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Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
Seite
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89Sgro-mit der Stadt=Hellebarde begleitete stets den Schützenzug.Ein Rathsprotocoll vom 19. Juni 1762 meldet:Wie nundembisheriger statthaubtmann und nunmehriger assessor Pet-tufgrus Kniprath wegen hohen alters diese charge in hodi-nunerna deponirt und ihm davon zu entlaßen gebetten, alsfahrist dessen bitt billig willfahret, mitthin zum Neuen statt-einenHaubtmann vom löblich magistrat per unanimia Werne-rus pick erwöhlet, an rathsstatt berufen und ihm diefachestatt=Helleparde praesentirt fort dazu glück gewünscht wor-den. NB. dieser hat ad 1763 den 18. junii zum eintritein flasch wein gegeben.V. Innere und äußere Rechtsverhältnisseder Stadt.1. Stadtverfassung.Es ist unzweifelhaft, daß zuerst an das Grafenschloßn ab zu Nideggen auf der Höhe des Bergrückens ein Burgfleckensich anbaute und mit festen Mauern, Thürmen und Tho-Se= ren versehen wurde. Da der beschränkte Raum jedochn um bald für die vermehrte Bevölkerung nicht ausreichte, soigung wurden neue Mauern in weiterm Umkreis gezogen und er-Bru hielt dieser neue Stadttheil die Hauptbedeutung, so zwar,Seba daß der alte Burgflecken in der Folge alle Bewohner ver-Zeiten lor und nur noch die Kirche nebst der Pfarrwohnung entund hielt. Wahrscheinlich hat Graf Gerhard diese Erweiterungirden vorgenommen und, als er sie vollendet, der neuen Stadtfünf das große Privileg von 1313 verliehen, welches die Grund-Musi lage oder wenigstens die Bestätigung der städtischen Frei-heiten enthält. Durch dasselbe wurden der Stadt zweiRechte zugesichert. Das Recht der Freiheit von Steuern,trole,Zöllen, Abgaben jeder Art im ganzen Lande für die Eintigegesessenen von Nideggen, und das Recht, nur vor demStadtrichter zu Nideggen belangt zu werden. Durch dieseufbe beiden Rechte war der Ort ganz außerhalb des Amtsver-bandes gestellt, einerseits von der Heranziehung zu dennan Amtssteuern, Frohnfuhren, Hand= und Spanndiensten und