur Zeit der Noth als streitfähiger Kämpfer mit unter das Stadtbanner zu treten. Zu diesem Zwecke wurden von den einzelnen Städten Waffenspiele nach Weise der Turniere angeordnet. Schon im Anfange des 14. Jahrhunderts waren diese Waffenspiele und Schützenfeste sehr beliebt geworden, um so mehr als die Schützengilde zur Erhöhung der Feierlichkeiten bei kirchlichen und bürgerlichen Anlässen bereitwillig mitwirkte. Wie das ganze Mittelalter, so trugen auch die Schützenzünfte ein kirchlich religiöses Gepräge. Der h. Sebastian, der einst heidnischen Schützen zum Ziele der Pfeile gedien hatte, war der Patron, der Schirmherr der Gilde, die sich nach ihm auch Bruderschaft des h. Sebastianus nannte. Bei Heiligentrachten und anderen kirchlichen Aufzügen er schienen die Schützen im Schmuck der Waffen. An den zahlreichen Schützenfesten wohnten die Festgenossen gemeinschaftlich der h. Messe bei und überließen sich erst nach empfangenem Segen der ungetrübten Freude des Waffen spiels. Unerschrocken zogen sie auch das Schwert zur Ver theidigung des Glaubens und der Sittlichkeit. Mehr als einmal verdankt die Stadt die Erhaltung des katholischen Glaubens der Tapferkeit ihrer Schützenmannschaft. An die Sittlichkeit übten sie die wohlthätigste Wirkung, indem nur der ganz unbescholtene Bürger in die Gilde eing schrieben, der Ehrlose aus derselben gestrichen wurde. Der sicherste Schütze wurde als Bürgerkönig gekrönt und ihm die feierliche Huldigung der übrigen dargebracht. Eine solche Schützengesellschaft bestand urkundlich auch in Nideg gen schon vor der Mitte des 15. Jahrhunderts. Ein Pergamentblatt, das ein Verzeichniß der verstorbenen Mitglie der enthält, und das wir unten mittheilen, beginnt etwa um diese Zeit. Patron war damals nur der h. Sebastia nus, da der Zusatz „Et sancti Urbani“ überschrieben und später gemacht ist. Die Bruderschaft zählte nicht nu Pröbste, Dechanten und Canoniche des Stiftes, wie Com thure und Brüder des Johanniterordens zu Nideggen, son dern auch die Adelsgeschlechter der Umgegend, die von Binsfeld, Berge, Blense, Drove, Frens, Güdersheim, In nich, Hetzingen, Palant, Plettenberg, Vlatten, Wickerode imp. sen iele ang und chliWie infte bien inte den Per ſchen iden ing Ein glie etwi und Com rod 85 u. a., eine große Menge von Bürgern der Stadt, sowie Bewohner der umliegenden Dörfer zu ihren Mitgliedern. Interessant für die Culturgeschichte ist die Schützenordnung vom 14. Juli 1583. Das Schießen nach dem Vogel geschah auf Pfingstmontag. Der König wurde durch die gemeinen Schützen zur Stadt eingeführt und erhielt von jedem Mitglied ein Quart Wein. Wer drei Jahre hintereinander den Vogel abschoß, erhielt den silbernen Vogel der Schützengesellschaft, den diese jedoch mit sechs Thalern lösen konnte (dies geschah noch 1765). Innerhalb der nächsten sechs Wochen nach dem Schießen sollte der König das Königsessen halten und vorher an den Vogel eine silberne Schelle mit seiner Marke hängen. Bei dem Essen mußte er den gemeinen Schützen zwei Schüsseln mit „Hurren“ Fleisch, zwei Schüsseln mit zwei Braten, zwei mit Butter und Käse aufsetzen, welche Schüsseln obenan auf den Tisch gesetzt werden und nach einander ordentlich bis zum Ende umgehen sollten; dazu mußte er das Brod und Bier stellen und vier Viertel Wein; falle ihm das zu schwer, so sollte ihm etwas nachgelassen werden. Jeder Schütze sollte dagegen dem König drei Quart Wein und sechs albus zum Zech verehren und eine Schüssel Speise nach seiner Gelegenheit und falls weiteres verzecht würde, solle das umgerechnet werden. Jedem Schützen sollte seine mitgebrachte Schüssel vorgesetzt werden. Zu den drei Quart Wein sollten auch die nicht erscheinenden Schützen verbunden sein und außerdem, wenn sie Einheimische waren, mit einer Flasche Wein gestraft werden. Der zuletzt erscheinende Schütze mußte dem König auf Erfordern gewärtig sein, d. h. Dienste leisten. In diesem Schützenspiel soll Zucht und Ehrbarkeit herrschen und etwaige Vergehen durch die erwählten Siebener gestraft werden. Der König durfte Gäste mitbringen. Er konnte einen beliebigen Schützen, der nicht selbst König gewesen oder Siebener war, als Thürwärter anstellen, wie ihm überhaupt Alle untergeben sind. Wenn die Schützen sich zu Tische setzen, wird die Trommel gerührt und alle Nichtschützen entfernen sich; wer unbefugt bleibt, wird auf Meldung des Thürwärters und Befehl des Königs abgeführt. Der König bestellt zwei Kannen, 86 womit der Wein den Schützen gleichmäßig zugemessen wird Wer andere als der Schützen Weiber zum Tanz führt gibt zwei Quart Wein zur Buße. Stirbt ein Schütze, ſo muß der König die Mitglieder durch den Schützenboten zum Be gräbniß bescheiden und Jeder bei einer durch den Ausschuf der Siebener zu bestimmenden Strafe erscheinen. Der König mußte für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten einen Bürgen stellen. Diese Ordnung sollte nur mit Einwilligung der gemeinen Schützen geändert werden. Sie wurde bestä tigt 3. October 1612. Nachdem von 1613 an das Schie ßen unterbrochen worden, wurde es nach neuen Statuten am 3. Juni 1635 wieder eröffnet. Danach versammeln sich um 12 Uhr Mittags nach dem Gottesdienst die Schüt zen auf dem Rathhaus und der König wird mit öffentlichem Trommelschlag und fliegendem Fähnlein mit um der Hals gehängtem silbernen Vogel durch die zwei jüngsten Könige nach dem Schießplatz geführt. Nach dem Köni folgte der Schultheiß, die Siebener, dann die Schützen zu drei und drei in guter Ordnung, ohne Tumult und unnüGeschwätz. Es soll keiner beim Ausgehen sein Rohr schar geladen haben. Durch die bald nachher unsere Gegend verheerenden Schaaren der hessischen und weimarschen Truppen scheint die Bruderschaft sehr gelitten zu haben. Ihre Waffen spiele und kirchlichen Feste wurden vernachlässigt; die Ein künfte gingen theils verloren und wurden theils zu andern kirchlichen Zwecken verwendet. Es befahl daher der im September 1650 wegen Visitation der Kirche, Consecration etlicher Altäre und Spendung der h. Firmung zu Nidegger anwesende Generalvicar von Cöln, Georg Stranius den Pastor, die Brüderschaft zu erneuern; diese Erneuerung fand Statt am Sebastianustag (20. Januar) 1651. De Pastor war, soviel die kirchliche Bedeutung der Bruderschaft betraf, praeses ordinarius, Vorsteher der Bruderschaft Der praefectus, die assessores und der pedellus wurden durch Abstimmung gewählt. 1659 den 29. Juni wurd auch das Schießspiel erneuert und da der alte silberne Vogel durch die weimarschen und hessischen Truppen abhanden gekommen, wurde zu einem neuen beigelegt. Nach ei ird. nen iten ein dem 87 niger Unterbrechung eröffnete auf Pfingstmontag 1671 die Sebastianus=Bruderschaft das Schießen wieder mit einer neuen Schützenordnung. Schultheiß, Bürgermeister und alle Notabeln nahmen daran Theil. 1699 erhielt die Bruderschaft durch Papst Innocenz XII. einen vollkommenen Ablaß für St. Johannis Geburt. 1713 den 23. Dez. gab ihr Papst Clemens XI. einen vollkommenen Ablaß auf das Hauptfest der Bruderschaft, zu deren beiden Patronen Sebastian und Urban noch der h. Rochus hinzugekommen war, nämlich auf St. Sebastianustag, einen Ablaß von sieben Jahren und sieben Quadragenen auf St. Johannis Enthauptung, Rochus, Urban und Dreikönigentag; derselbe wurde publicirt am 25. Mai 1717. Das Schießen wurde nach langer Unterbrechung 1731 erneuert. An Stelle des Königessens wurde ein Trunk Vier auf dem Rathhause in Zucht und Ehrbarkeit nach dem Schießen gesetzt. Der König mußte dem Schultheißen und dem Rath zwei Viertel Wein nach abgeschossenem Vogel traktiren, wozu er einen guten Freund aus den Schützen einladen konnte. Es sollte ein silberner Vogel angeschafft werden und zu demselben ein jeder König ein silbernes Schild stellen, das wenigstens 40 albus Cöln. werth sei. Der König soll von den bürgerlichen Steuern, Wacht= und Kriegsdiensten frei sein und drei Reichsthaler Geld von den Schützenbrüdern bekommen. Ein Auswärtiger konnte seine Steuerfreiheit bis zum Betrag von fünf Goldgulden einem eingesessenen Bürger übertragen. Dann zog man ans Heiligenhäuschen vor dem Zülpicher Thor (das alte Muttergotteskapellchen, das 1818 neu aufgebaut wurde) wo auf der dort stehenden Eiche der Vogel aufgerichtet war. Der Schultheiß Frenz that den ersten Schuß Namens des Churfürsten, darauf Bürgermeister, Rath, Offiziere und Gemeine. Bürgermeister Cornelius Lambertz schoß erst den Kopf und einen Flügel, dann den Rumpf herunter. Man zog zum Rathhaus; dort wurden praestanda praestirt. Der Siebenerausschuß bestand auch damals noch. Auf Rochustag begleitete man bei der Procession mit Fahnen u. Trommeln das h. Sacrament und gab bei jeder Station eine Salve. 88 Nachmittags schoß man nach der Scheibe für zwei Sgroschen um zwei Hüte und ein Paar Handschuhe. 1732 den 24. Mai wurde am Heiligenhäuschen vor dem Zülpicher Thor das neue Geschränk der Vogelstange aufgerichtet, die aus dem Mausauel gehauen war. Von nun e an sollte das Schießen Sonntag vor Christi Himmelfahrt gehalten werden. Die Gesellschaft hatte damals einer Schützenhauptmann und mehrere Oberoffiziere. Der Vogel wurde bis 1768 regelmäßig abgeschossen, trotz vielfache Vexationen der Beamten. Der Schultheiß, Jagd= und de Buschsecretair Frommartz, der die von ihm abgehauen ei Vogelstange aus eignen Mittel wieder hatte herstellen mü sen, denunzirte sie 1763 sogar bei der schon an sich diese Gesellschaften abholden Regierung, weil sie die Chur Wildbahn verdürben, während doch die Bürger selbst in nerhalb des Stadtgebiets die Jagdberechtigung hatten Darauf wurde der Vogel zwischen dem Städtchen und den Schloß, als außer der Wildbahn gelegen, aufgesetzt und unter Theilnahme des Pfarrers, einiger Geistlichen, des Kellners, Bürgermeisters, der Rathsherren und Scheffen abgeſchoſſen. Es wurden jährlichs an den drei Hauptfesten St. Se bastian, Rochus und Urban sakramentale Processionen un die Kirche mit Segen am Missionskreuz und Verkündigun des Ablasses von 1713 gehalten. 1765 erhielt die Bri derschaft die Reliquien der Märtyrer Fabian und Seba stian. 1771 wurden, weil dieselben der schlechten Zeite wegen lange ihre Satzungen nicht habe halten können un die Auslagen aus den Einnahmen nicht gedeckt würde von der Stadt dem König blos die gewöhnlichen für Reichsthaler gegeben, dagegen kein Bier und keine Musi kanten bezahlt Eine überwachende und leitende Stellung nahm de Stadtrath zur Bruderschaft ein. Er hatte die Control wie über die Einkünfte der Pfarrkirche und der dortige Benefizien, so auch der Sebastianus Bruderschaft; der sil berne Vogel mit den Schildern wurde von ihm aufbe wahrt. Auf'm Rathhaus war stets das Königsessen ge halten worden; der vom Rath angestellte Stadthauptmanns Am 89 Sgromit der Stadt=Hellebarde begleitete stets den Schützenzug. Ein Rathsprotocoll vom 19. Juni 1762 meldet: „Wie nun dem bisheriger statthaubtmann und nunmehriger assessor Pettufg rus Kniprath wegen hohen alters diese charge in hodinun erna deponirt und ihm davon zu entlaßen gebetten, als fahr ist dessen bitt billig willfahret, mitthin zum Neuen statteinen Haubtmann vom löblich magistrat per unanimia Wernerus pick erwöhlet, an rathsstatt berufen und ihm die fache statt=Helleparde praesentirt fort dazu glück gewünscht worden. NB. dieser hat ad 1763 den 18. junii zum eintrit ein flasch wein gegeben. V. Innere und äußere Rechtsverhältnisse der Stadt. 1. Stadtverfassung. Es ist unzweifelhaft, daß zuerst an das Grafenschloß n ab zu Nideggen auf der Höhe des Bergrückens ein Burgflecken sich anbaute und mit festen Mauern, Thürmen und ThoSe= ren versehen wurde. Da der beschränkte Raum jedoch n um bald für die vermehrte Bevölkerung nicht ausreichte, so igung wurden neue Mauern in weiterm Umkreis gezogen und erBru hielt dieser neue Stadttheil die Hauptbedeutung, so zwar, Seba daß der alte Burgflecken in der Folge alle Bewohner verZeiten lor und nur noch die Kirche nebst der Pfarrwohnung ent und hielt. Wahrscheinlich hat Graf Gerhard diese Erweiterung irden vorgenommen und, als er sie vollendet, der neuen Stadt fünf das große Privileg von 1313 verliehen, welches die GrundMusi lage oder wenigstens die Bestätigung der städtischen Freiheiten enthält. Durch dasselbe wurden der Stadt zwei Rechte zugesichert. Das Recht der Freiheit von Steuern, trole, Zöllen, Abgaben jeder Art im ganzen Lande für die Ein tige gesessenen von Nideggen, und das Recht, nur vor dem Stadtrichter zu Nideggen belangt zu werden. Durch diese ufbe beiden Rechte war der Ort ganz außerhalb des Amtsverbandes gestellt, einerseits von der Heranziehung zu den nan Amtssteuern, Frohnfuhren, Hand= und Spanndiensten und 90 andern bäuerlichen Lasten befreit, andererseits der Amts gerichtsbarkeit des Vogtes entzogen, welche letztere vermög der Einrichtung früherer Zeit, wo noch Justiz und Verwal tung in denselben Händen war, u. a. auch die Prüfung der Kirchen= und Gemeinderechnungen, Abhaltung der Heirengedinge, Verwaltung der Polizei u. s. w. umfaßte. De Vogt war kein Beamter für die Stadt und diese protestirt daher 1710, als die beiden Vögte des Amtes beim Herren geding erschienen, gegen deren Anwesenheit, die der Stad präjudizirlich sein könne. Dagegen nahm der Amtmann der eigentlich als vollkommener Stellvertreter des Herzo zu betrachten ist, zur Stadt eine ähnliche, wenn auch durch deren Privilegien beschränkte Stellung ein, wie zu der Landgemeinden, so daß er mit dem Stadtgericht die Ge dinge abhält, Streitigkeiten zwischen Rath und Bürger schaft vermittelt, mit den städtischen Behörden die Grenze besichtigt, u. s. w. Die Bürger ließen sich ihre Privilegie von 1313 jedesmal durch die nachfolgenden Landesfürsten beim Regierungsantritt bestätigen, so zuletzt noch 1743 der 16. Sept. durch Churfürst Carl Theodor. Die Beamten suchten diese Rechte fortwährend zu beeinträchtigen. Man zog Nidegger Bürger wegen Grundstücke, die sie in Land gemeinden besaßen, zur Grundsteuer, man zwang ihnen Zölle ab, man wollte sie zur Amtssteuer heranziehen und sie der Gerichtsbarkeit des Vogtes unterwerfen.!) Imme aber vertheidigte die Stadt energisch ihre Rechte und wurde auch durch fürstliche Mandate, wie durch die Urtheile de Gerichte in denselben geschützt. Und nicht blos von de Amtssteuern war sie befreit, auch allgemeine Landessteuer trafen sie nicht. Verschiedene Male (u. A. 1587), wenn auf dem Hambacher Landtag dem Herzog eine allgemeine Accise bewilligt worden, an der die übrigen Städte Theil nahmen, sollte Nideggen dieselbe ebenfalls annehmen ode eine Abfindungssumme geben. Hierzu kam es aber nich und so konnten die Bürger sagen, daß sie nie in der Lan Auch von anderer Seite her suchte man diese unliebsamen Pri vilegien zu mißachten. Die Stadt Düren nöthigte mehrmals, nament lich 1597 und 1618 Nidegger Bürgern Accise ab, wurde aber jedesma durch die Gerichte zur Herausgabe genöthigt. Amt. rmö rwe üfu Her eſtirt errei Stad nam ürſte imte. Ma Lan ihne mm vurd euer wen mein The nid Lan n P amen desm 91 des= und noch weniger in der Amtsmatrikel gewesen seien.!) Dagegen kam es wohl vor, daß die Fürsten sich von ihnen Geschenk geben ließen und bei ihnen Darlehn aufnahmen, die wohl mehr gezwungene, als freiwillige Geschenke und Anleihen gewesen sein mögen. Bei solchen Gelegenheiten ließen sich die Bürger ihre Privilegien neuerdings verbriefen, so 24. Aug. 1469 von Herzog Gerhard und Herzogin Sophia um eines Schanks willen, den sie denselben gemacht hatten; Herzog Wilhelm nahm 1499 von ihnen 40 Goldgulden auf. Solche Darlehen wurden stets auf die Amtssteuern angewiesen und darauf zurückbezahlt. Die Stadt behauptete den uneingeschränkten Besitz dieser Freiheiten bis zum gänzlichen Zusammensturz der alten Verhältnisse im Jahre 1794.2) Sie wurden alljährlich auf den 3 Her1) Wie die Bauern hierüber urtheilten, zeigt ein Bericht des Amtsausschusses von 1606: „Zu diesem fahllen der anderer gewonlicher und ungewönlicher Dienste Contributionen, Schatz, Zinß, rhamengelt und wie es nahmen hatt, soveil, daß nimmer endt noch ufhoeren daher zu verhoffen, und pleibt es nicht dabei, sondern was der armer haußmann noch übrigh hatt, wird et dem einen vor dem andern noch raubischer weis durch die streuffente rutten abgestrickt und muß gleichwoll In geffar seins Leibs und Lebens stehen und magh ahn Keinem orth sicher noch frei sein. Von diesem allem sein die von Nideg, Gottlob, biß anhero frei gewesen, sie geben I. F. Gn. entweder Pfachte, Schatz, Steur oder Zinß, Leben Ihn Ihrer Burgerlicher Freiheit ſicher und friedsam, treiben Ihre nahrungh und gewerbtrewlich, und haben darzu eine freie gemeindt, wird Ihnen nimer zugemuntet; dem Ambt Ihren last helffen zu tragen, weiters, dan sie von rechtßwegen schuldigh. 2) Lange Zeit war es dem Verfasser unbegreiflich, daß in allen Schriften, wo die Städte des Herzogthums aufgezählt werden, Nideggen unerwähnt bleibt. Es wurde ihm klar, als er „Benzenberg, Ueber Provinzialverfassung mit besonderer Rücksicht auf die 4 Länder Jülich, Cleve, Berg und Mark Hamm 1819“ in die Hand nahm. In Band I, S. 442 wird die Landessteuermatrikel von 1794 mitgetheilt und geſagt, das ſei das vollſtändige Verzeichniß aller Städte und Aemter, aus denen das Land bestehe. In dieser Matrikel ist Nideggen als Stadt nicht aufgeführt, weil es keine Steuern zahlte, wie die übrigen 9 Städte, wohl aber die beiden Aemter Nideggen und hat man wahrscheinlich angenommen, daß die Stadt mit zu den letzteren gehört und bei den Amtssteuern angeschlagen worden sei. Somit hat das, was gerade ein Vorzug von Nideggen ist, zu seiner Herabsetzung gedient. Jenes Verzeichniß ist also vollständig nur in Bezug auf die steuerzahlenden Landestheile, dagegen muß den 9 Städten Jülich, Düren, Münstereifel, Euskirchen, Linnich, Caster, Bergheim, Grevenbroich, Randerath noch 92 rengedingen, als I. Ch. Durchlaucht Gerechtigkeit verkündigt. Die Leitung der städtischen Angelegenheiten gebührt dem aus 5 Rathsherren, Rathsverwandten, senatores bestehenden und alle Samstage sich versammelnden Rath, Magistrat, senatus und dem Bürgermeister, Consul. Die Rathsherren ergänzten sich selber durch freie Wahl, doch findet sich 1733 die Modification, daß sie dem [Amtmann 3 Personen vorgeschlagen, aus denen dieser eine wähl Außerdem ernannte der Rath aus 4 von der sog. gemeinen Bürgerschaft vorgeschlagenen Personen 2 Beisitzer, assessore die seinen Sitzungen beiwohnten und eine Controle der Verwaltung bildeten. Den Bürgermeister wählte der Rat aus sich oder aus der Bürgerschaft und zwar alljährlich Am 31. Dez. übergab der alte Bürgermeister die Rathhaus schlüssel einem löblichen Magistrat, der zur neuen Wahschreitet und dem neuen Bürgermeister die Schlüssel darü reicht „und Glück und Heil, fort eine friedfertige Regierung anwünscht.“ Nach beschehener Proclamation in der Pfarr er kirche wird derselbe auf dem Rathhaus den Bürgern vorgestellt und denselben davor zu erkennen und zu respectiren, vorgehalten.“ Durch das Recht des Magistrats, sie selbst zu ergänzen, kam es, daß diese Würde bei einer Anzahl begüterter und vornehmer Familien erblich wurde und es bildete sich in ähnlicher Art, wie in andern Städten eine Aristocratie von einigen Familien aus, die mit den niedern Adel der Umgegend durch vielfachen Verkehr und selbst durch Heirath in Verbindung standen und von denen einzelne Familien oder Familienmitglieder, z. B. die Famimilie von Nickel (im 17. und 18. Jahrhundert), der Ber vogt Conrad von Frens (etwa 1600 — 1630) auch wirklich den Adelstitel führten. Einen seit dem 16. Jahrhundert immer steigenden Einfluß in Stadtangelegenheiten hatte der Schultheiß oder Stadtrichter, ein vom Fürsten angestellter Beamter, dessen Nideggen hinzugefügt werden. Weil letzteres keine Steuern zahlte, deren Bewilligung das Hauptrecht des Landtags war, hatte es auch keine Ursache, auf diesem zu erscheinen und übte es sein übrigens stets ge wahrtes Recht faktisch nicht aus. erkünbührt Me Die mann wäl reiner sore Ver Rat hrlic haus Wal dar ierung Pfarr vor pecti ädter und dene am Bei irkli Ein oder dessen lie, d kein 93 Verrichtungen ursprünglich wohl nur in der Rechtsprechung bestanden. Während er noch im Anfang des 16ten Jahrhunderts bei Magistratsbeschlüssen gar nicht mitwirkt, unterzeichnet er später die meisten Rathsprotocolle. Da Amtmann und Vögte in späterer Zeit nicht mehr in Nideggen wohnten, wurde er die erste Persönlichkeit in der Stadt, zumal 1701 bei einer Rangstreitigkeit Bürgermeister, Schöfsen und Rath bezeugen, daß bei Processionen und sonst wo der Schultheiß vor dem Kellner stets den Vortritt gehabt habe. Characteristisch ist es auch, daß es bei allen Beschlüssen, wozu er mitwirkte, nicht mehr, wie früher, hieß: „Bürgermeister, Schultheiß, Scheffen und Rath“, sondern „Schultheiß, Bürgermeiſter, Scheffen und Rath.“ Der Schultheiß strebte seinen Einfluß fortwährend zu steigern und er, der früher der rechtskundige Beschützer und Vertreter der Stadt, auch den landesherrlichen Beamten gegen über gewesen war, versuchte nun eine derjenigen des Vogtes in Bezug auf die Landgemeinden ähnliche Stellung zu erringen und besonders in der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts mehrfach die Privilegien der Stadt zu Gunsten seiner persönlichen Allgewalt zu schmälern.!) Bei wichtigen Angelegenheiten, in denen der Magistrat die ganze Verantwortlichkeit nicht übernehmen mochte, sowie in gefährlichen Kriegszeiten ließ er sich von der Bürgerschaft eine Anzahl von Vertretern aus ihrer Mitte als Beisitzer zuordnen, so 1610 wegen Kriegsgefahr einen aus jeder Straße, 1634 vier Beisitzer. Die städtischen Schuldverschreibungen ließ er von einer Anzahl Rottmeister oder Meistbeerbten unterschreiben. Bei Führung wichtiger ProEine Anekdote ist uns noch aufbewahrt in Bezug auf die steten Streitigkeiten zwiſchen Schultheiß und Rath. Der Bürgermeiſter war nach Düsseldorf gereist und hatte dort eine der Stadt günstige Entscheidung von der Regierung erhalten. Als er zurückkehrend bei dem Hause des Schultheißen vorbeiritt, lag dieser im Fenster und da ihm der Zweck jener Reise hinterbracht worden, fragte er ironisch: „Guten Tag, Herr Bürgermeister, haben sie auch das große Pferd zu Düsseldorf gesehen?“ „Gewiß, Herr Schultheiß“, war die lakonische Antwort des Gefragten, indem er auf seine Rocktasche schlug, „die Copie davon habe ich da mitgebracht. 94 cesse ließ er die ganze Bürgerschaft zusammenberufen und beschließen. Der Bürgermeister und der Rath theilten die Regirung der Stadt in der Art, daß der Rath die gesetzg bende, beschließende Behörde war, dem Bürgermeister Ausführung zukam. Der Bürgermeister hatte die Verwalld tung des städtischen Vermögens und die Leitung der Pa lizei, er bewahrte die Schlüssel der Stadtthore u. s. Dagegen hatte der Rath die Rechnungen des Bürgermei sters über Einnahme und Ausgabe der Stadt zu prüfe die Steuern (sog. Stadtcollecte oder bürgerliche Umlag auszuschreiben und auf die Bürger zu vertheilen; er faßt Beschlüsse hinsichtlich der Stadtbewachung, theilte die wac pflichtigen Bürger in Rotten ein und berief die von gew. sen Gütern der Umgegend zu stellenden Erbwächter ein Er erließ Polizeiverordnungen und hatte die oberste Controle über die Feld=, Wald= und Stadt=Polizei, z. B. d Aufsicht über die Schornsteine, über das Gewicht des Br. des, das auf der Stadtwage gewogen wurde, über richt ges Maaß der Bierkannen, über die Qualität des Biere und des Weines, für welche Getränke nach vorherig Probe eine Taxe festgesetzt wurde. Es waren 2 „Ku meister“ angestellt, denen die Bierbrauer von jedem C bräu 2 Flaschen zur Probe zapfen mußten. Den We verschmähten die Rathsherren nicht selbst zu kuiren, w ihnen auch die alte deutsche Sitte, beim Trinken Raths pflegen, nicht abhanden gekommen ist. Das Gewicht d Weißbrods mußte sich 1770 nach dem der Dürener Weckrichten, deren man von Zeit zu Zeit einige kommen lie um darnach die in der Stadt zu untersuchen. Die Verornungen des Magistrats wurden durch den Stadtboten der Kirche nach der Predigt ausgerufen Unter den städtischen Einnahmen figuriren außer de Collecte die Accisen oder Abgaben der 3 Jahrmärkte, d Brückengelds, des in Nideggen gekauften und zum Th hinausgetriebenen Viehes, des Biers und Branntweins un andere, die gewöhnlich verpachtet waren; dann die „Vi gen“ oder Polizeistrafen, Feldvrogen, Buschvrogen, die an dem Holzertag zu Boich für den Stadtwald Mausau — 95 en un erkannt wurden und oft 20 — 30 Gulden betrugen, Vrogen für zu leichtes Gewicht und dergl. Unter den AusgaRegi ben seien die Gehälter einiger städtischen Beamten erwähnt. Im Jahre 1768 erhielt der Bürgermeister 52 geſe Gulden Gehalt; für einen der beiden Stadtstiere 13 Gul Jerwal den und 3 Malter Hafer; den Stadtgraben vor dem Züler Peſpicher Thor und Freiheit von der Stadtcollecte; dafür daß er den Stier im Frühjahr im Stall hielt, 6 G. 16 Al zerme] bis. Der Schultheiß war frei von der Stadtcollecte. prüfen (Sein sonstiges Gehalt bezog er vom Churfürsten.) Der imlaa Stadtschreiber erhielt 5 Gulden, die Förster des Mausaue 40 G., der Stadtdiener 7 G. 12 Alb. und zwei Felder am r faß wach! Scheid, für den Nachtswächterdienst mit seinem Collegen zugewässammen 100 G., fürs Schließen der Thore 21 G. 6 Alb. ter ein|und den Stadtgraben vom Dürener bis zum BrandenberCorster Thor, der Schulmeister für das Setzen der Stadtuhr B. d G. 16 Alb. und Freiheit von der Collecte, ebenso frei es Bisteren die beiden zum Läuten bei Gewittern angestellten richt Männer. Im Ganzen brachte damals die Collecte 1563 Bierel. 6 Alb. 6 Heller oder ungefähr 500 Reichsthaler auf, welche Summe selten überstiegen wurde. cherig Neue Bürger hatten bei der Aufnahme ein vom Rath „Kui m G eſtgeſetztes Einzugsgeld von einigen Goldgulden, gewöhnWei lich auch ein oder einige Viertel Wein dem Magistrat pro en, w juribus, sowie einen ledernen Eimer oder einen eisernen aths brandhaken zu geben und mußten dem Rath den Eid der icht difreue ſchwören. Weck Die in der Stadt angesessenen Adligen, z. B. die von en ließinsfeld mußten trotz vielfachen Sträubens an den bürVeror erlichen Lasten gleich den übrigen Einwohnern Theil neh oten nen, z. B. an den Wachtdiensten, an der Instandsetzung Wege u. s. w., und wurden im Unterlassungsfalle ge drüchtet, d. h. in Strafe genommen.!) Auch die Besitzer Zwar behaupteten die von Binsfeld, daß ihre Behausung zu deggen, die nur aus mehreren vor und nach erworbenen Bürgerhäuzusammengezogen war, ein Rittersitz sei, wie aus dem in der Hoitsregiſtratur befindlichen Ritterbuch erſichtlich, den ſie ſelbſt bewohnt dem sie beim Landtag aufgeschworen und zur landesherrlichen Hulung abgeladen worden seien. Sie begannen 1656 einen Rechtsausalles, den sie jedoch selbst fallen ließen. 96 des adligen Lehnhofs in der Stadt, des jetzigen sog. Bewerbshofs suchten sich der Unterordnung unter den Rath fortwährend zu entziehen und vollständige Freiheit vom Gemeindeverband zu erlangen, wurden aber stets zur Unterwerfung gezwungen und den übrigen Bürgern vollkommen gleich behandelt. Was das Postwesen betrifft, so fuhr von 1701 an au Anordnung des Magistrats von Düren nach Nideggen im Sommer ein Postwagen, im Winter eine Postkarre, die der Posthalter Henrikus Virnich in Düren, ein Sohn des auf dem Bahnhof Holling bei Nideggen wohnenden Halfman nes Johann Viernich (✞ 8. Juni 1705), besorgte. (Rum pel, Materialien S. 655.) Jedoch scheint diese Einrichtung nicht lange bestanden zu haben, denn schon 1715 bis 1716 wird Anna Müllers aus Nideggen, die zweimal wöchentlich zur Abholung der Churfürstlichen Verordnungen und der sonstigen Post nach Düren ging, mit acht Reichsthaler besoldet. 2. Stadtgebiet. Durch Verleihung der Grafen, insbesondere durch das große Privileg von 1313 war Nideggen aus dem Amts verbande befreit und mit städtischen Rechten und eigenen Gerichtsbarkeit versehen worden. Die neue Stadt erhielt auch außerhalb ihrer Mauern ein gewisses Gebiet, eben falls eine Schenkung der Grafen, deren Eigenthum wohl ursprünglich die ganze Waldgegend der Ruhr entlang war Dieses Stadtgebiet, zu dem die Vorstädte Altwerk (1361) und Pagen vor dem Dürener und Brandenberger Thor die Häuser an der Ruhrbrücke auf der rechten Flußseite verschiedene Mühlen in der sich von Nideggen nach Brüc hinabziehenden Schlucht, die Höfe Schüdderfeld, Birfel und Drieschhof, sowie von den beiden 1605 auf der Laac befindlichen Häusern das oberhalb des Kallwegs gehörte, während das unterhalb des Kallwegs auf dem Grunde des zu dem Gute Hetzingen gehörigen Hofs Kallerbend lag, dieses Stadtgebiet erstreckte sich also innerhalb der in einem 97 Grenzbesichtigungsprotocolle von 1663, das wir unten mittheilen, genau angegebenen Marken, die noch jetzt die Gemeinde Nideggen einschließen, wenn man von dem durch Einverleibung des Dorfes Rath und der Höfe Kallerbend, Laach und Neuenhof erlittenen Zuwachs absieht. Außer diesem Stadtgebiet, dessen Bewohner mit den Einwohnern des Städtchens selbst die eigentliche und vollberechtigte Bürgerschaft bildeten, gab es ein davon vollständig abgetrenntes, eine Stunde unterhalb Nideggens gelegenes Territorium, das in ganz eigenthümlichen Beziehungen zu letzterem stand. Dieses Territorium umfaßte das Dorf Obermaubach,!) den Weiler Schlagstein und den bei Schlagstein belegenen, jetzt nicht mehr existirenden Hof Ramsauel. „Overmoybach“ kommt schon 1243 als ein zu Nideggen gehöriges Dorf vor, 1330 Slaystem, 1390 auch „alsulches guyt, as dat is gelegen zo Raemsauwel ind is burger guit zo nydeeggen. Obermaubach, Schlagstein und Ramsauel bildeten eine eigene Gemeinde, deren Vorsteher Statthalter genannt wurde. Die Mitglieder der Gemeinde nahmen Theil an den Privilegien der Stadt, Steuerfreiheit und Gerichtsbarkeit des Stadtschultheißen, sie hatten die sogenannte auswärtige Bürgerschaft und hießen auch die Nachbarn von Obermaubach. Doch waren sie nur halbberechtigte Bürger und ihr Verhältniß der römischen civitas sine suffragio et jure honorum vergleichbar. Sie hatten nämlich an der Selbstverwaltung der Stadt keinen Antheil und standen dieser gegenüber in einer gewissen Abhängigkeit, weshalb sie auch vom Rath zu Nideggen die Unterthanen von Obermaubach genannt werden. Der städtische Rath, 1) In kirchlicher Hinsicht war im 16. Jahrhundert Obermaubach eine Kapelle und Filiale von Kreutzau sine cura. Die Einkünfte der selben bestanden in 900 Reichsthlr. jährlichen Kapitals, Interesse 45 Reichsthlr., in einem Zehnten zu Mertzenich, that 8 Mldr. roggen, 3 Midr. gersten in einem noch kleinen Zehntchen zu Maubach, that 12 Viertel roggen, 12 Viertel haber, noch von 50 Reichsthlr. daß interesse, item vom hof zu Thumb 10 Mldr. speltz, item von einem Viertel land 5 Viertel haber, ferneres 3 Mütgen weingarts, davon aber 40 Quart weines an Schwartzenbroch gegeben wird. (Binterim und Morren 1. c. II, 99.] 98 in dem sie keine Vertretung hatten, decretirte die Steuern, die sogenannte bürgerliche Umlage, von der ⅔ auf die Stadt, ½ auf Obermaubach fiel. Der Statthalter wurde in die betreffende Rathssitzung nur zur Kenntnißnahme ein geladen und besorgte dann selbst die Vertheilung des auf seine Gemeinde fallenden Pauschquantums. Der Rath forderte nach Bedürfniß die Nachbarn zu Wachdiensten in der Stadt, zu Frohnfuhren, zu Hand= und Spanndiensten ein Es wurde sorgfältig darauf gesehen, daß dieselben auch an sonstigen städtischen Lasten Theil nahmen. So wurden ihnen mehrmals außerordentliche Steuern auferlegt, um die Stadt für Einquartierungen zu entschädigen, die nur sie, nicht aber die Nachbarn betroffen hatten. Der Statthalter wurde ursprünglich vom Rath aus vier durch die Gemeinde vorgeschlagenen Personen gewählt. Nachdem 1655 der Statthalter gestorben war, beschloß der Rath, keinen neuen mehr einzusetzen, sondern „nur dem Geschwor nen einen Beigeschwornen zu adjungiren.“ Später wird der Vorsteher auch Bürgermeister genannt. 1761 bittet der Bürgermeister zu Obermaubach den Rath, ihn zu entlassen. Er schlägt eine, die Gemeinde eine zweite Person vor, aus denen der Rath einen neuen Bürgermeister „nach altem Gebrauch wählte. Zu Gericht ſkanden die Nachbarn vor dem Schultheiß zu Nideggen, wo auch ihre Güter vererbt wurden. Zwar hatten sie auch einen eigenen Schultheiß und 2 Scheffen zu Obermaubach und 1 Scheffen zu Schlagstein, allein ersterer ist auch Mitscheffe zu Nideggen, besitzt also kein selbst ständiges Gericht. Als Angehörige desselben Gerichts lesen die Nachbarn 1561 den 15. Januar gleich denen von Berg und der Nidegger Bürgerschaft auf dem Herrengeding in Nideggen ihre Weisthümer ab. Später wurde auch zu Obermaubach selbst Herrengedinge gehalten beim Vorsteher, wobei man die churfürstlichen Verordnungen verlas. Von verschiedenen Seiten wurde der Stadt ihre Oberherrlichkeit über die Nachbarn streitig gemacht. Peter von Ramsel wollte die Gerichtsbarkeit des Stadtschultheißen nicht anerkennen und keine Beiträge zu den städtischen Lasten geben, indem er sich auf einen Mannlehenbrief vom und — 99 Herzog stützte, nach dem sein Hof gefreit sein sollte. Das Hauptgericht zu Jülich aber verurtheilte ihn 1483, in Nideggen vererbt zu werden und an den städtischen Steuern mit zu bezahlen, weil nach Ausweis der Schatzzettel die von Ramsel lange Jahre hindurch daran theilgenommen. Auch später, als Grundstücke von Ramsauel getrennt und an Leute von Winden, Kreuzau u. s. w. gekommen waren, wurden diese zu den städtischen Steuern gezwungen. Die heftigste Anfeindung ihrer Rechte aber erfuhr die Stadt von Seiten der Herren von Blatten, die zu Obermaubach einen Hof besaßen. Conrad, jülichscher Erbschenk Herr zu Vlatten, Froitzheim und Eynatten, kommt 1529 zuerst als Eigenthümer dieses Hofes vor, der nach ihm der Vlattener oder der Schenkenhof hieß. Dann ging derſelbe auf Conrads zweiten Sohn, Heinrich von' Vlatten zu Blatten und Eynatten über, dessen Sohn Wilhelm sich zu erst Freiherr von und zu Vlatten und Obermaubach nannte letzterer Titel war neu angenommen und nicht ererbt, wie es auch früher niemals ein Adelsgeschlecht von Obermau bach gegeben hat. Es hatten vielmehr die Herren von Platten ausweise der sich stets gleichbleibenden Aussagen der Zeugen, einige Erbgüter in Obermaubach käuflich er worben und solche an Leute aus dem Dorf in Erbpacht gegeben; es wurden Bücher über die Verleihung derselben, den Uebergang auf die Erben, Verkauf und sonstige Uebertragungen geführt. Auf diese Weise war eine Anzahl von Leuten in den Hof haferpacht=, pfenningsgeld=, zehntpflichtig und churmüthig geworden. Nachdem dieses Verhältniß eine Zeit lang gedauert und die Herren diese Güter durch neue Ankäufe stets zu vermehren gesucht hatten, glaubten sie etwas wagen zu dürfen. Sie verweigerten plötzlich nicht nur von ihren Grundstücken zu Obermaubach der Stadt Nideggen den Schatz, sondern behaupteten sogar Grundherren des ganzen Dorfes zu sein, wofür sie eben jene sorgsam geführten Bücher als Beweis vorbrachten und wollten dessen Bewohner in die Lage von hörigen Bauern zurückdrängen, die alle ihre Güter, die doch ihr freies Eigenthum waren, aus dem Hof als einen Landund Lehenhof empfangen hätten; alle Dorfbewohner sollten 100 ihre Güter auf dem Hof vererben und statt vor dem Gericht zu Nideggen, vor dem des jülichschen Amts Wehr meisterei, der sogenannte Wildbank, zu Rechte stehen, indem Obermaubach mit Nideggen keine Gemeinschaft habe, son dern zum pfälzischen Lehen und der Vlattener Erbförster hof unter die Wildbank gehöre. Gegen solche Anmaßungen protestirten die Nachbarn energisch. Sie bekannten 1563 auf dem Vogtgeding, sie und ihre Vorfahren hätten stets zu Nideggen vor Gericht gestanden. 1579 bekennen sie „daß sie nach Nideggen gehörten mit Schatz und Dienst, Glockenklang und andern hoher Obrigkeit angehörigen Stü cken, und bei einem Uebergang der Hofesgüter sei zwar die Ueberschreibung auf den Hof geschehen, doch nur damit der Herr wisse, von wem er Zins und Pacht einzufordern habe, daß aber alle Verschreibungen, Verpfändungen, Versatz oder rechtsstreitige Sachen von Alters her in Nideggen abgemacht worden seien. 1601 erklären sie, daß der Verkauf von Hofesgütern beim Halfen im Beisein von 2 Hofesmännern angegeben und dem Halfen ein schlechter Weiß pfenning und jedem Hofesmann ein schlechter Schilling 6 Stüber gegeben würde, damit die Herrschaft wisse, von wem die Pacht bezahlt werde; doch sei die Vererbung im mer in Nideggen geschehen. Auch seien selbst die churmüthigen Güter, deren damals nur 6 vorhanden waren, stets zu Wachtdienst und Schatz gleich den andern angehalten worden.“ Da 1610 eine von „Coen von Vlatten un sämmtlichen Nachbarn des Dorfs Obermaubach“ unterzeichnete Bittschrift an den Fürsten geschickt wurde, worin man klagte, daß die Stadt Nideggen bisher unbilliger Weise die Obermaubacher zu Schatz, Wachten und Diensten gezwungen habe, während sie doch in den Hof gehörten, bekann ten bei Untersuchung der Sache zur Schmach des Herrn Coen sämmtliche Obermaubacher, „daß sie die Bittschrift nicht kännten und nicht unterzeichnet hätten, sie gehörten zu Nideggen und wollten von dem Vlattener nichts wissen. Es ist also sonnenklar, daß die ganze Geschichte nur eine Speculation der Herren von Vlatten war, sich ein Gut zu verschaffen, auf das sie nicht den geringsten Anspruch hatten. Stets wurde daher auch die Stadt von den Geterſe diese Nid oval verse 101 richten in ihren Rechten gehandhabt und nur von dem Burghaus, der zu demselben gehörigen Mühle und einen dritten Hause die Exemtion und Zugehörigkeit unter die Wildbank aufrecht erhalten. Beanspruchten einerseits die Nachbarn die Vortheile der Stadtangehörigkeit, so sträubten sie sich andererseits doch häufig gegen die Lasten, was sich allerdings aus der außerordentlichen Steigerung derselben zufolge der fortwährenden Kriege leicht erklärt. Doch wurden sie durch Urtheile des Düsseldorfer Hofraths von 1638 und 1693 verurtheilt, die vom Magistrat decretirten Steuern zu bezahlen. Das Verhältniß der Gemeinde Obermaubach Schlagstein blieb im Wesentlichen ungeändert bis zur französischen Occupation. Noch jetzt bildet sie als besondere Gemeinde einen Theil der Bürgermeisterei Nideggen, natürlicherweise in Folge der neuen, die frühern Ständeunterschiede vermischenden Verfassung einen gleichberechtigten resp. selbstständigen wie Nideggen selbst. 