164lagen, anschießend das Elend mit 59 Morgen Haide undStrauchwerk, dann der Burgberg bei Bergstein mit 80Morgen, wovon das Echergewächs dem Churfürsten ge-hörte. Der Roßberg mit 324 Morgen und der Kürzen-busch mit 111½ Morgen waren auch churfürstlich, aberdie Nidegger Bürger hatten das Echer und den Waidgangdarauf. Es waren 2 Förster für Roß=, Nesselberg undKürzenbusch, einer für den Burgberg bestellt.An Wiesen hatte der Churfürst zu Bürvenich 12⅛ Mor-gen, Pissenheim 6¼ Morgen, Schwerfen 19¾ Morgen,Ginnick 9 ¼ Morg., Soller 6 ⅛ Morg., zusammen 53 ½Morgen, die verpachtet waren. Die zahlreichen Höfe mitihren Ländereien sind hier nicht aufgezählt.Die Fischerei in der Ruhr und Kall, die sich von He-tzingen bis zum Dorf Zercall und von da die Kall hinaufbis zum Amt Montjoie erstreckte,!) in der kleinen und gro-ßen Uxmaar zu Froitzheim und Thum und im rothen Bachwurde vom Kellner verpachtet.Ans Schloß gehörten folgende Gärten: Der Bun-gart. vorm Schloß an der linken, der Maulbeeren= oderEselsbungart an der rechten Seite, zusammen 1¾ Mor-gen, der Grafenbungart in der Stadt am Zülpicher Thor(vertauscht gegen einen andern von 3 Viertel am Scheid-kamp), der Scheidkamp außerhalb des Dürener Thors amneuen Weg (1716) von 3 Viertel.Die Bieraccise des Amtes war auf 13 Jahre verpach-tet, dergestalt, daß die Pächter von je 100 R.=Thlr. Pacht-geld 10 R.⸗Thlr. als trocknen Weinkauf im erſten Jahrezahlten. Sie war für die einzelnen Ortschaften verpachtetund brachte 1715 156 R.=Thlr. auf. Die Branntweinaccise war fürs ganze Amt für 78 R.=Thlr. und 10% trock-nen Weinkauf verpachtet.Dazu kamen noch die Einkünfte von den Beschneidun-gen, Heirathen und Todesfällen der Juden (nach dem am) In der Kall, von deren Mündung bis einen Musketenschufoberhalb der Oelmühle hatte die Stadt Nideggen die Berechtigung, an2 Wochentagen, Gudestags und Freitags zu fischen. S. u. instrum.appr poss. von 1598. Als der Kellner selbe verpachten wollte, mußteer auf den Protest der Stadt erklären, deren Recht respectiren zu wollen.
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