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Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
Seite
83
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83auf den Landstraßen patrouillirt werden. Die Verordnungwurde am 17. December von der Kanzel publizirt und andie Stadtthore zu Nideggen publice affichirt. Durch denmit den Anordnungen gegen die Contagion betrauten Geh.Rath Reiner wurde fürs Oberquartier von Jülich verord-net, daß alle Nebenwege durch einen Pfahl abgesperrtwürden, auf dem angeschlagen sei, daß bei Leib= und Le-bensstrafe Niemand denselben betreten, sondern sich auf derLandstraße halten solle, und daß besondere Examinatorenbei den auf den letztern angestellten Wachen auf eine vor-geschriebene Formel vereidet würden. Danach sollten sieauf der angewiesenen Contagionswacht vom Aufgang biszum Untergang der Sonne beständig verbleiben und keinenReisenden ohne Vorzeigung der vorgeschriebenen Pässe undGesundheitsscheine durchlassen, ausländische Juden u. andereverdächtige Vagabunden unbedingt zurückweisen, auch eingenaues Protocoll über die passirenden Reisenden führenund täglich den Churf. Beamten einliefern. Der Rathvon Nideggen hatte vom 2. Dez. ab Wachten an denStadtthoren der Rottordnung nach angestellt. Weil aberin des Städtleins District keine sonderlichen Nebenwegeseien, als längs der Stadtmauer auf Montjoie, so schien esihm überflüssig, Pfähle mit Warnungstafeln aufzustellenda die Reisenden von den Wachten an den Stadtthorenen passant avisirt werden könnten, ebensowohl wie beson-dere Examinatoren anzustellen und zu salariren, da derBürgermeister und drei vereidete Rottmeister dies Geschäfttäglich mitbetreiben könnten und bat daher den Chur-fürst die Stadt von beiden Bestimmungen entbinden zuwollen.IV. Sebastianusbruderschaft und Schützengesellschaft.Die Schützengesellschaften verdanken ihren Ursprungdem Emporblühen der Städte und des freien Bürgerthumsim Mittelalter. Jeder freie Bürger hatte nicht nur dasund Recht, sondern auch die Pflicht, sich im Gebrauch der Waf-

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