3. Stadtgericht. Das Nidegger Stadtgericht bestand schon 1287 da in diesem Jahre ein gewisser Rudolphus als Schultheiß zu Nideggen erwähnt wird. Cremer III, U. 155. Seit 1308 besitzen wir Urkunden von ihm, nach denen es das nämliche Siegel führte, das es auch später behalten hat, ein ovales Siegel mit der Umschrift: Sigillum scabinorum de Nydeckin, zwischen der es an einem Haken von oben herabhangend ein Wappenschild mit dem Nidegger Löwen trägt. Das Gericht genoß ein weit höheres Ansehen als die umliegenden Bauernschöffenstühle und wurde von diesen, da sie eines eigenen Siegels entbehrten, häufig zur Anhängung seines Siegels gebeten. Zum Gerichtsbezirke, dem Dingmal, gehörten außer der Stadt Nideggen die Ortschaften Abenden und Berg zum Theil, (der andere Theil 1) Das aus der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts stammende Rathssiegel zeigt einen schwarzen Löwen in grünem Felde. In unserer Abbildung des Schöffenfiegels ist der Löwe irrthümlich mit einer Krone versehen worden 102 zur Herrschaft Thum), dann Blens, Bergstein, Branden berg, Ginnick, Hau, Kall, Obermaubach, Schlagstein. In Blens, Berg, Bergstein, Ginnick und Obermaubach waren auch eigene, mit einem Schultheiß und Schöffen besetzte Gerichte; allein jene Gerichte waren nicht selbstständig, ihre Schultheiße waren zugleich und als solche Mitschöffen zu Nideggen, sie mußten bei den Herrengedingen zu Nideggen ebenso, wie die Bürgerschaft erscheinen und ihre Weis thümer verlesen. In criminellen Sachen nahm der Nideg. ger Schultheiß zu jenen Ortschaften, die das sogenannte kleine Amt Nideggen bildeten, eine dem Vogte ähnliche Stellung ein; dagegen bezahlten dieselben die Steuern an den Vogt. Das Stadtgericht bestand aus einem von der Regierung angesetzten Schultheißen, einem Statthalter des Schulthei ßen, der in Verhinderungsfällen des ersteren den Vorsitz führte (das Recht besaß), und acht gemeinen Schöffen. Die Gerichtssitzungen wurden auf dem Rathhause, welches des halb auch Dinghaus genannt wurde, gewöhnlich alle 14 Tage und zwar Dienstags abgehalten. Die Nidegger Bür ge rwaren nach dem Privileg von 1313 von dem Gericht des Vogtes befreit und der Schultheiß verwaltete auch die Criminaljustiz selbstständig; der Galgen stand am Weg auf Thum zu (dem sogenannten Galgendriesch.) Der Amtmann ließ alljährlich durch das Gericht von Nideggen drei Herrengedinge auf dem Markte am Kreuz oder auf dem Dinghaus abhalten, nämlich am dritten 1) Auf diesem hohen und schönen gothischen Kreuz stand ein He rold mit einer Trompete als Verkündiger der städtischen Freiheiten dasselbe war daher den Bürgern besonders werth. Als in der franzö sischen Zeit alle Kreuze umgestürzt wurden, rettete dieses Kreuz ein List des Raths. Man verwandelte es nämlich durch Hinzufügen zweie Querbalken in einen Stern, den man als Stern der Freiheit bezeich nete, der durch die Franzosen auch hier leuchtend aufgegangen sei unschmückte das Männlein oben mit einer Jacobinermütze, so daß selbi ges nunmehr zu einer Huldigung für die Republik umgewandelt wurde ähnlich wie man 1793 die Thurmspitze des Straßburger Münsters von dem drohenden Untergang dadurch rettete, daß man ihr eine groß rothangestrichene Jacobinermütze von Blech aufsetzte, die noch in den Stadtbibliothek aufbewahrt wird; mehrere hundert Bildsäulen von Westportal wurden damals heruntergestürzt und zertrümmert. Rol 158 103 Dienstag nach Ostern, Dienstag nach St. Johannis Geburt und Dienstag nach Dreizehntag, d. i. nach Dreikönigen. Als 1710 den 18. Februar der Amtmann ein außergewöhnliches Gedinge auf dem Rathhaus anstellte, wozu er die Bürger durch das Bürgerglöcklein herbeirief, erschienen dabei anmaßlicher Weise die beiden Vögte des Unter= und Oberamtes. Da ihre Theilnahme für eine Gerichtsbarkeit derselben über die Stadt präjudizirlich sein konnte, protestirte der Schultheiß im Namen der Stadt und des kleinen Amts, Bürgermeister und Rath wegen der Stadt privilegien. Die Stadt Nideggen hatte das jus arrestandi, d. h. das Recht, wenn ein Fremder in der Stadt einen Vertrag geschlossen hatte, und er oder Güter von ihm auf städtischem Gebiete betroffen wurden, sie in Beschlag zu nehmen und vom Schultheißen als ordentlichem Richter in der Sache entſcheiden zu laſſen. Da auch Düren daſſelbe Recht hatte, bestand zwischen beiden eine alte Uebereinkunft gegen die beiderseitigen Bürger keinen Gebrauch davon zu machen, wie es in einem Bericht des Schultheißen von Nideggen 1500 heißt: „das es eyn altherkommen und bruich tuschen beyde Burgerschafften der Statt Düren und Nydecken ist, das gheiner den andern Schultt halven Kumern ſalle ſonder den Schulteis nur vor ſynen gebürlichen Richter myt Recht soigen, wie dan sunst lange geschehen.“ In einem Schreiben vom 31. Mai 1577 erklären Schultheiß und Schöffen des Montjoier Gerichts, Urtheile des Nidegger Gerichts, wie von Alters her, auch gegen ihre Gerichts eingesessenen vollstrecken zu wollen. Umgekehrt stellte 1581 Amtshalber der Richter von Rolshusen zu Montjoie das Begehren an den Stadtschultheißen, mehrern Bürgern zu befehlen, vor ihm zu Kesternich zu erscheinen, um sich zu rechtfertigen, wegen unbefugten Weidgangs auf Hetzinger Gütern. Außer der eigentlichen Rechtspflege hatte das Gericht noch andere Amtsbefugnisse; so wirkt es besonders mit bei der Verwaltung des Kirchenvermögens durch den Rath 1389 heißt es: „wir Scheffen oder unser Kirchmeister, 1587 in Gasthausangelegenheiten „wir Schultheiß, Bür 104 germeister, Scheffen und Rath“; 1597 verpachteten Bürgermeister, Scheffen und Rath einen dem Gasthaus gehörigen Benden. 4. Städtischer Wald Mansquet. Der Mausauelwald gehörte seit unvordenklichen Zeiten gemeinschaftlich der Stadt Nideggen und der Gemeinde Drove. Stadt Nideggen und Gemeinde Drove hatten alles Echergewächs, jeder zur Hälfte, ebenso das Holz. Eine Gemeinde durfte ohne Vorwissen der andern im Walde nichts vornehmen. Auf den vor Alters her am Donnerstag nach Dreizehntag, Donnerstag vor Pfingsten und Donnerstag vor Michaelis zu Boich unter der Linde in Gegenwart des Amtmannes und des Herrn von Drove durch die beiden Gerichte von Nideggen und Drove gemeinschaftlich abgehaltenen Holzertagen oder Holzgedingen wurden die Buschbrüchten, d. h. Strafen für Waldfrevel zuerkannt und zu gleichen Theilen getheilt, sowie Bestimmungen über Vertheilung des Schlagholzes, Viehtrift u. s. w. getroffen. Beide Gemeinden stellten einen gemeinschaftlichen Schweinehirten an. Nideggen verlangte 1636 Abtheilung des Busches und wurde er durch Landmesser besichtigt, ob die Theilung sich ausführen lasse; es kam indeß nicht dazu. 1677 am 11. Januar wurde der Holzertag, weil zu Boich eine „abscheuliche“ Krankheit herrschte, zu Leivers bach gehalten. 1727 verständigte man sich zu einer neuen Buschordnung für den ganz verhauenen Mausauel, die am 29. Mai zu Boich vorgelesen wurde. Darnach sollte, wie von Alters her, von jeder Gemeinde ein vereideter Holzgraf, auf 3 Jahre gewählt, die Aufsicht führen und das Holz vertheilen, bei letzterer Verrichtung mit Zuziehung von zwei ebenfalls auf 3 Jahre gewählten Gerichtsscheffen und Förstersknechten aus jeder Gemeinde. Es sollten jährliche Anweisungen von Schlagholz auf die Häuser vertheilt und das nöthige Bauholz auf einen bestimmten Tag jeden Jahres durch die 2 Holzgrafen und die zugeordneten Scheffen nach Kräften des Busches angewiesen werden, wenn der Nothbau durch Attest des Bürgermeisters und Raths von abge selber samn Nider den 1 Mon den graff Walz verw. Wilh garar Benr delnd ten. Bür bestät anger Rech die si 105 von Nideggen oder des Drover Ortsvorstehers dargethan war; dann mußte auf dem nächsten Holzertag dessen wirkliche Verwendung zum Baue nachgewiesen werden und wurde das Verhandeln des Holzes fürs erste mal mit 6 Goldgulden, das zweite Mal mit Verlust der Holzgerechtigkeit auf 20 Jahre bestraft. Der Holzertag wurde später Tags vor Martini zu Boich unter der Linde abgehalten. Noch jetzt besitzt die Gemeinde Nideggen mit Drove in unabgetheilter Gemeinschaft den Wald und hat ¾0 an demſelben, während auf Leversbach, Boich, Uedingen, Drove sammt dem früher zur Herrschaft Drove, jetzt zur Gemeinde Rideggen gehörigen Rath 11/20 fallen; die Holzschläge wurden theils verkauft, theils nach Häusern vertheilt. 5. Gerechtigkeiten der Stadt Uideggen in den fürstlichen Waldungen. Die älteste Beurkundung dieser Gerechtsame ist der Vertrag vom 21. Februar 1237 über den zwischen Nideggen, Montjoie und Cornelimünster sich erstreckenden Reichswald. den Graf Wilhelm von Jülich als Lehnsträger der Waldgrafschaft (des Bannforstes, der Forstmeisterei) und Graf Valram von Limburg als Inhaber des Hofes Cumze (Conzen) und der davon abhängigen Dörfer und der Amtsverwaltung abschlossen. In demselben wird dem Grafen Wilhelm und allen Bewohnern von Nideggen das Recht garantirt, Brand= und Bauholz aus dem Walde zu fällen, wie sie es bis heran gethan, doch nur für ihren Gebrauch in Nideggen selbst, nicht zum Verkauf oder zur eigenen Benutzung an einem andern Ort. Gegen Zuwiderhandelnde haben die Förster in Conzen das Urtheil zu sprechen. Lac. II, 225. Dieses Beholzungsrecht wird den Bürgern in dem Försterweisthum vom 21. December 1342 bestätigt, doch erscheint ihnen hier ein bestimmter District angewiesen, nämlich der Theil des Reichswalds, der zwischen Ruhr und Call liegt, zugleich wird ihnen das weitere Recht zugesprochen, zwischen Ruhr und Call die Schweine, die sie in der Stadt gezogen oder für ihren Bedarf gekauft 106 hatten, ohne Zehntabgabe in den Wald zur Mast zu treiben; gingen die Schweine über diesen Bezirk hinaus, so mußte der Zehnte entrichtet werden. Der Förster sollte wenn die Schweineheerde von Nideggen abging, nachsehen, ob sie auch alle dorthin gehörten; die übrigen mußten den Zehnt bezahlen. Lac. III, 384. Nach einem andern, nicht viel spätern Weisthum, das unten mitgetheilt ist, konnten die Bürger von Buchen und anderm Holz „scheichte, swellen ind wyrmen,“ die sie brauch ten, hauen und wenn der Burgwagen in den Wald fuhr um Holz zu holen, konnten die Wagen der Bürger nach fahren und alles Holz, so unter 3 Fuß abgehauen war und alles andere taube Holz aufladen. Die Bürger sollten einen Köhler haben, der nur Donffhoultz (taubes Holz, d. h. alles Holz außer Eichen und Buchen) hauen durfte wie einen „Eysser“ und einen „Zedeller.“ Die Bürger sollten zwischen Ruhr und Call ihre Kühe und Schweine weiden und ½ Viertel Deychthum Verchen (von den Zehnt schweinen) haben Von den Waldungen, worin Nideggen so berechtigt war, gehörte ein Theil, nämlich Kürzenbusch und Roßberg zum Amt Nideggen, der größere Theil dagegen zum Amt Mont joie, nämlich Boulert und Hetzinger Hecke. Die Verwaltung der ersteren kam dem Kellner zu Nideggen zu, die der letzteren dem Forstmeister zu Montjoie, in dessen Instruction es hieß: „Wan auch moist auff den Cammerwalden geriete, soll der Forstmeister neben dem Försteren die selbe besichtigen und einen Jederen Cammererwald besonders betreiben lassen, darnach sie erleiden können und nie mand kein gezucht oder drifft, darauff gestatten, dann al lein zum meisten nutzen Ihrer Durchlaucht Verpfachten oder betreiben lassen Und zu keiner rechnung einbringen. Demgemäß suchte der Forstmeister der Stadt ihre Viehtrist zu rauben, 1641 remonstrirt dieselbe gegen ein Erkenntniß des Forstmeisters, daß die Bürger, weil sie ihre Heerden in die Montjoier Waldungen getrieben, 25 Goldgulden bezahlen sollen. Auch im Anfang des vorigen Jahrhun derts mußte sie dagegen protestiren, daß der Forstmeister die Hetzinger Hecke als Kammerwald verpachten und die Büh über ebe ren 107 Bürger des Eckers berauben wollte. Es gelangen denn auch die Versuche des Forstmeisters nicht. Bürgermeister und Rath besichtigten jährlichs den Wald und nach der Menge des erschienenen Echergewächses wurde die Zahl der aufzutreibenden Schweine festgesetzt und auf die einzelnen Bürger vertheilt, wobei Bürgermeister, Schultheiß und andere Beamte durch eine größere Anweisung erfreut wurden. War nur wenig Echer vorhanden so wurde die Schweinetrist verpachtet. Dieselbe mußte mit Schonung ausgeübt werden. 1737 wurde die Stadt, weil sie während der geschlossenen Monate Mai, Juni, Juli in den Wald getrieben hatte, mit Verlust ihrer Gerechtigkeit bedroht. Fürs Auftreiben der Schweine auf die Hetzinger Hecke zahlte die Stadt dem Forstmeister jährlichs einen Goldgulden und für Henschen (Handschuhe,) und Strickriemen acht Alb Die Zänkereien zwischen Stadt und Forstmeister erstreckten sich auch auf das Beholzungsrecht der ersteren. 1739 wird geklagt, daß während früher den Bürgern unent geldlich und an günstig gelegenen Stellen und auf jeden beliebigen Tag ihr Holzbedarf sei angewiesen worden, jetzt die Förster des Montjoier Waldes einen Tag in der Woche für Holzanweisungen bestimmt hätten und wenn man solche nicht bezahle die Bürger einen halben Tag warten ließen, bis sie ihnen endlich das Holz in unwegsamen, entfernten Schluchten zutheilte. Es bezog sich das auf eine Verfügung des Forstmeisters von 1722, wonach der Samstag allein für die Anweisungen festgesetzt war und die Bürger sich an denselben punkt 8 Uhr bei einem Förster einfinden mußten, der den angewiesenen Stock mit seinem Zeichen beschlug, der spätern Controle wegen, und sich während des Fällens des Holzes nicht entfernen sollte. Wegen des durch Ausübung ihrer Gerechtigkeiten für den Wald erwachsenden Schadens hatten die Bürger jährliche Nachpflanzungen vor. zunehmen und überhaupt den Wald im Stande zu halten Auch mit dem Kellner zu Nideggen, der die Verwaltung über Roßberg und Kürzenbusch hatte, in dem die Bürger ebenfalls berechtigt waren, lagen die Bürger in fortwährendem Streit. Sie wurden denunzirt, daß sie durch Auf 108 treiben der Schweine zur geschlossenen Zeit und durch ungebührliches Holzaushauen die Waldungen verdürben. Sie denunziren dagegen die Beamten, die ihren Privatvortheil besorgten, zu jeder Jahreszeit ihre Heerden auftrieben und das aus dem Holz gelöste Geld für sich behielten.!) Nachdem diese Waldgerechtsame in der französischen Zeit durch Nachlässigkeit der städtischen Vertreter, die es versäumten, selbige nach Vorschrift der damaligen gesetzlichen Bestimmungen durch den Präfecturrath anerkennen zu lassen und so, wie manche andere Gemeinden, zu retten, verloren gegangen, wollte eine Anzahl der minder vermögenden Bürger sich das, was sie noch fortwährend als ihr Recht betrachteten, nicht rauben lassen, und setzte die jetzt ungesetzliche Ausübung der Holzgerechtsame fort, indem sie nun das frühere Maaß des eigenen Gebrauches nicht mehr innehielten, sondern einen förmlichen Handel mit gefreveltem Holz, Lohe u. s. w. begonnen, so daß sogar eine militärische Execution nothwendig wurde. 6. Städtische Ruhrbrücke und Frankfurter Straße. Schon in sehr alten Zeiten führte unterhalb des Schlosses Nideggen über die Ruhr eine auf drei steinernen Pfeilern erbaute hölzerne' Brücke, die der Stadt gehörte und die Veranlassung zur Entstehung eines Dorfes Brück wurde, dessen kleinerer, am rechten Ruhrufer gelegener Theil zum Nidegger Stadtgebiet, der am linken Ufer gelegene Theil zu dem Gute Hetzingen gehörte. Im Winter des Jahres 1565 wurde diese Brücke durch den Fluß zerstört es mußten zwei Pfeiler von Grund aus neu aufgebaut werden. Dieselben waren 20 Fuß lang, 16 Fuß dick und ¹) An ihren Gerechtsamen in den ausgedehnten churfürstlichen Waldungen ließen sich übrigens die Nidegger noch nicht genügen und versuchten sich solche auch in dem sehr bequem gelegenen, zur Herrschaft Thum gehörigen Kühlenbusch anzueignen. Die Nesselroder Waldord nung von 1722 ermahnt die Förster, auf die Nidegger Holzdiebe, die großen Schaden anrichteten, ernſtlich zu fahnden. Auch den Weid⸗ und Schweidgang maßten sie sich darin an. Graf Nesselrode zu Cresbo ven hob deshalb 1719 einen Proceß an, der durch alle Instanzen durch geführt, aber natürlicherweise für die Stadt verloren wurde. tenn mer oder jalk ode Gelän 109 12 Fuß hoch. An jeder Seite der Ruhr war ein steinernes Joch mit einem Flügel. Nach dem Vertrag mit dem Maurermeister vom 28. April 1565 sollte sie gewölbt werden und 3 Fuß hohe und 2 Fuß dicke hausteinerne Seitenmauern erhalten. Es scheint indeß nicht dazu gekommen zu sein; denn später ist immer wieder von einer hölzernen Brücke die Rede. Wegen der großen Kosten, die die Herstellung der Brücke erfordert hatte, erhielt die Stadt 1569 von Herzog Wilhelm ein Privilegium zur Erhebung von Weggeldern, demzufolge von jedem Pferd an einem Wagen oder Karren, der Früchte, Wein, Wolle oder dergl. Güter geladen, 6 Cölner Heller, von jedem Pferd, das Holz oder Kohlen führte, sowie einem Ochsen oder einer Kuh 3 Heller, von einem Schwein 2 Heller, einem Schaf und einem Fußgänger 1 Heller, von Reitern oder ungesattelten Pferden 3 Heller bezahlt wurden. Dies Weggeld reichte jedoch nicht hin zur Unterhaltung der Brücke und der hinüberführenden Landstraße, zumal der oft ungestüm aufschwellende Fluß häufig Balken, Bretter und Steine wegriß. Die Bürger waren vom Weggeld frei. 1600 klagt Wittwe Margaretha von Hetzingen, daß der Brückengeldeinnehmer ihrem Halfen zu Kallerbend, ungeachtet er bis dahin nie Brückengeld bezahlt, auch nach Nideggen in die Pfarre gehöre und dem Offermann die ſchuldige Gebühr gleich allen Bürgern, nämlich von jedem Pferde 8 Albus zahle, auch bei Bauten mit Pferd und Wagen der Stadt nachbarlich Dienste geleistet, (wie wohl ohne Pflicht), auch sonst sich immer freundlich bewiesen, auf einmal Weggeld abgefordert und das Pferd gepfändet habe, wie auch die Bürger mit Unrecht den Kallweg, den die von Hetzingen bis dahin stets mit Fahren und Viehtrift benutzt, aufgeworfen und versperrt hätten. Sie bittet das Weggeld zu erlassen und den Kallweg zu öffnen. 1644 floß die steinerne Zollbrücke ab. Sie war auf drei steinerne Jochen erbaut, zwei Stirnstücke zur Seite. Die Joche standen soweit von einander, daß die übergelegten Balken 44 Fuß lang waren; darauf waren dicke Bretter oder Schollhölzer gelegt und zur Seite lange Hölzer als Geländer. Das Holzwerk trieb ganz ab, die schweren 110 Mauersteine flossen wohl eine Stunde weit hinunter. Die Brücke mußte fast neu aufgebaut werden. Einen Theil des Holzes durfte die Stadt in den herzoglichen Büschen schlagen, den andern lieferte der Stadtwald Mausauel Auch von dieser Brücke trieb im Winter 1729/30 ein Pfeiler ab und mußte aus dem Fundamente neu gebaut werden. Am 14. October 1764 aber wurde sie durch plötz liches Anschwellen des Wassers bis in den Grund zerstört, zwei steinerne Pfeiler ausgeworfen, der dritte stark beschädigt und das Holzwerk ganz abgetrieben. Von den im Mausauel und in Maubach aufgefangenen Balken stellte man einstweilen eine Nothbrücke her und beschloß im Uebri gen den Bau einer massiven, steinernen Brücke, an den man ihres schlechten Zustandes wegen schon vorher gedacht hatte. Der Churfürst wurde, „wegen des großen Nutzens der Brücke für die Montjoier Fabriken und für den Han del des ganzen Landes“ um Erhöhung des Weggeldes und um die Erlaubniß ersucht, die Steine des zerfallenen Dürener Stadtthors und der ebenso zusammengestürzten Schloßthürme zu dem Brückenbau zu verwenden. Das Weggeld wurde am 18. Mai 1765 auf 8 Heller von je dem Pferd, gleichviel ob es Waaren geladen oder nicht wie auch von einem Ochsen oder einer Kuh, 4 Heller von einem Schwein, Kalb, Schaf und Fußgänger erhöht; die Nidegger Bürger waren von demselben frei. Das Düre ner Stadtthor wurde damals theilweise abgetragen. Da die Stadtkasse ganz erschöpft war, nahm man Kapitalien bis zum Betrage von 5000 R.=Thlr. auf. Die Erhebung des Brückengeldes fand noch 1815 statt. Ueber die Brücke führte früher eine vielgebrauchte Handelsstraße, die sogenannte Frankfurter Straße, die von Malmedy und Montjoie herkommend, sich auf dem Nidegger Gebiet bis zum Brandenberger Thor, dann längs der Stadtmauer am Dürener Thor vorbei bis zum Zülpicher Thor, von da ohne die Stadt zu berühren, nach der Kapelle!) und wei 1) Ursprünglich ging dieselbe durch den sogenannten Klosterbun gart der Schlucht nach, die noch der alte Weg heißt. Es befanden sich zwei Barrieren vor dem Dür euer Thor, von denen wohl die obere die neue Frankfurter Straße, die untere entweder die alte Richtung oder die Trierer Straße mag geschlossen haben. er übe von de geubro die in furte lanten Amt und e meister gestellt eld u örten, an de den 1 obter et ha 111 ter über Berg, Embken und Zülpich auf Cöln hinzog und von den Malmedyer Gerbern und den Montjoier und Imgenbroicher Fabrikanten bei der Unwegsamkeit der Eifel zum Besuch der Frankfurter Messe benutzt wurde, wie auch ein bedeutender Fruchthandel in dieser Richtung aus Montjoie ins sogenannte Niederland hier betrieben wurde. Noch zu Anfang dieses Jahrhunderts wissen sich Leute zu erinnern, daß 20 bis 30 Frachtführer, besonders zur Zeit der Nesse in dem Wirthshaus an der Ruhrbrücke auf einmal bernachteten. Auf dem Landtag von 1771 war der Ausbau der Frankfurter Straße zu einer Chaussee beschlossen und die Arbeiten schon weit vorangeschritten. Sie sollte von Montjoie auf Imgenbroich, zwischen Conzen, Simmerath und Kesternich vorbei auf Strauch, Schmidt und Nideggen gehen. Auf die Bemühungen des Dürener Magistrats wurde in deß trotz der Gegenvoxstellungen der Imgenbroicher Fabrikanten der Straße 1777 die Richtung statt nach Nideggen nach Düren gegeben. An dieser neuen Straße hatte das Amt Nideggen 750 Ruthen, die in dasselbe fielen, zu bauen und erhielt dafür 15 Jahre gemeinschaftlich mit der Wehrmeisterei den Genuß einer halben Barriere, die 1782 auf gestellt wurde; zu gleicher Zeit mit ihr wurde das Brückengeld und die Barriere auf der Schmidt, die Nideggen gehörten, verpachtet. VI. Kirchen und kirchliche Institute. 1. Der deutsche Orden und die Johannitercommende. Graf Wilhelm III. von Jülich schenkte 1219, als er sich in Aegypten auf einem Kreuzzug befand, das Reichs lehn Berynstein und die Kirchen zu Siersdorf und Nideg gen dem deutschen Orden, einem geistlichen Ritterorden, den 1190 deutsche Kreuzfahrer zur Vertheidigung des gelobten Landes und zur Pflege der kranken Pilger gegründet hatten. Lacomblet II, 82. Der Erzbischof von Cöln 112 bestätigte die Schenkung im folgenden Jahre und der Sohn des Grafen Wilhelm IV. 1225. Lacomblet II, 82, Anm 132. Der Orden sollte die Kirche zu Nideggen mit allem Zu behör für ewige Zeiten ruhig und ungeschädigt besitzen er durfte sie nie verschenken, noch verkaufen, noch vertau schen, noch konnte sie auf andere Weise von ihm getrennt werden. Er sollte das Recht haben, die Pfarrerstelle durch eines seiner Mitglieder persönlich bekleiden zu lassen; da gegen sollte der betreffende Bruder dem Erzbischof, Arch. diacon und Dechanten gleich den übrigen Pfarrern unter geben sein und insbesondere die Verkündigung eines Spezial= oder General=Interdikts beobachten. 1232 den 23 September vermehrten Wilhelm IV. und sein Bruder Wal ram die Stiftung in einer von Nideggen datirten Urkunde durch eine Weinernte von 1½ Fuder von ihrem Allod zu Bürvenich. Lacomblet II, 186. Der Orden besaß nicht lang die Pfarrkirche zu Nideggen, die auf unbekannte Weise in den Besitz eines andern geistlichen Ritterordens, der Johanniter überging, während in Siersdorf eine deutsche Ordens commende eingerichtet wurde. Nach Crem, Akad. Beitr. III. 74 schenkten schon am 3 Februar 1282 Gräfin Richardis und deren Sohn Walram dem Johanniterorden das Recht der Besetzung der beiden von der Stadt Aachen in Nideggen zu errichtenden Sühn altäre und jedenfalls bestand 1317 ein Haus der Johanni ter zu Nideggen, wie aus einem der Pfarrkirche in diesem Jahr ertheilten und unten abgedruckten Ablaßbriefe her vorgeht. Es beruht daher auf einem Irrthum, wenn v. Mering, Burgen u. s. w. V, 54 Heinrich von Sievernic im Jahre 1331 als Deutsch=Ordensprior zu Nideggen nennt.!) Die Stadt Aachen hatte sich in dem Vertrag 1) Eigenthümlich ist, daß auch die spätere Johannitercommende zu Velden bei Düren ursprünglich, wie es scheint, im Besitze des deut schen Ordens war. Wenigstens werden in einer Urkunde von 127 dem Deutschordenshaus zu Siersdorf gehörige Weinberge zu Velden erwähnt, für die der Graf von Jülich ihm Zollfreiheit gewährte. Selbig waren 1298 noch im Besitz dieses Ordens. Sie, wie Nideggen sind wohl durch Tausch oder Verkauf, wie solches nicht ungewöhnlich war, in die Hände der Johanniter übergegangen. Es ist nicht anzunehmen, da zu Sch gleichn zibci nricht 225 ried Aache: Aacher unter Stad Wenn theil weis Comn mtgli solch 113 zu Schönau 1280 verpflichtet, für die Seelenruhe der von den Aachenern erschlagenen Grafen Wilh. IV. und seines gleichnamigen Sohnes vier Altäre zu stiften, von denen zwei in der Kirche zu Nideggen, wo die Grafen ruhten errichtet werden sollten. Quix, Chron. v. Aachen C. D. 226. Im Jahre 1346 bezeugen Richter, Scheffen, Rath, Bürgermeister und Bürger von Aachen, daß sie um des Friedens und der Eintracht willen den Johannitern für jene beiden Altäre nach Uebereinkunft mit dem Markgrafen von Jülich und dem Meister Commendeur und Prior des Klosters von Nydecken von nun an jährlichs auf St. Urbanustag (25. Mai) in der Stadt Aachen eine Rente von 40 kleinen florentinischen Goldgulden zahlen wollten Quix, ib. 340. Der Commendeur des Hauses von Nideg gen, Heinrich von Seygen, stellte einen Reversschein aus, daß die Stadt Aachen ihm die Rente angewiesen habe, welcher der Commendeur von Trier und Balyer des Ordens, in Niederland, Bruder Johann Gottschalk der Sänger von Aachen und Winand von Henebag, Canonich U. L. Fr. zu Aachen up unser Brauwen avent van Hymelriche 1346 unterzeichnen und besiegeln. Ib. 341. Seitdem hielt die Stadt Aachen ihre Verpflichtung inne und zahlte noch im vorigen Jahrhundert an die Commende 42 ½ Thaler. Wenn daher diese Ausgabe von 1346 an nicht mehr in den Aachner Stadtrechnungen vorkommt, in denen sie bis dahin figurirt, (Annalen des hist. Vereins für den Niederrhein XVII., S. 269), so wird dies eben jener Rentenanreisung zuzuschreiben sein. Hiernach hatten also die Johanniter in Nideggen ein Haus oder Kloster, Commende genannt, dem ein Prior oder Commendeur vorstand. (1403 heißt es: prior et conventus domus hospitalitatis jheroesolymitanae). Die Ordensmitglieder bestanden nämlich aus drei Klassen; 1.) Rittern die zur Vertheidigung des katholischen Glaubens die Waf fen, besonders gegen die Türken führten. 2.) Priestern schon der deutsche Orden eine Commende zu Nideggen gehabt hat, von der sich auch keine Spur findet, und werden erst die Johanniter eine solche gegründet haben. 114 und Kaplänen, die den Gottesdienst in den Conventualkir chen besorgten. 3.) dienenden Brüdern, die nicht von Adel waren, die Kranken pflegten, den untern Kirchendienst versahen, im Kampf als Waffenknechte und Reisige den Rit tern folgten und das Fußvolk bildeten. Die Ordenshäuser bestanden gewöhnlich aus einigen Rittern zum Schutze einem Priester zur Verrichtung des Gottesdienstes und einem Bruder zur Verwaltung der Güter eines bestimmten zugewiesenen Bezirkes; welcher letztere dem bestellten Ein nehmer des Ordens eine bestimmte Summe jährlichs zahlt während das übrige für die Bedürfnisse der Commende und zur Unterstützung der Ortsarmen diente; diese alle zu sammen bildeten eine Gemeinschaft, deren Vorsteher Commendeur oder Comthur genannt wurde. Noch bis zum Ende des fünfzehnten Jahrhunderts wohnten in Nidegge die Commenthure des Ordens und ein altes Mitglieder Verzeichniß der dortigen Sebastianus=Bruderschaft nenn als solche um die Mitte und in der letzten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts her Roelant Valkenstein (vor dem ein Thurm im Garten der Comthurei, der Bollwerk thurm, Bollwerk Falkenstein benannt wird), her Heynrich van Nuyse u. Bruder Johann v. Roede. Später war Nidegger keine selbstständige Comthurei mehr, sondern wurde, wohl aus Mangel an Ordensmitgliedern mit andern Häuser verbunden, so 1602 mit den Comthureien zu St. Johan nes Baptist in Aachen und zu Mecheln (einem drei Stur den von Aachen gelegenen Dorf), und nachher mit Aachen Mecheln, Worms. Dagegen soll die früher auch selbstständige Commende von Velden bei Düren im vorigen Jahr hundert ihr einverleibt gewesen sein. Die Comthurei der Johanniter befand sich an de Stelle der jetzigen Pfarrwohnung, wo sie von den Grafen einen großen Garten erhalten hatten, der sich an der ganzen, nach der Flachseite des damaligen Städtchens hin errichteten, mit Thürmen geschützten Mauern hinzog, zu dessen Bewachung und Vertheidigung sie wahrscheinlich gut Dienste leisteten. Ihr Haus war mit Gräben und Erde höhungen umgeben, die noch dessen Umfang anzeigen. Hat ten sie nun früher auch die Pfarrerstelle persönlich versehen frau auf erba Ver das gen pitä aus Der Har que beka öffu Um Wil dem 3en setze beid getr fallschr ende enn voh chen afel gute 115 so finden wir seit dem 16ten Jahrhundert Weltgeistliche als ihre Stellvertreter mit derselben betraut, bis durch die französische Occupation von 1794 dieses Verhältniß völlig aufgelöst wurde. 2. Die Pfarrkirche. a., Bauliche Nachrichten. Die Pfarrkirche zu Nideggen ist im romanischen Stil erbaut. Sie zeichnet sich aus durch klare Anlage, schöne Verhältnisse und reinen Stil. Der äußere Bau ist einfach, das Innere hat durch seine viereckigen mit vier vorgelegten Rundsäulen versehenen Pfeilern seine Bogenprofilirungen, seine aus mannichfaltigem Blätterwerk gebildeten Kapitäle, die über den Seitenschiffen beiderseits hinlaufenden ausgezeichnet schönen Arkaden einen reichern Character. Der Thurm, die gothischen Außenbogen der Fenster und das Gesimse des südlichen Seitenschiffs, sowie die Dächer der Kirche sind nicht ursprünglich; auch weisen die im Hauptschiffe noch erhaltenen Säulenschafte, wie die Consequenz der Bauart auf ein Gewölbe hin, das durch ein unbekanntes Ereigniß zu Grunde gegangen ist. Die Arkaden öffneten sich auf einen über den Seitenschiffen hinlaufenden Umgang und sind erst später durch Lehmfachwerk geschlossen worden. Ob diese Pfarrkirche diejenige ist, welche GraWilhelm 1219 dem deutschen Orden schenkte, wissen wir nicht; jedenfalls ist ihre streng romanische, nicht einmal dem rheinischen Uebergangsstil angehörige Bauart ein sicherer Zeuge dafür, daß ihre Entstehungszeit nicht viel später zu setzen ist. Große Verwandschaft zeigte ihr Bau mit der alten Schloßkapelle in dem Jenseitsthurm und mögen wohl beide demselben Meister zuzuschreiben sein. Im Jahr 1637 wurde der Thurm der Kirche vom Blitz getroffen und eingeäschert; die Glocken zerborsten im Herabfallen der Art, daß sie durch Meister Claudius aufs Neue mußten gegossen werden. Eine derselben erhielt die Inschrift: En mariale decus, sonus hic coelica fundit Hor. 116 rida depellit, tartara saeva ligat!" die andere Glocke wurde einfach mit dem Namen des zeitlichen Pastors und der Provisoren bezeichnet. Die Kirche nahm zum Neubau des Thurmes mehrere Kapitalien auf, so 16. Juli 1637 von Amtsgerichtsschreiber Pick 200 R.=Thlr., von denen 12½ R.=Thlr. ländlicher Pension gezahlt werden sollten, wovon nicht Hagel, noch Windschlag, Mißwachs, Krieg, Mord, Raul Brand, Türken, noch andere Schatzungen, Steuern, Con tributionen und keine Privilegien der Päpste und Kaiser sie befreien sollen; 1644 den 6. Januar gestattete die erz bischöfliche Behörde, die ziemlich bedeutenden mehrjährigen Gasthausüberschüsse zum Kirchenbau zu verwenden. Der Thurm war noch nicht vollendet, dessen Helm jedoch schon angefertigt, als die Hessen denselben wieder zerstörten; sie sprengten ihn zuerst mit Pulver und brachen dann das Mauerwerk so weit ab, daß es inwendig fast der Erde glich, äußerlich kaum noch eine Ruthe hoch war. Der Wie deraufbau geschah der geringen Mittel halber kümmerlich und schmucklos. Wir besitzen noch einige Baunotizen; 1648 steuerte Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm 60 Goldgulden bei. 1652 im Februar wurde der hohe Bogen nach der Kirche zu verdungen für 16 R.=Thlr. und eine Tonne Bier nebst 4 Quart weißen Weines als Weinkauf, so auch ge trunken. Da 1655 den 14. März die Steine aufgegangen waren, benutzte man altes Stadtmauerwerk. 1656 der 12. Mai wurde die Eindeckung des Helmes Meister Joh. Streiten, Dachdecker aus der Geyen, verdungen und am 12. Mai 1657 ein Contract über die Anfertigung des Helmes selbst geschlossen, den wir unten mittheilen. Zugleich mit dem Thurme sind wahrscheinlich auch die Dächer und das Gewölbe der Kirche zu Grunde gegangen; (es heißt; „ecclesia per incendium fere media ex parte una cum campani combusta est.“ 1696 wurde eine Marienglocke!) durch Christoffel von Trier, Bürger zu Aachen, aus Kirchenmitteln gegossen 1600 Pfund schwer: ferner eine Glocke zu Ehren des süßen Namens Jesu?) aus Kirchen,= Gasthaus= und Stadtmit(1) „In honorem Beatae Mariae Virginis“ 2) „In laudem sua vissimi Nominis Jesu“ lauten die betreffenden Inschriften. vor aul ider Bic line dem esi ani 117 teln, 766½ Pfund schwer. Der Ofen lag auf dem Frenzenplatz. gegenüber der großen Seitenkirchthür. Die Kirche selbst mußte 1760 in Folge der Erdbeben der drei vorhergehenden Jahre bedeutende Reparaturen erleiden, die sich noch bis 1790 fortsetzten. 1762 erhielt sie eine neue Orgel. Der Thurm wurde im Juli 1801 einer umfangreichen Ausbesserung unterzogen. 1804 wurde mit Bewilligung des Bischofs Berdolet die alte Orgel verkauft und durch die schöne Orgel aus der Minoritenkirche ersetzt 1840 ließ man die zweite Glocke, die gebrochen war, um und eine dritte kleinere dazu gießen, durch Franz Christ. Zimmermann zu Cöln für 680 Thlr., letztere erhielt die Inschrift: „Sum ego vos vitae. Quos voco fideles venite. Nachdem die Kirche in Folge langer Vernachlässigung fast in Schmutz verkommen war, blieb deren Säuberung, Neubeplattung, Reinigung der Wände, Säulenschafte und Säulenkapitäle, die Herabschaffung eines Theiles der alten häßlichen Zopfmobilien, überhaupt die Anbahnung einer ſtilgerechten Reſtauration der thätigen Fürſorge des Oberpfarrers Hodiamont (1843 — 55) aufbewahrt, der auch sonstige Reparaturen, sowie die Herabversetzung der Orgel auf einen niedrigern, der Akustik günstigern Standpunkt vornahm. Sein Tod verhinderte die Ausführung des ebenfalls schon projektirten Gewölbes. 1863 den 16. April Nachmittags zwischen drei und vier Uhr bei schweren Gewitter traf ein Blitzstrahl den Kirchenthurm und schälte eine Rippe des Helmes ab, ohne weitere Beschädigungen zu verursachen. Die Versicherungsgesellschaft zahlte 110 Thlr. 1866 erhielt die Kirche einen von den Meistern Lanser und Wings zu Aachen für 811 Thaler in Holz schnitzwerk und weißen Marmor ausgeführten neuen Hauptaltar. b., Nachrichten über die Pfarre. Dem deutschen Orden war 1220 durch Erzbischof Engelbert das Recht verliehen worden, die Pfarrerstelle zu Nideggen persönlich zu bekleiden; ob er dies Recht ausge 118 übt hat, ist zweifelhaft. Nicht so hinsichtlich der Johanniterherren, die später an seine Stelle traten und in Nideggen eine Commende einrichteten und hierauf mag sich wohl die Stelle in einem alten Weisthum über die Verhältnisse der Kirche beziehen: „es waren vormahls 3 personen, zwehene Priester und ein diacon; wan ein Priester abgienge daß der diacon alsdan in deßen platz kome. Wann die Comthure Nideggen verlassen, ist nicht bekannt Seit jener Zeit aber versahen sie die Pfarrerstelle nicht mehr selbst, sondern es präsentirte der Johannitercomthur vermöge seines Collationsrechtes dem Erzbischof einen Weltgeistlichen für dieselbe, den dieser in sein Amt einsetzte Die Pfarre war dem Orden incorporirt, der Comthur blieb also noch immer Hauptpfarrer und der von ihm ernannte pastor commendae et civitatis Nideggensis wurde gewöhnlich und richtiger nur vicarius, vicecuratus, curatus pastor commendae Nideggensis genannt. Dieser Vicecu ratus durfte nur auf Befehl des Comthurs das juramentum capitulare ablegen; er kniete nämlich vor dem Dechanten von Zülpich, dessen Gerichtsbarkeit und Aufsicht er trotz manchfachen Sträubens gleich andern Pfarrern unter worfen war, nieder und ließ sich von diesem zur Abhörung von Beichten der Pfarrangehörigen, Spendung der h. Sacramente, Predigen und den anderen Verrichtungen der Seelsorge ermächtigen. Im vorigen Jahrhundert mußte dann auch noch die Einwilligung, das beneplacitum des Churfürsten erfolgen. Bürgermeister und Rath waren seit uralter Zeit Erbprovisoren und Vorsteher der Pfarrkirche. Als solche hatten sie die Verwaltung des Vermögens der Kirche, der Stiftungen, der Sebastianusbruderschaft; sie nahmen die Stiftungen an und hatten das Pfarrarchiv auf dem Stadtdinghaus. Der Bürgermeister nahm nach dem Tode des Pfarrers die Schlüssel der Kirche an sich, öffnete dieselbe dem Nachfolger und übergab ihm die Schlüssel. Zwar schlug der Rath dem Comthur gewöhnlich einen ihm angenehmen Geistlichen vor, dem dieser auch meistens die Stelle verlieh und er weigerte sich sogar, als im 17. Jahrhundert ein Pfarrer ihm nicht genehm war, die Kirche zu perster richt 119 öffnen; allein es war das nur eine Rücksichtnahme des Comthurs und 1663 den 15. April bekennt der Bürgermeister und Rath förmlich, kein Präsentationsrecht zu haben. Seine Verrichtungen beschränkten sich also auf die Verwaltung des Kirchenvermögens, die er durch einen jährlichs angestellten Kirchmeister ausüben ließ, der schon 1330 bestand, aber erst seit 1690 ein Gehalt von 20 Gulden erhielt. Im vorigen Jahrhundert wollte sich der Schultheiß eine Oberaufsicht über das Kirchenvermögen anmaßen, er nennt sich Oberprovisor der Kirche und denunziirt den Rath wegen Unterschleife in den Kirchenrechnungen: dieser protestirte, weil die Beamten nach dem Kirchen generali von 1753 nur die Aufsicht über die Dorfkirchen hätten. Doch mußten 1759 die Rechnungen der Regierung zu Düsseldorf eingeschickt werden: Ein uraltes Weisthum, die sogenannte Kirchengerechtigkeit, die noch 1710 auf dem Herrengedinge abgelesen wurde setzte die Befugnisse und Pflichten des Comthurs in Bezug auf die Kirche fest. Darnach mußte er den Chor und die Gerkammer (Sacristei) in baulichem Zustande halten, 1) Nach Anfang des vorigen Jahrhunderts bestritt der Pastor als Vertreter des Comthurs diese Reparaturen; da wurde er durch das churfürstliche Edict vom 10. Sept. 1711 davon befreit. Dieses setzte fest, daß die Inhaber des alten großen, d. h. des von harten oder Halmfrüchten bezogenen Zehnten mit Ausnahme des vom Beitrage ganz freien Noval= oder Rottzehnten das Schiff, der Pastor, wenn er den kleinen oder welchen Zehnt hatte, den Chor, wo kein besonderer kleiner Zehnt beſtehe, die allgemeinen Zehntinhaber des Kirchſpiels beides unterhalten sollten. Der Pastor behauptete 1761 demgemäß nicht zur Reparatur verbunden zu sein, da er keinen kleinen Zehnt genieße und wurde diese durch churfürstliche Verordnungen den Zehntinhabern zur Last gelegt, die die Kosten nach Verhältniß ihrer Morgenzahl vertheilten. Es waren dies damals die Freiherren 1.) v. Hompesch mit 23 Morgen 3⅜ Pinten, 2.) v. Blatten mit 11 M. 17/10 P. 3.) v. Kolff zu Waffenach mit 11 M. 17/10 P. 4.) v. Spieß zu Rath mit 23 M. 32/5 P. 5.) Graf v. Leerode mit ebenso viel. 6.) Erben Pangh zu Nideggen mit 2 M. 7.) der Holliger Halfen mit 1 M. 8.) der Nidegger Magistrat mit 3 M. 2 Viertel 3½ P., zusammen also mit 98 M. 2 V. 1 1/10 P. Sie zahlten zuweilen bis zu 1½ R.=Thlr. pro Morgen. 1640 den 11. Juli hatte der Churf. ½ Zehnten zu Nideggen für 1000 G=Gulden durch Pfandbrief an Freih. v. Binsfeld übertragen, während 1/3 Zehnt den Betrag von 16 Paar Roggen und Hafer dem Personatus zu Berg bei Nibeggen zustanden. 120 was der Rath beaufsichtigte; die übrigen Theile der Kirchmeister. Der Comthur sollte 4 Kerzen und ebensoviel der Herzog stellen für die Grabstätte der herzoglichen Fami lie (es wird Klage geführt, daß der Comthur seit 40 Jahren keine Beleuchtung gestellt habe). Auf dem h. Kreuz altar solle eine Kerze sub sacro brennen. Vor dem h. Sacramente sollte der Comthur von Weihnachten bis St. Joh. Geburtstag die Lampe Tag und Nacht unterhalten, die andere Hälfte des Jahres die Kirche selbst. Ebenso hatte der Comthur die Kerzen auf dem in der Mitte vor dem Chor stehenden St. Joh. Altar das ganze Jahr hin durch zu stellen. Nachdem dieser Altar längst abgebrochen und 1670 ein neuer am rechten Wandpfeiler vor dem Chor gebaut war, weigerte sich derselbe, die Kerzen zu stellen. Von Interesse ist die Ordnung, die in den Chorstühlen gehandhabt wurde: 1.) auf einer Seite zunächst dem Altar der Schultheiß, die zwei ältesten Scheffen, Schulmeister, Custos, Chorsänger; 2.) auf der andern Seite Pastor, Kellner, Bürgermeister und Rathspersonen, Chorsänger.!) Was die Einkünfte des Pfarrers anlangt, so bestanden solche 1590 in Weinpächten zu Pissenheim, bedeutenden Roggenpächten zu Drove, Geich, Jacobwüllesheim, Ketten heim, Rath, Rommelsheim, Soller, Veitzheim, Haferpäch ten zu Jacobwüllesheim, Berg bei Nideggen, Nideggen Soller, Rath, Veitzheim, Leversbach, verschiedenen Geldzin sen, sowie einigen Ländereien und Wiesen zu Nideggen Berg bei Nideggen und Bergstein; ein genaues Verzeich niß der letztern von 1696 theilen wir unten mit. Diese Güter gehörten eigentlich nicht der Kirche, sondern den Jo hanniterherren, doch bezog der Pastor den größten Theider Einkünfte der Commende zu seinem Unterhalt und nur weniges nahm der Rentmeister des Ordens für dieser ein. In einem Verzeichniß der Einnahmen von 1590 heißt es: „was nun folgt ist zwar der Commendurey Nidegger zugehörig, aber hatte der Commendator vor sich behalten. Die statt Achen gibt XLIII thlr. (als Rente der beiden 1) In einer alten Notiz heißt es noch: „Anno 1692 hat Kellne Haase auf Pastors Consens einen Stuhl hinter des von Binsfeldts Stubauf eigene Kosten hingestellt. eider 121 für die 1277 in Aachen erschlagenen Grafen gestifteten Sühnaltäre in der Nidegger Kirche); Wilhelm aus dem büchell zu blyßum gibt jährlichß 15 mltr. rog. der hoff im Dhall zu Freißheim gibt 10 mltr. rogg.“ Was sich der Comthur bei Verleihung der Stelle vorbehielt, war übrigens verschieden, manchmal räumte er dem Pastor sogar Alles ohne Vorbehalt ein, ja bei besonderen Anlässen, großen Reparaturen oder wenn die Einkünfte wegen Miß wachs oder schweren Kriegszeiten nicht hinreichten, wurde ihm selbst eine Unterstützung aus den Mitteln anderer Commenden gewährt. Ihre Güter verwalteten die Pfarrer selbstständig, schlossen Pachtverträge, zogen die Gefälle ein!). Die Güter der Pfarre waren von Steuern frei. 1658 beanspruchte man solche gegen die Privilegien des Maltheserordens, wie der Stadt von zwei bis dahin nie besteuerten Wiesen zu Berg und suchte dieselbe durch Wegnahme des Heues zu erzwingen. Die Gerichte handhabten den Orden in seiner Freiheit; dennoch wiederholte sich das Begehren 1691 und nachdem ein langer Proceß geführt worden, nahm der Vogt sie gewaltsam hinweg, um die Zahlung zu erzwingen, was denn auch gelang. Auch gegen die Zahlung der dem Churfürsten vom Papst bewilligten sogenannten geistlichen Hülfsgelder sträubten sich die Pfarrer und 1726 supplizirte Pastor Baur, daß der Churfürst ihn in der Exemtion, der geistlichen u. weltlichen Eingesessenen von Nideggen, wie auch in der Exemtion, die der JohanniterOrden genieße, erhalte. Der 1759 dem Kaiser vom Papst zugestandene 10. Pfennig wurde vom Ordensrentmeister zu Kyringen bei Jülich direct auch für die Commende Nideggen an den 1) Diese Selbstverwaltung scheint man zuweilen bedroht resp. vielleicht die Güter überhaupt der Pfarre zu entziehen gesucht zu haben und dahin muß wohl eine Mittheilung hinsichtlich eines Buches gedeutet werden, das alle Einkünfte der Commende enthalten habe. „Dieses Buch sei immer vom Pfarrer aufbewahrt worden, habe sich aber 1640 sammt der Pastoralcompetenz nach Aachen vergangen, wegen dessen Abgangs Paſtor Heinrich v. Bocheim in Stille von Nideggen ſich entfernte und am 1. Mai 1647 alle Kirchen= und Pfarrdienste aufhörten bis zwei Monate nachher der Pfalzgraf alle Comthurei=Einkünfte sequeſtrirte, worauf dann Silveſter Practorius zum Paſtor beſtellt und ihm am 8. September das Buch zurück gegeben worden sei. 122 Kaiserlichen Commissar bezahlt. 1761 protestirt der Pastor weil er am 4. Januar, da das ganze franz. Inf. Reg. d'Aumont, 1100 Mann stark, zu Nideggen Nachtquartier gehalten, mit dem Feldpater und einem Capitain belegt worden sei. In der franz. Zeit bedrohte die Pfarr=Einkünfte das allgemeine Schicksal aller Ordensgüter und nachdem schon zwei Zehnten zu Pissenheim und Berg, die 14 R.=Thlr. Pacht eintrugen, verloren gegangen und der Pas tor im vierten Jahre der Reg. 22 Mltr. Hafer und 18 Mltr. Roggen, worin seine ganze Competenz bestand, an den Domainenempfänger hatte einliefern müssen, auch bis 1802 von den 72¼ Morgen Land, sowie einigen Erbgrundpächten an Korn und Hafer, die er noch besaß, we gen Mißwachs, Mausbiß, Steuern und anderen Abgaben nichts eingenommen hatte, forderten die Empfänger zu Zülpich und Düren alle Pacht= und Rentschuldner auf, u ihre Kasse zu bezahlen. Der damalige Pfarrer Vaeßen, wie sein Nachfolger Iven erhielten indeß nach langen Kämpfen die Pfarrgüter, indem sie nachwiesen, daß dieselben zwar ursprünglich Commenderieeigenthum gewesen, im Laufe der Zeit aber ihre Natur geändert und den einzigen Fond gebildet hätten, aus dem die Pfarrer ihren Unterhalt be zögen und er also als fond attaché à leur titre nach dem Decret vom 7. März 1806 der Pfarre verbleiben müsse Nach der am 15. Juli 1801 zwischen Napoleon und dem Papste abgeschlossenen Convention, die in jedem Friedensgerichtscanton eine Pfarrkirche einrichtete und die übrigen Pfarren zu Succursalkirchen herabdrückte, wurde Nideggen als die erste dem Range nach zur Cantonalpfarre erhoben und der Pastor Mich. Vaeßen hieß nun parochus cantonis Froitzheim. 1803 den 4. September auf Kirmestag geschah dessen Amts=Einführung durch Pastor Jo hann Peter Demmer von Drove in Gegenwart von Pastor Friedrich Horst von Wollersheim und Christophorus Hilden sacellanus St. Georgii zu Cöln. Auf Grund dieser Convention gehörten zur Pfarre Nideggen: Abenden, Callerbend, Hetzingen, Lach, Rath und Thum. Später wurde Nideggen Oberpfarre zweiter Klasse und Hauptkirche des Dekanats Nideggen welches folgende Pfarreien umfaßt, rtie iach 123 Berg, Bergstein, Bürvenich, Disternich, Drove, Embken, Froitzheim, Füssenich, Ginnick, Gladbach, Jacobwüllesheim Kelz, Maubach, Müddersheim, Nideggen, Sievernich, Sol ler, Vettweis, Wollersheim. Die Pfarre besteht jetzt aus dem Flecken Nideggen, dem Dorf Abenden, den Weilern Brück, Hetzingen, Rath, den Höfen Hetzingen, Neuenhof, Laach, Callerbend, Hollig, Lüppenau, Kirschbaum und Schüdderfeld, sowie aus mehreren Mühlen; Abenden hat eine eigene 1865 nach Plänen des Architekten Vincenz Statz erbaute Kapelle mit einem Vicar. Die Nidegger Pfarrgeistlichkeit besteht aus dem Oberpfarrer und dem Vicar. c., Reihenfolge der Pfarrer. Johann Geller (Nohemius genannt) 1585 (1575?) —88 Johann Pavonius 1599 — 1602, dann Pastor zu Koslar. Theodor Fabricius, früher Pastor zu Berendorf, 1602 22. April 1619 (geſt.) Johann Forst 10. Mai 1619 — 26 (gest. vor 1631.) Gerhard Becker 1640—11. Jan. 1645 (gest.) Heinrich von Bocheim 1645 — 1. Mai 47 (resign.) Silvester Practorius, früher Pastor zu Frauwüllesheim 8. Sept. 1647 — Winter 1664/65 (gest.) Laurenz Pangh aus Nideggen, Candidat der Theologie 2. März 1665 — Sept. 1671 (gest.) Heinrich Seitz 1672—84 (gest.) Johann Tilmann Pangh jaus Nideggen, 1684 — 85 (resign.), später Rector der Capelle in Limmiers, stiftete den donnerstägigen Segen und lebte 1706 in Nideggen. Peter Sebaſtiani 1685. Christian Becker 1689 — 1706 (gest.) Martin Baur aus Creuzau, notar. apostol. 1707 — 1. April 1784 (gest.) „vir de hac parochia optime meritus quem sibi et proximo solitarie viventem Nidecensis mun1) Bis zur französischen Zeit hatten neben der Weltgeistlichkeit theilweise die PP. Minoriten seit ihrer Niederlassung in Nideggen den Dienst in der Pfarrkirche mit versehen. 124 dus non cognovit“ mit Bezug auf die mehr, als 20jähri gen Streitigkeiten zwischen ihm und dem Rath, der den Comthur fortwährend um dessen Absetzung anging, freilich mit oft lächerlichen und erdichteten Gründen. Balthasar Brewer aus Aachen, 1748 — 18. Febr. 69 (geſt.), vir bonus, probus et amicabilis. Michael Vaeßen aus Aachen, früher Vizepastor zu St. Foilan daselbst, protonotar. apost., 18. März 1769 — 16. (26.) April 1804 (gest.), erster Cantonalpfarrer. Joh. Jak. Iven aus Bedburg 1804 — 15, dann Oberpfarrer zu St. Martin zu Bonn und Domdechant und Gen.=Vikar zu Cöln (gest. 3. Juli 1853.) Pet. Jos. Horst, früher Benediktiner zu St. Martin zu Cöln, Pastor zu Vettweiß und Landdechant 1815 — 1. Oc tober 1831 (gest. 75 Jahre alt.) Joh. Wilh. Weber aus Zülpich 1831 — 35 (resign.) dann Oberpfarrer zu Münstereifel. Wilh. Smets aus Reval (der Dichter), früher Oberp. zu Münstereifel 1835 — 36 (resign.), starb 14. Oct. 1848 als Canonikus zu Aachen. Leonh. Lauffs aus Aachen, früher Pastor zu Blatzheim 1836 — 43 (resign.) Nikolaus Anton Hodiamont aus Aachen, vorher Pastor zu Bürvenich, 1813 — 21. Dezember 55 (gest., Joseph Emanuel Thyssen aus Aachen, früher Pastor zu Baesweiler, seit 1856. d., Bruderschaften, Beneficien, Ablässe und Reliquien, Missionen. Nach einer unten mitgetheilten Urkunde bestanden um 1369 in der Pfarrkirche zu Nideggen folgende sieben Bruderschaften: Unsere Frauen Bruderschaft, St. Joh. Baptist St. Peters,= St. Catharinen,= St. Antons,= St. BernardsBruderschaft und die Bruderschaft vom h. Geist. Von den Bruderschaften unser vrauwen van heymelrich und St. Ca tharina kommen schon seit 1330 viele Erbkaufbriefe im jährl reili r. 6 Ober sign 181. sheim Pastor tor Bru apt 125 Stadtarchiv vor. 1360 gab es außerdem noch eine Bruderschaft des h. Kreuzes. Ueber die St. Sebastianus=Bruderschaft, die, wie es scheint, in der ersten Hälfte des 15 Jahrhunderts gegründet wurde, handeln wir in einem besonderen Abschnitte. Nach ihr war eine der vorzüglichsten Bruderschaften die des h. Mathias. Nachdem sie im drei ßigjährigen Kriege gleich den meisten katholischen Institutionen untergegangen war, wurde sie 1681 erneuert und 1685 den 8. Juni durch den Abt Cyrillus des Benedicti ner Klosters von Trier in die dort bestehende große Bruderschaft als Filiale aufgenommen. Sie zählte sehr viele Mitglieder bis nach Hürtgen, Vossenack, Wollseiffen, Gressenich u. s. w. Der Pastor war Präses; die Mitglieder wählten den Präfecten, Subpräfecten und mehrere Assi stenten. Sie erhielten viele Schenkungen und Legate und errichteten am 14. Mai 1692 den Mathiasaltar in der Pfarrkirche. Jährlichs unternahm sie vom Dienstag vor Pfingsten bis Pfingstdienstag eine Processton nach dem St. Mathiaskloster bei Trier. Da 1765 die über Nacht ausbleibenden Processionen durch die geistliche Obrigkeit abgeschafft wurden, setzte man an deren Stelle 4 vom Dienstag bis Freitag vor Pfingsten abzuhaltende Messen für die lebenden und verstorbenen Mitglieder mit Aussetzung des hochw. Gutes und eine auf Pfingstdienstag vor dem Hochamt ausgehende sakramentale Procession durch die Stadt. Die Wallfahrt nach Trier hörte dennoch nicht auf, sondern wurde wenigstens truppenweise fortgesetzt. 1778 den 29. Januar erhielt Pastor Vaeßen von Papst Pius VI. eine Partikel der Gebeine des h. Mathias und einen Ablaß von 7 Jahren für die Septene nach Ostern und 8 Tage nachher. Seit sehr alter Zeit bestand in der Pfarrkirche ein St. Catharinenaltar, der jedenfalls mit der Cathol. Bruderſchaft!) in Verbindung ſtand. Nachdem ſeine Einkünfte in den Religionskriegen des 17. Jahrhunderts verloren gegan1) Von dem Altar der St. Katharinen=Bruderschaft zeugt eine im Rathhausarchive befindliche Urkunde, wonach anno 1343 ein Cornadus de berestine (Bergstein) und seine Hausfrau der fraternitas beatae Katharinae virginis zu Nideggen eine Mark Köln. Denare erblich in erastino beati Remigii confessoris verkauft. 126 gen waren, erneuerte ihn am 1. März 1673 Dr. jur. utr. Arnold Hadrian Hall Pastor in Marken (Amt Caster), ein geborner Nidegger, durch Stiftung eines beneficium altaris St. Cath. virg. et Mart., das ein benef. simplex, d. i. ohne Seelsorge war und auf welches hin die Mitglieder der Familie Hall und der verwandten Familien Bewer, Pang Frens, Nickel, Brünninghausen zu den höheren Weihen er dinirt wurden. Die Dotirung bildeten Kapitalien von 600 R.=Thlr. und eine Wiese auf dem Dorf Höven bei Mont joie mit 5 R.=Thlr. Ertrag, die 1749 für 226 R.=Thlr. 53 Albus verkauft wurde. Das Präsentationsrecht erhielt der Stifter und dessen Familie, wobei der städtische Rat sein consilium und seinen consensus geben und auch nach dem Aussterben der Familie Hall Patron werden sollte Die Einsetzung des Benefiziaten erfolgte durch den Pastor zu Nideggen oder den Dechanten von Zülpich. Derselbe mußte jeden Donnerstag oder Montag am St. Cath. Al tar die Messe und an allen Quatertempertagen die missa ferialis in der Kapelle des Gasthauses celebriren; monatlich ein sacrum für die Abgestorbenen und am Tage der h. Katharina ein Hochamt feiern. Falls er in Ausübung seiner Pflichten von den Maltheserrittern gehindert werde sollte der Rath interveniren und wenn das nicht helfe, die Messen im Gasthaus gelesen werden. Der Rath und der Pastor nahmen die Stiftung am 18. Februar 1696 unte der Bedingung an, daß der Stifter die Pfarrkirche für Wein. Licht, ornamenta und sonsten entschädige, der Guardian der Minoriten Franz Titz wollte fürs erste die Deser vitur der fundirten Messen, auch die Nachlesung der rüd ständigen vom 1. Januar an übernehmen. Vor 1731 wurde mit diesem das von demselben Dr. Hall zu Morken gegründete benef. matris dolorosae mit 598 R.=Thlr Einkünften verbunden. Ein zweiter sehr alter Altar war der des h. Johannes des Täufers, der in der Mitte der Kirche vor dem Chore stand. Nachdem dieser längst abgebrochen war, baute H Nickel 1670 einen neuen zur rechten Seite vor dem Chore Das damit verbundene Beneficium besetzte der Rath und Pastor 1676 so, daß der Geistliche zugleich die Schule über r. uir ), ein alta d. i er den en or 1 600 Mont Thlr. erhie Rat nac ſollt Pastor erſelbe miss onat der ibur verd d de unte. Hun Deſe rück 1731 Mor Thlr annes Chore Thore und über 127 nahm. Durch Testament des Aachener Canonikus Werner Ulrich von Nickel von 1700 und eine am 21. August 1709 von dessen Schwester und Erbin Catharina de Nickel Ehefrau Pangh als ernannter Collatorin errichtete Fundationsurkunde wurde ein benef. simplex ad aram Si. Joannis Bapt. gegründet, mit der Verpflichtung zu 3 wöchentlichen Messen, das mit vielen Kapitalien und dem Hof Schnorrenberg in der Herrschaft Drove ausgestattet war. 1820 betrugen die Einkünfte 24 Mltr. Hafer, 8 Mltr. Roggen altes Dürener Maß, 6 R.=Thlr. Clev. Pacht von den Ländereien, 19 R.=Thlr. 45 Stüber Zinsen von Kapitalien, 4 R.=Thlr. 50 St. für 5 Schoppen Messenwein von der Nidegger Kirchenfabrik; die Leistungen waren 192 Messen, 45 Stüber wegen Nickels Anniversar, 18 St. für die Armen und 1 R.=Thlr. für den Küster. Franz Arnold Hall Vikar zu Harff stiftete 1704 eine Frühmesse („sacrum matutinale“) für Sonn= und Festtage, Dienstag, Donnerstag Freitag und Samstag am Marienaltare, dessen Patron der Rath war. Ersten An pruch darauf hatten des Stifters Verwandte, dann die Bürger von Nideggen, hierauf die Eingesessenen der Pfarre Berg bei Nideggen. Es sollte nicht mit der Pastorat oder anderen Benifizien verbunden werden und der Benefiziat in Nideggen residiren. 1717 war Primissar Tilmann Peter Hall, auch 1816 war noch ein besonderer Primissar vorhanden. Ein viertes Benefizium war das des Dreikönigenaltars Die ursprüngliche Stiftung geschah 1712 durch Johann Tilmann Pangh, Rektor zu Limmiers, der 100 R.=Thlr. für sein feierliches Anniversarium und eine Requiemmesse auf die Quatertemperdonnerstage, sowie für eine monatliche Lesemesse zum Heile der von den Türken gefangenen Christen vermachte. Sie sollten am Dreikönigenaltar vom Pastor, wenn die Bestallung für einen besonderen Geistlichen vervollständigt werde, von diesem gehalten werden. (Von demselben Pangh rührt die Stiftung des donnerstägigen Abendsegens mit 150 R.=Thlr. her). Da diese Benefizien mit Ausnahme der Frühmeßstiftung für den Unterhalt eines besonderen Geistlichen nicht ausreichend waren, so ließ 128 der Benefiziat die Messen von fremden Geistlichen oder dem Primissar, später dem Vikar zu Nideggen lesen; (so noch 1830 J. M. Pangh, Inhaber des Joh. Benefiziums mit dem er hinsichtlich der Einkünfte accordirte und der Ueberschuß für sich behielt. Außer den bereits erwähnten Ablässen und dem im Urk. Buch mitgetheilten, sehr ausgedehnten Ablaßbriefe den die Kirche 1317 durch den Patriarchen von Antiochien und 25 Erzbischöfe und Bischöfe erhielt, aber nicht behaup tete, verlieh Papst Pius VI. ihr am 9. Dezember 1777 einen vollk. Ablaß für St. Joh. Geburt und Enthauptung der an diesen Tagen öffentlich verkündigt wurde, sowie 1783 auch Reliquien des h. Joh. Bapt. 1806 wurde eine Partikel des h. Kreuzes mit Erlaubniß des Bischofs Ver dolet von Aachen aus der Minoriten= in die Pfarrkirch übertragen, wo sie an 3 fer. sext. vor Palmsonntag aus gestellt und durch sacramentales Hochamt mit Predigt gefeiert wurde. Die Kirche muß früher an Reliquieu reich gewesen sein, die wahrscheinlich im dreißigjährigew Kriege verloren gingen. 1606 geben der Rath und der Pastor dem Herrn Alphons Ballisteros, des Königs von Spanien in castro Sleidano Bevelchhaber, weil er der Stadt und dem Am gegenüber sich wohlwollend betragen zu wollen erklärt und mehrere überflüssige Reliquien vorhanden seien, dieje nigen des h. Thomas von Cantuaria, die bis dahin hier verehrt worden waren. Am 10. Oktober 1706 drangen Diebe bei Nacht in die Kirche ein, erbrachen Sakristei Schreine und Tabernakel und stahlen ein silbernes Kreuz im Werthe von 40 R.=Thlr., ein kleines silbernes Kreu mit einer Partikel des h. Kreuzes, eine silberne Krone womit das Muttergottesbild geziert wurde, ein silbernes Ciborium, einen silbernen Kelch und verschiedene andere Gegenſtände. Im April 1740 wurde eine Mission durch die Jesuiten abgehalten; ebenso 1773. Im letzten Jahre besorgte der Pastor das Quartier für dieselben und verlangte von der Stadt, daß sie die Predigtbühne herstelle und ein Bett für den Missionsküster, sowie das Brandholz für die Küche be or um ### schied 177 fowi kird aus wesen iore herr Amt klärte diej augen riſte Krei Krei kron erne undersuiter 129 schaffe, was Alles nach churfürstlichem Befehl der Gemeinde zur Last falle, dann eine Küche und ein Speisezimmer hergebe. Es kamen die Patres Mühlenweg, Schumacher und Beuth am 30. April an und logirten im Bewershof und zwar im unbewohnten herrschaftlichen Haus neben der Halfenswohnung. Sie fingen die Mission am 2. Mai an und gingen am 14. nach Hürtgen ab. Es war eine Bühne auf dem Markt an der Ecke der Vogt Trimbornschen Mauer und eine zweite in der Kirche am St. Josephsbild errichtet, die die Stadt herstellte. Das Missionskreuz wurde aus dem Holz der alten Vogelstange angefertigt. e. Familienbegräbniß des jülichschen Hauses. So lange die Herren von Jülich in Nideggen wohnten, war die dortige Pfarrkirche ihr Begräbnißort. Nur von einzelnen Mitgliedern ihres Hauses ist uns noch die specielle Nachricht überliefert, daß sie in derselben ihre Ruhestätte gefunden haben. So zuerst von den beiden 1277 in Aachen erschlagenen Grafen Wilhelm und seinem gleichnamigen ältesten Sohne. Bros. I. c. II., 43 erwähnt; daß sich in der Mitte der Kirche (im Anfange des vorigen Jahrhunderts) ein Denkmal befinde, auf dessen ehernen Platten folgende Inschrift eingegraben sei: Quis furor, O. Cives! decrevit perdere Duces? Stella rubens Procerum quem monstrant gesta procerum, Moribus ornatus super Herculeos trabeatus Qui fuerat, Comitem mactavit, Aquisque Quiritem Condita Majorum laus hac fuit urbe Virorum. His simul immissa foelix hic jacet Comitissa Irmgardis prona Dominarum digna corona. Der Inschrift gemäß ruhte in diesem Grabe neben den erschlagenen Grafen des älteren Gemahlin Irmgardis, die gewöhnlich Richardis genannt wird, Tochter des Herzogs Valram von Limburg. Da dasselbe durch Hinüberlaufen sehr gelitten hatte, baten 1784 Pastor und Provisoren der Kirche bei deren Beplattung den Churfürsten, dasselbe in Cornelimünster = Stein neu aushauen zu lassen, was dieser ablehnte. Damals wurde es aus der Mitte der Kirche an den Muttergottes=Altar verlegt, welche Stelle es später 130 wiederum mit der Westseite des südlichen Seitenschiffes vertauschte, wo es sich noch befindet. Es trägt in hoch erhabener Arbeit die Gestalten eines Ritters und einer Dame ersteren in Rüstung, auf dem Wappenschild den jülichschen Löwen; die ehernen Platten sind jedoch verschwunden Dieses Denkmal scheint ein allgemeines für die ganze Familie gewesen zu sein und deckte früher ein Grabgewölbe stets ist auch schon in sehr alten Nachrichten nur von einem Familienbegräbniß des jülichſchen Hauſes die Rede, und an dem Familienbegräbniß war ein immerwährendes Licht gestiftet, das zugleich zu des Sanctissimi Beleuchtung diente und für welches wegen dieser doppelten Bestimmung der Kellner jährlich 4 Kerzen, wiegend 3 Pfund, die Johanni ter ebensoviel zu liefern hatten. Die letzten Mitglieder des jülichschen Hauses, die hier ihre Ruhestätte fanden, waren wahrscheinlich Adolph, Sohn des Herzogs Gerhard und seine Mutter Sophia von Sachsen=Lauenburg. Da der Ritter Friedrich von Sambref durch stete Raubzüge die umliegende Landschaft beunruhigte, rückten des Herzogs Söhne, Wilhelm und Adolph 1470 vor Tomberg, die bei Rheinbach gelegene Burg des Ritters. Beim Sturm fiel der erst 12 — 13jährige Adolph, während sein Bruder Wilhelm die Belagerung fortsetzte und die Burg ein nahm. Adolph wurde zu Nideggen begraben, ebenso seine Mutter Sophia, während Herzog Gerhard, der 1475 starb, in Altenberg beigesetzt wurde. Teschenmacher I. c., S. 446. Den frühen Tod des jungen Prinzen poetisch aus schmückend, theilt die „Maler. Beschr. der Eisenbahn von Cöln bis Lüttich Cöln 1844 S. 52“¹) eine Sage mit, die von der Geschichte vielfach abweicht, besonders auch darin daß sie Adolphs junge Verlobte, die Prinzessin Maria von Cleve, aus Kummer über des Geliebten Verlust sterben und an seiner Seite beerdigen läßt, indem vielmehr Maria noch bis 1513 gelebt und sich sogar von neuem mit dem Prinzen von Savoyen verlobt hat, ohne daß es jedoch wie es scheint, zu einer Heirath gekommen wäre. ) Vergl, auch: Montanus, die Vorzeit der Länder Cleve=Mark, Jülich=Berg und Westphalen p. 460 fg3 erha um scher iden inem und Lich iente 1 baren und züge berg, turm Bru ein ſeine tar. aus arn von und taria dem Malk, 131 Für die Mitglieder des jülichschen Hauses war in der hiesigen Pfarrkirche als der alten Begräbnißstätte ein großartiges Gedächtniß gestiftet, welchem sämmtliche Pfarrer des Dekanats Zülpich beiwohnen sollten; nur der Nidegger Pastor selbst war davon befreit. Es fand am dritten Dienstag nach Ostern statt und der Pfarrer zur h. Maria in Zülpich oder im Verhinderungsfalle dessen Stellvertreter celebrirte das Hochamt, die übrigen Lesemessen. Markgraf Wilhelm stellte die einzelnen Bestimmungen der Stiftung zusammen, die Katzfei, Gesch. v. Münstereifel und den nachbarl. Ortsch. II, 147 mittheilt. jedoch mit manchfachen offenbaren Irrthümern, (z. B. Verwechselung des Dekanats Bergheim mit Zülpich, Anführung von niemals bestande nen Pfarreien, wie Abenden, Blens, Burgau u. a.) Die Theilnahme der Geistlichen wird als Pflicht der Erkenntlichkeit wegen der gräflichen Dotationen und des weltlichen Schutzes bezeichnet und darum auf unentschuldigtes Ausbleiben eine Mark Strafe gesetzt; ebensoviel auch auf ungebührliches Benehmen und Trunkenheit bei der Feier. Diese Strafgelder wurden auf die anwesenden Geistlichen vertheilt. Die Schloßkellnerei lieferte 1715 fürs Mittagsmahl 3 Malter Roggen und 6 Viertel Wein. Dasselbe wurde später im Minoritenkloster gehalten. Wegen der großen Menge von Geistlichen nannte man dieses Fest die Pfaffenjagd.!) (Bauernregel: „Ehe Nidegger Pfaffenjagd, Blenser Hoffarth, d. i. die Kirmeß, und Kölnische Gottes tracht vorbei ist, giebt es kein gutes Wetter“, Auch auf Dienstag nach Conceptionis, auf Christtag und St. Stephan war Memoria der Fürsten und Fürstinnen; der Kellner lieferte in die Messe für die Communikanten 2 Viertel Wein, ebenso für die Commun. auf Ostertag 4 Viertel Wein; der Offermann erhielt v. Kellner 4 ¹) Eine Anekdote knüpft sich an die Pfaffenjagd. Ein armer, alter Mann pflegte jedes Jahr nach derselben in einem neuen Hute zu erscheinen. Gefragt, woher er denselben beziehe, erklärte er sich dahin, daß die Herren nach dem Festmahl einen abendlichen Spaziergang im Klostergarten machten, wobei ihnen die Hüte zu schwer würden und sie sich der Last wohl zuweilen absichtlich oder unabsichtlich entledigten: der Mann stieg in der Nacht über die Gartenmauer und hatte stets eine gute Auswahl. 132 Viertel Wein und ein Sümmer Weizen, wofür er die nöthigen Hostien zu liefern hatte, (dann fürs Stellen der Kirchen uhr ein Malter Roggen). Außerdem erhielt der Pastor für gewisse fundirte Messen aus der Kellnerei Jülich 10 Gulden, seit 1670 aus der von Nideggen 11 Gulden 9 Albus 4 Heller. Der Zöllner zu Birkesdorf gab ex pia fundatione für ein Osterlamm 10 Mark Cöln. 3. Das Collegiatstift Siehe Wollersheim. Leben der ekstat, und stigmat. Jungfrau Christina von Stommeln, Cöln 1859; Brockmüller, Entwurf einer histor.= statist.= medizin. Topographie der Stadt und des Kreises Jülich, Jülich 1839. Da an dem Grabe der seligen Christina (geb. 1242 zu Stommeln bei Cöln, gest. 1312), deren Gebeine auf dem Kirchhofe zu Stommeln ruhten, viele Wunder geschahen so ließ am 2. August 1339 Graf Theodorich der Fromme von Cleve mit Erlaubniß seiner beiden Vettern, des Markgrafen Wilhelm von Jülich, zu dessen weltlichem Gebiete und Walrams von Jülichs, Erzbischofs von Cöln, zu dessen geistlichem Sprengel Stommeln gehörte, die Ueberreste der Jungfrau in die dortige Pfarrkirche übertragen. Er wurde bei dieser Gelegenheit durch Berührung derselben von der Gicht die ihm den Gebrauch seiner Glieder fast gänzlich raubte, geheilt und gründete aus Dankbarkeit neben manchen an dern guten Werken ein Collegiatstift zu Stommeln. Es kam jedoch hier nicht zu Stande, denn nicht volle 3 Jahre nachher, am 1. Mai 1342 wurden die Gebeine der sel Christina in einer neuerbauten Kirche zu Nideggen beige setzt, wohin Markgraf Wilhelm mit Genehmigung des Erz bischofs, seines Bruders das Stift verlegt hatte.!) Walram errichtete gleichzeitig eine Probstenstelle, zu der der Mark graf eine Person vorzuschlagen hatte, die Dechant und Kapitel unter Vorbehalt der erzbischöflichen Bestätigung einsetzen 1) Ueber die Verlegung des Kanonichenstiftes von Stommeln nach Nideggen nebst dem Leichnam der seligen Christina vergl. man Bollandisten zum 22. Juni commentar. praev. fol. 272 am 133 und zu ihrem Probst annehmen sollten. Da bei Anweisung der Dotation sich herausstellte, daß sie dem Probst nicht erlaube, standesgemäß aufzutreten, so wurde die Stelle auf ein einfaches Amt sine praeeminentia dignitatis beschränkt. Lac. III, 399. Die dem h. Johannes Evang. geweihte, in blühendem gothiſchem Styl und in ziemlich bedeutenden Verhältnissen (sie zählte 60 Fuß Breite und 130 Fuß Länge) erbaute dreischiffige Kirche und die Gebäulichkeiten des Stiftes nebst ausgedehnten Gärten und Baumgärten lagen vor dem Brandenberger Thore an dem Wege nach Brück auf der Stelle, wo später das Minoritenkloster erbaut wurde. Da ein Gesuch um Heiligsprechung erfolglos blieb, so ruhte der Körper der sel. Christina in einem Sarge unter der Erde (tumulatum, in tumba humatum); doch geschahen auch in Nideggen viele Wunder an dem Grabe. Der Markgraf schenkte 1345 auf St. Urban dem Stift 3 Hufen seines auf Aachen zu gelegenen Waldes nahe bei dem Walde lerneiste hau, in 2 Parzellen!) zum ewigen, von allen Zehnten, Abgaben und Lasten befreiten Eigenthume. In demselben Jahre 1345 auf St. Catharinen Abend schenkte der Markgraf dem Stift mit Einwilligung seiner Gemahlin Johanna von Hennegau und seiner 6 Kinder das Patronatrecht der Pfarrkirche zu Aldenrath (bei Grevenbroich, zu Vlatten und zu Olef in der Kölner und zu Niel in der Lütticher Diözeſe. Die Urk. ſ. Quix, Grafen von Hengebach S. 113. Der Probst Heinrich, der Dechant Godart und das Kapitel baten den Erzbischof um Bestätigung der Schenkung, indem sie die geringen Einkünfte des Stiftes vorstellten. Walram ernannte 1347 zu seinem Commissar den Herrn Godart von St. Cunibert, Canonich der hohen Domkirche. Dieser ließ die betreffenden Archidiakone, wie auch die Pfarrer Wilhelm zu Alden*) quarum quidem una continet 17 jurnales sitos juxta locum, qui dicitur Newenhörtgen, qui fuerunt quondam Mayri Nicolai phisici bone memorie, alia vero continet 163 jurnales insimul et continue jacentes juxta puteum ottendorne ex una parte et juxta locum qui dicitur Die â devurt ex alia, 7 tamen jurnalibus prati intermediis. quos tenent et possident filii quondam Nicolai. 134 rath, Tilmann zu Vlatten und Johann zu Olef vor sich laden und nachdem er im Beisein der Domherren Leonhard von Bilstein, Florentin von Wewelkoven senior und Winand von Gennep Alles genau untersucht hatte, genehmigte er im Namen des Erzbischofs die Schenkung und setzte die Einkünfte der Vicekuraten der genannten Pfarreien fest. 1354 den 1. Okt. schenkte der Markgraf an die Dechanei des Stifts das Patronat der Kirche zu Elsig im Kreise Euskirchen. Zu Kelz besaß das Stift 1355 Ländereien, ebenso 1384 die Kirchengift von Kreuzau, deren Rückfall an den Herzog von Jülich es am 3. April dieses Jahres für den Fall seines Eingehens versprach. 1469 gab es seinen Hof zu Uelpenich mit Vorbehalt der Weingärten in Pachtung. Quix, I. c., 83, 106, 107. Das Stift hatte auch die Collation der Kirchspielskirche zu Len dersdorf; es bezog ⅔ des großen Zehnten und den ganzen schmalen Zehnten innerhalb desselben, wofür es bern und stirn, d. i. Zielschwein und Zuchtstier zu halten hatte. Rumpel, Mat. z. G. v. Düren S. 203. Die Stiftskirche zu Nideggen als die vornehmste des Landes wurde zum Hauptsitze des St. Hubertusordens ausersehen, der die edelsten Herren und ersten Fürsten Deutsch lands umfaßte. Dieser war zum Andenken an den von Herzog Gerhard von Jülich über Arnold von Egmont, Herzog von Geldern und Prätendenten von Jülich am St. Hubertustage (3. Nov.) 1444 bei Linnich errungenen großen Sieg noch auf dem Schlachtfelde selbst gestiftet und sofort eine große Anzahl von Rittern ernannt worden. Die Stiftungsurkunde des zu Ehren der h. Dreifaltigkeit, der h. 5 Wunden Christi und des h. Hubertus gegründe ten, auch associatio von dem Horn genannten Ordens wurde beim Nidegger Kapitel niedergelegt und von demselben Buch über Aufnahme und Absterben der Mitglieder geführt. Lac. Arch. I, 400 theilt die Statuten mit. Es waren bestimmte tägliche, sowie für gewisse Tage des Jahres besondere Gebete und für den Vorabend von St. Hubertus Fasten vorgeschrieben. Die Mitglieder, die aus 3 Klassen: Fürsten, Grafen und freien Edelleuten, endlich Rittern bestanden, sollten sich brüderlich lieben, gegenseitig Brud tritt Kette delle Aufo reite storb ſtre wurd Orde Aupr. Lebe: 135 ihre Ehre nicht verletzen und, wenn die eines abwesenden Bruders angegriffen wurde, sie vertheidigen. Beim Ein tritte verpflichtete man sich durch Eid, niemals etwas der Ehre oder dem Vortheil des Herzogs von Jülich Nachtheiliges zu unternehmen; sehe sich Jemand dazu genöthigt, so solle er es 6 Wochen vorher dem Herzog in offenem mit seinem Siegel versehenen Brief anzeigen und die Ordenslette nach Nideggen zurückschicken. Ebendorthin wurden die Ketten der wegen Verletzung der Ordensregeln oder Schändung ihrer Ehre von den 4 Brudermeistern ausgestoßenen. wie die der verstorbenen Mitglieder gesandt und für dieselben das h. Meßopfer dargebracht und Gebete verrichtet Aufgenommen wurden nur Adlige, die von mütterlicher, wie von väterlicher Seite 4 Ahnen nachwiesen und ein tadelloses Leben führten, sowie deren Ehefrauen mit denselben Anforderungen an ihren Adel. Auf die 4 Quatertemperfreilage wurde zu Nideggen für die lebenden, wie die verstorbenen Mitglieder die Messe gelesen. Die Ordensinsignien bestanden aus einer an Sonn= und Festtagen zu tragenden, aus Jagdhörnern zusammengesetzten, goldenen Halskette, an der ein gemaltes oder geschnitztes Bild des h. Hubertus hing, der vor einem Hirsche mit einem Kreuz zwischen den Geweihen kniete. Bros. II. I. c., 55 gibt davon eine Abbildung. Das Ordenszeichen, das nie abgelegt werden durfte, war ein goldenes, achtspitziges, weiß emaillirtes Kreuz mit dem Bild des h. Hubertus und der Umschrift: „In Trau vast“ in gothischen Buchstaben. Nach Verlegung des Stiftes wanderte auch der Orden mit nach Jülich. 1708 den 29. Sept. erneuerte ihn Churfürst Johann Wilhelm und gab ihm neue Statuten. Durch die Vereinigung des Herzogthums Jülich mit dem Churfürstenthum Bayern wurde er ein bayerischer Orden und ist jetzt der vornehmste Orden des Königreichs Bayern. Der 1468 von einer im Solde des Cölner Erzbischofs Ruprecht stehenden Reiterschaar, den sog. Böcken erschlagene Wilhelm II. von Loen und Heinsberg, Graf von Blanken heim und Herr zu Jülich wurde in der Stiftskirche beigesetzt. Nach einem um 1578 geschriebenen Codex über das Leben der sel. Christina hing damals eine goldene Tafel 136 in der Kirche mit folgender Inschrift: „In dem Jaren uns Herrn 1468 uf der heil. Dreikönig avent ward jemerlichen erstochen und ermort der hochgeborne Wilhelm von Loin Herr zu Guelich, Greve zu Blankenheym, von deren edler Hausgesinder Herrn Ropertze von Beyern, Erzbischof zu Coeln. Seiner Seele der barmherzige Gott barmherzig seyn will. Unter den Mitgliedern des Stiftes begegnen wir folgenden Namen 1345 Probst Heinrich, Dechant Godart. 1379 — 97 Probst Johannes Skör. 1385 Canonich Tilmann von Jülich. 1389 Dechant Wilhelm von Obbendorf. 1395 Canonich Nikolaus von Pier. 1407 Probst Johann von Hengebach, Sekretair des Herzogs Reinold von Jülich und Geldern, der ihn als Gesandten aufs Constanzer Concil schickte. 1463 Dechant Johann von Ouessem oder Ousheim. In der letzten Hälfte des 15. Jahrhunderts waren Canonici: Johann Hunger, Wilhelm Pagen, Gerhard Aldenroed, Goswin von Berg, Johann von Berk, Wilhelm von Romdenraed, Johann von Zeverken, Clais Pagen, Walraff Tynsmeister, Johann Kays. von Linnich, Peter von Jülich; Dechant Gottschalk von Hockenshoeve: Probst Heinrich von den Steinen oder van me Steyn, für den am 10. Januar zu Mariawald Memorie gehalten wurde. 1500 Dechant Conrad Boult, zugleich Pfarrer der St. Martinskirche zu Düren, deren Patron der Herzog war. 1543 präsentirte Herzog Wilhelm den Adam von Wevorden gl. Drove zum Dechanten. Nachdem Schloß und Stadt Nideggen im Jahre 1542 von den Kaiserlichen fast gänzlich zerstört worden war, unterhandelte der Herzog Wilhelm IV. von Jülich, Cleve und Berg durch seinen geistlichen Rath Jakob Masius, Probst von St. Cunibert zu Cöln mit dem päpstlichen Nuntius L. Pighinus wegen der Verlegung des Stiftes nach Jülich, wo er sich ein prächtiges neues Schloß erbaut 137 hatte; Masius wurde zum Probst an der neuen Stätt ernannt und nahm sich daher mit Eifer der Sache an. Pighinus!) verordnete am 15. Novbr. 1550 die Verlegung nach Jülich und ließ am 13. Februar 1551 von den 26 Präbenden 11 zur Verbesserung der übrigen eingehen. Im Sommer 1551 förderte Masius in Rom selbst die Verlegung, sowie die Einverleibung des Besitzthumes des kleinen in der jülichschen Fehde ebenfalls abgebrannten Klosters Paradies vor Düren zum Vollzuge. Lac. III, 399 Anm. Arch. V, 66. Die Stadt Nideggen sträubte sich gegen die Verlegung, wie es scheint, auch das Kapitel. Endlich führten die lange fortgesetzten Unterhandlungen mit dem letztern zum Ziele und am 1. Oktbr. 1569 wurde die erste Vesper in der Pfarrkirche zu Jülich gehalten. Die Namen der übergesiedelten Kapitulare sind: Nikolaus Fabry aus Kirchberg; Nik. Weyler; Laurenz Trivins; Joh. Veh len; Winand von Heimbach; Mathias Hidermanns; Dionys von Heze gt. von Herne; Joh. Gottfried von Weisweiler; Joh. Wilh. von Weisweiler; Heinrich Brose; Jakob von Hallberg; Joh. Peter Scholl; Franz Christ. Minet; Adolph Const. von Hagens. Die Durchsicht und Ordnung der Statuten und Privilegien des Kapitels besorgten der Marschall, Rath und Amtmann zu Wilhelmstein und Eschweiler, Joh. von Reuschenberg, Herr zu Setterich und Caspar Sengel, Schultheiß und Zöllner zu Jülich und stellten sie ihm 1570 zu; der Abt von Gladbach, Peter von Boichholz revidirte sie nochmals und der Nuntius Groper bestätigte sie am 1. Oktbr. 1574. Mit dem Pfarrer von Jülich gingen die Canoniche am 23. Januar 1570 einen Vergleich hinsichtlich des Kirchendienstes ein. Später war der Dechant zugleich Pfarrer von Jülich und das Stift zählte außer ihm 12 Canoniche und 5 Vikare. Binterim und Mooren II, 176. Das Stift nannte sich nach seinem Umzuge U. L. Frauen Stift und nahm statt des h. Evang. in sein Siegel das Bild der Mutter Gottes mit dem Jesuskind auf 1) Nach einer andern Notiz hieß der Nuntius, der im Jahre 1550 decima septima Calendas decembris die Verlegungsurkunde unterzeichnete, Jugini. 138 Mit der Stadt Nideggen waren noch verschiedene Zwistigkeiten zu ordnen, von denen eine am 20. Februar 1571 durch einen Vergleich erledigt wurde. Dem Stift gehörte das Jungholz, ein in der Nähe des alten Collegs gelege. ner Bergrücken; es wurde nun stipulirt, daß den Bürgern der althergebrachte Weidgang auf demselben, der durch etliche Pächter erschwert wurde, unverkümmert bleiben, die Grundstücke der Pächter aber nicht beschädigt werden sollten. Den damaligen Zeitpächtern wurde das Land in Erbpacht überlassen gegen eine jährliche Abgabe von einem Sümmer Hafer vom Morgen Ackerlandes, 4 Cöln. Albus von Weingärten, Busch und dergleichen Land, ein Sümmer der jedesmaligen Frucht vom Morgen Schelfelts, die auf Martini oder 14 Tage nachher zu entrichten war. Erbung und Enterbung geschah vor des Kapitels Kellner und 2 Bergmännern d. i. Pächtern des Kapitels. Ein statt eines Gerichtsboten angestellter Bergmann forderte die Säumigen zur Zahlung auf und zog nach 6 Wochen 3 Tagen (also nachdem das Pachtgeld seit Jahr und Tag aufgelaufen war) die Güter ein. Außer dem Pachtgeld mußte auch der Zehnt von allem, was auf dem Jungholz wuchs, dem Stift gegeben werden, mit Ausnahme von Trein Ulrichs Kamp und den Bungarten am Pfad, so von Nideggen am alten Colleg vorbei ging, auf welchen andere Abgaben lasteten. Am 2. Mai 1561 schoß der Stadtrath dem Stift, dem der Herzog „zu ergeldung newer Capitelßheußer“ die Aufnahme von Kapitalien auf seine Erbgüter gestattet hatte, 90 gemeine Thaler á 52 Albus auf 13 Jahre vor. Dazu sollte er jährlichs auf Martini oder 14 Tage nachher 7 Malter Hafer und 7 Gulden current geben und dagegen das Jungholz mit allen Gefällen und Rechten (also den Erbpächten, Zehnten u. s. w.) in Versatz erhalten, vorbehaltlich des Einlöserechtes des Kapitels nach Ablauf der 13 Jahre. Letzteres wurde nicht benutzt und so behielt der Rath das Jungholz für die 7 Gulden Pfenningsgeld und 7 Malter Hafer, die der Stiftshalfen zu Wittscheid bei Heimbach von dem Jungholzzehntpächter des Raths einzog. 1751 bestanden die „kapitulargrundpfachtige Jungholzländereien“ aus 36 Morgen, hierbei ist ihn wol Noc gen nich sint mit fren quie Das Nov. 139 der weit ausgedehntere Wald nicht mitgerechnet, der sich bis dem Lacher und dem Kallweg entlang zog. Das Kapitel hatte sich verpflichtet, die Klosterkirche zu Nideggen im Bau zu halten und dort einen ständigen Vikar zu stellen. 1585 beschwert sich der Magistrat, daß es diesen Verpflichtungen nicht nachkomme und nur noch ein Geistlicher, der Pfarrer, im Orte vorhanden, die Vikarie auch ganz zerfallen sei. 1596 erkundigt sich die Regierung, da die Klosterkirche baufällig und guter Reparatur bedürftig sei, wie es damit und mit den Monumenten stehe und was daran zu bessern nöthig. 1602 muß die Kirche zum Gottesdienst unbrauchbar gewesen sein; denn in diesem Jahre übernimmt Anton Fabritius von Abenden gegen 4 Malter Roggen, 8 Malter Hafer und 8 Gulden current, die ihm der Kapitelskellner zu Düren zahlen soll, eine wöchentliche Messe in der Gasthauskapelle und eine ebenfalls in der Pfarrkirche für die Wohlthäter des Stifts zu errichten; er ist noch 1623 dessen Vikarius; 1624 conferirte es die Stelle dem Pastor Heinrich Eltermann zu Berg. Dieser bittet den Rath als Provisor des Gasthauses um Bestätigung, indem er sich erbietet, die wöchentlichen Messen zu lesen und das Gasthaus zu bedienen, auch, wenn es ihm zu schwer falle, einen residirenden Geistlichen hinzu stellen, dem er dann auch die Kapelle zu Thum übergeben wolle. 1638 las der Pastor von Bergstein F. Petrus Hommann die Messen im Gasthaus für neun R.=Thlr. Noch 1739 hatte das Kapitel einen Vikar zu Nideggen Die Reliquien der sel. Christina gestattete der Magistrat nicht wegzubringen und befanden sich solche noch 1586 hierselbst. Man weiß nicht, wie sie nach Jülich gekommen sind; dort geht die wohlfeile Sage, daß an einem Nachmittag, als die Canoniche eben aus der Vesper kamen, ein fremder unbekannter Mann, der auf alle an ihn gestellten Fragen keine Antwort gab, mit einem Wagen vor der Pfarrkirche angehalten und dort den Sarg mit den Reli quien abgesetzt habe, darauf aber spurlos verschwunden sei. Das Fest der sel. Christina wird noch in Jülich am 6. Novbr. begangen und strömen alljährlichs viele Pilger 140 dorthin. Auch zu Jülich sollen an dem Grabe viele Wunder geschehen sein. Von der Anwesenheit der Ueberreste der Jungfrau in Nideggen geben noch zwei Ortsbenennungen Kunde, das Christinenthälchen am obern Abhang des Jungholzes und das ebendaselbst befindliche Christinenpütz chen. Hier sollen dieselben zur Zeit eines Krieges versteckt worden sein, um sie vor den Verunglimpfungen roher Kriegs horden zu schützen. 4. Das Hospital oder Gasthaus. Die älteste Nachricht giebt eine Urkunde des Herzog Wilhelm I. von Jülich aus dem Jahre 1358, in welcher er erwähnt, daß außerhalb der Stadtmauern von Nideg gen ein Hospital neu errichtet und zu Ehren U. H. Jesu Christi, seiner Mutter Maria und des h. Märtyrers Julianus als Patrons zur Aufnahme von armen Waisen Kranken und gebrechlichen Personen datirt und geweiht worden sei. Der Erzbischof von Cöln und 22 andere Bischöfe hätten in 3 Briefen allen Wohlthätern desselben Ablässe verliehen. Zu seiner Unterstützung habe sich eine große Bruderschaft!) gebildet, die über 300 adlige und bürgerliche Mitglieder zähle, unter ihnen Elisabeth Gräfin von Jülich, ihre Söhne Walram, den früheren Erzbischof von Cöln, Wilhelm, Herzog von Jülich und dessen Gemahlin Johanna, sowie deren Söhne Gerhard, Grafen von Berg und Wilhelm von Jülich, ferner den Grafen von Sayn und dessen Gemahlin, eine Schwester des Herzogs Wilhelm und Graf Wilhelm von Holland. Der Herzog for dert alle seine Unterthanen auf, der Bruderschaft beizutreten und das Hospital nach Kräften zu unterstützen. 1359 verkaufte das „Hospital von St. Juliano buyssen dürener porten zu Nydecghen“ eine Erbrente von 3 Mark Geld Das Hospital bestand aus einem in der Vorstadt Altwerk 1) Die Bruderschaft „St. Juliani des Hospitayls zo Nydecken“ bestand urkundlich schon 1356, muß aber viel älter sein, da die als ihre Mitglieder genannten Personen damals zum Theil längst verstorben waren. 141 unmittelbar vor dem Dürener Thor gelegenen Hause mit einer kleinen Kapelle, 1572 wurden in diesem „Gasthäuschen“ arme Leute untergebracht, die freie Wohnung hatten, „Schlaflacken, Kerzen zum Schlafengehen und Almosen erhielten. Es lieh auch Bettdecken, Betten u. s. w. an Arme aus. 1610 waren Hospitalärzte Jakob und Simon Juden von Zülpich. Wer früher den Gottesdienst in der Kapelle besorgt hat, wissen wir nicht. Später lasen die Vikarien des jülicher Stifts darin wöchentlich Messen. Auch wurden Benefizien an derselben gestiftet. Das Gasthaus hatte im Laufe der Zeit seinen Patron gewechselt, da es 1673 und seitdem immer Gasthaus St. Jovimani genannt wird. 1687 hatte man die Absicht, das vor langen Jahren durch Krieg untergegangene Gasthaus (1618 bestand es noch) auf dem Platz neben der Gasthauskapelle wieder aufzubauen. Es scheint nicht dazu gekommen zu sein und die alte Stelle wurde zum Garten umgestaltet, der dem Schulmeister in Benutzung gegeben wurde. Aus den Einkünften wurden regelmäßige Beiträge in Geld, Brod u. s. w. an Hausarme ausgezahlt, arme Kranke unterstützt oder bei Bürgern, sowie im Minoriten kloster gegen Vergütung untergebracht und dem Schulmeister das Schulgeld für arme Kinder bezahlt. Die Führung der Geschäfte, besonders die Einziehung und Berech nung der Einkünfte, die in Haferpächten, Pfenningsgeldern, Geldrenten u. s. w. zu Nideggen, Vlatten, Pissenheim, Rath, Blens, Langenbroich; Abenden, Berg bei Nideggen u. s. w. bestanden, lag dem vom Bürgermeister und Rath als Provisoren des Gasthauses angestellten Gast hausmeister ob, der auch die Spenden an die Hausarmen vertheilen sollte und dessen Rechnungen vom Bürgermeister und Rath geprüft wurden.!) Dieses Verhältniß dauerte bis zur französischen Invasion. Dann wurde eine besondere Verwaltungscommission des Civilhospizes zu Nideggen 1) 1562 „Ittem In bywessen des Amptmans Schultis Scheffer und Raitz alß de alde Burgemeister kyrchmeister Gasthuißmeister samen gerechentt haven und datt gelaich by wilhelm aldgnitzs damals verzerrt dairvan sall der Gasthuißmeister van wegen des Gasthuiß synes ahnpartzs des gelaichs betzallen 111 mark. 142 eingesetzt, die dem Empfänger die auszutheilenden Almosen anweist; die Rechnungen wurden von dem Unterpräfecten revidirt. Jetzt untersteht das Gasthaus mit seinen Einkünften der Armenverwaltung. Die Gasthauskapelle wurde stets in gutem Stande erhalten; 1791 wurde eine umfassende Reparatur besonders am Dach für mehr als 60 R.=Thlr. vorgenommen und eine neue Communicantenbank aufgerichtet. Bis vor 30 Jahren etwa wurde auf die Quatertempertage in der Kapelle Gottesdienst gehalten Im Laufe der letzten Jahre, besonders 1865 und 1860 ist dieselbe einer umfassenden innern und äußern Reparatur unterzogen und stilgemäß ausgeschmückt worden. 5. Das Minoritenkloster und die Schulen in Uideggen. Am 28. Oktbr. 1651 kam der Herr Provinzial und Guardian der Minnenbroder In Cöllen frater Honorius sammt noch einem andern Pater und begehrte den Rath zu versammeln, wie geschehen, und zeigte I. Durchlaucht gnädigstes Placitum wegen Ihrer vorhabender Cohabitation und Instruction vor. Auf Grund dieser landesherrlichen Erlaubniß ließen sich die Minoriten in Nideggen nie der und zwar sollen sie zuerst ein Haus im Altwerk gekauft haben (?). Da indeß von der alten, seit langer Zeit unbenutzten und im 30jährigen Kriege gänzlich zerstörten Stiftskirche nur noch die Grundmauern und einige Ruinen übrig waren, so erbaten sie sich diese vom Stift in Jülich, um auf dem Platz ein neues Kloster zu erbauen. Das Kapitel bewilligte es am 25. Okt. 1662 und fertigte am 15. Nov. ej. einen Kapitularbeschluß darüber an, durch den es die Minoriten zu 2 Wochenmessen für die Seelenruhe der in der ehemaligen Kirche begrabenen jülichschen Fürsten verpflichtete, wofür es ihnen einen Erbpacht von 5 Mltr. Roggen aus seinen Gefällen bei Düren anwies. Am 8. Januar 1653 kauften die Minoriten den die Ruinen der Kirche einschließenden 3 Morgen großen Raum von Werner, Freih. von Binsfeld zu Nideggen, den Morgen für 100 R.-Thlr. à 52 Albus. In dem am 24. Febr. 1654 143 darüber angefertigten Kaufact versprachen die Minoriten 8 R.=Thlr. dem Söhnchen des Verkäufers zum Andenken dieser Handlung zu geben. 1657 den 5. junii bezogen die Minoriten das Kloster in Beywesen dahier herumbwohnen. den Cavaliers forth schultheiß, bürgermeister und Rathsverwandten hierselbst. 1661 hatten die Minoriten noch keine Kirche, sondern lasen ihre Messen in der Pfarrkirche. Bald jedoch errichteten sie auf der Stelle der alten Stiftskirche eine neue Kirche im Renaissancestil, die gleich jener dem h. Joh. Evang. geweiht war, aber nur den Raum des früheren Hauptschiffes einnahm. Es geschahen verschiedene Schenkungen und Stiftungen von Aniversarien und anderen Messen an dieselbe. So schenkte Anna Maria Freiin von Efferen zu Stolberg, Empell und Merwic (geſt. 12 Oktbr. 1670) dem Kloſter 100 R.⸗Thlr. Dieſelben reichten aber für die aller Einkünfte entbehrenden Mönche nicht hin, und 1683 bitten sie den Rath, weil ihre Kirche mit keinen Renten versehen sei, um Beisteuern zu den Kerzen für den gewöhnlichen täglichen Gottesdienst In dem Kloster befanden sich ein Pater Guardian, ein Pater Procurator, ein Pater Concionator und noch etwa 6 bis 7 andere Patres. Selbige übernahmen häufig, wenn kein besonderer Altarista da war, die Benefizien der Pfarrkirche, lasen die fundirten Messen in der Gasthauskapelle und versahen eine Reihe von Kapellen benachbarter Ortschaften, an denen nicht immer ein eigener Geistlicher angestellt war, oder lasen die Frühmessen in den umliegenden Pfarrkirchen, z. B. in Bergstein, Thum, Pissenheim, Schmidt, Drove, Wollersheim, Blens, Boich, Berg u. s. w., wofür sie dann in diesen Ortschaften und Pfarreien den Termin abhielten, der ihnen Eier, Frucht, Schafe und dergl. einbrachte.!) Diese Gefälle theilten sie mit den Armen, 1) Auch das Minoritinenkloster Nazareth zu Mariaweiler stand unter der Leitung der P. P. Minoriten in Nideggen. Dieses Frauenkloster wurde früher von den Kreuzherren des Klosters Schwarzenbroich geleitet, hatte aber gegen das Ende der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts die Minoritenregel angenommen und es wurden dann, nachdem sich die P. P. Minoriten in Nideggen niedergelassen, meistens aus dem Nidegger Kloster die Patres, Rektores und Confessarii für das Minoritinenkloster Nazareth zu Mariaweiler durch das Provinzialordenska 144 die mehrmalige große wöchentliche Spenden in Geld und Lebensmitteln erhielten und auch sonst so unterstützt wurden, daß die Minoriten ein gesegnetes Andenken hinterlassen haben. Da sie zugleich wegen der Menge ihrer Geistlichen einen weit glänzendern Gottesdienst in ihrer geräu migen und hübschen Kirche einrichten konnten, als er in der Pfarrkirche gehalten wurde, so erklärt sich, daß letztere pitel ernannt. Die Reihe der Beichtväter und Rectoren des Klosters Nazareth aus dem Minoritenorden lassen wir untenstehend folgen: 1649 R. P. Engelbertus Pranze 1559 R. P. Antonius Fucksius 1664 R. P. Everhardus Engels 1670 R. P. Jacobus Baetgen 1674 R. P. Bernardinus Copprtz 1678 R, P. Sigismundus Gommersbach 1682 R. P. Engelbertus Isser, 1685 R. P. Godefridus Kirsdorff, 1687 R. P. Ludovicus Esser 1690 R. P. Daniel Gohr, 1694 S. P. Wilhelmus Schmitz 1700 R. P. Georgius Holff, 1704 R. P. Jodocus Bodenheim starb in Mariaweiler, 1708 R. P. Andreas Bodenheim, 1716 R. P. Bernardus Gohr, starb in Mariaweiler 1718 R. P. Antonius Holtkamp, starb in Mariaweiler, 1719 R. P. Bonaventura Krinkel, 1721 R. P. Wernerus Wintzen 1725 R. P. Melchior Draff. 1729 R. P. Eugenius Werniers, 1732 R. P. Wolffgangus Weißen, verunglückt in Mariaweiler, 1735 R P. Michael Küsten, 1739 R. P. Antonius Dolff 1742 R. P. Eleazarius Bruninghausen, 1743 R. P. Januarius Wolff, 1745 R. P. Vincentius von Berg, kam 1748 als Beichtvater der Clarissen nach Neuß, 1748 R. P. Jacobus Schmitz, starb in Mariaweiler, 1750 R. P. Berardus (Bernardus?) Schloet. 1751 R. P. Vincentius von Berg, (wird zum zweiten Male 1754 Beichtvater und in den dreijährigen Provinzial=Ordens1757 Kapiteln von 1754, 1757, 1760, 1763 als solcher von 1760 1763 neuem bestätigt. 1764 R. P. Conſtantinus Schmitz 1789 R. P. Bicerius Büscher 1796 R. P. Balthasar Braun. 145 weit weniger besucht wurde und eine gewisse Spannung zwischen dem Kloster und dem Pfarrer eintrat. Sie entfalteten ihre Thätigkeit auch auf dem Gebiete des Unterrichts. Stets hatte die Stadt einen Schulmeister ludi magister gehabt, der nicht blos den gewöhnlichen Elementarunterricht besorgte, sondern u. a. auch Latein docirte und der 1577 aus Kirchen=, Gasthaus und Schulmitteln unterhalten wurde. Nach Absterben des alten Schulmeisters stellte sie 10' Oktober 1599 einen ihr durch einen Jesuitenpater empfohlenen jungen Mann Paulus Reeb von Oberbüllesheim an, der seinen Cursus der freien Künste unterbrochen hatte; er leitete die Trivialschule sehr gut mußte aber nach sechs Jahren dieselbe aufgeben, um seinen cursum philosoph fortzusetzen; auch 1621 wird dem Schulmeister eingeschärft, daß er die Studenten im Latein und Deutsch zu lesen und zu schreiben unterrichte, zur Gottesfurcht anhalte u. alſo zu einer guten Disciplin u. Ehrbarkeit zu prengen. Er erhielt 31 Thlr. Cöln., freie Wohnung au der Schule, 1 R.=Thlr. von jedem Kind, freie Benutzung des Gasthausgartens, außerdem Weinkaufgrlder, Gefälle aus dem Gasthaus, der Sebastianus= und andern Bruderschaften, sowie besondere Vergütung für die mit seinem Amte verbundenen Offermannsdienste. 1676 besetzte der Rath das altare Si. Joa. Bapt. so, daß der Geistliche zugleich die Schule abhalten sollte. 1679 übernahm Joh. Win. Pech sacellanus in Blens die Schule für ein Jahr. 1687 wurde ein neuer Schulmeister angestellt, der 1689 klagt, daß der Offermann Alles gut bezahlt erhalte, er Nichts von den accidentalia chori bekomme; sogar bei Begräbnissen, bei denen die Jugend Wecken oder Papier erhalte, müsse er umsonst begleiten. Er bittet, daß dem Küster ein Theil der 8 Albus betragenden Gefälle von den singenden Requiemmessen abgezogen und ihm, der bei selbigen mit der Jugend mitwirke, zugewiesen werde. 1696 wird der Minoritenguardian scholarum praefectus genannt und ersucht durch den Pater Magister die dreiklassige höhere Stadtschule fortzusetzen; ein gnädigstes Mandat des Churfürsten vom 1. Febr. 1714 verpflichtet ihn aber zur Haltung der 5 kleineren Studentenstadtschulen, die auf dem Rathhaus 146 eingerichtet wurden. Dafür erhielt er einige Gefälle, so durch Decret vom 3. Oktbr. 1715 vom Kellner zu Nideggen eine Ohm Weines. Dennoch behielt die untere oder Trivialschule mit deutschem und lateinischem Unterricht ein Schulmeister, der 1716 wieder neu angestellt wurde, nachdem die Patres lange Zeit hindurch auch diese abgehalten hatten.!) Noch 1774 wurde ihnen eingeschärft, daß sie in ihrer Schule nicht ultra infimam syntaxin dociren sollten. Die Patres sorgten einerseits für die Erheiterung und Abspannung ihrer Schüler, die unter ihrer Aufsicht Kegelspiel trieben und sogar ein theatrum eingerichtet hatten und bei denen sie daher sehr beliebt waren, andererseits aber eben so eifrig für den Unterricht. Beweis sind 2 Stellen aus den Rathsprotocollen, aus denen ihre anhaltenden und endlich von Erfolg gekrönten Bemühungen hervorgehen, mit den Schülern silentium halten, d. h. sie außerhalb der Lehrstunden in der Schule versammeln zu dürfen, um dort ihre Studien zu überwachen und zu leiten. Sie lauten: 1.) Jovis den 9, Novbr. 1752. dahe nunmehro die studentenschullen wiederumb ihren anfang genohmen, seindt P. guardian mit P. magistro in senatu erschienen, undt nebst der schullenlehr auch das silentium zu besserer Auffnehmung der jugendt praetendirt, worüber allerhandt concertirt aber ohnverrichteter sachen abgangen. 2.) Sabb. den 9. Febr. 1754 ist dem stattdieneren an befohlen worden, weilen die patres magistri sich nach und nachmahlen beklagt, daß das silentium wegen verschloßener pforthen nicht, wie gern wollten undt schuldig respiciren konten, das die pforthen Morgents umb fünff uhren sub poena amotionis offenen sollen. Am 5. Juni 1757 feierten die Minoriten das Dankfest ihres hundertjährigen Einzugs in's Kloster. Zu diesem anniversarium solenne gibt die Stadt eine Beisteuer von 1) 1795 — 98 gab es in Folge einer Stiftung außer dem Schulmeister auch eine Schulmeisterin, welche Einrichtung später wieder zu Grunde ging und 1860 erneuert wurde; 1802 war der Schulmeister nur ein gewühnlicher Elementerlehrer, dessen Einkünfte weit geringe als die der früheren ludi magistri; sie bestanden in 9 Stüber von jedem Schüler und einigen Zinsen, freier Wohnung und Gasthausgarten. 147 5 R.=Thlr. 80 Albus, weil dahiesiges Kloster viele andachtsübungen auffgebracht, die schullen in standt gebracht, auch sonsten die Bürgerschafft in vielen Stücken emporgesetzt worden. Zum zweitenmale sollte das Kloster ein solches Fest nicht feiern; es erlag dem allgemeinen Schicksal der Klöster bei der französischen Invasion: die Mönche wurden auf den Aussterbeetat gesetzt, d. h. mit sehr schwachen Pensionen versehen, die Kirche mit Gebäude und Gärten der Gemeinde zum Geschenk angeboten; während eine Partei dieselbe mit Dank acceptiren wollte, um dort die Klosterschule und den Gottesdienst durch die noch übrigen Patres, die sich dazu erboten und auch noch eine Zeit lang im Orte blieben, fortführen zu lassen, hintertrieb eine andere Partei diesen Plan, weil der Pfarrkirche dadurch Abbruch geschehe, und so wurden die Güter öffentlich versteigert und für die Summe von 3200 Franken losgeschlagen. Der Erwerber ließ die Gebäude und Kirche nieder reißen, von denen nur noch wenige Ruinen übrig geblieben sind. Die Orgel und andere Mobilien erhielt die Pfarrgemeinde, die die Uebernahme der Kirche selbst, weil nicht rentabel, ablehnte. Von den am Schlusse noch übrigen Patres versahen zwei die Kapelle zu Boich und Thum und einer eine Zeit lang die Schule, bis auch dieser eine anderweitige Seelsorgerstelle erhielt. 6. Das Siechhaus Häuser für sieche Kranke, hauptsächlich Aussätzige, dann auch an andern abscheulichen und ansteckenden Krankheiten Leidende begann man zur Zeit der Kreuzzüge zu errichten, da bei der vielfachen Berührung des Abend= und Morgenlandes durch die Pilger, Kreuzfahrer und Kaufleute solche Krankheiten sich aus dem Orient in unser Land fortpflanzten. Die Siechhäuser wurden außerhalb der Städte, weit entfernt von menschlichen Wohnungen eingerichtet und die Kranken gewöhnlich durch geistliche Orden verpflegt, besonders durch die in Palästina entstandenen geistlichen Ritterorden, deren ursprüngliche Beschäftigung gerade der Kran 148 kendienst war und es später auch neben dem Kampfe gegen die Ungläubigen geblieben ist. Ein solches Siechhaus bestand zwischen Nideggen und Berg an der äußersten Grenze des städtischen Gebietes bei der Trennung der Montjoie= Cöln= Frankfurter= und der Düren= Trierer Straße. Der Johanniterorden, der in Nideggen eine Commende hatte, wird dasselbe versehen haben. 1623 wurden von den Erben der Ida Ploenis Wb. Naaß, die ad pios usus 500 R.=Thlr. legirt hatte, den Leprosen uf dem Sand vor Nideggen 30 R.=Thlr. vermacht, so einem von Berg Friedrich .... außgethan, und den Siegen darab die pension zu empfangen verwiesen. 1585 wohnte Giel am Sieghaus, der dem Junker zu Lüppenau einige Haferpächte zu zahlen hatte; noch im vorigen Jahrhundert standen dort mehrere Häuser, die zur Pfarre Berg gehörten. Als das Bedürfniß der Siechhäuser allmählich abnahm, fielen die meisten hinweg. Eine Churf. Verordnung von 1712 hob sie für Jülich und Berg gänzlich auf, da die Leprosen sich häufig der größten Verbrechen, Todtschläge und anderen Schandthaten schuldig machten. Jetzt bezeichnet nur noch der Name die Stelle, wo das Nidegger Siechhaus ge standen. Wie gewöhnlich an solche gemiedene und verhaßte Oertlichkeiten, knüpft sich daran eine Menge von Spukge schichten, die noch nicht aufgehört haben, fortzuspielen. 7. Angebliches Prämonstratenserkloster. Teschenmacher I. c. S. 359 und 365 erzählt, es habe sich früher zu Nideggen ein großartiges PrämonstratenserNonnenkloster befunden, das jedoch zu Grunde gegangen und an dessen Stelle dann ein von den Steinfelder Mönchen verwaltetes Präm= Mönchskloster unter einem Prior entstanden sei und noch 1610 bestehe, eine Nachricht, de ren Urheber Tesch. selbst ist und die von ihm in die meisten Bücher, die Nideggens Erwähnung thun, über ging, wie noch in Schmidts Geographie von 1704 zu lesen ist: „In Nideggen war ein Priorat der Prämonstratenser zu Steinfeld, außer der Stadt zwischen Gemüse= und Obst den kge abe iser stön rior ben esen 149 gärter liegend.“ In Nideggen hat ein solches Präm.=kloster positiv nicht existirt, weder für Nonnen, noch für Mönche und ist das von Schmidt erwähnte Gebäude vielmehr das alte Stift und spätere Minoritenkloster. Erwägen wir nun, daß ein dem von Tesch. erwähnten Vorfalle genau entsprechender sich zu Nieder=Eheim im Kreise Daun zugetragen hat, indem dort 1175 ein Präm. Nonnenkloster unter Aufsicht des Abts von Steinfeld gegründet wurde, dieses 1461 durch Brand unterging und an seiner Stelle darauf 1507 ein zu Steinfeld gehöriges männliches Präm. Priorat errichtet wurde, so liegt es fast auf der Hand, daß eine Verwechselung des kleinen und entfernten Dorfes, dessen Name früher Niderche geschrieben wurde, mit der bekannten Stadt Nideggen (Videcche) vorliegt. VII. Das Amt Nideggen. Schon im 13ten Jahrhundert war die Grafschaft Jülich in mehrere Verwaltungsbezirke, sogenannte Aemter eingetheilt, über die ein ritterbürtiger Amtmann gesetzt war. Ihre Zahl vermehrte sich mit der Ausdehnung des Landes und stieg zuletzt auf 27. Des Amtes Nideggen geschieht unseres Wissens 1369 zuerst Erwähnung, doch hat es unzweifelhaft lange vorher bestanden, da die Grafen sich schon 200 Jahre früher in dieser Gegend ansäßig gemacht und auf dem Schloß zu Nideggen sogar ihren bleibenden Wohnsitz genommen hatten. Vor dem letzten Viertel des 12ten Jahrhunderts findet sich keine Spur von jülichschen Besitzungen nach dieser Seite hin. Das spätere Amt Nideggen gehörte damals zum Zülpicher Gau, der jedoch längst keine Gaugrafen mehr hatte. Zuerst erbte 1177 Wilhelm II. von seinem Schwiegervater Albert von Molbach dessen von dem Schlosse Molbach, dem jetzigen Maubach an der Ruhr benannte Grafschaft, die den Grundstock für das Amt Nideggen bildete. Dasselbe erhielt um 1240 einen bedeutenden Zuwachs durch einen Theil der Besitzungen der früheren Herren von Hengebach, während die eigentliche Herrschaft Hengebach selbst ein eigenes Amt 150 bildete. Andere kleinere Erwerbungen vervollständigten diese beiden Hauptbestandtheile. Die Art und Weise, wie die Grafen von Jülich oder ihre Rechtsvorgänger die ein zelnen Ortschaften dieses Amtes erwarben und die Rechte, die sie in denselben besaßen, waren sehr verschieden. Die fränkischen Könige hatten an Stelle der alten durch die Volksversammlung der freien Männer gewählten Gaugra fen von ihnen selbst ernannte Beamte gesetzt, denen sie bestimmte Einkünfte gaben und in deren Hände sie die Civilregierung, wie die Führung des Volkes im Kriege leg. ten. Von der Gerichtsbarkeit waren befreit nur die alten durch größern Grundbesitz und Reichthum hervorragenden adeligen Geschlechter, die nobiles, auch Dynasten, Freiher ren, barones genannt, die in ihrer Stellung als domini Landesherren, durch ausdrückliche oder stillschweigende Concession belassen wurden und demgemäß auf ihren angestammten Besitzungen nach dem Herkommen herrschten, d. i. zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über die sogenannten gemeinen Freien, homines advocatitii, und Landsaßen, d. i. die kleinen Grundbesitzer, die sich unter ihren Schutz begaben und freie Leute, die kein Eigen besaßen, sondern ein Grundstück in Zeitpacht übernahmen, sowie über ihre hörigen Leute und Leibeigenen berechtigt waren. Ihnen standen gleich die durch den höheren Königsdienst empor gekommen und zu Reichthum und Anſehen gelangten Familien, denen für ihre neu erworbenen Besitzungen, freie Herrschaften oder Immunitäten eine ähnliche Ausnahme stellung und eigener Zwing und Bann verliehen worden war, sowie die meist durch Schenkung in die Hände der Stifter und Abteien gekommenen und von diesen häufig erst dem damals einen großen Theil unserer Gegend bedeckenden Urwald mühsam abgerungenen Landcomplexe, dazu kamen endlich noch die kgl. Pfalzen und Villen, die Paläste und Güter mit ausgedehnten Ländereien und Waldungen. Abgesehen von diesen 4 Klassen von Gebieten, die mehr oder minder große Enklaven im Amtsbezirke des Grafen bildeten, lag diesem die Ausübung der Gerichtsbarkeit ob, die er auch durch Stellvertreter, vicarii advocati, Vögte ausüben lassen konnte. Sein Gericht war 151 das höchste in der Grafschaft und wohl auch die höhere Instanz für die Gerichte der Immunitäten. Von mallus legitimus, dem echten Ding, dem Grafending oder Landgericht ging die Berufung direct an den König und sein Hofgericht. Bei ihm wurden alle Prozesse über wichtigere Sachen, wie Grundeigenthum, Freiheit und ſchwere Verbrechen, sowie alle Klagesachen gegen vollkommen freie Leute, ingenui, entschieden. Er hatte auch für Erhaltung des Landfriedens und Verfolgung der Verbrechen zu sorgen, wie die freiwillige Gerichtsbarkeit zu handhaben. Sein Gericht besetzte der Graf aus der Klasse der ingenui, die wegen dieses ihres Schöffenamtes auch Schöffenbarfreie genannt wurden und daher im Gegensatz einerseits zu den Edeln oder Höchstfreien, d. i. der Fürsten und Baronen, also den Regierenden oder Gerichtsherren, andererseits zu den den Stand der kleinen Ackerer und Weinbauer, Handwerker und Handelsleute bildenden Gemeinfreien, die ſich zwar perſönlicher Freiheit und oft eines kleinen Eigenthums erfreuten, bei den Gerichtssitzungen des Grafen aber nur die Zuhörerschaft bildeten und dort in wichtigern Sachen auch abgeurtheilt, sonst aber vor dem Herrſchafts⸗ oder vor dem Centenar⸗Gerichte belangt wurden, als ein ausgezeichneter Stand der Rechtssprechenden im Grafending erscheinen im Gegensatz zu den kleinen niedern Gerichte, an denen das Landvolk Rechtspflegen kann. Ihre Güter, für die ein gewiſſer Umfang (3 Hufen Landes) erfordert wurde, waren von öffentlichen Lasten befreit. Später charakterisirt sich der Stand dieser Mittelfreien durch die Berechtigung zum Erwerb und zur Vererbung von Ritterlehn, Lehnfähigkeit und Lehnfolgefähigkeit, sie sind der Höchstfreien Mann, d, i. ritterliche Lehnsleute, woraus hervorgeht, daß die alten ingenui größtentheils in den Lehnsverband der Fürsten getreten waren. Unter beamte des Grafen waren die centenarii, Honnen oder judices loci, die eine untergeordnete Jurisdiction und Polizeigewalt hatten und des Grafen Verwaltungsmaßregeln ausführten, von denen ebenso, wie von den Urtheilen der Immunitätsvögte und =schultheißen, an den Grafen appellirt wurde. Kleinere Gerichte konnten die Grafen an be 152 liebigen Orten ihres Sprengels abhalten. Für den mal lus legitimus waren beständige Orte gewohnheitsmäßig hergebracht, an denen häufig eigene Gerichtshäuser bestanden; sie fielen meist mit den Pfarrsprengeln zusammen. Die Würde der Grafen, Anfangs eine persönliche, vererbte bald vom Vater auf den Sohn, sie erwarben selbst ständige erbliche Herrschaftsrechte und wurden aus kgl. Beamten Landesherren. Dieser Gang der Dinge, der sich allenthalben in Deutschland vollzieht, scheint sich auch bei den Grafen von Jülich wiederholt zu haben, die ursprünglich Grafen des Jülichgaues waren. Zu Jülich war daher auch das Landgericht; „zu Jülich am Landrecht“ heißt es noch in späterer Zeit, als Theile anderer Gaue hinzu gekommen waren und ein großes Herzogthum gebildet hatten; von allen Untergerichten ging die Berufung nach Jülich ans Hauptgericht als an das alte Grafending Anders, als im Jülichergau gestalteten sich die Verhältnisse im Zülpichergau. Die Pfalzgrafen, die früher diese Grafschaft verwaltet und die großen kgl. Besitzungen in derselben innegehabt hatten, ertheilten diese, als sie unsere Gegend verließen, andern Adligen, doch zersplittert zu Lehn. Ihre gräfliche Gewalt wurde zertrümmert, aus ihr bildete sich keine Landesherrlichkeit heraus. Der Zülpichergau zerfiel in Stücke, von denen erst vor und nach auf Grund besonderer Erwerbungen, wie schon erwähnt, der bedeutendste Theil an das Haus Jülich fiel. Die erste Erwerbung war die Grafschaft Molbach mit dem Reichswalde, ein pfalzgräfliches, ursprüngl. kgl. Lehn, das als solches eigenen Zwing und Bann mit sich führte. Stücke desselben, nämlich die Gerichte von Nideggen und Creuzau, gehören zum spätern Amt Nideggen. Ein anderer Bestandtheil des letzteren ist der kgl. Pfalzbezirk von Zülpich mit den Gerichten Bürvenich und Enzen; dann kommt eine Reihe von Vogteien geistlicher Immunitäten. Die Stifter und Abteien, die in den kriegerischen Zeiten des Mittelalters weder eines starken Schutzes nach Außen entbehren konnten, noch auch ihren eigenen Untersaßen gegenüber stets die Macht besaßen, einen geordneten Rechts 153 zustand aufrecht zu erhalten, mußten zu ihrem Schirmvogt einen weltlichen Herrn wählen, dem vom Kaiser der Blutbann oder die hohe Criminaljustiz übertragen wurde und der in Kriegsfällen Beistand und im Processe vor auswärtigen Gerichten Vertretung zu gewähren hatte. Seine Belohnung bestand in dem sogenannten Vogtgelde oder der Vogtbed, Gerichtsgefällen und Strafgeldern, sowie gewissen Abgaben vom Hofe. Hiernach entwickelte sich, wie der Anfangs freigewählte Vogt seine Stellung zu einer erblichen erhob, dessen Landhoheit in dreifacher Richtung, indem sie die Gerichtsbarkeit, den Kriegsdienst der Untersaßen und das Besteuerungsrecht begriff. Diese Vogteien, die wichtige Bestandtheile des Amtes Nideggen bildeten, reichen zum Theil in frühe Zeiten hinauf. Die Vogtei über Froitzheim war ein pfälzisches Lehn, das 1233 dem Grafen von Jülich bestätigt wurde; die Vogteien über Embken, Wollersheim und Hoven waren schon mit der Herrschaft Hengebach verbunden. Bei andern Ortschaften, in denen Jülich die grundherrliche und landesherrliche Gewalt vereinigte, läßt sich der Besitzerwerb nicht leicht nach weisen. Außerdem war eine Reihe von weltlichen Immunitäten bestehen geblieben, die zur Manchfaltigkeit der politischen Gestaltung der Gegend außerordentlich beitragen, ihre Herren, die eigene Gerichstbarkeit, auch das Hochge richt, sowie alle sonstigen landesherrlichen Rechte, Polizei, Jagd und Fischerei, Accisen, Patronat u. s. w. hatten und deren Gebiete Freiheit von Steuern, Zöllen, sonstigen Abgaben, Aushebungen, Truppenmärſchen und Einquartierungen genossen, waren dennoch in ein gewisses Schutzverhältniß zu Jülich eingetreten und hießen daher jül. Unterherren. Sie zahlten für Schutz und Schirm eine bestimmte Geldsumme, die auf dem jährlichen Unterherrentag zu Cöln durch Unterhandlungen mit dem herzoglichen Commissar festgesetzt wurde. Von ihren Gerichten wurde appellirt an den jül.= berg.= Hofrath. Diese Herrschaften, die theils Allodien, theils Lehn, doch ohne Lehndienste waren, befanden sich meistens in Händen von Adligen, konnten aber auch an Bürgerliche gelangen. Ihrer gab es im Amte Nideggen folgende: Binsfeld, Bollheim, Burgau, 154 Drove, Eicks, Eundheim, Weiskirchen, Gladbach, Kettenheim Maubach, Merzenich, Sinzenich, Thum. So bildete alse das Gebiet der Grafen ein Conglomerat von einzelner Territorien und Ortschaften, die aus verschiedenen Rechts titeln an sie gekommen waren, indem sie verschiedene Rechte besaßen, die kein zusammenhangendes Ganze bildeten, sondern überall von Gebieten anderer Dynasten durchzogen waren und solche wiederum einschlossen. Während sie aber auf den ihnen eigenthümlich zugehörigen Gütern resp. den alten Krondomainen, die sie zu Lehn trugen, die alleini gen Inhaber aller Rechte waren, mußten in den Vogteischaften die Rechte der Landeshoheit und der Grundherrschaft genau abgegrenzt worden und hier begriff die erstere oder die hohe Obrigkeit, wie sie sich allmählich im Laufe der Jahrhunderte ausgebildet hatte, im Allgemeinen die Nachfolge der Leute, d. i. das Recht auf den Kriegsdienst das Besteuerungsrecht, die Crim.=Gerichtsbarkeit (über doitſchlag, offentwunden, Bloitroiß, duiren, ſtoeßen, waffengeschrei und alle gewaltthat), welche daher die höhere oder obere Gerichtsbarkeit hieß, und meistens schon die zweite Instanz in Civilsachen, (consultiren und appelliren ghen Gülich ans Hauptgericht), während es auch vorkam, daß in Civilsachen (z. B. in Niederberg und Schaven an des Domdechanten Kammer) oder nur in Ansehung der Hofesgüter (z. B. in Vettweiß nach Bleißem, Unkel und das hohe Gericht zu Bonn, in Ansehung sonstiger Güter, sowie der Mobilarklagen nach Jülich) an höhere Gerichte des Grundherren appellirt wurde. Die erste Instanz in Civil sachen war in den Händen des besitzenden Stiftes oder Klosters, welches das aus einem Schultheißen und sieben Schöffen zusammengesetzte Hofesgericht entweder allein oder gemeinschaftlich mit dem Landesherren bestellte. An ßer diesen geistlichen Hofesgerichten gab es auch noch adlige und fürstliche Hofesgerichte. Erstere waren die Gerichte von Höfen, die entweder ursprünglich dem Fürsten gehörten und von ihm zu Lehn ertheilt waren, oder deren ursprüngliche Eigenthümer, ingenui, Schöffenbarfreie, sie dem Fürsten verkauft hatten, selbst aber als Belehnte in Besitz geblieben waren, sei es in Folge glücklicher Befeh ner. echt. sonaber der ſtere doitoder oeite owi oder eben illein erer 155 dung z. B. als Preis der Entlassung aus der Gefangenschaft, oder sei es zufolge freier Einräumung, um eines starken Herrn Schutz zu genießen, von ihm Beamtenstellungen, persönliche Auszeichnungen oder weitere Güter zu empfangen, um Gelegenheit zu glänzenden Kriegsthaten, die als des Ritters eigentlicher Beruf galten, zu erhalten oder aus Geldbedürftigkeit, z. B. für Bezahlung ihrer Schulden. Die Inhaber dieser Höfe, die ihren freien Stand und ihr freies Erbe, den einzigen Stolz des alten Germanen zur Erlangung materieller Vortheile opferten, bildeten landständischen Adel, die Vasallen,!) d. i. die zu Ritterdienst verpflichteten Lehnsleute des Fürsten, dessen Gefolge und die Ritterschaft, den Kern seines Kriegsheeres. Die letzteren waren vom Fürsten selbst unmittelbar durch seine Beamten bewirthschaftete oder in Erbpacht ausgethanen Höfe, die jedoch nur bei größerem Umfang ein eigenes Gericht hatten. Diese fürstlichen und adligen Hofesgerichte, mit denen auch geistliche Hofesgerichte gleichstehen, die nicht aus Immunitäten hervorgegangen sind, hatten indeß nur Gerichtsbarkeit hinsichtlich der zum Hof gehörigen und an die Untersaßen verpachteten Ländereien oder sogenannte bäuerlichen Lehnsgüter; in persönlichen Sachen und hinſichtlich der übrigen Ländereien wurde ſie ebenſo, wie die gesammte Criminaljustiz durch einen vom Fürsten bestellten rechtskundigen Dingvogt ausgeübt, der an verschiedenen Orten periodische Sitzungen abhielt. Zu diesen Vogtgerichten war gewöhnlich eine Reihe von Ortschaften zusammen gelegt, doch bildeten die geistlichen Hofesgerichtsbezirke meist auch ein eigenes Vogtgericht. Demgemäß gab es zweierlei Gerichte im Amte, grundherrliche oder Hofesgerichte, deren jeder Hof, der bäuerliche Lehngüter ausgeliehen hatte, eins besaß, mit verschiedener Competenz, und landesherrliche Ge1) vassus, Vasall ist urspr. —servus, Leibeigener; dann wird es hauptsächlich von den unfreien Angehörigen eines mächtigen Herrn gebraucht, die von demselben mit einem Lebugut, beneficium, (-Gnadengeschenk), ausgestattet wurden; als auch Freie ihr freies Eigenthum einem Herrn vergaben und sich von demselben als Geschenk zurückgeben ließen, verlor sich der Unfreiheitsbegriff und ward der Stand sogar als ein ehrenvoller betrachtet. 156 richte für alle nicht den Hofesgerichten besonders vorbehaltene Sachen und die derselben nicht unterworfenen Personen. Die Hofesgerichte waren wiederum 1.) geistliche Hofesgerichte zu Floisdorf, Hoven, Embken, Wollersheim, Froitzheim, Kelz, Vettweiß, Niederberg, Schaven, 2.) adlige zu Blens, Berg bei Nideggen, Lüppenau, Hausen, Kreuzau, Kalenberg, 3.) fürstliche zu Floisdorf, Sievernich, Soller=Jakobwüllesheim, Frangenheim Hausen, Kalenberg, Berg bei Floisdorf und Floren. Vogtgerichte waren dagegen; 1.) Embken=Wollersheim, 2.) Kreuzau=Winden mit Bogheim und Bergheim, 3.) Bürvenic mit Hausen, Hergarten, Berg bei Floisdorf, Floisdorf, Langendorf, Juntersdorf, Hoven, Floren, Sievernich, Vlatten, die Fortsetzung des alten Gerichts auf der Kempener Heide mit neun Hundschaften (von denen die Gemeinde Bürvenich mit Eppenich eine bildete und noch in einem Weisthum von 1623 diese Benennung erhält), dem einige andere Ortschaften beigegeben worden waren, 4.) Enzer mit Linzenich=Lövenich, Schwerfen, Dürscheven, Weißkirchen, (damit war verbunden, seitdem solches vom Herrn von Drimborn an Jülich gekommen, das Gericht Nemmenich mit Uelpenich und Merzenich), die Fortsetzung des alten Gerichts auf dem Schifelberg mit vierzehn Hundschaften, 5.) Soller mit Frangenheim, Kelz und Jakobwüllesheim, 6.) Vettweiß für sich allein, 7.) Froitzheim für sich allein, 8.) Niederberg mit Schaven, 9.) Kalenberg mit Voissel, Merscheid, Wallpütz, Lückerath und der Hälfte von Wallenthal. Die Appellation von den Amtsgerichten ging nach Jülich ans Hauptgericht, später an den Jül. Berg. Hof rath zu Düsseldorf und in dritter Instanz an das Oberappellationsgericht zu Düsseldorf. Auch der Amtmann hatte eine Gerichtsbarkeit in gewissen kleineren, besonders in Polizeisachen. Derselbe war im Allgemeinen in einer Zeit, wo Justiz und Verwaltung noch nicht strenge getrennt waren, der vollständige Vertreter des Herzogs in seinem Bezirke, dem zur Unterstützung in seinen Funktionen der Vogt oder Amtsrichter zur Seite gestellt war, Sie halten daher gemeinschaftlich die Leitung der Polizei; bei ihnen wurden die Kirchen= und Gemeinderechnungen abgelegt, halim, iem von len ber an iner enn nem kter Uten egt, 157 von ihnen die Steuern und Kriegslasten vertheilt. Der Amtmann erließ das Aufgebot zu Kriegs= und Wachtdiensten, schlichtete Streitigkeiten zwischen der Gemeinde und ihren Vorständen oder ihren Grundherren. Er hielt mit dem Vogt und den verschiedenen Gerichten die dreimal jährlichs stattfindenden Herrengedinge ab; auf denen einerseits die Weisthümer, d. i. die uralten Aussprüche der Gerichte über die rechtlichen Verhältnisse der Gemeinde, deren Privilegien, die Begrenzung der Gewalten des Grundherrn und Landesherrn u. s. w., andererseits die fürstlichen Verordnungen abgelesen wurden. In späterer Zeit konnte er sich durch einen von der Regierung bestätigten Amtsverwalter vertreten lassen. Außer den verschiedenen Volksgerichten und unabhängig von denselben vermöge besondern Privilegiums des Grafen Gerhard von 1313, bestand das Nidegger Stadt. gericht, zu dem außer der Stadt selbst und den davon abhängigen Dörfern Obermaubach und Schlagstein noch die Ortschaften Abenden, Berg bei Nideggen, Bergstein, Blens, Brandenberg, Hau, Ginnick unter den Namen des kleinen Amts Nideggen gehörten; zu ihnen nahm der Schultheiß von Nideggen eine der des Vogtes ähnliche Stellung ein, wie wir oben in einem besonderen Abschnitt näher gesehen haben. Das Amt Nideggen war das größte des Herzogthums und deßhalb schon vor 1710 in zwei Bezirke, Ober= und Unteramt unter einem gemeinschaftlichen Amtmann eingetheilt, die je einen besondern Vogt, dagegen mit dem Nidegger Stadtgericht beide gemeinſchaftlich den Gerichtſchreiber hatten. Zum Oberamt gehörten unter andern: Abenden, Bergstein, Blens, Brandenberg, Hau, Hausen, zum Unteramt: Kreuzau, Froitzheim, Ginnick, Kelz, Soller, Vettweiß, Pissenheim, Frangenheim. Die Beamten wohnten früher zu Nideggen selbst und zwar die Amtmänner vor dessen Zerstörung 1542 auf dem Schloß, dann zogen sie in die Stadt; bald aber wohnten sie, wie auch die Vögte nicht mehr in dieser. Die Gefängnisse des Amtes befanden sich zu Nideggen auf dem Dürener Stadtthor. Das Amt Nideggen bestand aus der Stadt Nideggen mit ihrem Ge 158 biete, sodann aus folgenden Landgemeinden: Abenden Berg bei Nideggen, Berg bei Floisdorf, Bergstein, Vran denberg, Blens, Bürvenich, Dürscheven, Embken, Wollers heim, Enzen, Floren=Hoven, Floisdorf, Froitzheim, Ginnick, Hausen, Hergarten, Juntersdorf, Kalenberg, Kelz (zum größten Theil, der andere Theil mit der Kirche gehörte zum Amt Nörvenich), Kreuzau=Winden, Langendorf, Linzenich=Lövenich, Nemmenich, Niederberg, Schaven, Schwer fen, Sievernich, Soller=Jacobwüllesheim (letzteres zur Hälfte). Uelpenich, Vettweiß, Vlatten, Weißkirchen (der Theil am linken Ufer des Feybachs). Es enthielt die Rittersitze: Berg, Bleus, Bülich, Busch, Dürfenthal, Enzen, Firmenich, Froitzheim, Gartzen, Güdersheim, Hausen, Irnich, Junters dorf, Kreuzau, Langendorf, Lövenich, Lüppenau, Niederberg, Pech, Rath, Sievernich, Veynan, Vettweiß, Virnich, beide Burgen zu Vlatten. Reihenfolge der Amtmänner: 1369 — 92 Johan van Drinburne. 1483 Wilhelm von Vlatten, Herr zu Drimborn. 1496 — 1510 Julius Emont von Palant, Herr zu Maubach. 1530 — 52 Werner Herr zu Binsfeld, Landdrost; Amtmann zu Schönforst 1559 — 98 im Sommer (†) Cono von Binsfeld, Herr zu Binsfeld, Gartzen und Weiler. 1598 — 1627 (+) Johann von Binsfeld, fürstl. Neuburg. Geh. Rath und Kammerherr, Amtmann zu Zülpich. 1628 — 31 ist kein Amtmann bestellt, Amtsverwalter ist Werner von Binsfeld. 1632 — 42 Heinrich von Waldbott = Bassenheim = Königsfeld, Neuburg. Geh. Rath, Obristkämmerer und Jülich. Marschall (wohnte zu Stambach. 1642 52 im Juni (†) Wilhelm von Binsfeld, Freiherr zu Weiler, Herr zu Binsfeld, Gartzen und Laurenzberg, Neuburg. Kämme rer, Amtmann zu Zülpich. ImtHerr Neu err lier ute 159 1652 — 80 Werner Freiherr von Gynnich, Herr zu Vlatten, Kleburg, Birlinghoven, Kettenheim, Neub. Geh. Rath und Stallmeister, Amtmann zu Zülpich 91 Freiherr von Hugenpoet. 1686 1740 Carl Caspar Freiherr von Hompesch zu 1694 Bollheim, Pfälz. Geh. Rath, Jülichscher Erboberstjägermeister, Generalbuschinspector, Amtmann zu Zülpich — 61 des Vorigen Sohn, Johann Wilhelm von 1741 Hompesch zu Bollheim, Geh. Rath, Käm merer, Oberjägermeister, Gen. Buschinspector. 97 Carl Wilhelm Friedrich Freiherr von 1762 Kolf zu Hausen. VIII. Die Kellnerei zu Nideggen. Auf dem Schlosse zu Nideggen wohnte ehedem ähnlich, wie auf andern jülichschen Schlössern, ein Burggraf, dem außer der Bewachung desselben wahrscheinlich auch die Einziehung der Gefälle und Renten, wie die Verwaltung der Domainen und sonstige finanzielle Geschäfte oblagen Während jedoch anderswo, z. B. in Heimbach, das Amt eines Burggrafen sich erhielt, ist es in Nideggen schon im Anfange des 16ten Jahrhunderts verschwunden; an seine Stelle ist ein sogenannter Kellner getreten, dem die finanzielle Seite des Amtes allein übrig blieb; 1534 den 16. August verpfändete der Herzog die Kellnerei an Wirich von Gertzen für 2000 Gulden; der Pfandbrief wurde 1708 von den Gebrüdern von Gymnich eingelöst. Der Kellner wohnte auf der Burg, in welcher der Jenseitsthurm und einige Gebäulichkeiten so weit hergestellt waren, daß sie als Fruchtspeicher, Kelterhäuser und Weinkeller benutzt werden konnten. Derselbe hatte 1698 als Bestallung 40 Malter Hafer, 24 Malter Korn, eines Burggrafen freie Wohnung, den Garten am Schloß, anderthalb Morgen Ackerland, 11 Gulden an Holzgeld; die Windschläge in den 160 fürstlichen Büschen und freies Brandholz, sowie 28 Gold gulden 88 Albus. Ueber die Verwaltung der Kellnerei gibt uns eine Rechnung von 1715/16 nähere Aufschlüsse, Die Berechnung der eingegangenen und ausgegebenen Gelder geschah damals nach dem Provisional=Münzedict von 1632. Da nach wurde ein Goldgulden zu 4 oberländ. Gulden 16 Al bus empfangen, zu 4½ Kopfgulden ausgezahlt, 1 Radergulden war = 24 Rader=Albus, 1 oberl. Gulden = 24 Albus, 1 Raderalbus = 12 Raderheller, 1 Albus = 12 Heller. Die Flüssigkeiten wurden mit Kölner und oberländischem Maß gemessen und damit nach Düsseldorf geliefert und berechnet. Ein Fuder Cöln. hatte 6 Ohm, 1 Ohm 26 Viertel, 1 Viertel = 4 Quart. Die Früchte wurden mit Nidegger Burgmaß gemessen, das dem Zülpicher Maß gleich war, nämlich 1 Malter = 5 Sümber, 1 Süm ber = 4 Viertel, 1 Viertel = 4 Mütgen. 20 Malter Nid. waren = 21 Malter Hofmaß, das dem köln. Mas gleich war. 1 Dürener Malter war = 1 Malter 2 Viertel 1½ Mütgen Burgmaß nach Resolution der Regierung von 1695. Der Schatz d. h. die Landessteuer wurde nach den Hebezetteln von 1553 durch die Honnen erhoben und aufs Schloß geliefert. Er wurde in 2 Terminen als Herbst= und als Maischatz fällig und trug fürs Amt Ni deggen im Herbst 3213 R. M. 7 R. A. 6 R. H., im Mai 2518 R. M. 5 R. A. 11½ R. H. ein. Das Amtsgeld, eine andere Steuer, betrug 462 R. M. 1 R. A. Außerdem empfing der Kellner die Pacht von den churfürstlichen Benden, die Mühlenpacht, das Beedgeld, Dienstgeld, den Zehnten, Churmuth und andere Gefälle, zu deren Eintreibung er einen besonderen Executionsboten hatte. Die Naturalabgaben, Roggen, Weizen, Gerste, Erbsen, Wein, Holz u. s. w. wurden aufs Schloß geliefert und dort von einem Früchtemesser, der auch die Stelle eines Pförtners versah, gemessen, hierauf theils an Händler verkauft, das Uebrige nach Hambach oder Düsseldorf abgeliefert. Das zur Fortschaffung nöthige Fuhrwerk hatten die Dörfer des Amts theils unentgeldlich, theils gegen Bezahlung zu stellen. Auch sonstige zahlreiche Frohnfuhren hatten die Bau fert Ohm ümlter Nai zerden von 161 ern zu leisten, meist im Spätherbst, woher das Sprichwort entstand: „Ist Martin vorbei, so ist der Bauer keinen Tag mehr frei.“ Die Dörfer Abenden, Berg bei Nideggen Bergheim, Bergstein, Brandenberg, Blens, Bogheim, Ginnick, Hau, Kreuzau, Thuir, Winden mußten Brandholz aus den fürstlichen Wäldern und alle Nothdurft auf das Schloß fahren; sie kauften sich mit Beistimmung des Amtmannes Werner von Binsfeld gegen 75 Gulden davon los, die sie unter sich vertheilten und mit dem Schatz bezahlten; auf Verlangen sollten sie jedoch die alten Fuhren leisten, dann aber von den 75 Gulden frei sein. Die Leute von Hausen hatten 1600 Rahmen in die fürstlichen Weingärten zu Bürvenich zu liefern, die sie im Heimbacher Wald für 4 Gulden hauen und für 12 Gulden fahren mußten, von 1715 an vermöge churfürstl. Befehls unentgeldlich. Waren viele Rahmen nöthig, so mußte die doppelte Anzahl von Fuhren geleiſtet werden. Auch Hergarten, Vlatten, Bürvenich, Floisdorf u. a. hatten aus den Heimbacher Büschen in die Weingärten Rahmen zu fahren, welche Frohnden später in Geld umgewandelt wurden. Diejenigen, welche zu Berg bei Floisdorf Pferde besaßen, mußten wegen etli cher vom Churfürsten ihnen überlassenen Weideplätze dessen Trauben aus den Weingärten ans Kelter fahren und den Dünger aus dessen Hof zu Bürvenich in die Weingärten und Heu nach Nideggen und Heimbach. Verschiedene Höfe und Klöster mußten in Kriegszeiten Heerwagen stellen. Auch auswärtige Dörfer waren mit Frohnfuhren für die Kellnerei beschwert. So mußte das Lehngut Dommermut im Gericht Lendersdorf, das außerdem mit einem Sattelpferd dienstpflichtig war, I. F. Gen. Wein im Amt Nideggen aufladen und nach Hambach oder Düsseldorf bringen wie auch Fässer, Reifen, Rommeln und Fische fahren. Ebenso die Gemeinde Arnoldsweiler. Andere große Lasten für die Bauern waren die Zehnten und der Churmuth. Von erstern gehörten dem Für sten die Zehntlämmer zu Bürvenich, die Zehnten zu Schwerfen und Kelz, die halben Zehnten zu Pissenheim, Thum, Berg bei Nideggen, Nideggen, Vlatten, sowie der Rott zehnt von allem urbar gemachten Lande; dieselben waren 162 an den meisten Orten erblich verpachtet. Der Churmuth war das auf der Grundherrlichkeit beruhende, also nur den Pächtern gegenüber vorkommende Recht, bei einem Erbfalle das beste Stück des Nachlasses zu küren, d. h. sich zu wählen und vorweg zu nehmen. Im Kirchspiel Kreuzau war jeder Hausstand, Mann und Frau churpflichtig und das Beste quitt, so nach eines Jeden Absterben auf dem Hof oder in dem Stalle befunden wurde, dergestalt jedoch, daß, wenn der Mann starb, dem Fürsten die Auswahl zu stand, wenn die Frau vorher mit Tod abging, der Mann sich zuerst das beste Stück nahm im Beisein von Schultheiß und Scheffen. Sogar an den Hofesgütern, die auf die Burg zu Kreuzau churpflichtig waren, hatte der Fürst die Vorchur. Ebenso churpflichtig waren die Erbpachtländereien zu Soller, Jakobwüllesheim, Frangenheim und Froitzheim. Jeder Pächter empfing seine eigene Länderei für empfangende Hand; starb einer unter solcher empfangenden Hand, so nahm der Fürst das beste Stück aus Stall oder Hof. In Soller und Frangenheim waren je 3 Hof gedinge jährlichs, auf denen jede empfangende Hand zu erscheinen hatte, deren Namen abgelesen und gesehen wurde, ob deren keine verstorben war. Die Pächter von Hoven und Floren, die aufs Schloß Heimbach den Pacht zahlten, waren nach Nideggen churpflichtig. Auch zu Nem menich und Vlatten wurde der Churmuth erhoben. Dazu kamen die zahlreichen aus den fürstlichen Ländereien, Höfen und Mühlen u. s. w. gewonnenen Erbpächte an Geld, Hafer, Roggen, Spelz, Hühnern, Eiern, Kapäunen u. s. w., wie auch die Einkünfte aus den Weinbergen und Wäldern. Der Fürst hatte das Mühlenregal, d. h. das ausschließliche Recht, Mühlen im Lande anzulegen, resp. gegen eine jährliche Abgabe die Concession dazu zu ertheilen, dem jedoch die Ritterschaft nach altem Landrecht nicht unterworfen war. Die Müller hatten die Mühlen in Erbpacht gegen Geld= oder Naturalabgaben. Sie waren theilweise Zwangsmühlen, d. h. die Bewohner eines bestimmten Distriktes mußten in ihnen mahlen lassen, wodurch ihr Werth sich bedeutend erhöhte. So ließ der Pfalzgraf 1627 in der Pfarrkirche zu Nideggen nach der Pre 163 digt verkündigen, daß die Mühle zu Schüdderfeld für die Stadt Zwangsmühle sei und die andern Müller bei Verlust des Getreides, Esels, Pferdes und Karrens in Nideggen keine Kundschaft suchen sollten.!) Bürgermeister und Rath protestirten aber gegen diesen Eingriff in ihre Privilegien da sie seit undenklichen Zeiten auf in= und auswärtigen Mühlen nach Belieben hätten mahlen lassen, und drohten sich ans Kaiserl. Kammergericht zu Speier zu wenden, worauf die Verordnung zurückgenommen wurde. Um 1700 gab es vier Mühlen bei Nideggen: Die Fruchtmühle zu Schüdderfeld, die Trohnmühle am dicken Stein unter dem Schloß, deren Platz der Herzog 1553 an Peter Troyn in Erbpacht gab, um eine Oelmühle und zur Nothdurft ein Rad für eine Kornmühle zu errichten, vorausgesetzt, daß er den übrigen Mühlen nicht schade: dann unterhalb der letztern die Lohmühle und die Follmühle an der Brücke. An Weinbergen besaß der Churfürst 1716 in Winden 7 Morgen 1 Viertel, in Ginnick 19 Morgen 1 Viertel 2 Pinten, in Pissenheim 6 Morg. 1 V. 2 P., in Bürvenich 6 Morg. 1 V. 2 P., in Schwerfen 3 Morg. 3 P. Dieselben wurden auf 12 Jahre in Gegenwart des Kellners Oberweingartsaussehers des Amtes und des Unterweingärtners jeden Ortes verpachtet, so daß der Churfürst die Hälfte der Trauben erhielt, die Pächter den Dünger, die Rahmen und die Arbeit lieferten Die fürstlichen Waldungen im Amte waren „Echer büsche, so Heckholz und Eichen ist“. Dazu gehörten der Nesselberg mit 304 Morgen, wovon 8 Morgen wüst da 1) Er stützte sich auf einen unten abgedruckten Erbpachtbrief von 1410, wonach die Mühle „das gemall von Nydeggen In aller dermaßen, as dat von altersgewonlich und herkommen ist,“ haben sollte. Nach Ableben des damaligen Erbpächters Abel theilten die Nachkommen das Gut, so daß ein Zweig die Mühle mit etlichen Benden, der andere Haus, Hof, Garten, Länderei und Benden erhielt und jeder Theil 6 Malter Roggen und 8 Quart Oel in die Kellnerei lieferte. Schultheiß Servas Frenz kaufte um 1560 die Mühle, Peter Birfeld später den Hof, Beide ohne Wissen und Consens des Herzogs und ohne die Pacht regelmäßig zu zahlen; 1580 klagte derselbe deshalb zu Nideggen auf Einziehung der ihm heimgefallenen Mühle; bald darauf erhielt jedoch Frenz von ihm eine Pfandverschreibung auf die Mühle und die Fischerei in der Ruhr und Kall. 11 164 lagen, anschießend das Elend mit 59 Morgen Haide und Strauchwerk, dann der Burgberg bei Bergstein mit 80 Morgen, wovon das Echergewächs dem Churfürsten gehörte. Der Roßberg mit 324 Morgen und der Kürzenbusch mit 111½ Morgen waren auch churfürstlich, aber die Nidegger Bürger hatten das Echer und den Waidgang darauf. Es waren 2 Förster für Roß=, Nesselberg und Kürzenbusch, einer für den Burgberg bestellt. An Wiesen hatte der Churfürst zu Bürvenich 12⅛ Morgen, Pissenheim 6¼ Morgen, Schwerfen 19¾ Morgen, Ginnick 9 ¼ Morg., Soller 6 ⅛ Morg., zusammen 53 ½ Morgen, die verpachtet waren. Die zahlreichen Höfe mit ihren Ländereien sind hier nicht aufgezählt. Die Fischerei in der Ruhr und Kall, die sich von Hetzingen bis zum Dorf Zercall und von da die Kall hinauf bis zum Amt Montjoie erstreckte,!) in der kleinen und großen Uxmaar zu Froitzheim und Thum und im rothen Bach wurde vom Kellner verpachtet. Ans Schloß gehörten folgende Gärten: Der Bungart. vorm Schloß an der linken, der Maulbeeren= oder Eselsbungart an der rechten Seite, zusammen 1¾ Morgen, der Grafenbungart in der Stadt am Zülpicher Thor (vertauscht gegen einen andern von 3 Viertel am Scheidkamp), der Scheidkamp außerhalb des Dürener Thors am neuen Weg (1716) von 3 Viertel. Die Bieraccise des Amtes war auf 13 Jahre verpachtet, dergestalt, daß die Pächter von je 100 R.=Thlr. Pachtgeld 10 R.⸗Thlr. als trocknen Weinkauf im erſten Jahre zahlten. Sie war für die einzelnen Ortschaften verpachtet und brachte 1715 156 R.=Thlr. auf. Die Branntweinac cise war fürs ganze Amt für 78 R.=Thlr. und 10% trocknen Weinkauf verpachtet. Dazu kamen noch die Einkünfte von den Beschneidungen, Heirathen und Todesfällen der Juden (nach dem am ) In der Kall, von deren Mündung bis einen Musketenschuf oberhalb der Oelmühle hatte die Stadt Nideggen die Berechtigung, an 2 Wochentagen, Gudestags und Freitags zu fischen. S. u. instrum. appr poss. von 1598. Als der Kellner selbe verpachten wollte, mußte er auf den Protest der Stadt erklären, deren Recht respectiren zu wollen. am ußt llen 105 1. Mai 1705 auf 16 Geleitsjahre für 150 Familien in Jülich und Berg ausgestellten Duldungspatent, jedesmal 1 Gulden), von Concessionen der Pferde= und Gilßenschneider, Kupferschläger u. a. Der Kellner hatte aus den Einkünften alle Ausgaben des Amtes vorab zu bestreiten, die in Geld und Naturalien bestehenden Gehälter der Beamten und die Stiftungen auszuzahlen, die Reparaturen am Schloß zu besorgen u. s. w. Der Rest wurde nach Hambach oder Düsseldorf abgeliefert. Noch müssen wir die Jägermeistersgelder erwähnen, die für die einmalige Verpflegung eines Jägermeisters bei Tag und Nacht sammt Knecht und Hund mit 1 Malter Roggen und 4 holländischen Thalern bezahlt wurden und deren die Stiftsjufferen zu Neuß von ihrem Hof zu Kelz einen einfachen die zu Füssenich von Dirlau einen dreifachen der Hof des Stiftes St. Mariae ad gradus zu Vettweiß einen vierfachen, die Klöster Hoven und Bürvenich je einen einfachen Satz schuldeten. An Heerwagen stellten die Klöster Füssenich (vom Hof zu Uelpenich) und Bürvenich ein Stück, Kloster Hoven (wegen Dirlau) mit dem Dorf Kelz 1 Stück, allein wegen Greinich und Schwerfen 1 Stück, der Abt ad St. Martinum zu Cöln mit den Nachbarn zu Vettweiß je zur Hälfte 1 Stück, ebenso mit denen zu Soller. Die Einnahmen der Nebenzollämter zu Nideggen, Blens, Abenden, Hausen, Heimbach, die zu dem Hauptzollamte von Birkesdorf gehörten und verpachtet waren, wurden nicht bei der Kellnerei, sondern direct bei der Landrentmeisterei zu Düsseldorf berechnet. * 166 IX. Geschichte einiger in der Stadt ansäßiger oder dort herstammender Familien und bedeutender Männer oder dort belegener Güter. 1. Die Familie Schenk von Uldeggen. Vergl. Geschichte der Familie Schenk von Nideggen, insbesondere des Kriegsobristen Martin Schenk, Neuß 1860. Eine eigenthümliche Sitte des germanischen Mittelalters ist es, daß Fürsten bei der Tafel und sonst wo von adligen, oft dem hohen Adel angehörigen Personen bedient werden und daß ein solches Bedientenamt, weit entfernt als eine Herabwürdigung betrachtet zu werden, vielmehr als eine Ehre gesucht wird. Es war dies ein Zeichen der Abhängigkeit, das nur als solches Bedeutung hatte, da eine wirkliche Bedienung blos bei festlichen Gelegenheiten vorkam. So wurden dem Kaiser von den Churfürsten, diesen, wie andern weltlichen Fürsten und Bischöfen von Grafen und Rittern Hofdienste geleistet. Dieses ganze Institut bildete sich vorzüglich aus an dem Verhältnisse der Ministerialen oder Dienstleute, d. h. derjenigen unfreien Leute, die zur persönlichen Bedienung ihres Herrn oder zu Verrichtungen verwendet wurden, welche eine besondere Kunstfertigkeit erheischten. Sie waren vor den übrigen Unfreien bevorzugt, erhielten eigene günstige Dienstrechte, häufig sogar Lehngüter, und da ihre Stellung dadurch zu einer ehrenvollen, auch von freien Männern, die sich dann aber ihre Freiheit ausdrücklich vorbehielten, gesuchte wurde, so verschwand allmählich die Ansicht, daß sie in ihrer per sönlichen Freiheit beschränkt seien und man zählte sie nebst den eigentlichen Vasallen, d. h. den nur zu Ritter,= nicht zu Hofdiensten Verpflichteten dem niedern Adel bei, gleich dem sie von nun an Ritterdienste leisteten, während sie zur persönlichen Bedienung ihres Herrn nur bei Festen verwendet wurden. Solche Ministerialen hatten auch die Grafen von Jülich schon frühzeitig. Zu denselben gehörte eine Familie die sich von dem Schlosse, auf dem sie schon seit dem Anfange des 13ten Jahrhunderts das erbliche Amt des Mundschenken versehen hatte, Schenk von Nidecke nannte, deren den 5belal vor ien. ieh iten vor. sten 167 ursprünglicher Name jedoch Wetzstein war. Sie führte das Wappen ihres Herrn, den goldnen Löwen von Jülich im schwarzen Felde. So siegelte 1271 Wilhelm Schenk und so ist das Wappen unverändert geblieben. Der erste Schenk von Nidecke, der urkundlich und zwar 1225 vorkommt, ist Christian. Lac. II, 132. Er ist bei Lac. II. 193 unter den milites de Gulich, gehört also zum Ritterstande. Er stand in hohem Ansehen beim Grafen, der ihm am 10. September 1250 nebst dem Marschalk Gottfried van Kelese und Renard von Druve zum Schiedsrichter in künftigen Streitigkeiten mit dem Erzbischof Conrad von Hochstade ernennt. Lac. II, 361. Er war 1260 Schultheiß des dem Stift Rellinghausen zugehörigen Hofes zu Froitzheim, damals wiesen die Schöffen das Hofesrecht. Lac. II, 494. In jener Zeit kommen auch noch vor Johann von Nidecke 1237. Lac. II, 217 und Franko und Hermann Schenk als Zeugen der am 2. November 1242 auf dem Schloß Nideggen ausgestellten Vergleichsurkunde zwischen dem Grafen und dem Erzbischof Conrad. Cremer III, U. 67, endlich Heinrich von Nideggen 1278. Quix Chron. v. Aachen II, 50. Wilhelm Schenk wird 1260 als der Sohn Christians genannt. Lac. II, 494. Dietrich von Heinsberg machte ihn 1275 für 10 Mark jährlicher Zinsen aus Brakeln zu seinem Mann. Cremer I, 13. Er nennt sich Wilhelmus dictus Wetzstein miles pincerna de Nidecken und war verheirathet mit Mechtild, die 1271 starb und im Kloster Grevendael bei Goch, begraben wurde. Zur Stiftung eines Jahrgedächtnisses für dieselbe schenkte er am 13. März 1271 dem Kloster eine Rente von 3 Malter Hafer und 3 Malter Gerste von seinen Gütern zu Heyen (an der Maas). Die Urk. s. Sch. v. Nid. S. 317. Er verkaufte am 1. April 1279 mit seinen Söhnen Ludolf, Christian, Arnold, Hermann, welcher letztere noch minderjährig war, alle seine Güter zu Geyen (im Dekanat Bergheim), nämlich einen Mansus Ackerland und den Zehnten, nebst dem Patronatrecht der dortigen Kirche mit Zustimmung der Aebtissin von St. Marien im Kapitol, von der er sie zu Lehn trug für 175 Mark Cöln. an das Cölner Domcapitel. Lac. II 168 724. Wilhelm Schenk unterzeichnet 2 Urkunden von 1287 Cremer III, U. 150 und 155. Er war aber 1292 am 9. März verstorben und sein Sohn Ludolph Schultheiß des Hofes zu Froitzheim; derselbe gelobt dessen Gefälle in Zukunft nur dem Stift Rellinghausen selbst anweisen zu wollen. Lac. II, 936. Da der Graf von Jülich die Vogtei des Hofes als pfälziſches Lehn beſaß, ſo mag Ludolph leicht zu Gunsten dieses seines Herrn das Stift benachtheiligt haben. Ludolph besiegelt 1293 die Theilung des Schlosses Rode zwischen Johann Scheiffarth und seinen Verwandten, den Brüder Johann und Werner. Sch. v. Nid. S. 31. Der in einer Urkunde des Grafen Walram von 1287 genannte Christianus de Pynscher Notarius noster (Cremer III, U. 155) scheint Ludolphs Bruder Christian zu sein; Christian und Arnold kommen 1301 vor. Fahne I, 384. Hiermit, so heißt es in dem Buche, das die Geschichte dieser Familie zum Gegenstande hat, verlassen uns leider alle Nachrichten bis 1346, wo uns dieselbe unten an der Maas im Geldernschen begegnet. In diesem Jahre wohnte nämlich Heinrich Schenk von Nydeggen auf Schloß Affer den, mit dem er zu ½ vom Cölner Erzbischofe belehnt war, und dessen letztes Drittel seine Nachkommen in spätern Zeiten dazu erhalten haben, und seitdem verblieb die Familie in mehreren Zweigen in der dortigen Gegend. Versuchen wir den Faden zwischen beiden Perioden anzuknüpfen. Wir haben gesehen, daß schon 1271 Wilhelm Schenk zu Heyen ganz in der Nähe von Afferden begütert war und seine Frau Mechtild, von der die Güter hergekommen sein mögen, im Kloster Grevendael bei Goch begraben wurde. Dies wird der Grund gewesen sein, warum die Familie oder ein Zweig derselben in jene Gegend gezogen ist. Eine Spur ihres Zusammenhangs mit ihrem ursprünglichen Wohnorte hat sich auch hier noch erhalten. Sie führt nämlich noch eine Zeit lang neben dem gewöhnlichen Namen die Benennung von Floersem. 1360 ist onse vrouwe van Floersem Herrin von Afferden, 1379 trägt Heynrich Schencke von Nyetdeicken anders geheiten von Floersh 287 wol gtei olp. heides nen p. cam rius der vor. chte der der die 169 ridder, dem Herzog Adolph von Cleve sein Burghaus Afferden als Offenhaus auf. Sch. v. Nid. S. 20, Lac. III, 828. Es ist dies das 1½ Stunde von Nideggen entfernte Froitzheim, welches im 13. und 14. Jahrhundert Vroirtzheim, Vrorzheim, Vrorsheim, Vroetzheim, Vroyrshem, aber auch Vloirsheim, Vlorshem, Floerssem genannt wird und wo ja 1260 Christian Schenk und 1292 sein Enkel Ludolph Schultheiße des dem Stift Rellinghausen gehörigen Hofes waren. Von diesem Orte nannte sich später die Familie, als sie im Geldernschen wohnte. Nun wurde aber am 21. August 1336, als Kaiser Ludwig der Baier den Grafen Wilhelm von Jülich zum Markgrafen erhob und ihm 4 erbliche Hofämter einsetzte oder eigentlich nur die Vorhandenen bestätigte, Heinrich, der erstgeborene Sohn des Heinrich Schenk von Frorzheim zum Schenken gemacht. Lac. III, 307. Erwägt man, daß sich die Familie Schenk von Nideg gen auch von Froitzheim benannte, daß Heinrich, deſſen Erſtgeborner 1336 zum Erbſchenk ernannt wurde, auch vorher Schenk gewesen, daß also der neue Markgraf das Schenkenamt nicht von dem Geschlechte trennte, das es bis dahin verwaltet hatte, so kann gar nicht bezweifelt werden, daß Heinrich Schenk von Froitzheim und dessen Sohn, der neue Erbschenk von Jülich dem Geschlechte der Schenk von Nideggen entstammen und nehmen wir, da Ludolph 1279 noch einen minderjährigen Bruder hatte, an, daß Heinrich von Froitzheim Ludolphs Sohn und der neue Erbschenk Ludolphs Enkel war. Da in späterer Zeit das Schenken amt stets mit dem jülichschen Erbmannlehn Froitzheim verbunden geblieben ist, so erachten wir als wahrscheinlich, daß Heinrich Schenk der Aeltere, der sich zuerst nach Froitzheim benennt, zuerst mit diesem Gut belehnt worden ist; dann ist Heinrich Schenk, der 1279 als Herr von Afferden vorkommt und sich von Floersem nennt, jedenfalls ein Abkömmling von ihm. Es scheint uns ferner, daß der 1346 und 59 als Herr von Afferden vorkommende Heinrich Schenk von Nideggen der jüngere, sowie, daß er 1360 verstorben ist, indem in diesem Jahr als Herrin von Afferden onse vrouwe van Floersem genannt wird, wahrscheinlich seine Gemahlin 170 die für seinen gleichnamigen minderjährigen Sohn die Gutsverwaltung führte, der erst 1379 und 89 selbstständig auftritt und bei dessen Erbtheilung 1403 keine, Spur von Besitzungen bei Nideggen oder Froitzheim mehr vorkommt Es scheint daher schon vorher eine Erbtheilung zwischen ihm und seinen Geschwistern oder zwischen seinem Vater und dessen Geschwistern oder aber eine Veräußerung der dortigen Güter, speziell des Gutes Froitzheim und der damit verbundenen Erbschenken würde stattgefunden zu ha ben. Wir finden aber 1361 als Erbschenk den Ritter Christian van Durffendale mumbuir, der auch 1355 und 1368, jedoch ohne diese Bezeichnung, vorkommt. Lac. III, 545, 621 683. Außer den bis jetzt angeführten Mitgliedern der Familie Schenk begegnen uns nachfolgende Persönlichkeiten denen wir vorerst noch keine Stelle anzuweisen vermögen 1.) Johann von Vroyshem, der 1316 und 1330 Schulthei des Nidegger Stadtgerichts ist. (1332 nicht mehr.) 2.) Mathias von Vroyrsheim, gewöhnlich Thys van Vloirs heim oder Floerssem genannt, der 1378 Burgmann von Nideggen, 1379 kemere Herzog Wilhelms und Man var Guilge ist und dem Herzog Wilhelm von Geldern und Fülich in seinem Testament (1399) 600 alte Schilde vermachte .Lac. III, 816, 1068, Ritz I, 114. Stammtafel. Christian 1225 — 60 Wilhelm 1260 — 87, hei. Mechtild Ludolf 1279—93 Christian 1279—1301 Arnold 1279 Hermann 1279. Heinrich, Schenk von Froitzheim 1336. Heinrich, Erbschenk 1336 — 59. Heinrich Schenk, Herr zu Afferden 1379 — 89. von immt. ischen Vater ha stian jedod 621, eiter ögen ltheiß loirs van 1279. 171 2. Die Freiherren von Pinsfeld. Auf der Burg Binsfeld bei Düren wohnte seit vielen Jahrhunderten ein angesehenes Adelsgeschlecht,!) welches jene Burg nebst der dortigen Herrschaft von Jülich zu Lehn trug und gleich den übrigen alten Milites de Juliaco den goldenen Löwen im schwarzen Felde führte, der sich auf dem Helm in größerm Maßstabe wiederholt, bisweilen zwischen 2 schwarzen Adlerflügeln. So siegelte Heinrich Mule von Binsfeld schon 1395 mit diesem Löwen, der genau der des Herzogs von Jülich, der der Stadt Nideggen und der Schenk von Nideggen ist, wie auch Steven von Drove ihn im obern Felde seines Wappens hat. Schon frühe besaßen die von Binsfeld gleich vielen andern Mitgliedern des jülichschen Adels, die Hofämter inne hatten, zu Nideggen als der Residenz des Fürstenhauses ein Abſteigequartier, während ihre gewöhnliche Wohnung Binsfeld blieb. 1395 belehnen Henrich Mule von Binsfeld und dessen Ehefrau Agnes einen gewissen Johannes mit ihrer Hofstatt zu Nideggen, die nahe bei der Hofstatt Tilmanns von Blidenstein vor dem Dürener Thor lag, für einen in seinem Haus und seiner Herberge zu Nideggen zu entrichtenden Zins. Ueber 100 Jahre später ist der Landdrossart Junker Werner von Binsfeld, Sohn Johanns von Binsfeld und Otta's von Brunkhorst gt. Battenberg, 1) Eine Apollonia von Binsfeld kommt schon in den Jahren 1180 1190 vor, die einen Werner von Palandt heirathet (Rob. II. S. 188). 1311 wird eine Beatrix de Beynsvelt genannt (Lakomblet III, 109). 1320 werden als Zeugen in einer Urkunde die „heren Conen van Beintzvelt inde heren Jardane Mele van Bintzvelt aufgeführt (Lakomblet III, 109). Arnoldus de bynzwelt unterzeichnet 1237 einen Vertrag zwischen Wilhelm von Jülich und Walram von Limburg (Lakom blet II, 225). 1261 nennt König Richard in der Vergleichungsurkunde worin er dem erwählten Erzbischofe Engelbert von Cöln die Regalien verleiht, einen Arnold von Bienzvelt als besonderen erzbischöflichen Procurator und Nuntius und als ſeinen wie des Erzbiſchofs Notarius (Lakomblet II, 509). 1263 wird derselbe Arnold von Bienzvelt als treuer Anhänger seines Erzbischofs als Gefangener der Stadt Köln in der Vergleichsurkunde zwischen Erzbischof Engelbert und der Stadt mit aufgeführt (Lakomblet II, 537). 1272 endlich wird ein Wilhelm von Binsfeld als Zeuge in einer Urkunde aufgeführt. (Lakomblet II, 629.) 172 Amtmann zu Schönforst und Nideggen; er verwaltete das letztere Amt von 1530 — 52. Derselbe wohnte zuerst auf dem Schlosse, dessen Commandant er wohl war; nachdem dieses 1542 von den Kaiserlichen zerstört worden, zog er in die Stadt. Er erhielt aus erster Ehe mit Agnes von Nesselrode, Erbin zu Weiler 3 Kinder: 1.) Anna Nonne, 2.) Catharina, heir. Heinrich von Horst zu Mül linghoven, 3.) Conrad, Herrn zu Binsfeld, Gartzen und Weiler, der 1541 den Herzog Wilhelm auf seiner Brautreise nach Frankreich begleitete, 1548 auf dem Reichstag zu Augsburg erschien, 1562 den Herzog Wilhelm zur Krönung Kaisers Max II. nach Frankfurt begleitete und 1585 auf der jülichschen Hochzeit zu Düsseldorf war. In zwei ter Ehe stand Werner von Binsfeld mit Elisabeth von der Horst, die 1591 noch lebte und von der ein Sohn Junker Arnold von Binsfeld abstammen mag. Conrad von Binsfeld war von 1559 bis zu seinem in Sommer 1598 erfolgten Tode Amtmann zu Nideggen, wo er 1588 in der Zülpicherstraße ein Haus besaß, vielleicht dasjenige, welches er 2 Jahre vorher vom Burggrafen Dietrich von Heimbach gekauft hatte und auch bewohnt zu haben scheint. Seinem Bruder Junker Arnold von Binsfeld, der zu Nideggen wohnte, gehörte 1578 das Kloster, d. h. das frühere Collegiatstift; ob er oder der Amtmann Conrad es ist, den die Notiz erwähnt: „Ir binßfelt von seinem hauß ahm mark zu Nideggen ein pfund wachß 6 R. sch. von 1579 mitzahlt“? Conrad von Binsfeld mußte sich 1564 gegen die Anklage vertheidigen, daß er in seinem Hause Protestanten den Aufenthalt gestatte. Er stand in 2 Ehen mit Maria von Gertzen (Tochter des Wirich von Gertzen und der Anna von Vlatten) und mit Anna von Eller zu Vogelsang, aus denen er folgende Kinder erhielt: 1.) Johann, Herrn zu Binsfeld, Weiler und Merzenich Amtmann zu Zülpich und von 1598 — 1627 (in welchem Jahre er starb) zu Nideggen, der auf seiner Burg Binsfeld wohnte, 2.) Cuno von Binsfeld zu Gartzen, gestorben 12. Dezember 1634 und begraben vor dem Hochaltar des Prämonst. Nonnenklosters zu Gartzen, 3.) Maria von Binsfeld, heir. Adam von Gymnich zu Kettenheim, dem sie e dal zuerſ. nach lgnet Anno Mül und raut Krö 1585 wei. unken in afen lant von ußt inen von von ielt ber von 173 eine der Vlattener Burgen zubrachte, 4.) Heinrich von Binsfeld, seit 14. Mai 1593 in den Johanniterorden zu Speyer aufgenommen, und einige andere Kinder; außerdem noch von Alheit Lauters mehrere uneheliche Kinder, Cono von Binsfeld, Adrian und Maria Alheit, denen er 1586 Ländereien zu Nideggen schenkt. Der Amtmann Johann von Binsfeld heir. Anna von Nesselrode zu Ereshofen, Tochter Wilhelms von Nesselrode und Elisabeths von Schwarzenberg; beide waren auf der jülichschen Hochzeit. Von ihren Kindern starb Bertram 1628 kinderlos in Italien, Johann 16. September 1631 in der Schlacht bei Leipzig, Elisabeth heir. Arnold von Wachtendonck, Adolph war Domherr in Trier, Wilhelm, Freiherr von Binsfeld, früher ebenfalls Domherr in Hildesheim, heir. 1645 Raba Kaharina von Wachtendonck, von der er kinderlos blieb. Er war Herr zu Weiler, Binsfeld, Laurenzberg und Gartzen, (welches letztere er von seinem Oheim Cuno geerbt hatte), Pfälzischer Neuburgischer Kammerherr und Amtmann zu Zülpich und von 1642 52 (wo er im Juni starb), zu Nideggen. Nach seinem Tode fielen die Binsfeldischen Güter an seinen Schwager Arnold von Wachtendonck zu Binsfeld, der 1681 das 3 Jahre vorher durch Räuber verbrannte Kloster zu Gartzen wiederherstellte. Arnold von Binsfeld, der Katharina von Hatzfeld=Wildenberg geheirathet hatte, lebte noch 1611, scheint aber 1613 verstorben zu sein; dessen Sohn Junker Werner von Binsfeld wohnte 1624 noch mit seiner Mutter zusammen in Nideggen. Nach dem Tode seines Vetters, des Amtmanns Johann von Binsfeld, verwaltete er von 1627 — 31 provisorisch dessen Stelle. Er verkaufte 1653 den Minoriten das Kloster zu Nideggen. 1656 im Juni ist er schon todt. Freiherr Wilhelm Degenhard von Hompesch, Herr zu Bollheim, ist Vormund seines Söhnchens, Wilhelm Werner. Freiherrn von Binsfeld. Letzterer, der vergeblich ſeine aus mehreren vor und nach angekauften Bürgerhäusern zusammen gezogene Behausung am Markt zu Nideggen zu einem Rittersitze zu stempeln sich bestrebte, lebte noch 1693. Bald darauf aber gingen die Güter auch dieser Linie auf die 174 Herren von Wachtendonck über. Dem Arnold von Wachtendonck, Gemahl der Elise von Binsfeld war dessen gleichnamiger Sohn, diesem sein Sohn Wilh. Adolph gefolgt. Durch letztern kamen die Wachtendonckschen sowohl, wie die Binsfelder Güter zum Theil an die Freiherrn von Harf zu Dreiborn. 1702 besaßen die beiden Freiherren von Wachtendonck und Harf jeder zur Hälfte die Binsfelder Güter zu Nideggen. Jeder hatte einen Halbwinner daselbst. Der Freiherr von Harf verkaufte sein Gut, das nicht sehr bedeutend war, an den Vogt des obern Amts, Trimborn, um die Mitte des vorigen Jahrhunderts. Dieses Gütchen lag den Rathhaus gegenüber auf der Ecke der Zülpicher Straße und der Kirchgasse; es ist jetzt in einen Garten umgewandelt. 3. Der Croatirhof In der Stadt Nideggen befand sich ein Burglehn, der Croatirhof oder jetzige Beuershof, welchen letztern Namen er von der Familie Bewer empfing, die ihn schon vor 1600 zuLehn trug. Es war ein Mannlehn, dessen Besitzer mit Pferd und Harnisch Ritterdienste thun mußte, njud bestand aus einem, zwischen dem Brandenberger und Dürener Thore auf der Stadtmauer erbauten und von einem malerischen Thurme gekrönten herrschaftlichen Hause nebst großem Hof und schönem Garten und mag wohl dasselbe sein, von dem in einer Urkunde von 1356 die Rede ist, wo es heißt: „zu Nydecg by des Margreven hoyve an der muren.“ In alter Zeit war mit dem Hof auch der ein selbstständiges Lehn bildende Fischbacher Hof im Gericht Bernstein verbunden und so wurde Wilhelm von Meesheim 25. Mai 1484, Franz von Meesheim 1524 Frauen Abend conception und 13. Sept. 1541, Wilhelm Pastoirs 5. Dez. 1565, des letztern Bruder Jakob 13. Dez. 1580, wiederum des Wilhelm Pastoirs Sohn Johann 18. Sept. 1586 und Heinrich Pastoirs belehnt. Im Jahre 1622 dagegen war das Fischbacher Lehn wieder davon getrennt, auch außerdem aus dem Croatirlehn ansehnliche Büsche, Benden, Weingärten u. Land verkauft und verpachtet. Damals be Wack Dure elde born und gen. iherr tend den raß men 600 mi and ma ebst ich uen pirs ept. 175 stand das Gutsinventar aus 3 Pferden, 15 Kühen, 150 Schafen und 20 Schweinen. 1489 schenkte Pastor Godert Cluyt zu Berg „syn huyss we dat gelegen is beneven Johann Boden huyſſe in der ſtat an eyne ſyde ind de ander syde an de straisse de tuysschen dem huysse ind wyllemshoff van meisheym heyn geit“ zu gleichen Theilen den Kirchen zu Berg und Nideggen. 1575 muß Franz von Meesheim noch in der Stadt, wenn auch nicht mehr im Hof gewohnt haben. 1583 besaß die Jungfer im Sternenhof zu Düren das Lehen. Heinrich Pastoirs veräußerte dasselbe an Mathias Bewer und dieser empfing die Belehnung 20. August 1591, von welcher Zeit an es bei seiner Familie verblieb. Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts bestand es übrigens nur noch aus 80 Morgen Ackerland. Die Besitzer des Hofes nahmen die Freiheit vom Gemeindeverbande von Nideggen in Anspruch. So weigerte sich 1620 Dr. Bewer, wie auch schon früher dessen Vater Mathias Bewer, aller bürgerlichen Laſten. 1623 proteſtiren Gebrüder Bewer dagegen, daß sie gleich den übrigen Bürgern zu den Stadtsteuern, Einquartierungen und andern Lasten herangezogen würden. Obgleich das Lehngut in der Stadt liege, seien sie doch nur gute Nachbarschaft zu halten ſchuldig und zu ſonſt nichts verbunden, wie auch die Lehngüter auf dem Lande von allen Frohndiensten und bäuerlichen Lasten frei seien. Die Stadt antwortete, nicht das Lehngut, sondern der Erwerb und Gewinn auf demselben werde in der Collecte angeschlagen; übrigens hätten die Halfleute auf dem Hof seit undenklichen Zeiten an allen bürgerlichen Pflichten Theil genommen. Auch 1730 beschwert sich Licentiatus Bewer, daß der Stadtbote in seinen freien Lehnhof eingefallen sei, ihm eine Vorladung zugestellt und dadurch seine Freiheit verletzt habe. Im selben Jahr protestirte Frau Bewer gegen die Besichtigung ihrer Schornsteine durch den Rath, die doch von Alters her immer stattgefunden hatte. Beim Proteste blieb es übrigens, der Rath ließ sich in der Vornahme seiner Amtspflicht nicht stören. Auch von den bürgerlichen Lasten mußte der Hof seinen Theil tragen. 176 Noch ist hervorzuheben, daß ein unterhalb der Buram Brunnen Heimerstein gelegener Felsen, der die Spuren früher Befestigung zeigt, schon 1696 Bewersley genannt wird und diesen Namen noch trägt. Wahrscheinlich hat er zum Bewershof gehört und war den Besitzern des Letz tern als Burgmännern von Nideggen zur Vertheidigun anvertraut. 4. Behausung des Junkers Johann von Frimersum, der Herr ren von Dlydenstein, der Herren von Heimbach und der Drieschhof. Beim Hereintreten zum Dürener Thor ist links auf der Stadtmauer ein Haus erbaut, das noch einzelne Anden tungen eines herrschaftlichen Wohnhauses zeigt. Hier wohnt 1606 ein Adliger, Junker Johann von Frimersum („wohnt am Dürener Thor in der Gasse, hat zu Nideggen ein Haus, 2 Bongarte und 1½ Morgen Land“). Er war vielleicht der N. v. Vrimersum in Berg, der eine Tochter des zwischen 1574 — 78 verstorbenen Johann von Neu schenberg zu Lüppenau heirathete. Die schon mehrfach in diesem Werke genannten Herren von Blydenstein waren Burgmänner von Nideggen, d. Leute, die sich dem Grafen von Jülich zur Vertheidigundes Schlosses Nideggen verpflichtet und dafür ein Burg lehen d. h. eine dem Grafen gehörige Vesitzung, an welche jene Verpflichtung geknüpft war, erhalten hatten. Die Familie von Blydeustein wird schon frühzeitig in Urkunden erwähnt (Lac. II, 855). Das Burglehen der Herren von Blydenstein in Nideggen bestand im 13. und 14. Jahrhun dert aus einer Hofstatt und Garten auf dem Graben am Dürener Thore. Tilmann von Blydenstein, Burgmann zu Nydeggen und seine Gemahlin Druda geben das obenge nannte Gut 1330 zum Zwecke der Stiftung eines Jahrge dächtnisses für ihre Eltern an die Bruderschaft Unsere lieben Frauen zu Nideggen mit allen dazu gehörigen Renten und Gülten „mit schenckenisse Alfs mins broders end Lotte n sinre hus vrowen Herre 177 Die Familie der Herren von Heimbach scheint schon frühzeitig in Nideggen ihr Absteigequartier gehabt zu haben und dort begütert gewesen zu sein. So war ein Dietrich von Heimbach 1586 Burggraf von Heimbach und Bürger zu Nideggen, als welcher er ein in der Zülpicherstraße gelegenes Haus dem Freiherrn Conrad von Binsfeld ver kaufte. Es war dieses das an der Ecke der Zülpicherstraße und der Kirchgasse gelegene Haus, welches von da an die Freiherren von Binsfeld und deren Erben bis in die jüngste Zeit bewohnten. 1342 lag ein Hof vor der Zülpicherportzen. Dies war der sog. Drieschhof, von dem noch jetzt eine Wiese den Namen führt. 1575 kommt ein Drieschhalfen zu Nideggen vor. 5. Nachrichten über einige Familien aus Uideggen 1. Die Familie Pangh ist mit der Geschichte von Nideggen im 17. und 18. Jahrhundert auf das Engste verknüpft. Johann Pangh heirathete gegen die Mitte des 17. Jahrhunderts Maria von Nickel, welche mit ihrem Bruder Werner Ulrich, Cantor des Münsterstiftes in Aachen, das Benefizium S. Jo. Bapt. in der Pfarrkirche zu Nideggen stiftete. Sie hinterließen 6 Kinder: Johann, u. I., Amtsverwalter zu Heimbach, Tilmann, Pfarrer zu Nideggen, Peter, Bürgermeister in Montjoie († vor 1732), Werner Ulrich, Mitglied des Klosters Schwarzenbroich, Maria, (✞ 1739) und Katharina (✞ 1734). Maria stiftete am 1. Juli 1732 das Officium S. trium Regum Der Bürgermeister von Montjoie, Peter Pangh, hinterließ 5 Kinder, Mathias, Benefiziat S. Jo. Bapt. zu Nideggen, Johann Tilmann, Fähndrich in der kaiserl. Armee, Peter, Maria Elisabeth und Katharina, welche alle unverheirathet starben. Johann, Amtsverwalter zu Heimbach, heirathete Maria Magdalena Bewers und zeugte mit ihr 3 Kinder: Werner Ulrich, Bürgermeister und Senator zu Nideggen 178 unverheir.), Johann Philipp Wilhelm, j. u. Amtsverwalter zu Heimbach und 1772 auch zu Nidegge Anna Maria, welche den Dr. med. Schwartz in Aache heirathete, aber ohne Kinder zu hinterlassen starb. Johann Philipp Wilhelm heirathete Anna Thereß. Stoltzen und zeugte mit ihr 7 Kinder: Joseph Werne Anton Aloys Franz Xaver, Geistlicher, geb. 175 den 10. Februar, Maria Theresia, geb. 1751 am 1 November, welche N. Esser heirathete und demselben 3 Kin der, Martin Hermann Joseph, Karl Joseph Peter und Ann Margaretha Theresia gebar, Sibilla Katharina, ge 1751 am 17. Nov., heir. Math. Heesen und gebar ihm di Kinder Johann Mathias, Josepha und Philipp Josep Johann Philipp Wilhelm Joseph, geb. 1755 de 17. Dezember (funverheir.), Johann Martin Josep geb. 25. Nov. 1757, Benefiziat zu S. Jo. Bapt. (✞ 20 Nov. 1819), Johann Karl Franz Xaver Josep geb. 1759 den 3. Dez. Maria Anna, geb. 1760, hei N. Heutz, dem sie einen Sohn Johann Joseph Franz g bar. Johann Karl Franz Xaver Joseph, Stadtschultheiß, spä ter General⸗Secretair bei der Munizipalverwaltung, pflanzt den Namen fort, er zeugte mit seiner Gemahlin Anm Katharina Frohn 3 Kinder; Johann Martin Josef geb. den 21. Juli 1799, gegenwärtig Pfarrer in Kel Mathias Joseph († in Drove) und Maria Sibilli welche N. Peerborn heirathete 2. Aus Nideggen stammt ferner die in der medizini schen Welt berühmte Familie Siebold. Dr. Ed. Caspar Jak. von Siebold, Professor der Geburtshülfe (in Würz burg?), gestorben 1861, sagt in seinen geburtshülflichen Briefen (Braunschw. 1862 Einleitung): Einer ärztlichen Familie entsprossen, ward ich den 19. März 1801 in Würzburg geboren. Soweit die Kenntniß meiner Familireicht, war schon mein Urgroßvater Stadtchirurg und Se nator in Nideggen, einer Stadt im Jülichschen. Mein Großvater, der berühmte Chirurg Carl Caspar, Professe der Anatomie und Chirurgie, geb. 1736, Oberwundarzt am Juliushospital zu Würzburg, auf einem Kupferstich genannt 179 Chirurgus inter Germanos princeps, starb 3. April 1807 Seine 4 Söhne widmeten sich alle der Heilkunde, wie auch 6 Enkel wieder Aerzte und theilweise Professoren wurden Sogar weibliche Mitglieder meiner Familie widmeten sich dem ärztlichen Stande; die Frau meines Darmstädter Oheims, Damian, studirte bei meinem Vater in Würzburg Geburtshülfe und übte sie nachher in Darmstadt aus. Ihre Tochter erster Ehe, Charlotte Heiland, genannt von Siebold (adoptirt) studirte in Göttingen und erwarb sich in Gießen die Doctorwürde der Geburtshülfe durch öffentliche Vertheidigung von Thesen und Herausgabe einer Dissertation 1817 und praktizirte seitdem in Darmstadt. Daher sprach Oken einst mit Recht von einer Asclepiadensa milie der Siebolde. 3. Die Familie Brünninghausen erscheint seit dem Anfange des 18. Jahrhunderts unter den Beamten der Stadt Nideggen. Johann Hugo Brünninghausen war 1772 Bürgermeister der Stadt Nideggen, 1779 — 94 Gerichtsschef fen, Schultheiß des Lehns Hetzingen, Gerichtsschreiber und Rentmeister der Herrschaft Thum. Einer seiner Söhne starb zu Würzburg als Professor, ein anderer als Friedensrichter zu Nideggen. 4. Werner Klein von Nideggen trat 1656 in den Prämonstratenserorden zu Steinfeld ein, war Rector zu Wildenburg und Sievernich, dann Prior zu Unterilmstadt, wo er mit großem Eifer wirkte und eine bessere Zucht einführte, bis er schon 1673 zu Frankfurt an einer langwierigen Abnehmungskrankheit starb. (Ann. des histor. Verf. d. N. IX. S. 191) 5. Bruno Schmitz, Dr. der Theologie, welcher 1720 als Provinzial des Minoritenordens zu Köln starb und mehrere Schriften hinterließ, war aus Nideggen gebürtig Wappen und Wahrzeichen der Stadt Nideggen. Das Wappen von Nideggen zeigt einen aufrecht stehen den, zur Linken gewandten, schwarzen = Löwen in grünem Felde. Das Wahrzeichen der Stadt Nideggen enthält folgenden Spruch 180 Ein Kreuz ohne Christus; Eine Stadt ohne Kirche: Ein Brunnen ohne Wasser. Auf dem Marktplatze zu Nideggen befindet sich ein hohes, gothisches Kreuz ohne Christus, neben demselben ein steinerner Brunnen, welcher früher sein Wasser durch eine Wasserleitung bezog; die Kirche liegt außerhalb der Stadt in Mitten des alten, jetzt nicht mehr vorhandenen Burg fleckens. * Dritter Theil. Urkundenbuch. 67250 1. Stadt=Privileg. (1313.) In nomine Domini Amen. Gerharduscomes Juliacensis Elisabetha comitissa Juliacensis et Wilhelmus primogenitus eorundem universis praesentes litteras visuris et audituris cum notitia veritatis omnium subscriptorum salutem et omne bonum. Adeo fixa sunt cordis nostri desideria circa promotiones et favores eorum, qui se ad inhabitandum oppidum nostrum Nydeckin, ad quod specialem prae ceteris oppidis nostris favorem gerimus. contulerint, quod pluries excogitavimus, qualiter habitantibus et in futurum habitaturis in eodem singulari libertatis privilegio sagaciter et ferventi animo esse poterit providendum. Hinc est, quod nos ad tam praesen tium, quam futurorum notitiam cupimus pervenire, quod universos et singulos tam clericos, milites, laicos, quam mulieres cujuscunque status, conditionis aut preeminentiae seu dignitatis existant, sive etiam sint nostrates sive aliunde venientes, qui et quae ad nostrum oppidum predictum, ad manendum declinaverint, et in eodem habitaverint. praesentis scripti munimine cum personis, rebus, familiis et quibuscunque bonis eorum mobilibus et immobilibus infra territorium et districtum nostrorum Dominorum et nostrorum successorum et infra totos omnium predicto rum dominiorum limites liberamus, assecuramus eximimusque pro nobis et nostris successoribus jure perpetuo liberos liberasque, exemptos et exemptas esse volu 182 mus et perpetuo edicto decernimus in his scriptis ab omnibus exactionibus, petitionibus, taliis, precariis, assissiis et quibuscunque aliis servitutibus, quocunque nomine censeantur. Volumus etiam, ut si quisquam istos inhabitantes in oppido, ut dictum est, in causam, vel ipsorum bona trahere voluerit, nusquam respondebunt, sed solum coram judice in Nydeckin, qui pro tempore fuerit constitutus, et ut promissa libertas per nos liberaliter et matura consideratione indulta perpetuis temporibus permaneat inconvulsa, presens instrumentum super eo fieri fecimus et sigillorum nostrorum appensione presens testimonium roboramus. Datum apud Nydeckin Ao. Di. 1313 in nativitate. Di. nostri Jesu Christi (Dieser Urkunde hängen 3 Siegel an.) 2. Ablaßbrief. (1317.) Universis † Christi † fidelibus praesentes litteras inspecturis nos fratres miseratione divina Ysyardus patriarcha Anthiocensis, Petrus Nazarenus, Raymundus Andrinopolitanus, Bartholomaeus Granensis, Bostagnus Neopocensis Archiepiscopi, Petrus Civitatis nove, Aymo Arbensis, Johannes Becreensis, Bartholomacus Lerinensis. Thomas Wrinensis, Guillelmus Luvianensis, Johannes Neposinus, Guillelmus Ubriensis, Guillelmus Niciensis, Andreas Hiserensis, Petrus Narniensis, Guido Astensis, Jacobus Civitatis Sc. Marie, Johannes Botinensis, Galganus Salpensis, Nicolaus Arretinensis, Johannes Ymolensis, Gregorius Santinensis, Benedictus Suacinensis, Simon Ermimensis, Guillelmus Leodunensis episcopi salutem in domino. Splendor paterne glorie, qui sua mundum illuminat ineffabili claritate, pia vota fidelium de ipsius elementissima majestate sperantium tunc precipue benigno favore prosequitur, cum devota ipsorum humilitas sanctorum meritis ac precibus adjuvatur. Cupientes igitur, ut ecclesia parochialis in Nydecchen col. diocce. congruis honoribus frequentetur et a Christi fidelibus jugiter veneretur, omnibus vere penitentibus et confes assis110 inipsosed fueerali ckir teras patrinsi nsi nsie Yme nsi nur cipue entes 183 sis, qui ad ipsam ecclesiam in festis patroni vel patronorum et dedicationis ipsius ecclesie vel altaris nec non in festivitatibus infrascriptis, videlicet nativitatis domini nostri Jesu Christi, circumcisionis, epiphanie, parasceves. resurrectionis, ascensionis, pentecostes, in omnibus et singulis festivitatibus beate et gloriose semper virginis Marie, beatorum Petri et Pauli ac omnium aliorum Apostolorum et Evangelistarum, inventionis et exaltationis Sancte Crucis, Michaelis Archangeli, Joannis Baptiste, Martini, Nicolai, Antonii, Servacii, Laurentii, Gereonis sociorum ejus et trium regum ac beatarum Marie Magdalene, Catharine, Agnetis, Barbare, Margarethe et undecim milium virginum nec non in commemoratione omnium sanctorum ac per octavas predictarum festivitatum causa devocionis peregrinationis vel orationis acces serint aut qui corpus Christi secuti fuerint, cum portatur infirmis pro sanitate eorum orando seu qui predicationibus, missis, divinis officiis, exequiis sepulturisque mortuorum in dicta ecclesia vel ejus cimiterio interfue rint aut qui pro salute animarum omnium fidelium defunctorum circuendo cimiterium dicte ecclesie ter orationem dominicam et toties salutationem angelicam devote dixerint seu qui pure corde et vera contritione confessionem priori dicte ecclesie fecerint seu qui in extremis laborantes dicte ecclesie quicquam suarum legaverint facultatum nec non qui ad fabricam, luminaria, ornamenta et alia dicte ecclesie necessaria manus porrexerint adjutrices aut qui pro salute animarum omnium ex propagine comitum et comitissarum Juliacensium decessorum tam in ipsa ecclesia, quam ubicunque locorum quiescentium et pro vivorum dicte propaginis statu laudabili longaevo et salubri eterne requiei bravium merituro orationem dominicam cum salutatione angelica reverenter dixerint seu qui se fraternitati dicti prioris et fratrum ordinis beati Johannis Jerosolomitan domus in Nidecchen inscribi procuraverint ipsisque fratribus de suis a deo concessis quicquam donaverint seu legaverint eis in eorum necessariis succurrendo, quotiens cunque premissa vel premissorum aliquid fecerint de 184 omnipotentis dei misericordia et beatorum Petri et Pau apostolorum ejus auctoritate confisi singuli nostrum sin gulas dierum quadragenas de injunctis sibi penitenti misericorditer in domino relaxamus, dummodo dioccesar voluntas ad id accesserit et consenserit. In cujus re testimonium praesentes litteras sigillorum nostrorum jus simus appensione muniri. Datum Avinione anno domini 1317 mensis Julii, pontificatus santissimi patris domini Joannis pape XXII anno primo. Der Urkunde waren an abwechselnd grünen und rothe Schnüren 26 Siegel angehängt, von denen nur 2 erhalten jedoch unkenntlich sind. Erzbischof Heinrich von Cöln bestä tigte vorstehende Ablaßverleihung im Jahre 1319. 3. Schenkungsurkunde des Tilmann von Blydenstein an die Liebfrauenbruderschaft zu Nideggen zum Zwecke der Stiftung eines Jahrgedächtnisses für seine verstorbenen Eltern (1330) Ich Thilmann van Blydenstein ende Druda mie elig husvrowe doen kunt allen luden, die diesen breif seint o horent lesen, dat wir genzlichen ende mit eyns willen endmit schencknisse alfz mies broders ende lotten sinre hus vrowen .... ende geven in uns prowen broderschaf zu Nydecgen Ende ze myn Elten den die broderschaf haet ge wedompt ende sal noch wedomen ..... al sulch hoifsta ende garde, die gelegen sint am Durder porze up min Greven ende mit deir renten ende gulden darzu in al de wys ende maneirs als wir die hoifstat endi den garden] Er gehat haen ende gehalden bis hude up diesen dach und Graf Wilhelm van Jülich ver Eygene dit gut, wan id zu unsen burchlene gehörte. (Diese auf dem Nidegger Raithhausarchive befindliche Urkunde ist datirt 1330 auf Sankt Thomas Apostel Tag und es hängen daran die Siegel vom Grafen Wilhelm von Jülich und der Scheffen von Nideggen.) öln mie Pau findli Wilhelm 185 4. Bruchstück eines Weisthums, betr. die Gerechtsame der Bürger im Reichswalde. Dyt is sulchen Reicht, as de burger Indstat van Nydecken hait up dess Rychswalt. Item yem Eirsten vere eynche burger bynnen der stat Nydecken, die buwen wulde, de sall ind mach van reichte op des rychs valde hauwen scheichte, swellen ind wyrmen Ind vort ander hultz, das eme noit were op genaide ind deme furster heisshen. Vort so sall der burchwaen myt rechte op den walt faren ind der burger waen die sullen nae faeren, Ind so wat hultz dat dry voisse aff wer gekurt ind alle ander houltz douff dat moigen sy heym toirren. Vort so sulte die burger myt reichte haven eynen Koilre, die en sall neit me dan douffhultz houwen. Vort so sulte de burger myt reichte haven eynen Eysser Ind eynen Zedeller. Vort so sullen der Burger koe myt reichte weiden tusschen Roir ind Kalle. Vort so sullen der burger verchen myt reichte gaen tusschen Kalle ind Roir, as echer were, ind sullen hain eyn halft veirdell deychtum verchen Ind wer saiche, dat die burger myt der sonen up inde aff voirren, so en durfften y der deichtum Verchen neit hain Ind ouch geynen leichtum geven. Revers Dietherichen Schinmann Ritters von Alden honen auff sein gutt zu Lych als Burglehen zu Nidergen (340). Ich Dyderich Schynmann ritter van Aldenhouen Ende rfdruſſete myns heren des Marckgrenen van Guylghe doin konnt allen luden die deſen breif ſein of horen leſen, dat ich dat goit dat ich zoe Lych hain halden van myme heren den Marckgreuen vurgheschreuen zor eyne Burghlene zoe Nydegghen, ende solen ich ende mine Ernen Burglude zoe Nydegghen sien van deme vursproghenem gode, myns heren des Marckgrenen van Guylghe ende ſeine Eruen, Ende vm dat dit vast ende stede si so hain ich myn 186 segel an desen breif gehanghen, de geschreuen is zoe Aych ghen des Maindaghs na Petri et Pauli der Apostolen in den Jair ons heren dusent drehundert, ende veyrzich Jare. (3. Juli 1340.) (Aus dem Provinzialarchiv zu Düsseldorf.) 6. Einzelne Notizen zur Geographie von Nideggen und Umgebung (1345 1629) 1345: „vineam nostram sitam in der Meubach. 1356: „uns Wincgartz des eyn veyrdel is me aff myn, so we he gelegen is zo Nydecken aen deym Juncholtz up der Ruren, de uns erweyl van Walraven mime heren;“ „unsen garde so we he gelegen is by dem Grindel up me Scheytgraven;“ „unsen wincgart so we he gelegen is in deme gereicht van Tume in deym Budelsberghe intgein hoelennich. 1359• „eynen halven morgen wyncgartz so wie de zu abenden an der buschaffshelden tuschen sinen Rey nen und voiren gelegen is. 1360: „eyme beschedenen manne heynrich van Duren wo nende zo Nydecken in der heren hoifve Sentte Jo hans Baptisten: „myn huys so we It gelegen is över Ind unden vur Ind hinden zo Nydecken Int gein der Moederkirchgen over by Goedartz huyse von der Leegen allreneist;“ „in Nydecker velde by der Galgen zo Nydecken. 1361: „dat huys dat gelegen is zo Nydecken in deme Altwicken int gegen deme Gasthuys oever ind ein gar den so we de geleghen is up Tume weghe ind stuist aen des herzughenvelt. 1354: „anderhalff veirdel wineghartz so wy sy gelieghen sint zu Wolrischeym amme lumesberghe intusche Johanns des smietz vom flaystorp ind intuschen Wilhelms Schurpen sone Wincgarden ind geld in de siet jairs ze wolrisheim in dye kirghe swei gue wais, vort eyne giette ind eyn half veirdel winc gartz ann eyme stucke geleeghen aen dem lumensberghe vurg. lanex dat velt ender. 160 min dul auc nef gen are Rey wo lieghen une 187 1587: „IIII Morgen landts Auf der Trierschersträßen an Schlagbaum“: „III morgen landts am Gericht. 1602: „bauſſen Nideggen uf der Landtſtraßen am Kirſchbaum genant. 1629: „die zum Croatirhof gehoerige weiden ahn dem Tommer weg und Meeßheimer Mar; von der Meeßheimer Mar vom weg ahn biß uf den Beinßputz ist ein orth beendts. 7. Urkunde, betr. das Hospital (1358) Universis Christi fidelibus Wilhelmus dei gratia dux Juliacensis comes de Valkenburgh dominus de Mongoie nec non nos schabini de Nydechgen cum dicto domino nostro licet indigni salutem in domino cum notitia veritatis. Cum pium et salubre....... conventibus de propriis facultatibus quidquam largiri atque dec in salutem et remedium corporum et animarum. Inciltamur . . . . . vestram notitiam deducere cum affectu. Quoddam vos hospitale de novo constructum situm extra muros dicti Nydechgen dotatum et consecratum in honorem domini nostri Jesu Christi et gloriose matris sue Marie semper virginis nec non sancti Juliani martyris invicti patroni ejusdem hospitalis quod suis initiis multis hominibus fragilibus domine majestatis elementia impetravit privilegio .... suffragari. Quo pupulli orphani palitia pauperesque cujuscunque status et sexus recipiuntur et in domino secundum ejusdem pauperis hospitalis facultates karitative peractantur. Indulgentiarum domini archiepiscopi Colon. Colo niensis ordinis.... et viginti duorum episcoporum alienorum auctoritate qua funguntur. Omnibus ejusdem hospitalis benefactoribus elementer.... epistolis tribus super hoc confec tis plenius invenitur ac immensa fraternitate mire quantitatis nobilium et magnatum cujus principales sunt felicis memorie domina Elyasabeth vogenitrix nostra comitissa Juliacensis dominus Walramus quondam archiepiscopus Coloniensis germanus noster dominus Wilhelmus 188 comes Hollandie et nos dux prefatus necnon Johanna ducissa conthoralis nostra nostrique filii Gerardus comes de monte Wilhelmus de Juliaco et comes Seynensis et ejusdem legitima comitissa germana nostra .... tam nobilium quam militarium quam communium plurimorum catholicorum ad quantitatem trecentorum et ultra se extendens, quorum cum pia opera benefactoribus ipsius hospitalis non ambigimus imputiri (sic) . . . . . Ex hortantes vos in omnium salvatore nostris piis precibus compulsantes .... causa dei et nostri favoris specialis dicto hospitali secundum quod vestre facultates suppetunt, vestris munusculis subvenire eademque largiendo sibique tanquam procuratori legitimo in exponendis et narrandis ex parte dicti hospitalis fiducia . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Committentes universis et singulis nostris officiatis et subditis........ in negotiando predicto hospitali. ex parte vestra firmiter defendatis amicabiliter juvetis et pro posse vestro seriosius conducatis. In cujus rei testimonium sigilla nostra pre sentibus duximus apponenda. Datum anno domini 1358 in crastino beatorum Martyrum Innocentium. Die Schrift auf dem Originalpergament ist vielfach erloschen und unleserlich; diese Lücken, die meist nur einzelne Wörter betreffen, nie eine halbe Zeile übersteigen und den Sinn der Urkunde nicht verdunkeln, haben wir durch punktirte Linien überall angegeben. 8. Auszug aus einer Erbrentverschreibung zu Gunsten der Pfarrkirche zu Nideggen (1369). Ich klara bullinchs henkyn Galissun und meychtilt myn Elige Huyffrauwe burger zu Nydecghen doyn kunt, dat wir mit samender hant ind mit eyndreichtigen guyden moitwillen haen gegeiven ind geven overnutz diesen offenen brieff umme heilswillen unser selen mit den eirsten unser moyder kirgen zu Nydecghen deyme heyligen geyste unser vrauwen broiderschaffs sent Johansbaptisten broderschaf sent peters broyderschaff, sent kathrinen broyderschaff, sente der ber nen gag vur myn 189 Anthonis broyderschaff ind sente Bernartz broyderschaff unse huys mit der hoyfstat dat geleygen is zo Nydecghen be neyven wilhelms des Besteydenbeckershuys up deyme orde zo deme Hunde huys wert also dat wir dar umbe eweliche broyder syn worden mit den broyderen van den vurg. broy derschaffsweygen, vort so haen wir uns mit deme humen van deser kirgen ind mit deyme meyster van der vursch. broyderschaff weygen verdragen, also dat wie dat vurg. erve unse lyfzoicht ind lyfdage wider intfangen ind geleint haen umbe eynen zyns van seyßeye penninchge geltz van desen penninchgen sole mir bezalen der vurg. kirgen zweyn penniche ind vort eyder broyderschaff zweye pennichgen vort so bescheyden wir unser moyder kirgen veir schillinche, unser vrauwen broyderschaff veir schillinche, sent Johans baptisten broyderschaff veir schillinghe, sente katherinen broyd. veir schill. sente peters broyd. inde sente bernartz broyd. zweye schill. deyme heyligen geiste ouch Eynen schillinch. Ind ſeute anthonis broyd. eynen ſchillink. Gemacht ind gegeyven doman ſchreiff van goitz geburde duſent druhun dert ind unyn ind seyßich Jair des anderen dachs na sent Mertyns dachge des heyligen Busschofs de da kumpt in deyme winter. 9. Vertrag, betreffend das Gut Ramsauel (1390) Wyr scheffen van Nydecgen doon kont allen luden dye dyesen breiff aen syent off hoerent lesen dat vur uns synt komen vyrich van moybach henken van Ruylstorp heyngin des vurß. wyrichs broeder micheil schenck byere wilhelm genant zer heyden Guidgin Rolen wyff van oevermoybach Styna des vurß. wyrichs Suister ind Güitgin up deme berge ind haint bekant ind bekennen oevermytz diesen offenen breiff dat sy vertzegen haint ind vertzien up alsulchen guyt as yn aenersterven mach na dode henkens van Raemsauwel des he eyn lyfftzuichter was as van Guden syns wyffs wegen dat he hadde zer ee der got gehenaede der ſpurß. gedelmege nychte ind is gelegen zo Raemſauwel ind is burgerguit zo nydecgen In daer umb so hait dye vurß 190 gedelmegen weder umb gegheven vuinff morgen so lant so wyet des sy mee off myn ind is gelegen tusschen der Ru ren ind der hoekoppelen ind gehoirt in den hoff zo raem sauwel ind sal yn dat vrye halden van allen schetzinghen ind beden ind van allen sachen buyssen zünden. Ind daer umb so soelen dye vurß. gedelmegen dem vurß. henker off synen erven alle Jaers wederumb gheven eyn summeren eyven in den hoff zu raemsauwel up sente mertyns dach off eycht dage daer na unbevanghen Ind so wane dat ymant dat vurß. erve untfangen sal dye sal dat untfangen myt eyme halven summeren eyven van den ghenen dye in den hoff zo Raemsauwel gesessen is alle argeliste sy gentzeli chen hye ynne uyssgescheyden. Ind up dat dyt vaste in steede gehalden werde, so hayn wyr scheffen vurß. diesen breiff by unß scheffen siegel ghelaight up dat uns des zu basse ghedencke beheltnisse ydermanns syns rechten. Geghever in dem Jaere onss heren do man schreiff dusent dryhondert ind Neyntzig des vrydaeghs up unß vrouwen dach annun tiationis. 10. Erbpachtverschreibung eines dem Heinrich Mule von Binsfeld gehörigen Hauses im Altwerk zu Nideggen (1395). Wir Henrich Mule ind agnesa myn Elich beddegenoivan Bynswelt duyn kunt al dengenen die desen offener brieff sulen seyn off horen lesen. Dat wir henrich ind ag nese vurgt lenen ind gelenet hain uns hoifstat zu nyde gen die geleigen is neist bi der hoifstat Telemanvan Blydensteyn, die da leit vur der Durender porze Johannes Mathys lengenssone Teil Crayftz enkelen in sinen rechten erven ind nae komelingenerflichgen umb eynen Jairlichgen zyns Eynmark und zwey hünre zu bezalen alle jair up sent Mertyns dach de da komt in dem winter zu lenen in uns huys ind in uns herberge zu nydecgen. Alle argelyst sint uysgescheyden die desen breiff ind vurwerden dys breiffs hinderen moichten vort Were dat sache dat Jo hannes vurgenant aflirich wurde So sal de gene de no Johannes vurgt komet, dyt leyn vurgt myt halfme zyn van uns henrich ind agnesen off van unsen erven entfan laut so annun Mult degenon fenen 191 gen vort so hain wir henrich mule ind agnesa myn Elich bedgenois unse ingesegel vur uns ind uns erven zu gezuge ind meere sichgerheit an desen offenen breiff gehanghen. Dyse brieff wart gegeven Geschreven Belenet ind entfangen mit halfme zynse zu Bynsfeld na gotes Geburde doi man schrieff dusent druhundert vunff und nuynzig jair up sent Geirdrude dach zu halven mertz. (Das der Urkunde anhängende Siegel enthält den Nidegger Löwen. 11. Erb=Pacht Verschreybungh dero Mullen zu Schüdder⸗Velt (1410) Wir Reynhardt von der gnaden Gotz Hertzog von Guilge, unnd von Geller und Grave von Zutphen, vor uns, und vor unsere Erben, und Nachkomlingen thun Kundt allen Leuthen die diesen Brief sollen sehen, oder horen lesen, und bekennen, daß wir mit gutem furrath, und umb unsern Besten nutz, und urbarn wille, den wir mit dainnen Bedaicht, und geproift hain, overmitz gutduncken, auch unserer Rhete und Freundte zu eynen erfflichen Pacht außgegeven und verpfacht haben, außgeven und verpachten mit disen selben Brieff Abelen von Schüdderveldt unser undersassen, unnd Bielen synem eheligen Wyve, die vor sich, unnd ihre Erben zu recht Erffpacht von uns genomen, und gepacht haint uns Mullen zu Schudderveldt Bey unsere Schlos Nydeggen, auf der Rhuiren gelegen, mit Irem Zubehoir, als mit namen vor XII malder Roggen Nydeg ger mäßen, die ſie uns von Sent Remeyßen mißen des heiligen confessoris negstkomende, nach Datum dises Briefs über ein Jair, als vor den ersten Jair Pachten, und also vortan alle und Jeglichs Jairs zu demselben Termin S. Remeysmissen, off alle Jair zwischen Allerheyligen missen darnach negstfolgendte inbegriffen, bezalen und unserm Kelner zur Zeit zu Nideggen, uf unser Schlos aldae sollen lieferen. Undt ist gefurwart, das Abell und Biell Eheleute vurß. und als sie nitt me seindt Ire Erven, dese vorgerurte Mullen baven und Bawlich halten sollen, vor allen 192 sachen und gereidtschafften, die darzu gehören mögen, an ihre Kosten unndt Arbeit, Mehr, so wat Zymmerhoultz, das sie dazu behovendt seindt, oder werdent, dat sallen wir In nun, unnd allen Zeyten, als Bauwens nott ge burt an der vorgerurter Mullen, aus unsern Buschen, und Welden geben und folgen laßen. Auch sollen die Eheleute vurß. und Ire Erven zu der Mullen vurß. haven das gemall von Nydeggen, In aller dermaßen, as dat von alters gewonlich und herkommen ist. Unnd were sach, dat uns die vorgemelte Eheleute, ob Ire Erven an Bezalong, und Lieferung unsers pachts vurß. einigs Jairs verseumb lich wurden also das ein Jair Pacht den andern vervolgte, So sall uns alßdan, und damit die vurgemelte Mulle mit al lem Baw unnd Besserung, sowie dat sie dan gelegen, und funden wirt, unnd mit Irem Zubehoir vorgenant, loß und ledig in unsere Hende widerumb erfallen sein, Unsern fre yen willen, und Gedinge damit zu thun, sonder einige wi derredde der Eheleute Abelen und Bielen vurß. oder Iren Erven, alle arglist außgescheyden. Unnd auf das dieselbe Eleute und Ire Erven vurgnant, diser selbe Erb Pfachtungen unser Mullen vurß. In den unwerden, als vurgerurt stehet, sicher und gewertseyn, So haint wir dan disen Brief darover thun geven, von unser gerechter wißentheit. Besiegelt mit unsern anhangenden sigel vor uns und vor unsere Erven, und nachkomlingen. Gegeven In den Jairn unsers Herrn 1410 den Saterstag auf St. Thomas abent des heiligen apostels. Per dominum Ducem praesentibus de consilio Heimerico de Dracon senatus consulto, et Henrico von dem Meele, reddituario generali Juliacensi. (Nach einer Copie vom Ende des sechszehnten Jahr hunderts. 12. Mitgliederverzeichniß der St. Sebastianusbruderschaft in Nideggen. (Aus dem 15. Jahrhundert.) Vur her wilhelm van vlatten Ind vrauwe eltze syn huisv. Vur her thys van den heisteren ind vrauwe mettelen sye huysvrauwe ind irre beider kynder. 193 Vur dederich van berge genannt van blentze Vur rembolt van plettenberch ind syn Alderen Vur juncker baldwyn van bleutze Ind infrauwe geirtrut syn Huysvrauwe. Bur joncker geirhardt van berge den man nent blense ind vur syne huisfrauwe. Vur Joncker wylhem van berge genannt blenss Jonfer eva van Hetzongen syne huyss. und kynd. Vur joncker johan vane fsyne doeren wecht. Vur joncker Emout van palant ind syn vader ind moder ind vur syn suster ind bröder ind vur syn alderen. Vur joncker Johan here zo Drachenveltz Vur her gotschalck von hockenschoeve dechen zo nydekken Vur joncker johan van frentze. Vur juncker werner Herrn zo binsfelt amtman zo ny decke inde junfrauwe angnese van nesselroede syne huys frauwe inde eirer beyder kynder. Vur juncker gelef van Hettzyge junffraw feiligen van nuple syn huyffran. Vur juncker moulgen van eyrnich Vur geerhardt munkert durweter. Vur herman hamersteyn van duseldorp Vur voerich van bellenckhusen ind neysgen syn huys vruuw. Bur aelf van bellenckhusen ind geyrtgen syn huys prunwe. Vur aelf van bilvelt kelner ind syn huysvrau. Vur her johan smyt van ulpich. Bur juncker willem van ravelsberch myns heren bastertz sun von Guylge. Bur juncker goedert van goedersem inde syn huysbrauwe. Vur arnolt nael van kyntzwilre inde hillen syn huys vrauwe. Vur juncker bernart van Droeve inde fritze syn huysvrau. Vur broder johan van roede commendeur zo nydekken. Vur her johan van oussem dechen zo nydecken ind syn prunt. 194 Vur her roelant valkensteyn commenduyr zo nydecken. Vur her micheil hunger pastor zu vlatten. Vur her johan hunger canoech zu nydecken. Vur her willen pagen canoenich zo nydecken ind vur syn alderen. Vur her gerart aldenroed canoenich zo nydecken ind vur syn moeder. Vur her heynrich van me steyn proest zo nydecken. Vur her heynrich van nuyssen commenduyr zo nydecken Vur her peter roich van collen sent johansordens. Vur her goeswen van berch canoenich zo nydecken. Vur her johan van berck canoenich zo nyd. ind vur syn alderen. Vur her willem van vandenroed canoenich zo nydecken Vur her matheis van berge Vur her jakob krudewich van euskirchen erfficarius zo berge syn vader inde moeder. Vur her luttel. Vur broder johan van grevenbroic ordens sent johans. Vur her johan van zeverken knoench zo nydecken Vur her vrederich van rumerhin broder sent johans ordens. Vur her goedart cluyt inde syn vader. Vur her Clais pagen canonych zo nydecken. Vur her Johan specht kapellaene zo nydecken. Vur her johan van wyckroed inde syn alderen. * Vur broder johan van roede commenduyr zo honyn de gen. Vur her walraff tzynsmeister Canoigh zo Nydecken. Vur her johan valken van Düren vur syn vader Ind moder. Vur her johan kays von lynnych Canoigh zo Nydek vr ken Ind syne alderen. Vur her dederych van Alen vikarius za Nydecken Vur wilhelm meister koenraetz kochs son. Vur her kyrstgen meisem van Duren ind vur syne alderen. Vur juncker johan van hetzingen ind syn huisvrauwe ind ere beyder kynder. 195 Vur kyrstgen van meysheym ind stingen hecht syn huysvrauwe ind ere beyder kynder. Vur her arnolt schember ind kathryn syn huysvrau. Vur heylcke van monsauwe. Vur heynrich lunynck ind bele syn huysvrau. Vur Dederich lunynck ind geleit syn huysvrau. Vur ſchyn van der hagen. Bur joeres van remenberch. Vur alart moiser in alverait ind syn huysvrauwe. Vur konnrait van der brugger ind paetze syn huysprall. Vur heynrich kreyfftz ind katherina syn huysvrauwe inde ere beyder kynder. Vur gerat van heystat ind aeckel syn huysvrauwe. Vur heynrich hockzel ind lyse syn huysvrauwe. Vur meyster dederich scroeder ind dilige syn huysvrauwe. Vur meyster woulter ind gretgen syn huysvrauwe. Vur herman schoutes ind berta syn huysvrauwe. Vur jakob herman schoultessen son. Vur peter eiemart ende bele syn huysvrau ind ere kynder. Vur thys van blaeßem ind syn huysvrauwe. Bur meyster herman seroeder ind akel syn huysrvau. Vur meyster herman scroder ere beyder son. Vur wylhelm von auwe ind syn moeder inde syne kynhonyn der Vur her wynant van vroertzem inde berta syne huysdecken vrauwe. vader Vur goedart van vroeirtzem inde margen van der hart syn huysvrauwe ind herman ere beyder son. Nydek Vur meyster gerart van Aebenden inde bele syn huys vrau. Vur peter up dem rynck ind katheryn syn huysvrauwe. Vur gerart smyt inde katheryn syn huysvrauwe. Vur meyster engel koch ind geyrtgen syn hüysvrauwe Vur johan van gelven inde karde syn huysvrauwe. Vur meyster johan van Duren inde bele syn huys vrauwe. 135 decken 196 Vur theis kuckart von Hetzingen. Vur johan hensschen wyff petersse inde eren son johan. Vur arnolt van berge ind syn huysvrauwe. Vur heintz kunen van berge und metz syn huysvrauwe: Vur heyn smitt van Froirtzem ind katherina syne huysvrauwe Vur her peter van gulich kanonych zo nydecken ind vur syn vader ind moder vur johan ind thryne. Vur greta hensen huysfrauwe van hollig ind vur ere kynder. Vur wylhelm koenymck van kelse ind mege syn huys prauwe. Vur johan leyster van berufstein inde metze syne huyffrauwe Vur lenart bruwer van oevermoubaich ind else syne huysvrauwe. Vur gyllis van oedyngen end kathryne syne huyl vrauwe. Vorstehendes Mitgliederverzeichniß der St. Sebastianus bruderschaft befindet sich in schöner Schrift auf einem Per gamentblatt. Viele Namen sind ausgelöscht und an ihre Stelle andere eingeschrieben; es sind dies die mit einem bezeichneten. Bis zu der Stelle „Bur thys van blaet zem“, die wir durch einen Strich bezeichnet haben, ist das Verzeichniß vollständig abgedruckt von da an, da es fast nur Bürger und Landleute enthält, blos ein Theil. Eine Jahreszahl trägt das Blatt nicht; aus anderweitigen Nach richten wissen wir jedoch, daß keine der Personen vor den 2ten Viertel des 15ten Jahrhunderts vorkommt; wahr scheinlich beginnt es zwischen 1430 und 1440 13. Einladung der Stadt Nideggen zum Landtag (1521) Unseren lieven getruwen Burgermeistern Scheffen ind Rade unsen stat Nydeckenn Johann alste Sonn zo Cleve Hertzouch zu Guylge zu dem Berge Grave zo der Mark zu Ravensberg innd zu katzennellennbogen. Lieve getruwenn Wir Begerenn innd gesynnen an uch dat ir zweyen of va dre alde and ohan. ruwe syne 15 197 dry van den verstendichstenn uyren Reitzfrundenn up den neisten Guedestach na dem heilgen druytziend dage neist kompt zytlich tghen den Aevent in unnse Stat Guolge by ettligenn unnse Redenn innd andere unnser Rede unnss lant van Guylge Reitzfrunden gemeynlich schicken ind haven willen umb ettlig noedigen sachenn wille alßdan da waillvernemen werdenn, unnd des nyt laissenn versien wir uns zo uch genntzlich. Gegeven zo Duysseldorff uff den Heeligen nuwen Jairs Aevent Anno 1521. 14. Bürgermeistersrechnung von 1479 bis 1482. (Auszug.) Dyt ys Rechenschaiff ind bewysong myn Daemen van belle as van dem Burgermeisters amptz zo nydecke as van dem schatz. In der stat zo nydecke Ind zo moebach weylich tzyt angeynck. In dem Jair uns hern do man schryf MCCCCLXXIX Bys In dat Jair MCCCCLXXXII. Dyt vs myn uysgeven daems vom belle. Item In den eirsten 1 oevl. gulden den Foirstern zu loin IIII Mrk. VI f Item 1 Mark coltz do man den schaß geschreven hait Item gegeven op de burch dem gesinde zo drinckgeld. de burger dae aissen III Mrk. Item noch III alb. coltz van dem nutz Item hain ich gegeven thys byrvelt zu loin XXI M van XI gelait eid an dem putz zo sencken. Item hain ich gegeven meister hman portzener IX M. van dryn vairdell Jairs. Item noch dem selven meister hman VI M. I ß van der hoden van den Geirtzein wechen dae man eym des Dages eyn halff buschaff gulde geven. Item den kloisterhern gegeven do man unsen hern got droich up frydach XXIII alb. uz III M. X ß. Rechnung von 1504: Item noch an hutlon van der branden bergher portzen VI m. v f. van eyme halve Jaare. Item dae de ru ter boeven Monsauwe laghen hait meystl de portzen gehoit XIIII bage. Rechnung von 1526: „Item gehalden noch eyn gotzdracht na alder gewonheyt up frydach na uns hern upfartzdach so prester ind ander kost gerechnet oevermitz schultß scheffen inde Rayt kost samen. 198 Item Gegeven geret up fröytzeit van dem oissen VII M. II ß. Item heit der oiss eyn malder even gegessen kost X alb. uz II M. VI ß. Item noch gegeven dem koehyrden dat hey den osser verwart heit I M. Item den peiffern gegeven II alb. do man unsen hern got droich. Item In engels huyss gehoilt do man entgene dat weder luyt an bere ind wecken X alb. IIII D. uz Im. VIII § IIII D. Item gegeven eyne man de de hecken gehauven heit Ind die graven up geworpen heit dry dage I m. VI ß. Item hain ich gegeven den vorsteren vur IIII par hensschen II M. IX ß IX D. Item hait man an de waichusern gevoirt VI karen lyms kost I M. I ß VI D. Item heit thys van schuddervelt gevoirt IIII wayn buhultz kost VI Mrk. Item hait der tzymmerman gewyrk II dage neden an der brucken myt sich dyrderyin valz zo same IIII m. VI ß. Item heit kurstgen graitgens gewyrkt IIII dage an den waichhuysern II m Item heit meister nyt neel gemaicht zo der brucken Ind zo der lennen an dem graven II m. IIII ß. Item noch van den yssern dae man de vercken myt brant I m. Item meister merthen moerer dat hey den steyn an de heymersteyns portzen In gemacht hefft VI ß. Item noch gegeven dem wyrde do man den busch nyss ſuld gegeven hain I m. Item noch IIII alb. do man zo boich wais umb des buschwill. Item noch gegeven dem pastoir zo bernsteyn van ossen IIII firtl Roggen VIII m. Item gegeven III alb. vur den slussell an de kleyn portz. Item hein ich specht gegeven van dem wege boven hetzingen I m. IIII ß hern droit synre dem gesat at in de buyr sack loynn und laver frewc nse ner echts ren des ssen leyn ven 199 Item dem wyrde VI m. vur den wyn den man den hern up dem cloister gegeven hait do man unssen hern got droich. Item gegeven dem vorstmeister II bevl. gulden van synre gerechticheit uz VI m. IX ß. Item noch demselven II m. III ß. Item hain ich uysgegeven do man watz zo duren van der stat wegen I m Item gegeven Joncker Jan van hetzingen IIII m. van dem offen. Item hain ich gegeven eyme mane de de plancken yn gesat hefft an dem scheitgraeven II alb. Item hain ich Reynart In dem hove gegeven I mrk. dat hey eyne wayn hultz an de brucke gevoirt hait. Item gegeven thys fleymk dat he die wech geschaep hait an der zulcher Poirtzen III ß Item gegeven nyt dem smid vur dat yssen an den duyrner poirtzen X ß. Item gegeven van eyme Perde dae man myt zo haembach was geridden. Item do man dat heillig sacrament zo nydeck droich do zaeff man dem Comduyr ind den hern op dem kloester an bynne zosammen XX qu. uz VIII m. IIII ß. 15. Privileg dreier Jahrmärkte (1573). Von Gottes gnaden wir Wilh. Hertz. zu Gülch, Cleve und Berg. Grave zu der Mark und Ravensberg, Herr zu Navenſtein X Thun khundt, als uns jetzo unſere liebe gefrewen Bürgermeister, Scheffen Rhat und gemeine Bürger unser Statt Nideggen untertheniglich supplicierendt ersucht, Inen, In anſehung In bemelter unſer Statt gar keine nafung unnd Kaufmanſchaft getrieben, dadurch ſie dan Insgemein ſich mit Irer Haußhaltung ſchwerlich behelffen theen drey freye Jarmärkte, nemlich einen auf den Iten Monag zu Halbfasten nach Dominica Laetare, den andern uf St. Petri= und Paulitag und den 3ten auf St. Hupfechtstag den 3ten Novembris gnediglich zu verleihen. 200 Und aber wir nit allein dieser, sonder auch anderer unserer Statt und Flecken, die dan auch derwegen mit gleichen Jarmärkten begiftigt, gedeyn und wolfart gern sehen und Inen mit allen gnaden gewogen. So bekennen wir demnach hiemit vor unß, unsere Erben und Nachkommen, das wir vermelter unser Statt, unnd gemeiner Bürgerschafft zu mehrer Irer aufkompft, gedeyen und wolfart vorgenante drey Jarmärckte auß sondern gnaden verlehnt unnd gegeben haben, Verleihen unnd geben hiemit und In kraft dieses, also das sie unnd Ire Nachkommen und sonst Jedermänniglich derselben Jarmärkt nachvolgend gestalt gebrauchen, geniessen und sich deren erfrewen mögen, als nemblick das einem Jeden, reich und arm, darauf zu kauffen und zu verkauffen, auch seine whar und gueter dahin zu feilem Kauf zu bringen, unnd damit, oder sonst vor sein Person. wider abzuziehen, freistehenn, unnd In glichem an unnd abziehen nit allein auf den Marckttägen selbst, sonder auch drey tag zuvor unnd drey tag darnach, an seinem leib und guetern frey unnd unbekummert bleiben soll, doch ausgescheiden, da Jemand zu bestimbten Jarmärckten kein, der unser, unserer Erben und Nachkommen, oder unserer Land unnd underthanen feind worden, darwider gehandlet und gethan, todtschlege oder sonst andere grobe übertrettung begangen, und ſich deſſen gegen uns unnd die unſere nit ausgesonet hette, welcher dieser unser verlehenter freiheit nit zu geniessen, Ohne alle geferde unnd argelist. Zu ur khundt der warheit, Haben wir Wilhelm Hertzog X. obgenant, unsern Sigel vor uns, unsere Erben unnd Nachkommen an diesen Brief gehangen. Geben zu Düsseldorf In dem Jare unsers Herrn tausend fünfhundert unnd drei unnd siebentzig am eilften tag des Monats Marty 16. Eid der beiden Nachtwächter (1580). Ich N. schweren zu Gott, daß Ich die mir bevolhene nachtz Wacht zu geburlicher Zeitt, nemblich des Sommers des Abentz zu 9 uhren, und des Winters zu 8 uhren, mit vorgehend leuthong der Klocken des Sommers zu 9 und des Winters zu 6 Uhren anfangen, und alle uhren mit lhen und mit 201 dem horn ablaeßen, auch In mittelst an den pfortzen vlei ßig ufmerkens haben woll, das dieselb verschlossen, und sonst uf der sträßen umbher wandlen, und warnen, das aller besorgend brandt und fevers nott, soviell moglich verhuett werde, Unnd da Ich deßen Ichtwas, auch sonsten einges heimblichs anschlege, oder rechtliche unzuchtige ge sellschafft vermerken würde, soll Ich solches alles unge saumbt offenbaren und zu erkennen geben, das Ich von der Wacht nit ye abweichen soll, Ich hab zuvorn, Sommers zu 4 uhren, und Winters zu 5 uhren letzlich geblaeßen, und alß Paldt die Pfortzen Klock eine Zeit lang geleutet Und sonst alles trewlich verrichten soll und woll, was einem vleissigen Wechter gebürt, Sonder gefehrdt und argelist, Als mir Gott helff, und sein heilig Evangelion. 17. Ergebniß einer Besichtigung der Stadtmauern und Thore durch den Rath. (30. Juli 1583) Anfengklich Ist die Zülpger Pforß besichtigt und befunden, das das privat oder heimlich Gemach durch das von dem dach abfallende wasser merklich bescheddigt, der oberst deckell abgefallen und der Kalck außfressen, also es hochnöttig zu repariren, Uff dem Irsten gebun mangeln zween thurren Uff dem zweten gebun mangelt gleichfals an der Windeltrappen ein thur das oberst gebun Ist von dem Dachwasser an etzlichen orttern verfaulet und bescheddigtt, das houltzwerk am Dach mueß Irstlich und darnach das Dachwerk gebessert werden von beiden turnger, so nach dem steinweg gehen, seint etzliche stein oben ab In die Kall gefallen, dardurch der bley bescheddigt, Unnd ist vor rhattſamb erachtet, beide thurnger zu repariren, unnd in vorigen standt, umb des weithern prospects willen zu brengen. Negſt der Zulpger Pfortzen ſeint etzliche ſtein up der stadtmauern ohne kalck gelegt, bedurffen besserens, gleichfals Ist nöttig, das metzloch zu repariren. Vorttan zwischen dem alten thurn und des langen Nelliß haus, bedarff die stattmauer ethwan erhohet und der kamp gebes 202 sert zu werden. Wie dan auch dle fenstern In des Langen Nellis haus durch die stattmauer gebrochen mit keinen Tralien versehen, dardurch lichtlich Inzusteigen, und gefehrlichkeit zu besorgen, So were auch nöttig, das der stattgraben außgereumbt, und das wasser bis an den thurn bracht auch die ohnnötige wyden abgehawen und das wasser voran hoeher ufgesetzt wurde. Deurner Pforz. Uff der Kamern negst der Kuchen, daruf der stock stehet Ist das gewulff durchgebrochen, und die maur an der tagfenstern bedarff reparirens, Mangeln auch etzliche thuren, daß Maurwerck uf der Zinnen Ist hin und wider abgefallen, also daß der kamp gebessert sein mueß. Am Dachwerk ist gleichfals mangell, und ist zu besorgen, das ein ortt dachs dahn es mit fulcyrt, lichtlich abfallen soll. Negst der deurner pfortzen seindt etzliche privat heußer In der mauren wie auch viell ohnottige durchgebrochene metzlocher, dadurch lichtlich Inzusteigen, und verretherei anzustifften. Der Kamp uf den mauren bedarff besserens. Theis Kremers Engel gebraucht des Thorns vor ein schuir, muß solchs reumen. Zwischen dem alten halffens hauß und dem Thurn der Junffern im Sternenhoff, seint grosse locher In der Mauren, auch Ist die maur oben vast neder, wie auch zwischen dem Thurn und grossen hauß daß maurwerk sehr nedrig dardurch In und überzu steigen, In des grossen haus mauren seint auch nöttige ortter zu bessern. Von dem großen haus biß an die Bran denberger Pfortz seint etzliche große metzlocher, muesten Ingezogen oder gentzlich tzugemacht werden. Brandenberger Pfortz. Ist dachloiß und an houltzwerk gantz schwach. Were nottig mit den geringsten kosten ein dachwerk daruf zu machen, damit die wacht alsdahn desto bekwemer zu halten, der schwengell Ist allerdings verfaulett an den ysern benden mangeln viell negel. Zwischen dieser und der Heimersteins Pfortzen, Ist daß wachtheußlein, der Stempell genannt am Dachwerck mangelhafft, bedarff besserens, die Stattmauer mueß auch hin und wider daselbst gestoffirt werden. Heimersteins Pfortz. Ist dachloiß, Mueß an maurwerck und houltzgebessert werden, auch unden und oben vorsehung geschiehen, daß nit bei tag und nacht da 203 durch gekrochen werde. Negst dieser Pfortzen Ist der kamp uf der mauern, wie auch etzliche Locher In Dämgens seligen hoff gebrochen zu besseren, Her Nyts Pfortt. Soll reparirt werden, Zwiſchen dem Gertzener Thurn und diſer Pfortz ſeint In der Mauren drei groſſer Locher deren eins ethwan Zugemauert, die ander zwey aber offen ligen, dardurch grosse gefhär entstehen kont. Ist dem Offiziant bevolhen, zu verschaffen, das solchs gebessert, und desfals keine weithere clag entstehe, Welches Ehr guetwillig zu thun, sich erbotten und Ime Im Fall der nott davon glaublich ſchein mitzutheilen begertt, damitt er deßhalb erſtattung erlangen möge. 18. Erlaß Herzogs Wilhelm von Jülich in Betreff der Befestigung der Stadt (1586). Wilhelm Hertzog zu Gülich Cleve und Berg Grave zu der Mark und Ravensberg Herr zu Ravenstein u. s. w. Liebe getreuwen. Nachdem über alle Zuversicht Auß tag licher erfarung, und underscheidtlichen schreiben uns vorkompt, was maßen mit rauben, Plonderen, fangen, Spannen und rantzonieren, der streuffen unleidtsamen ubermut und unseren underthanen auff dem Platten landt trangsal und beschwernuß Ihe lenger Je mehr zunimpt, daneben das etlichen unseren Stetten mit gantz gefehrlichen und geschwinden Prakticken und anschlegen nachgestelt werden ſol, da dem nhu nit bei guiter Zeit, mit noturfftigem gegenwehr guiter fleißiger Huet und wacht vorgebauwet, des gemeinen Vatterlandts eußerst verderben, Zertrennung und entlicher und erganck (das der Almechtige verhuete) hoch zu besorgen, wan aber In erwegung aller zufell, so sich etwan unversehens zutragen mogten, wol zu ermeßen, das Jedesfals zu abwendung großeren gewalts, die auff gemeine des Vatterlandes unkosten angenommene Reuter und Knecht ohne weiter behelff und zustandt, dartzu nit gnugsam, damit dan daran nichts ermangelte und der ein dem anderen In vorfallenden noten, die hilffliche handt biete, und allen gefenglich unheil abwenden helffe, als Ist vor erst unser meinung und bevehl das Ihr In euwerem 204 euch bevholenen Ambt liegende Stette und befeste orter, ungesombt visitieret die Inwhoner zu fleißiger tag und nachtswacht von unserentwegen ernstlich ermanet, auch mit zuthuen Burgermeister und deren Ratsverwanten Imfal bereits sie damit nit versehen, ein guite bestendige wacht Ordnung bedencket und Inswerck richtet. Insonderheit aber das auff den Thurnen ein fleißiger thurwechter verordnet an den Pfortzen notwendige starke harmeien erbauwet die an den Mauren und graben schwachste und gefehrlichste orter alsfil muglich bevestigt und reparirt, auch fleißig erkundigt, welcher gestalt sie zur notturfft mit Kraut und lot defast und was ermangelt daran sein, das durch dieselbige, In eil dessen ein guiter vorrat gemacht werde daneben das Ir bei allen Dorfer In bemeltem Ambt enweres bevelchs, die anordnung thut, das den aufgesetzten Schutzen notturfftig Kraut und loet verschafft werde, ermelten Schutzen ernstlich Inbindet aufferfordern auff zu sein, sich fertig zu halten, da auch einiche von Innen abgangen In deren Platz andere anſtellet und da ſie damit nit ge fast, angerechten Schutzen erfarne Bevehlhaber und Oberer anordnet, Endtlich das Ir alle unsere euweres befohlenen Ambts Lehenleute, von unserentwegen ernstlich er mannt sich mit Pferdt und Harnisch zu rusten, gestalt uff erforderen und uffmanen, bereit uff und fertig zu sein, und aller derselben In unserem Ambt euweres bevehls Lehnleute verzeichnuß unserem Marschalck Bertram von Neßellraidt uff dessen gesinnen zukommen lasset, daran Ir euch wie wir uns gentzlich versehen, nichts verhinderen lasset uns auch wie Ir die geschaffenheit allenthalben befindet, und sonst euwere verrichtung verstendiget. Geben uff unserem Syloß zu Hambach Am vierten Decembris Anno X. 86. (Nach einer Kopie.) 205 19. Urtheyll In sachen der Statt Nideggen ca. die Statt Deuren betreffendt abgefoderte Accyß (1597). In angemaster appellation sachen Heinrichen Kleinn vort Bürgermeister Scheffen und Rhatt zu Nidegkenn Clegern eins, wieder Gerhardten Schutz unnd Bürgermeisteren und Rhatt der Stadtt Deurenn Beclagten anderntheills, Ist allem vorbringen nach durch des durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herren Herren Johans Wilhelmen Hertzogen zu Gulich, Cleve und Verg X. Rhete zu rechtt erkennt, das bey voriger Instantz nichtiglich procedirt unnd geurtheillt, überflüssig davonn appellirt, derwegen solcher Proces zu caßiren unnd zu erkennen, das ermeltten Beclagttenn nitt gezimbtt noch gebürtt habe, Clegerr wider apud acta einbrachtte fürstliche Privilegia mitt abnöttigung der Accyßenn zu beschwerenn, sonder daran zu viell und unrechtt gethan, derwegen dieselbe hinfurtter bei übung angeregtter Privilegyrter freiheitt unbehindert zu laßenn, wie sie die Herren Rhete hiemitt caßirenn, erkennen und laßen, die gerichtskostenn deßwegen aufgelauffen auß bewe genden ursachen gegen einander compensirendt unnd vergleichendtt. Gebenn zu düßeldorff under Irer F. G. hirunden angehencktter secret Siegell ad causas am achtenn July Anno Eintausent vunffhondert Neuntzig und Siebenn. 20. Instrumentum apprehensae possessionis der Fi schereyen auf der Callen undt rhuren (1598) In Gottes Nahmen Amen. Im Fair Unsers Herrn Jesu Christi Tausent fünfhondert acht undt neuntzig auf Montag den 17. Tag augusti umb zehen Uhren Vormittag ungefehr, hatt der Ehrenthafft degenhardt Frens mit underschriebenem Notario in gegenwertigkeit nachbenann ter Zeugen, eine Von dem durchlauchtigen hochgebohrenen Unserem gnedigen Fürsten Undt Herrn Hertzogen zu Gulich, Cleve Und Bergh x. Ihme verlehnte pfandt Verschreibung auff die Mühle zu Schüdderfelt mitt deroselben Zu 206 behör Und Fischerey auff der Rhuren mitt Irer F. G. anhangendem großem Cammersiegel bevestigt praesentirt Und Vorleßen laßen, Undt dabey mündtlich angeben, waß gestalten der Edler Cono herr zu Binßfelt, Weyler Und Gartzeu, Ambtmann alhie zu Nideggen sel. Gedächtnus Ihme gegen solche habende Pfand Verschreibung so wohl vergangen Jair alß auch dieß Jair ahn solcher Fiſchereyen eingriff Und Verhinderung gethan also Er solcher Fischer. eyen nach notturfft nit gebrauchen mogen. Weylen aber nunmehr wohlgemelter herr zu Binßfelt in Gott entschlaf fen, so hatt Er degenhardt mich Notarium Und gehörig ersucht mitt Ihme ahn den Weyer oder Haltpoel negst der Understen Clausen des Mullenweyers gelegen zu gehen dan Er es gentzlich darfür hielte, daß solcher Haltpoel zu Ihrer Fürstl. Gnaden Fischereyen gehörig undt auf den Fall und andere gestalt nit hat Er die possession daselbst würklich apprehendirt, Undt mitt einem Fischhamen darin gestrichen. Folgents hatt Er mich ersucht mitt Ihme ahn die rhur zu gehen, daselbst er gleicher gestalt mitt selbigem haamen in der rhuren gestrichen Und possessionem apprehendirt, undt letztlich bin Ich mitt Ihme ahn daß Dorff zur Callen gangen, daselbst Er degenhardt Frens mündtlich angeben Er hielt es gantz sicher darfür, weil wohlgemelter Herr Ambtmann in dem Wasserfluß die Call genant der Fischereyen sich undernohmen, soll solche Fischerey hochgemeltem Unserm gnedigen Fürsten Undt herrn auch zustendig zu sein; deshalb Er die Possession solcher Fischereyen mit selbigem Fischhaamen ebener gestalt apprehendirt; jedoch daß solches den Burgern zu Nideggen ahn ihrer Uralter wohlherbrachter habender undt continuirter Gerechtigkeit undt possession in selbigem Fluß der Callen wöchentlich zwene tagh nemblich Gudestags Und Freytags unverhindert manniglichs zu fischen nit praejudicirlich, abbrüchlich oder nachtheilig sein solt; Begehrte demnach über solche apprehendirte possession Ihme ein oder mehr Instrumenten zu fertigen undt mitzutheilen, deren nach Notturft haben zu gebrauchen. Geschehen seindt dieses im Jair Und tag wie oben ingegenwärtigkeit Petern Hamechers Undt Cunßgen Floir Bürger zu Nideg. hierzu erfordeter gezeugen. den irir rrn preahn rter llen ber trulnd 207 Loco simplicis prothocolli latiori extensione semper salva. Theodorus Hall Publicus et in Ducal i missus notarius hunc actum manu propria scripsit et subscripsit (Nach einer Kopie von 1694.) 21. Brief des Magistrats an den Grafen Friedrich von Solms um Abwendung der Guarnisons (1610). Wolgeborner Graff, E. G. seien unsere underthenige Diensten stets zuvoren, gnediger Her, E. G. sollen wir unsere hochanliggende beschwernuß In underthenigkeit anzomelden nit underlaßen, was gestaltt uns durch Reinarden Caldenburch Hauptman des Schloß Nideggen vorkommen als das F. G. under anderen anregong gethan haben solle diß Stettlein Nideggen mit guarnison zu belegen, welches wir dan mit hochbetrübtem gemut vernommen. Nhu gnedig her Ist nit ohn das diß Schloß Stettlein und Ampt Nidegg. nit allein bei lebzeiten des durchleuchtig und hoch gebornen Unsers gnedigen Fürsten und hern h. Johans Wilhelm Hertzog zo Gulich Cleve und Bergh Irer F. G. Ehegemalinnen der durchl. hochg. Fürstinne und Frawen F. Antonettae geb. Hertzoginne zo Lottringen Calabrien und Bahr X. werwittombt, Ire F. D. auch ahm 13. Febr. ao. 602 durch Ire dahezo deputirte Rethe und Commissarien die possession wircklich appraehendiren lassen uns der huldt und eidt affgenommen Sonder auch alßpalt nach todtlichen hinscheiden hochgedachtes Unsers gned. F. u. H. Christmilten andenckens alsolche geleiste Eidt erneweren und letzlich ahm 27. July abgelauffenen Jahrs 609 durch Irer F. D. Rethe unnd vollmechtige die possession als numehr purificirt han und uns abermals in pflicht und eidt uffnehmen lassen wie solchs verscheidene übermitz Notarien und gezeugen uffgerichtete Instrumenta nachprengen, Neben dißem ist Irer F. D. gnedigste befurderongh beschehen das die verwittumbte Stette Amptter und Underthanen von beiderseits Kriegs Volck zo roß und zo fuß unbeschedigt und unbetrübt pleiben sollen. Über daß ist diß Stettlein 208 Nideggen gar geringen Vermögens, dahn in keine Kaufmenschafft und gewerb getrieben wirdt und ist von der landstraiß ahn einem unfruchtbaren ortt gelegen mit keinen zarlichen Inkompten versehen Sonder was zur nottturft mit erbawong und reparation der alter groißer Turn, Mauren, Porten groißer steinweghe und sonsten erfordert wirdt, solchs jedes Jahrs auß gemeiner Umblaghe der unvermogener burger beipracht werden muß. Und wan gleich über alle zuversicht man gedechte diß Stettlein mit einiger guarnison zu beschweeren, so können doch die selbe sich alhie sicherlich nit verhalten, dan inwendtg das Stettlein kein lebendig wasser noch Putzen vorhanden, Sondern muß, was zum dranck und Küchen gepraucht vor den Porten, auch in zeit der Drüchden wan die Pützen verdrücht und außgeschept, nechst bei der Rhoren ein zemb lich stück weghs von dem Stettlein ab, geholt werden, Sein auch die Mauren dermaißen geschaffen, daß sich da rauf nit hoch zueverlaßen, wie dan solchs bei der Gulischen Behden, als Schloß und Stait verbrandt und ranzonirt sich leider im werck befonden hatt, dweil wir dan in un gezweivelter hofnung stehen, es sollen beide hochg. unsere ge. F. u. H. ungern vernehmen, das unser ge. F. ver wittombten Hertzoginnen ahn irem Wittomb innige beschwer nuß verenderongh und nachtheil zogefueggt werden, wir auch wie den beampten wol bewust, die Taghs und Nacht wachten eußersten vermögens und fleiß mit groißer beschwerniß und sorgfeltigkeit der armen bürger versehen und dahran nichts ermangeln lassen, So ist ahn E. G unsere underthenige Pitt, diß Stettlein, Schloß und Amptt Irer F. D. verwittombt nit beschweren lassen, Pleiben wir arme bürgere und underthanen nichstoweniger der rechten succession in underthenigkeit verpflicht. Und wir seint 2c. Bürgermeister und Rath zo Nideggen. Praes. 14. Jan 610 (Nach dem Concept.) 22. Auszug aus dem Nidegger Erbbuch (1611). Ao. 1611 den 27. Junii hatt der Edler Ehrenvester Cono von Binßfeldt sambt S. L. Mutter Alheiten Lauters obe nac teil acht in 1 das hen nir npt (4)ten an. ester ter 209 vor sich und In namen Irer anderer Kinder, Brueder und Schwestern Alheiten und Adrian von Binßfeldt, zu ablagung dem Gaſthauß alhie auf den garten am Scheidtgeß gen verschriebener heubtsummen, und beschwerter jahrlicher Pensionen, dan auch zu bezalung ermeltes Adrian von Binßfeldts zu Achen hinderstendigen Kostgelts und außgenommener Kleidung, welches Kostgeld und Kleidung sich der Verkeuffer anzeig nach ungefehr ad achtzig rhlr. ertraget und sonst auß keinen andern mitteln zu erzwingen ſein ſolt, vererbt Johannen henſch Cecilien eheleuten vortt Kerstgen hundtmechern, Eiffgen seiner haußfrawen, und Wilhelms Gerhardten zu Brandenberg und Gretgen eheleuten, einen busch genant der Pfaffenhaw, wie derselb In der Kallen gelegen. Heubtkauff zweihondert rhlr., der Mutter und Jedem Kindt ein Rosenobell facit fünff Rosenoblen Gotshlr. 12 alb. weinkauff wie lendtlich, und hatt vorgl. Cono von Binßfeldt In namen seiner abwesenden Bruder und Schwestern de rato cavirt, sub obligatione seines kindtgetheils, auch der woledler Johan von und herr zu Binßfeldt unser gepiethender Herr Ambtman gleichfals In diesen Kauff schriftlich gewilligt, doch mit dem beding, das die kauffpfenning zu keinem andern ende, dan obengt. angewendt werden sollen, welches den Geldern zur nachrichtung verlesen, und angemelt worden. 23. Einführung des Pfarrers (1619.) Anno 1619 den 10. May ist übermitz des Herrn schol teißen Frantzen abell unnd Michael overbach und Peter Hamecher Statthelder die beyde scheffen und Tilman becg kerß und Johan Hensch. Conrads forst und neben mir burger=Meister mit allem gutem rathschlag und uff guth achten D. Johannen forst durch sein guth fürschreibens und dieweil seine persohn vor gnugsamb Erkanth, zum pastoren alhie ahn und offgenohmen, und dabey verheischen allen rathß Persohnen sich in gutem leben und wandell zu verhalten wie sich einer geistlicher Persohnen und trewen seelsorger gebührt und verheischen die Kinderlehr, wie er in Cöllen führhin gethan, auch alhier zu gebrauchen Undt 210 am 13ten May ist dessen Hrn. pastors Inführung besche hen durch den Vollmechtig Hrn. Docter Stütger von Aachen (NB. dem Vollmechtig 2 f. weins verEhrt) übermit reinerus Hallen als coram Notario und in beywesen obg. scholteißen und scheffen und Johan Hensch alß rathtz Persohnen und nach all beschehener sachen alß Choir und Gehr. kammer, haußwohnungen besichtigt, was er darinnen zu bawen schuldig, wie von alters bruchlich, do ist im, dem pastoren, auß Meinen henden, alß bgr Mr. wegen der statt, die Kirch durch die schlüßeln Eröffnet und übergeben und alle sachen verrichtet, wie des herrn pastoirs schein und beweiß durch den obgemelten Notarium alles gnog samb außweißet. Heinrich Klein BürgMr. 24. Notiz, betreffend die Pastoratseinkünfte (1648) Ein zeitlicher Pastor zu Nideggen hat Jarlichs ahn der F. Kelnerey zu Gulich, X Rhein. Gulden zu forderen dwelche lange Jaren unbezalt plieben, und der newelick alhie abgestandener Pastor H. Heinrich von Bocheim wider in heben und bueren bracht Jetziger Pastor aber h. Sylvester Praetorius, bey Ihrer durchltt. erhalten, weil die heßische auß dem Schloß Nideggen gleich vor dessen newe licher Belagrungh die Pastorey in brandt gestochen und ruinirt, daß Ihme mit der letzterfallener zwoe hinderstendige pensiones erlacht werden sollen ..... Ahm 20. May 1648. 25. Contrakt behufs Anfertigung eines neuen Thurmhelms für die Pfarrkirche (1657). Solis den 13. May, 1657. Coram D. D. Practore Consule et consularibus et assessore Henrico Axer. Nachdem der Thurn hiesiger Pfarkirchen Sancti Jois Baptistae vor etlichen Jahren durch Krieghswesen demolirt und mitt ingelegtem pulver zersprengt worden, ietzo wieder umb die maurarbeit besagten Thurns soweith verfertigt, daß es sche Aa ehr dem eber heir ahn deren delic vider Syl ewe un tore Nach istae mitt die 211 nuhrmehr den helm darauff zu setzen vonnoethen ist, Als seint Burg. und Rahtt alß provisores besagter Pfarkirchen hendt dato wie obgem. zu dem endts eingefolgt, und mitt Mr. Gielen harscheidt zu Abenden contrahirt gehandtlet, Und beschloßen also, und dergestalt daß sich ehist ohn lengeren Verzugh zu der arbeit begeben solle, und weilen der obbesagten Kirchenhelm vor zersprengung des Thurus ver fertigt gewesen und Jumittlerweil verscheidene bawholtzer theils zerbrochen theils verlohren worden, dardurch dan ein dinckniß nit fueglich hatt geschiehen konnen, so ist vor rahtsamb befunden, daß erwelter Mr. Giel harscheid sich gepuerliche tegliche belohnungh geprauchen laßen wolle, maisten dan den Vorschlagh folgendermaßen acceptirt und eingewilliget, daß derselb teglichs neben Verpflegungh Kost und Dranck 18 alb. und vor zwey Knechten einem Jeden 14 alb; und dan ferner obgm. Mr. Gielen harscheidt wegen vorfallender vieler mühe und großer sorgen einmahl vor all zu einer vergeltungh vier und einen halben Rthlr. gewertigt sein solle, worauff dieser Contract also beider seitz beschlossen, und die vorhandene arbeit des vielgemelten Kirchenhelms alßbaldt vortzustellen und ohn underlas außzuführen und demnegst aufzuschlagen hiermitt versprochen. Actum Nidegge den 12ten May 1657. 26. Attestatio beschehenen Weidt= und schweidts zu Nideggen (1663). Jovis den 18 8bris der wolgeborner Herr werner Freiherr von Gymnick zu Vlatten herr zu Kettenheim und Heimertzheim p. fürstl. Pfaltz=Nwb. geheimer rath oberstalmeister, Cämmerer und ambtmann zu Nideggen und Zülpich, hiehin auf Nideggen kommen vorhabens die limiten des Nideggischen Bezirksschulsz: schweidt: und weidtgangs zu besichtigen, darauf dan Ihr Gn. mit zuziehung des Burger Meisters, etlicher rathspersohnen sambt dem Busch hueter und alten Kohirten und Verckenshirten semtlich untenbenennt sich nacher dem Maußavel begeben, anfenglich über den Jungholtz und vort durch den Maußawel die li 212 miten anweißen laßen, also durch den raderweg, über die radermahr durch die viehedrifft auf durch den Kellerkrach über den awel, Boven schlagstein und rambßawel, langs den regh biß bey Udingen und über den regh widerumb langß der Maußawel, boven langß der Leiversbacher Zeunen, forth langß der Rader Zeunen biß in dem alden busch, woher die statt Nideggen von uraltershero berech tigt zu weiden und zu schweiden, wie auch die gemeinde zu Drove gleichermaßen darzu berechtiget. Der Busch Maußawel gehöret zu der Statt Nideggen und gemeinde zu Drove, die Statt Nid. und gem. zu Dr. haben darin alle Echergewächs samender handt, jeder zur halbscheidt und gleichen viel, holßhawen betreffendt, dahn hat ebenfalß die Statt u. gem. zu Dr. gleiche gerchtigkeit und ein Baußen des andern wissen und willen nichts vorwenden soll muß noch darff, die straffbarn sachen in dem busch mausawe vorfallen werden auf sichere tag Jahrlichs durch BürgerMeister und rhatt und dann Scholteiß und Scheffen und gemeinsmannen im Dorff Boich bestrafft die nach advenant der that mit brüchten beladen, die Brüchten von der Statt und gem. zu Drove gleich getheilt, eingefordert und jeder theil zu ihrem vortheil verwendet, ohne jemandts einrede. Darzu ist es in dem Nideggischen waldtböch erfindtlich, auch Johan Pangh Scheffen zu Nideggen referirt dabey gewesen zu sein, daß die bürger zu Nideggen und gemeinde zu Drove anno 1612 in septembri eine wolfs Jagt angestelt haben und 6 wolff gefangen und dieselbe zugleich getheilt, und dan waldtboch erfindtlich, daß im Jahr 1644 den 21. Aprilis eine weibspersohn im Maußawel eine fewersbrunst verursachet, dardurch sich selbst beleidiget und todts verblichen, welchen schaden bürger Meister und rhat zu Nid. und die gem. zu Dr. besichtiget der straff deßwegen eingenohmen und beiderseiths verglichen. Ferners die Nideggiſche jurisdiction beſichtiget und angewiesen von der rader Mahr durch den Kallweg biß auf die rohr und die rohr auf gegen der wendelseiff, und durch die wendelseiff auf, biß auf die Maubach und den Maubacher fuhrweg ab biß in die Maubach und dann die Mau bach durch den fußpfadt auf biß am Sieghauß und dieß me Ar und der und dts rirt und elbe ure lau bief 213 seith umb das sieghauß wiederumb hinter dem Sieghauß durch die tontenbach durch den fußpfadt ab biß auf den Awelpfadt und denselben pfadt auf biß auf die Kandt und Sittartsbusch und von derselben Kandten biß auf den Köttinger Schornstein und von Köttingen auf die radermahr, welcher beleidtgang geschehen auf Jahr und tag wie oben. Werner Freiherr von Gymnich Ambtmann. Werner diedrich Bewer Sch. (oltis) Johan Vetweiß Bmr. (Bürgermeister) Joh. Nickell, Johan Pangh. Joes Winandi, Johan Thilman Hall. Peter Brünninghausen. 27. Petition schreiffen wegen des weggelts der rhurbrücken (Dezember 1669). Edelfest wollweise Herrn. Ew. Edel haben annoch in freischer gedächtnuß, welcher gestalt als die frantzosische armee im land von Corneli Munster, Eupen und dero örter gelegen alle freuchten in seicherheit in dheuren geflöhet auch wegen dero Kranckheit in sechs wochen keine fuhr uff Eupen gangen, dahero fast kein gewerb mit fahren gewesen, Inmittels zu haußen die Brück verfertiget, dahero die meiste fuhr sich ziehen thuet, auch beide hh. Beampten Neideggen und Monjoc viele sachen übertreiben laßen, darob kein weggeld abfordern darff, auß obigen gesetzten ursachen daß weeggelt sehr verschmellert worden, und unmöglich, daß diese beyde Jahren völlig außzahlen könne, alß bitte Ew. Edlen dieses in consideration zu nehmen und Mir ein seicheres am weggelt per decretum groß gunstig zu remittiren. Darahn geschehn waß aller billigkeit gemeeß ist. Ew. Edlen dienstwilliger Frein Schneitzler. 28. Copia Eins Brandbrieffs von Limburgh (1673) Gelich die van Nideggen lant van Gülich niet en hebben volldaen ahnde sommatie van de Comment tracteren tot Venlo, over de contributien. Soo lactmann Witter an alle de ein wonnere anee Ingesetene van de Ampt voors. vor den lesten Zeiten dat sie sollen heb- 214 ben to Commen tot Venlo on to tractiren over de contribution end dat sie sollen hebben promptlich op te brengen ente te anticeperen tot Limburgh de somma van ses dusent guldens off dat hett dorp die in faute sall blyven dan darinne te betalen syne quote In den tyt van acht tagen disse geseen hebbende sall warden gebrant sonder eytstell, ende sollen mit fürnemente de selve somme worden genommen under de protectie ende salveguarte van seine Maeystat dese sall hin dienen voor pasport ende Actsurantie om te tractiren tot Venlo ende de pennungen over te brengen tot Limburgh sonder dat hin sall gescheiden einigh hinderen off letzet. actum Venlo den 27. Nov. 1673. J. B. Vonchoven Praes. den 2. Dez. 1673 ungefehr 3 Uhren Nachmittagh dem h. Vogten Bertram Brementhall. 29. Salvaguardia (1674). Demnach in der Römisch. Kayserlichen, auch zu Hungarn und Böhaimb Königl. Majestät Unsers Allergnädigsten Herrn absonderliche Protection und Salva-Guardia die fürstl. Neuburgische Statt Nideck sampt allen und jeden appertinentien an= und auffgenommen worden. Als werden hiemit alle und jede, Allerhöchstgedacht Ihrer Kayserl. und Königl. Mayst. bestellte Hohe und Nidere Krie ges⸗Officier, Soldaten insgemein zu Roß und Fuß, wie auch sonsten, Männiglichen jedweder nach Standesgebühr ersuecht, die meinem Commando undergebene aber erinnert auch ernstlich befelcht, obgedachte Statt Nideck mit aller und jeder Zubehör an Gebäude, Mobilien und Inwohnern insonderheith mit Verschonung der Veltfrüchte, nichts darvon außgenohmen wo sie nit ordentlich angewiesen, nicht allein mit aller eigenthätiger Einquartirung, Durchzügen, Nacht= und Still=Lägern, Gelt=Pressuren, Abnehmung klein und großes Viehs, auch andern Kriegs=Exactionen, wie die Nahmen haben, oder under was Praetext selbige gesuecht werden möchten. Sonderlich aber mit streiffenden Partheyen, Raub, Plünderungen, Brandschätzungen und sta Alwil ühr tert aller nicht lein iden und 215 allen andern straffmässigen Gewaltthätigkeiten gänßlichen zu verschonen, weniger andern dergleichen zu thuen, nicht zu gestatten, sondern hiebey festiglich zu manuteniren und handzuhaben. Hieran geschieht was recht ist. Ich bin es auch umb einen jedwedern Standsgebühr nach, zu erwidern erbietig, die meinem Commando undergebene aber, vollziehen hieran ihre Schuldigkeit und meinen ernsten Befelch werden ſich auch vor unaußbleibender Leib⸗ und Le bens=Straff zu hüten wissen. Signatum in dem Kaysl. Veltläger bey Düren den 9. Juny 1674. Der Röm. Kays. auch zu Hungarn und Bohaimb Kön. May. Würcklich geheimber und Hoff Khriegs Rath, Cämmerer, Gen.=Veltmarschall, bestalter Oberl. und Gen. der Windisch.= und petrinischen Gränitzer, C. Sonches. 30. Brieff dem von dem lobl. Graff Gallasischen Curassierer regement zu Nideck ligenden Cornet zu behendigen (1675) Lieber Herr Cornet. Aldieweilen ich befel hat, dahier nacher Nideggen eine ſtarckere wacht gewißer urſachen willen zu ſtellen, So erkenne glichwoll von selbsten, daß es selbiger Statt sehr beschwarlich fallen wirdt, wan also gedachte Statt Nideggen sich mit einer discretion gegen mir instellen wolde, will ich sie hingegen nicht allein der mehrern wacht, sondern auch der jetzigen sich dort befindenden befreyet laßen, undt selbige anderwerdigh hin verlegen. Also den Herrn Cornet hiermit die Vollmacht übergebe mit dortiger Statt bestens zu tractiren undt ſo ſie ſich mit etwaß zu einem paar Handtschuh für mich instellen werden, Morgen von dorten hinwegh undt anhero zu kommen. Dannen derselbe also zu thuen wissen wirdt. Datum Haubtquartier Glehn den 9ten May 1675. Der Röm. Kayß. Mayst. General Velt. wachteur und bestelter Oberster über ein Regement Curassirers Ch. G. harrach 216 31. Designatio sive specificatio der Einkünfte der Commende Nidecken (1696). Eines hochlöblichen ritterl. Maltheserordens Commendaria zu Nidecken gibt jahrlichß ad cassam Illmi ordinis gegen den Erbfeind den Türcken ad 14 ggl, in hieſige Pfarrkirch 1 Pfd. wachß 1 q. oell 2 alb. Intraden in districtu der Statt Nideck ahn landerey; 12 morg. p. 7 rhlr. elocirt; ahn garten bungart Kempen, in specie ahm schloß Nidecken, so gleichfalß mehrmalen p. 7 rhlr. elocirt geweßen. Im Ambt Nidecken zu berg vor Nidecken 5½ morgen freye ordensbenden Decimabel, davon die communität berg ab ao. 1658 ad ao. 1688 Steuren p. erzwingen, undt das hewgewachß mit gewalt entraubt werden wollen. Dhaselbst ein klein Zehntgen thut ein mlr. speltz zu bergstein ahn der Callen vier underscheidliche freye ordensbenden darab ao. 1688 daige communitet via facti dem pfächter 16 rhlr. abgezwackt, undt biß hierzu nicht restituirt, jedoch ab attentato desistirt. Item seint im ambt auch Stadt Nidecken hin undt her einige sackrenthen so parcelen weiß p. 1. 2. 3. frl. collectirt und kaum bezalt werden, auch in summa nicht zehn rhlr. einbrengen, welches sine praejudicio Illmi ordinis, qui in brevi aplica non exprimitur et hinc pro non expresso habendus anzeige, sig. Nidecken 18. aprilis 1696. Christianus Becker vicecuratus ord. melitens in Nideggen. NB. Obige intraden seint Taxirt per 56 rhlr., von welcher summa das pro cento dazumal auch anitzo widder will exigirt werden. 32. Brief des Kelners Brementhal an den Churfürſten (1700) Durchl. Churfürst ggster herr Weilen Ew. Churf. dhlt. hochseligsten andenckens vorfahren regirende herrn ihre hoch fürstl. residenzplatz uff dero schloß und vestung Nidegg vor ungefehr 6 ad 700 Jahren gehabt darauß dero länder und fürstenthümer regiret, so ist dem natürlich auch gött girt vor der 217 lich gesetz honora patrem et matrem nichts gemessers alß daß dieser orth, so lang dero nunmehro churfürstl. progenies wehret mit sonderbahrer Ehr und respect allen menschen offenbahr gemacht werde, in regardt dessen dan ein zeitlicher Churf. uff dieser vestung statthalter dessen verwahrer und zugleich Kelner bißhero von unerdencklich Jah ren in possession ist, daß in der in dieses schloß inclavirter pfarkirch in allen Solennitäten vor des gerichts Nidegg. scholteißen den vorzug und praeferenz geübet, gleich dan davon beylag A B. gute testimonia geben, so ich demselben intimiren lassen, testantibus Exec. den 29. July 1700 Ew. Churf. dhltt. unterthenigst gehorsambster diener Johan Bertram Bremontahll. 34. Concept schreibens van 20ten Januarii 1704 33 ahn die gefangenen hhrn Scholteiß. Bürgermr. und rhatsverwandten. Item Bericht wegen der ahn obglm. dato hirselbst beſchehener militariſcher Execution von Einer franzoſiſcher Partheyen. (1704.) a) Ehrentfeste betrübte Freundt und Nachbahren. O in waß große angst undt nöthen stunde dieß armseeliges stattlein, alß sich daßelb ganz unverschuldeter Dingen überstiegen, ahn dreyer örthern entzündet, und in Frenßen scheune undt stallungen so lang in Feuer und Flammen befunde, biß dieße im grundt abgebrennet, feur ahn Weidtmann undt Gohrß haußern gedampfet, undt durch die gottliche vorsehung undt favorablen Windt auch ungezweiff lete intercession unseres heiligen Patroni S. Sebastiani erhalten, Gott wölle unß ferner von dergleichen Unfall bewahren. Noch mehr ist zu bedauren, daß das Unglück Euch in so großem schnee undt frost sambt unserer pferdt und mobilien mittgenohmen, dahe man mitt so ansehentlichen salve-guardien von duc de Bouffleur Colonell de la Croix et Duque dé Bagnol versehen gewesen, deren ori 218 ginalia nicht finden konnen, in hoffnung Ihr werdet selbige zu Euch genohmen haben, undt dahn hiesiges Stattlein ohne deme in keiner Contributions matricul mitt dem landt von Gulich oder dem Ambt Nideck begriffen ist, gleich dan beygehendeß authentizirtes attestatum deren hhrn Beambten Amts Nidecke vort die informatio sive status ppidi Nideckiensis mitt mehreren nachfuhren, dannen hero nit zweifflen, es werde diese vorgenohmene militarische Execution auß einer irriger meinung alß man dieß stätgen mitt ins landt oder ambt contribuiren thete, gegen unß vorgestellet worden sein, zumahlen wir Niemahlen contumaces, sondern daßienig, waß in unserem geringen vermöigen, gewesen zur protection hergegeben undt annoch erbietig seindt; wan nur außer deß landts oder ambts Matricul verbleiben mogen, underthenigst bittende bey alsolchem privilegio allergnedigst erhalten zu werden undt Eurer personen sambt unseren pferd und mobilien so fern es immer geschehen kan auß dem miserablen arrest undt kummer auff beliebige discretion zu erlassen, in dessen hoff nung undt Trewlichster empfehlung zu Gott, der Euch wohl stärke, verbleiben wir Ew. liebd. undt gste dienstlichs geringe bürgerr zu Nideck. b) Durchleuchtigster p. p. Ew. Churfürstl. dhlt. underthenigst berichten waß maßen diese verlittene nacht umb 11 ad 12 uhren Eine frantzosische Parthey von ungefehr 60 man hiesige Stattmauren ahn Einem ungewöhnlichen orth übersteigen, undt ohne anmeldung Einiger praetention auch von wannen Sie beordret deroselben Scholtißen, Johan Wilhelmen bewer, Bürgermeister Jacoben bauer sambt vier rhats Persohnen gefänglich angenohmen daruff die Burgershäußer undt pferdt mehrentheilß exspolyrt und ahn dreyer underscheidtlichen orthen strohe undt fewr gelegt und angezündet, deren zwey von den bürgern gedampffet, ahm dritten aber benenttlichen dero gerichtsschreiberey Verwaltern Frens scheur undt stallungen Ein grausamer brandt entstanden undt jetztglts gehöcht mitt einbegriffenem strohe, haferen, hew undt bestialiis in den grundt depassirt, wobey es doch wegen favorablen windt undt Angewendten fleiß und löschung der burgerbei 219 schafft geblieben; welches Ew. Churf. dhlt. pflichtten halber underthänigst mit verhalten sollen. Ew. Ch ... e. Nidecken den 20. Januarii 1704. 35. — 37. Auszüge aus den Rathsprotokollen (1730 und 1731) Martis den 16. May 1730. Ist ordonnirt worden, al dieweilen vor undt nach der wahrhaffte bericht eingelauf. fen, daß die diebsbanden forth zusammengerottetes böses gesindel ahn Verschiedenen orthen bey nächtlicher Zeit ein gebrochen, die leuth mitt binden, Knebelen undt gar brennen forth hinwegnehmung so gelt alß hauß gerayd des ihrigen berauben unt also übel traktiren, daß hinführo die Nachtswacht Rottenweise gehalten werden, von stundt zu stundt durch die stattgaßen auch ahn denen pforten visitation gehalten, das Nachtshorn geblasen unt so forth vom zeitlichen Bgmer, das erforderlich nöhtige liecht hergegeben werden solle, damitt aber diese angeordtnete Wacht desto beßer observirt werde, wollten die rathsgenoßen deßent visitation halten, undt sollen die von der wacht außbleibenden nach derenselben rathsgenoßen unt Rottmeistern guttbefinden bestraffet werden Solis den 2ten Julii 1730 Ist van Einem Ehrsahmen Rath verordnet worden, daßweilen die statt Nidecken in der Callen zu fischen von alters hero berechtiget undt in possessione constituirt künftig zu gelegener Zeit bei Jetzigem sommer mit Zuziehung einiger bürgerschafft undt nöthiger fischer besagte Call betretten undt darinne fischen sollen umb ihr altherbrachtes fischgerechtsambs possession zu observiren, damitten der statt Nidecken wegen einiger Jahren herro dessen unterlassungh kein nachtheil ahnwachſen möge abſönderlich dahe bey Erblicher außverpfachtung des Callwässers ahn Freih. von Hompesch Amtmann zu Nidecken die Callfischerey undt dessen Gerechtsame possession dero statt Nidecken reservirt worden. Lunae den 15. Januarii 1731. Eodem ist resolvirt indeme hiesige Bürgerschaft sambt denen Jungengesellen un 220 ter 4ten dieses Ihr. gnaden Frhr. von Hompesch zu Bollheim alß subdeligirtem commissario zu abnehmung des Provisional-Erbhuldigungsaydt vor Ihr. Churf. Dhlt zu Mayntz mitt fliegenden fahnen, gewehr, fort angerürtem Trommelschlag entgegen gangen unt dreymaliges salve gegeben, daß denen mitins gewehr gezogenen bürgeren zwey tonnen bier unt vor offizier undt Rottmeister 10 qu. zehentwein, Item denen Jungengesellen Eine Tonne Bier, forth deren offizieren zwei Viertel aus vorgemelten Zehentwein hergegeben werden solle 38. Copia Authentica Prothocolli Clementissimae commissionis begangener Limiten undt dabey zugleich Eingesetzter Bann= oder scheidtsteinen, zwischen der Statt Nideggen undt der Heerschaft Thumb (1731) Lunae den 21. May 1731. Coram Ihre Ch. dhlt, zu Pfaltz Geh. Rathen ..... Amtmannen zu Nideggen und Zülpich Freih. von Hompesch zu Bollheim. Zufolg Ihr Cu. dhlt. ggsten Befelchs vermög weßen auff anstehen herrn Graffen von Nesselrod zu Thumb. höchstderoselben Geh. Rathen . . . . . . vorhochwohlglt. umb den beleidtgang zwischen der statt Nideggen und Herrschaft Thumb vocatis vocandis, damitten weder ein noch ander theil dabey im geringsten bevortheilt oder beeinträchtiget werde, vorzunehmen die gn. Commission auff. getragen, hatt ſich Causae Commissarius nach vorher beschehener vocation vocandorum in beysein undt zwarn ahn seithen des hrn. graffen von Nesselrode ..... Ihr Churf. Dhlt. Hoff Cammer Secretarii ... H. Lamberten Zehenpfenning undt I. Ch. dhlt. Kellneren zu Nideggen H. Aug. Förster, dan ahn seithen der statt Nideggen sambtlicher Magistratts Persohnen und MeistbeErb. ten, benentlich . . . ., welche theils dem vorgenohmenen beleidtgang Persohnlich beygewohnet, theils auch auff vorhergangene Citation denselben nachgehents mitt eigenhändiger unterschrifft ratificirt, zu denen Limiten quaest. begeben undt ist der ahnfang im Wendel seiff, alwohe Ihr 221 Ch. Dhlt. so genannter Kurtzenbusch undt Sr. Excellense h. graffen Keulenbusch sich scheidet, gemacht und ist der Erste stein zu einer mitt Litt. A. zur anderseith Litt. N. zu dritter Litter T. undt oben mitt einem Creutz verfölg lich bezeichnet, hiervon ab sechßig ein und ein halbe rode der dritte stein, mit Litt. C. sonsten wie die vorige bezeichnet zwischen dem abender fuhrweg unt fußpfadt ahn der Kuhlenbuscher Viehetrifft oder alten weg, hiervon abg. fuhrweg nachsechßig ruthen der 4te stein D. wobey zu observiren, daß von C bis D der fuhrweg vor daß scheidt zu halten undt der Weg gemeinſchaftlich ſein ſolle, Nidegg soll diesen weeg machen von oben bis an den stein D, abenden von unten herauf auch bis an diesen Stein, hiervon geradt über daß felt 22 roden auff den 5ten stein, hiervon den berg hinunter 19 ruthen bis ahn den benden der sechste stein, hiervan dem schlundt nach durch den graben, undt bis schier zu endt des hierauff folgenden fuß pfadt 150 ruthen, dem fuspfadt nach bis oben an den Bergerweg 39 ¼ ruthen, zurück der straßen nach auff Nideggen zu endt der Siegengartens hecken 10 Ruthen der Neunte stein von diesem stein rechter handt zuruck bis zu endt vorg. hecken 19 ruthen, hiervon 6 ruthen lincker handt hinauffwarths der eilffte stein, von diesem gerade dem weeg nach 27½ ruthe, hiervon bis ahn die Mahr gerad über des Kesternichsstück 20 ¼ ruthen der dreyzehnte stein mitt Litt. L. übrigens wie die vorige bezeichnet, hiervon der Mahr dem bendtenpfadt hinunter bis in den Awerpfadt, so von dem Dorff Berg nach dem sittärt gehet, 148 ruthen wohezwischen aber ungefehr 70 ruthen beyderseiths ambts Nideggen gelegen, der 14te stein, hinauff dem awerpfadt nach bis ahn den sittart 128 ruthen, zum felt hinein 9 ruthen, rechter handt hinunter der fuhr nach 51 ruthen, 12 ruthen bis ahn den ginnickerweg, 59½ ruthen ahn die zwey baum in dem Meilendahl der 19te Stein, 117½ ruthe auff die drey herrenstein ahm laußbusch der 20te und letzte drey Eckige großer stein mitt Litt. S. im übrigen wie die vorige bezeichnet, Eingesetzt worden, wobey zu Notiren, daß die ahn diesen stein außgehawene unt auff hiebevorn ahn die zwey baum gesetzten 19ten stein weisende 222 Kandt ahn seithen Sr. Exc. unt der statt Nideggeu plaeidirt, die übrige beyde Kanthen solten Keinem vor vorurtheil noch praejuditz audienen, weßhalben dan auch die alte drey herren stein unverruckt liegen blieben. 39. Stiftung des Offiziums am Dreikönigenaltar in der Pfarrkirche zu Nideggen (1742). 473 In nomine sanctissimae et individuae trinitatis. Amen. Zu wissen seye, daß ich endts unterschribene zu großeren ehren Gottes an dem altare Ss. trium Regum in allhie siger pfarrkirchen zu Nideggen (welcher von meiner familie aufgerichtet, von meinem Herrn Bruder sehl. Tilmanne Pangh Pastoren zu Nideggen aber illuminirt und mit hundert Rthlr. dotirt worden) hiemit folgende fundation verordnen: 1. erstlich sollen an gemeltem altar wochentlich zwei h. meeßen gelesen werden, eine Donnerstags de Venerabili pro vivis ex familia illorumque salute spirituali et temporalii nisi sit festum celebre in foro, alsdann kan die meeß anticipirt werden. Die zweyte de Requiem für sämtliche abgestorbene ex familia, wozu aber ein tag in der wochen ad placitum genohmen werden kan, übrigens soll altarista kein ferneres onus in praejudicium familiae von herrn commendatoren oder herrn Pastoren zugemuthet werden. 2. Zweytens reservire mir fundatrici die collation und gebe solche meinem Herrn Vetteren Mathiae Pangh, welchem doch so lang ich lebe, die Donnerstägie meeß alleinig zu halten mit meiner bewilligung und ersuchung freyzustellen, außnehme, institutio autem sive investitura canonica erit penes D. Pastorem civitatis Nideggensis vel ad placitum altaristae penes decanum pro tempore tulpiacensem. 3. Drittens sollen post mortem meam dießes beneßsehl Jocii collatores seyn beyde meines Herrn Bruderen Durchl. annis Pangh J. U. licentiati, Ihro Kurfürstlichen Marise zu Pfalz amts Verwalteren zu Heimbach, und Magdalenae Bevers eheleuthen herren söhne Wernerus der tion 223 und Philippus Pangh und deren descendentes masculi in infinitum auch zugleich post mortem jam nominati altaristae vor allen agnaten diese fundation zugenießen fähig seyn, in ermangelung deren collatoren und respective capaces ad fruendum hac fundatione seyn sollen meines auch abgelebten Herrn Bruders licentiati söhnen Töchter filii, demnachst gem. licentiati fraw Tochteren annae mariae Panghs medicinae doctoris Herrn Schwartz zu aachen eheliebsten söhne corumque descendentes, sodan auch meines auch vorgemelten Bruders Petri Pangl filiarum filii eodem Jure super memorato, illis vero pariter extinctis et deficientibus reliqui agnati et cognati mei sequentur secundum proximitatem gradus, filii tamen nominis et familiae Pangh mihi aliis agnatis in gradu remitiores potiores sunto, solte aber gegen Verhof. fen sich begeben, daß weder familia Pangh oder andere Verwanten wären, alsdan kan magistratus Nideggensis qua provisor einem aus dieser stadt gebürtigen sohn conferiren, also doch, daß ex Nideggensibus familiae Bever, Hall, Frenz gesetzter ordnung nach anderen Vorgezogen werden, cum hoc tamen expressa conditione, si etiam ex tribus ultimo praedictis familiis nemo ad acceptandum capax aut habilis adest, so solle dießenfals neben denen Kirchen provisoren praesentatio ad fundationem per singulorum etiam civium convocatorum vota geschehen und praesentationis instrumentum expediirt werden, unter welchen, wan die stimmen auf die competitores gleich fallen, senatui votum decisivum competiret. 4. Viertens erkläre, wan dieses beneficium einem aus denen Verwanten, oder sonst jemanden conferirt wurde, welchem es juxta praeferentiam aut proximitatem gradus nicht conpetirte, zu dem end, damit zur pristerlichen weyhe oder lebens competenz geholffen werden könte, daß solcher alsdan, wan mit einem anderen beneficio versehen seyn sollte, zu Handen deren pro tempore collatorum hoc beneficium reponiren solle, worzu denselben in conscientia gravire. 5. fünftens, dahe jetztgemelter maßen oder sonsten per mortem vel alio modo beneficium hoc vaciren wird, der 224 nechst beruffener Verwanter aber noch in studiis wäre, oder gar hierinnen wegen anderweitigen Verhindernüßen den anfang nicht hätte machen können oder wollen, soll dieser altare ex ordinatione collatorum, Parentum, aut curatorum zwarn per alium sacerdotem bedient werden, bisdarahn derselbe dieses beneficium tandem adepta aetate bedienen laßen wird, oder selbsten thut, der überschuß aber der jährlichen rhenten kan zu studirungs Kösten sine ullo onere aut obligatione ahngewendet werden. 6. sechstens will, daß dieses beneficium mit dem vorhin fundirten beneficio ad aram Sti Joannis Baptistae Von meinem Herrn oheim sehl Werner Ulrico de Nickal Regalis Ecclesiae Aquensis Cantore, in eadem hac ecclesia Nideggensi wegen Nachteil der Verwanten incompatibile seye, wo aber und als lang deren sich keine ahnmelden, hat die incompatabilität kein platz. pro annuo stipendio altaristae assignire und trette ab für itzt und allezeit 1. primo sechshundert reichstaler jeder p. 80 albus Köllnisch wofür altaristae cedire und einräumen, meine in der Herrschaft Drove freyadliche von freyherrn von Holz zu Königshoven gekaufte länderey, dergestalten doch, daß mir und künftigen erbfolgeren die specificirten sechshundert rhlr. abzulegen, und anderwerts entweder zu Erbgüter kauffung, oder sonsten cum consilio p. t. collatorum nach meinem todt fruchbarlich versichert in negst ahnschiessenden örther anzuwenden unbenohmen seyn solle. 2. aus zweihundert rhlr. p. 80 alb. Cöllnisch eine pension von zehn rhlr., welche aus dem capital, so gericht lich realisiret und bei Willm cronenberg Herrschaft drove ausstehet, übertrage. 3. drittens setze hinzu noch aus fünfzig fünf rhlr. jeder p. 80 alb. Köllnisch die pension von zwei rhlr. sechzig alb., welche ebenmäßig aus dem capitale bei gleich gemeltem cronenberg (so in dreyhundert fünf rhlr. etliche alb. bestehet) genohmen werden kan, woraus die Kirch vor wein und wachß, der custos aber pro annuo servitio et pane entweder vom altarista selbsten oder provisoren mit vor 225 ergeschehener deliberirung befriediget werden können, damit niemand sich zu beschwehren habe letzlich solle gleich nach meinem Todt zu conservirung der rhenten und Briefschaften eine Kist sub seris duobus verordnet werden, wovon einen schlüßel die collatores den anderen aber Herr Pastor haben solle. Damit aber diese fundation zu einem ewigen beneficio simplici, non residentiali erhoben, und in allen seinen clausulen und conditionen approbirt werde, implorire hie mit Rmum et amplissimum Dnum Vicarium generalem Coloniensem in spiritualibus, im übrigen mich deßen billiger correction untergebend. Zu Bekräftigung dießes hab mich eigenhändig unterschrieben, und mit gewöhnlichem pittschaft befestiget. Nideggen den ersten Julii Ein taußend siebenhundert drey zig zwey. Maria pangh. (L. S.) Pro agnitione manus in presentia mea subscripta et sigilli nec non in fidem omnium praemissorum subscripsi et subsignavi requisitus, (L. S.) Ego Adolphus Engels publicus supremi imperialis Camerae Judicii immatriculatus Nydecae residens Notarius. II. Joannes Andreas de franken Sierstorpff J. U. Dr. protonotarius Apostolicus, Metropolitanae Electorii Ecclesiae Coloniensis Canonicus Capitularis Serenissimi et Reverendissimi Archiepiscopi ac Principis Electoris Coloniensis Domini nostri clementissimi Dni Clementis Augusti utriusque Bavariae ducis pp per civitatem et archidioecesin Coloniensem in spiritualibus Vicarius generalis pp universis et singulis ad quos spectat notum facimus quod retroscriptam piam fundationem et dotationem ad altare Ss. trium Regum in Parochiali Ecclesia oppidi Nideggensis patriae Juliacensis sub 1ma Julii currentis anni a virtuosa Domicella Maria Pangh pro augendo Divino cultu, nec non pro animarum salute pro 226 movenda sponte ac deliberate factam cum omnibus et singulis suis clausulis, punctis, conditionibus et reservationibus authoritate archiepiscopali Nobis data et qua fungimur hac in parte ordinaria pro simpliciofficio dum taxat admiserimus, atque perpetuis futuris temporibus inviolabiliter observandam decrevimus quemadmodum admittimus, acceptamus, approbamus et confirmamus, atque perpetuis futuris temporibus observandam decernimus per praesentes; ita tamen quod si successu temporum reditus hujus officii pro beneficio simplici perpetuo Ecclesiastico erigendi per benefactores juxta Archiepiscopales constitutiones sufficienter augerentur, jus ex tunc instituendi juxta dispositionem s. concilii Tridentini Nobis seu pro tempore successoribus nostris competere debeat. In fidem praesentes per protonotarium in spiritualibus expeditas manu propria subscripsimus nec non nostro minori atque curiae archiepiscopalis majori sigillis muniri jussimus, Coloniae 16ta decembris 1732. J. A. de Sierstorff (L. S.) A. M. Jansen Protonotarius in spi(L. S.) ritualibus. III. Anno Domini 1739 den 25ten Aprilis hatt für mir dem unterschriebenen Notario in beyständen Ihrer Respect Herren Vetteren benantlich Herrn Werneren Strath Herrn Mathias Pangli, beyde beneficiati hieselbst, forth Herrn Wernerus Ulricus Pangh und Joan Philipp Pangli Jungfer Maria Panghs ihren ferneren willen und erkläh rung über diesem instrumento mit einem seidenem blauen faden auch aufgedrucktem meinem Notariali sigillo annectirter, im Jahr Jesu Christi 1732 den ersten Julii hieselbst aufgerichter von hoher geistlicher Obrigkeit zu Kölln den 16ten decembris anni ejusdem völlig genehmeter Fundation dahin wegen schwäche der Hand, folglich schreibens ohnvermögend so mehr gethan als darinnen das ferner weites zu ändern expresse reservirt. Daß der spimir 227 erster artikul Fundationis bleibt in seiner Kraft, ausgenohmen, wan auf Donnerstag ein Festum celebre in foro einfallen solte, daß die meeß als dan auch kann nach gelesen werden. zweitens soll einem Altaristae oder beneficiato erlaubet seyn, die missam pro defunctis alibi wohe seinen aufenthalt genohmen, oder haben werde, zu halten, si sit aliquis de et ex familia drittens wan wegen unpäßlichkeit leibs oder anderen zufällen nicht selbsten celebriren könte, alsdan solle nicht verbunden seyn einen anderen zu substituiren, vielweniger cessante morbo aut impedimento die unterlaßene sowohl Donnerstags als andere wochen meeßen lesen oder lesen zu laßen, solte aber ob morbum continuum aut alium defectum naturalem perpetuum keine meeß mehr lesen können, solle per alium singulis mensibus de venerabili die Jovis eine einzige meeß lesen laßen, er altarista aber singulis hebdomadibus duo Rosaria ad intentionem fundatricis betten sub conditione ut supra si sit aliquis p. Viertens wan in der pfarrkirch hieselbst zu Nideggen begrabnüß, sechswogige oder Jahr meßen auf einen Donnerstag gehalten zu werden vorfallen solten und altarista mit hirzu besonders von ihro Jungfer fundatricis anverwanten requirirt würde, kan die Donnerstagie meeß vor oder nach gehalten werden, fünftens ist nochmahls ihrer fundatricis wille, daß ein zeitlicher altarista a chori frequentatione frey verbleibe. sechtens ad articulum 4um literarum fundationis v. s. erklehre p. solle bey collation vacantis fundationis nach mehrerem inhalt beschriebener fundation dahin gesorget werden, quod proximior gradu dem remotiori vorgezogen werde, weniger ein extraneus familiae prae ag- aut cognatis providirt werden solle, ita coram me Notario et testibus sese Nidecae in aedibus suis declaravit et ordinavit ut supra memorata fundatrix. Jo. Philipp Pangh. W. Ulric Pangh. Joann Mathias Pangh. J. W. Strath altarista. In fidem omnium praemissorum et agnitionem manuum in mea praesentia subscriptarum subscripsi et signavi Requisitus Ego Adol 228 phus Engels publicus supremi imperialis camerac Judicii immatriculatus Nidecae residens Notarius. 40. Testimonium visitationis decanalis (1754). Solis 6a Sbris 1754 in visit. eccl. paroch. oppidi Nidegg. Magistratus loci sub 30ma 7bris nuperi debite requisitus et communitatenses sub pondo cerei ad visitationem vocati de Domino suo pastore interrogati omnia loquunt (sic) laudabiliter. In fidem et pro extractu Casp. Hensen pastor in Drove, V. C. T. secretarius. 41. Nydegger Morgenzahl (22. Jan. 1762) Alß erklähren die von ober Maubach, daß sie unter Nidegger hochheit vermög eines Meßungs=Buchs in allem im bürgerlichen Collecten-Anschlag mehr nit hatten, woge 170 Morgen gen doch ein und anderer sich beschwehret, alß Dan an freyen Gütheren herrn hofrath 7 Morgen beuer zuständig Weilen von obiger Morgen Zahl Viele in wüstliegenden ginster=felderen bestünden, wo von Kein Zehenden gegeben wird, alß hetten sie den Zehenden, so den Freih. von Kolf zu Hausen zustunde, bishero in der Fourage 13 Morgen lieferung angeschlagen auf 190 Morgen Sa. Ober Maubach scheffen arnold duhmen sagt, daß die 49 Morgen schlagsteiner Morgenzahl sich ertrüge ad 5 M. an freyen gütherer darob wäre der zehend ebenfalß Frh. v. Kolff zuständig in der fourage anzuschlagen 5 M. mit 59 M. Sa. schlagstein Nydegger Morgenzahl Vermög jüngerer Messung ertraget sich allinge freye und unfreye 800 M. Morgenzahl ad udiinte 229 In der fouragelieferung ist darob der 80 M. Zehend in anschlag mit ferner ist das schüdderfelder höfgen in An22 M. schlag mit 902 Sa. Nydeggen schlagstein 190 Obermanbach Sa. allinger statt Nidegger, schlagsteiner 1151 Morgen und Obermaubacher Morgenzahl wobei die schlagsteiner und Ober Maubacher erinnern, daß ihre specificirte länderey außer etwa 20 Morgen durchgehends in bergen und Klippen beſtünde, alſo daß wan Morgen pro Morgen in der fourage angeschlagen würde, sie gegen andere landts= auch amts Nidegger orthschaften allzu hart beschwehret würden, welche beschaffenheit es auch mit der Nidegger länderey hat, wovon mehr, als die halbscheid so schlecht ist, daß aller billigkeit nach 2 Morgen für einen anzuschlagen seynd, wie einem Jeden, welcher dahier nur etwa bekent, sattsahm bewußt ist. Mithin ist guthgefunden worden, Vor wohlgeb. herrn Kerris den extractum prothocolli zu schicken, und zu recommandiren, daß besorgen mögte, daß das rationsquantum nach der Morgenzahl moderirt werde, so stattschreiber verrichten ſoll. 42—44. Auszüge aus den Rathsprotokollen (1763) Jovis den 20ten Januarii 1763. Weilen einhellig concludirt worden, daß pro futuro die Jüngst verheyrathete bürger sendscheffen seyn und dieses amt ein Jeder bis ein newer ankommen Tragen solle, mithin der Henricus Müller und peter Wilden die Jüngst verheirathete bürger seynd, alß sollen solche in proximum citirt und veraydet werden Sabbathi den 7. Maji 1763 Referirte herr bürgermester, daß auf Ansuchen herrn schultheißen den 28ten apri lis Jüngst, als der Joann Henrich Müller von ober Mau 230 bach arrestirt und hierhin in den Thurn gesetzt worden, die schlagsteiner und ober Maubacher die folgende nacht dahier die wacht gehalten, der arrestant aber folgenden morgens durch amtsschützen nach gülich geführt worden. Noch wird angemerckt, daß gester hiesiger bürger henricus schienen arrestirt und durch amtsschützen nach Gülich abgeführt worden. Sabbathi den 10ten Septembris 1763. Demnach mann befürchtet, daß hiesige Bürgerschafft in altherbrachter Jagdtüblichkeit in hiesigem feldt Vielleicht turbiret werden mögte, und dan für guth befunden worden, diese possession bestmöglichst beyzubehalten zu suchen, alß wird herr Bürgermstr. committirt, bei turbationsfall mit guthheissen des statt syndici herrn Amtsverwaltern pangli und des raths was darzu dienlich seyn könte, vorzunehmen, auch, wan einige außlagen zu thuen, solche zu verfügen. 45. Sühnevertrag zwischen Rath und Bürgerſchaft (1764) Jovis den 14. und Veneris den 15. junii 1764. Da sämmtliche Rottmeister im Namen der Bürgerschaft gegen den Rath einen Proceß beim Amtmann angehoben, weil dieser doppelte Holzportionen aus dem Mausauel bezog, kam auf des Amtmanns von Kolff Bemühungen folgender Vergleich zwischen dem Rath und den Licentiaten Westhoven als Bevollmächtigten der Bürger zu Stande 1mo daß pro futuro bey den holz=außschlagungen die magistratspersonen nicht mehrere Maaß, als die bürgere genießen sollen, dennoch ihre portion an einem ihnen beliebigen orth ohne mit den rottmeisteren die lösser zu ziehen, nehmen können. 2. sollen die magistrats-personen an denen holzer=Tägen pro futuro pro diacta genießen einen halben rthlr. weniger nicht, wan dieselbe den holz=ausschlag mit denen Droveren zu thuen in den Maußawel gehen, wan aber das der stadt anerfallenes holz außgetheilt wirdt alßdan sollen dieselbe nur einen gulden Cöllnisch, der stadtdiener aber und förster nichts genießen, mithin sollen wie 331 vorhin geschehen, keine Zehrungen mehr thuen. 3tio sollen aber das gewöhnliches satzessen, und so genantes bürgerMeister=essen, wie vorhin, moderate Jährlichs auch profuturo gehalten werden. 4to ist verabredet worden, daß die vorherige rechnungen amore pacis ohne recapitulirt passiren sollen, sodan diese und noch von vorigem Jahr abzulegende stadt= oder bürger Meisters rechnungen bei abmachung der zukünftiger nicht pro regula gehalten werden, weder der bürgerschaft im Mindesten praejudiziren sollen, und 5to obschon bishierhin bey denen Collecten außschreibungen, revisionem deren rechnungen und sonsten keine Meistbeerbte zugelaßen worden, dennoch zu abmachung solchen beschwehrs pro futuro bey obgltn. und sonst wichtigen Fällen die Meistbeerbte und rott Meistere mediante publicatione berufen werden sollen, vor welchen die rechnungen ex aequo et bono abgehört, und respective alle wichtige stadt=affairen tractirt und beschlossen werden sollen. 6to wirdt von der bürgerschafft dem magistratui zugestanden, daß, wan schon Ihr Churf. Dhlt. es bey der ad interim gefaster ggstr. resolution daß die raths sessionen morgens gehalten werden sollen, ggst. belaßen solten, derselbe, wan für die stadt gearbeitet wirdt, in ansehung magistratus kein salarium genießet. Jedoch ein gemäßigter weintrunck nachmittags nehmen könne, wie auch bey besichtigung deren schornsteinen das von alters gewöhnliches Viertel wein. Womitten dan alle bishero vorgewesene streitigkeiten abgemacht und zur festhaltung dieses unterschrieben worden. Inhaltsverzeichniß. Seite. Nekrolo VII. Vorrede des Verfaſſers Erster Theil. Allgemeiner Abriß der Geschichte des Schlosses und der Stadt I. Namen und Erbauungszeit von Nideggen II. Von den ältesten Nachrichten bis zur Zerstörung im Jahre 1542 III. Von Nideggens Zerstörung durch die Kaiser lichen im Jahre 1542 bis zur Gegenwart Zweiter oder ſpezieller Theil. Baugeschichte des Schlosses und der Stadt II. Burgmänner, Burggrafen und Burglehen von Nideggen III. Schloß= und Stadtbewachung IV. Sebastianusbruderschaft u. Schützengesellschaft V. Innere u. äußere Rechtsverhältnisse der Stadt 1. Stadtverfassung 2. Stadtgebiet 3. Stadtgericht 101 4. Städtischer Wald Mausauel 104 5. Gerechtigkeiten der Stadt Nideggen in den fürstlichen Waldungen 105 6. Städtische Ruhrbrücke u. Frankfurter Straße 108 VI. Kirchen und Kirchliche Institute. 1. Der deutsche Orden u. die Johanniter=Commende 111 2. Die Pfarrkirche a. Bauliche Nachrichten 115 b. Nachrichten über die Pfarre 117 c. Reihenfolge der Pfarrer 123 d. Bruderschaften, Beneficien, Ablässe und Reliquien, Missionen 124 e. Familienbegräbniß des jülich'schen Hauses 129 132 3. Das Collegiatstift 140 4. Das Hospital oder Gasthaus 5. Das Minoritenkloster und die Schulen 142 Nidegggen 147 6. Das Siechhaus 148 7. Angebliches Prämonstratenserkloster 149 Das Amt Nideggen VII 159 Die Kellnerei zu Nideggen VIII IX. Geschichte einiger in der Stadt ansässiger oder dort herstammender Familien und bedeutenden Männer oder dort belegener Güter. 106 1. Die Familie Schenk von Nideggen 171 2. Die Freiherren von Binsfeld 174 3. Der Croatirhof 4. Behausung des Junkers Johann von Frimersum, der Herren von Blydenstein, der Herren von Heimbach und der Drieschhof 176 5. Nachrichten über einige Familien aus Ni177 deggen 6. Wappen u. Wahrzeichen der Stadt Nideggen 179 Dritter Theil. Urkundenbuch. 1802 1. Stadtprivileg von 1313. 2. Ablaßbrief von 1317. 3. Schenkungsurkunde des Tilmann von Blydenstein an die Liebfrauenkirche zu Nideggen (1330). 5. Bruchstück eines Weisthums, betr. die Gerechtsame der Bürger im Reichswalde. 5. Revers Dietrich Schynmans, Ritters von Aldenhoven, auf sein Gut zu Lych als Burglehen von Nideggen (1340). 6. Einzelne Notizen zur Geographie von Nideggen und Umgebung (1345 — 1629). 7. Urkunde, betreffend das Hospital (1358). 8. Auszug aus einer Erbrentenverschreibung zu Gunsten der Pfarrkirche (1369). 1) Die Urkunden sind meistens den Originalien, einige wenige beglaubigten Copien entnommen, wenn das Original verloren war. 9. Vertrag, betreffend das Gut Ramsauel (1390). 10. Erpachtverschreibung des Heinrich Mule von Bins feld (1395). 11. Erbpachtverschreibung der Mühle zu Schüdderfeld (1410). 12. Mitgliederverzeichniß der St. Sebastianusbruderschaft zu Nideggen. (Aus dem 15. Jahrhundert.) 13. Einladung der Stadt Nideggen zum Landtage (1524). 14. Bürgermeistereirechnung von 1479—1482 (Auszug) 15. Privileg dreier Jahrmärkte (1573). 16. Eid der beiden Nachtwächter (1580). 17. Ergebniß einer Besichtigung der Stadtmauern und Thore durch den Rath (30. Juli 1583). 18. Erlaß Herzogs Wilhelm von Jülich in Betreff der Befeſtigung der Stadt (1586). 18. Urtheil in Sachen der Stadt Nideggen gegen Düren wegen Accisen (1597). 20. Instrument über die Besitznahme der Fischerei auf der Kall und der Ruhr (1598). 21. Brief des Magistrats an den Grafen Friedrich von Solms um Abwendung der Garnison (1610). 22. Auszug aus dem Nidegger Erbbuch (1611). 23. Einführung des Pfarrers Johann Forst (1619). 24. Notiz, betreffend die Pastoratseinkünfte (1648). 25. Contract behufs Anfertigung eines neuen Thurm helmes für die Pfarrkirche (1657). 26. Urkunde, betreffend den Weid= und Schweidtgang zu Nideggen (1663). 27. Petition wegen Erhebung des Weggeldes an der Ruhrbrücke (1669). 28. Copie eines Brandbriefs von Limburg (1673). 29. Befehl des kaiserlichen geheimen Kriegsrathes L. Souches, Nideggen bei der Belagerung Dürens zu verschonen (1674) 30. Befehl des kaiserlichen Obristen Harrah, die Truppen aus Nideggen zu ziehen (1675). 31. Specification der Einkünfte der Commende zu Nideggen (1696). 32. Der Kellner Brementhal schreibt an den Churfürsten bezüglich der Erhaltung des Schlosses (1700). 34. Schreiben an die gefangenen Magistratspersonen und Bericht über militairische Execution (1704). 35—37. Auszüge aus den Rathsprotocollen (1730 u. 31) 38. Grenzbesichtigungen zwischen der Stadt Nideggen und der Herrschaft Thum (1731). 39. Stiftung des Offiziums am Dreikönigenaltar (1732). 40. Zeugniß über eine Dekanatsvisitation (1754). 41. Angabe der Morgenzahl des Gebietes von Nideggen (1762). 42 — 44. Auszüge aus den Rathsprotocollen (1763). 45. Sühnevertrag zwischen Rath und Bürgerschaft (1764) Alphabetisches Ortsschaftsverzeichniß. Aachen V. 19. 20. 24. 26. 123. 125. 139. 143.156. 28. 29. 30. 32. 45. 47. 158. 161. 164. 174. 216. 50. 55. 59. 64. 112. 113. Bern 11. 114. 116. 121. 124. 128. Binsfeld 84. 153. 181. 173. 129. 133. 177. 178. 191. 209. Abenden 37. 47. 58. 59. 60. Birfeld 96 101. 122. 123. 131. 139. Birgel 31. 141. 157. 158. 161. 165. Birkesdorf 132. 165. 186. 211. Birlinghoven 159. Afferden 168. Blatzheim 124. Ahre 21. 22. Bleißem 154. Aldenrath 133. Blens 37. 58. 59. 60. 81 Altenberg 33. 84. 102. 131. 141. 143 Antweiler 57. 145. 156. 157. 158. 161 Arnoldsweiler 161. 165. Avignon 184. Bogheim 156. 161. Badua 20. Boich 58. 59. 94. 104. 105 Baesweiler 29. 124. 143. 147. 221. Bamberg 11. Bollheim 153. 159. 173. Bauweiler 59. Bonn V. 57. 124. 154. Bedburg 124. Boulert 106. Berendorf 123. Bracheln 167. Berg 37. 59. 60. 84. 101. Brandenberg 37. 58. 60. 102 111. 119. 120. 121. 122. 157. 158. 161. 209. 123. 127. 139. 141. 143. Brauweiler 14. 148. 156. 157. 161. 175. Brück 54. 60. 96. 108. 123. 176. 216. 133. Bergheim 35. 91. 156. 161. Brüssel 43. 167. Bürvenich 37. 60. 112. 123. Bergstein 12. 17. 37. 57. 58. 124. 152. 156. 158. 161. 60. 64. 102. 111. 120 163. 164. 165. Bulich 158. Burgau 131. 153. Burgberg 164. Burtscheid 26. Busch 158. Calenberg 37. 156. 158. Caſter 32. 35. 91. Cleve 34. Coblenz 29. Coeln 20. 22. 24. 43. 51. 57. 64. 111. 117. 122. 124. 136. 165 179. 209 Conzen 27. 105. 111. Cornelimünster 14. 28. 50. 58. 105. 213 Crefeld 44. 55. Darmſtadt 179. Dernau 14. Dirlau 165. Disternich 57. 60. 123. Donauwörth 11. Dreiborn 158. 174. Drieschhof 96. Drove 46. 57. 58. 59. 60 81. 84. 104. 105. 120. 123. 127. 136. 143. 184. 178 212. 224. Dülken 56. Düren V. VII. 14. 25. 28. 32. 33. 35. 44. 45. 47. 48. 49. 55. 56. 57. 58. 59. 90. 91. 96. 103. 111. 136. 137. 139. 142. 175. 213 215 Dürfenthal 158. Dürscheven 156. 158. Düsseldorf 34. 93. 119. 156 160, 161, 105 172, 917 200. 215. Eger 11. Eicks 154. Einruhr VII. Elſig 134. Emken 37. 60. 111. 123. 153. 156. 158. Entzen 37. 152. 156. 158. Eppenich 60. Eschweiler 137. Essen 32. Euenheim 154. Euskirchen 33.40. 43. 55. 91. Eynatten 99 Falkenburg 29. Firmenich 158. Floisdorf 156. 158. 161. Floren 156. 158. 162. Frangenheim58.156.157.162 Frankfurt 108, 109, 179. Frauwüllesheim 58. 123. Frentz 84. Froitzheim 37. 46. 58. 59. 60. 99. 122. 123. 153 156. 157. 158. 162. 164. 167. 168. 169. 170. Füssenich 58. 60. 123. 165. Gangelt 35. Gartzen 158. 172. 173. Geich 60. 120. Geldern 30. 31. 33. Gemünd 50. 58. Gey 116. Geyen 167. Gießen 179. Ginnick 37. 58. 60. 102. 123. 157. 158. 161. 163. 164. Gladbach VI. 58. 59. 60. 123. 137. 154. Glehn 47. 57.213 123. 158 55.91. Goch 167. Göttingen 169. Greinich 165. Gressenich 125. Grevenbroich 32. 91. Grevendal 167. Gudersheim 84. 758. Hambach 25. 34. 90. 160. 161. 165. 204. Hamburg 82 Harff 127. Haſenfeld 58. Han 58. 102. 157. 161. Hauſen 58. 59. 156. 157. 158. 159. 161. 165. 213. Heidelberg V. Heimbach VI. 14. 15. 19. 21. 25. 26. 31. 32. 41 42. 43. 55. 137. 149. 153 161. 162. 165. 177. Heinsberg 13. 35. 45. Heisterbach 18. Hergarten 81. 156. 158. 161 Hetzingen 57. 84. 96. 103. 106. 107. 108. 109. 122 123. 164. 179. Heyen 167. Hochkirchen 59 Hochstaden 21. 22. Hohingen 60. Hollig 60. 123. Hoven 126. 153. 156. 162. 165. Hürtgen 125. 129. Jakobwüllesheim 59. 60. 120 123. 156. 158. 162. Imgenbroich 5.6. 111. Irnich 84. 158 Jülich VII. 15. 20. 25. 29 33. 35. 44. 58. 91. 99. 135. 136. 137. 142. 152. 210 Juntersdorf 60. 156. 158. Kaiſerswerth 28. Kall 102. Kallerbend 60. 96. 97. 109. 122. 123. Kelz 58. 59. 60. 123. 134. 156. 157. 158. 161. 165. 178 Kemperheide 156 Kerpen 28. Kesternich 111. Kettenheim 58. 60. 120. 154. 159. 172. 211. Kirchberg 137 Kirschbaum 36 60. 123. 187. Kleburg 159 Koffemerhof 81. Koslar 123. Kreutzau VII. 37. 58. 59. 97, 99. 123 134. 152. 156. 157. 158. 161. 162 Kühlenbusch 108. Kürzenbusch 106. Kyringen 121 Lach 60. 97. 122. 123. Langenbroich 141. Langendorf 156. 158. Langerwehe 35. Laurenzberg 158. 173. Lechenich 13. 22. Lendersdorf VII. 46. 134. 161. Leversbach 58. 104. 105. 105. 212. Limmiers 120. 127. Linnich 33. 45. 57 91. 134. Lövenich 156. 158. Lückerath 156. Lüppenau 59. 60. 123. 148 156. 158. 176 Lüxheim 58. Luxemburg 30. Lych 185. Malmedy 110. Marienholz 22. Mariawald 22. 81. 136. Mariaweiler 143. Mastricht 41 Mausanel 56. 88. 104. 110. 211. Manbach 13. 14. 15. 19 57. 58. 59. 60 97. 110. 123. 149. 152. 154. 158 186. 189. Mecheln 114. Mechernich 32. Merſcheid 156. Merzenich 97. 154. 156. 172 Metz 28 Millen 35. Montjoie 13. 14 28. 29. 44. 49. 55, 56. 103. 105. 106. 110. 111. 164. 177. Morken 126 Müddersheim 60. 123. Mülenark 25. Mülheim 49 München V. Münstereifel 33. 40 45 55. 56. 91. 124. Nancy 38. Nemmenich 156. 158 162. Neudeck 11. Neuenahr 48. Neuenhof 59. 97. 123. Neuß 45 57. 59. 165 Rideck 11. 16. Niederberg 48 154. 156. 158 Nieder⸗Eheim 149. Niel 133. Nörvenich 14. 15. 158. Nürnberg 11. Nymwegen 48. Oberbohlheim 15 Oberbüllesheim 145. Obermaubach 58. 59. 60 81. 97. 98. 99. 100. 101. 102. 157. 189. Oberwinter 14. Olef 133. 134 Orſey 46. Palant 84 Pech 158. Petterni.) 17. 25. Pier 14 136 Pingsheim 16. 25. 50 Pissenheim 58. 60. 122. 141. 143. 157. 161. 163. 164 Plettenbern 84. Poll 14 Prag 82. Ramsauel 81 97. 99. 189 212. Randerath 35, 91. Nath bei Nideggen 59. 97. 119. 120. 122 .123. 141 158. 212. Rath bei Nörvenich 14. Regensburg 82 Rellinghausen 167. 168 Remagen 28 Reval 124. Rheinbach 130 Linzenich 156. 158. 158 50 81. 101 122. 3.104 189. 97. 141 Rheineck 18. Rödingen 17. 25. Rölsdorf 189. Röttgen 10. Rode 168. Rommelsheim 120. Roßberg 106. Ruhrberg VII. Saffenberg 14. Satzfei 57. Schaven 154. 156. 158 Schifelberg 156. Schirmeck 11. Schlagstein 59. 60. 81. 97 98. 102. 157. 212. Schleiden 49. 52. Schmidt 111. 143. Schnorrenberg 127. Schönau 26. 29. 113. Schönforſt 29. 172. Schüdderfeld 60. 96. 123. 163, 191. 205. Schwarzenbroich 97. 143. 177 Schwerfen 57. 156. 158. 161. 163. 164. 165. Setterich 137. Siegburg 14. Siersdorf 111. 112. Sievernich 60. 112. 123. 156. 158. 179. Sinzenich 154. Sinzig 22. 28. Sittard 35. 45. 55. Soller 37. 46. 58. 59. 60. 120. 123. 156. 157. 158. 162. 164. 165. Speier 163. Stambach 158. Steinfeld 59. 179. Stolberg 143. Stommeln 35. 132. Strauch 111. Süstern 35 Thuir 60. 97, 108. 154. 161. Thum 57. 58. 60. 102. 122. 139. 143. 147. 161. 164. 179. 186.220 Tomberg 25. 33. 130. Trier 52. 125. Uedingen 58. 60. 105. Uelpenich 134. 156. 158 165. Unkel 154. Unterilmstadt 179. Weinau 158. Veitzheim 120. Velden 112. 114. Vettweiß 37. 57. 58. 60 123. 124. 154. 156. 157. 158. 165. Virnich 158. Blatten 32. 84. 96. 133. 134. 141. 156. 158. 159. 161. 162. Vogelsang 172. Voissel 156. Boſſenack 125. Wallenthal 156. Wallpütz 156. Waſſenach 119. Weiler 158. 172. 173. Weiskirchen 154. 156. 158. Werden 28. Wesel 44. Wichterich 57. Wickerath 84. Wildenburg 3. 179. Wilhelmſtein 157. Winden 37. 99. 156. 158. 161. 163. Wittscheid 138. Wollersheim 30. 37. 60. 122. 123. 143. 153. 156. 158 186. Wollfiefen 125. Worms 114. Würzburg 11. 178. Zerkall 164. Zülpich VII. 22.25.31. 32. 57. 111. 118. 124. 126. 131. 141. 152. 158. 159. 172. 173. Zütphen 33. 32. 126 159 I Burgflecken Neustadt a Zulpicher Ther. b Durener Ther. c. Creatirhof. d. Brandenberger-Thor Heimerstauer Ther 1. Rathans I Markt Nychsther i. Traziasthurm k.k. Alte Thore m. Cemthurei. n Pfarrkirche c. Schlossgarten p. Setzenwande r. Pferdeschwemme. Es Thor zum Schwengel. Schöffensiegel 1309 III. = Schloss = Burgflecken = eustadt a Zulpicher Ther. b Dürener Ther. c. Creatishof. d. Brandenberger Thei. c. Heimerstauer Ther Rathhaus J. Harkt h. Sycksther O. Trazias Thurm k.l. Alte Thore m. Comthura. n. Pfarrkirche. c. Schlossgarten p. Ielsenwande r. Pferdeschwemme. s. Thor zum Schwengel. N RATI Rathssiegel to Egerh. Farrkirche P Nideggen. M. Goebbels fe GrundriÅ¿s. A