163digt verkündigen, daß die Mühle zu Schüdderfeld für dieStadt Zwangsmühle sei und die andern Müller bei Ver-lust des Getreides, Esels, Pferdes und Karrens in Nideggenkeine Kundschaft suchen sollten.!) Bürgermeister und Rathprotestirten aber gegen diesen Eingriff in ihre Privilegienda sie seit undenklichen Zeiten auf in= und auswärtigen Müh-len nach Belieben hätten mahlen lassen, und drohten sichans Kaiserl. Kammergericht zu Speier zu wenden, woraufdie Verordnung zurückgenommen wurde. Um 1700 gabes vier Mühlen bei Nideggen: Die Fruchtmühle zu Schüd-derfeld, die Trohnmühle am dicken Stein unter dem Schloß,deren Platz der Herzog 1553 an Peter Troyn in Erbpachtgab, um eine Oelmühle und zur Nothdurft ein Rad füreine Kornmühle zu errichten, vorausgesetzt, daß er denübrigen Mühlen nicht schade: dann unterhalb der letzterndie Lohmühle und die Follmühle an der Brücke.An Weinbergen besaß der Churfürst 1716 in Winden7 Morgen 1 Viertel, in Ginnick 19 Morgen 1 Viertel 2Pinten, in Pissenheim 6 Morg. 1 V. 2 P., in Bürvenich6 Morg. 1 V. 2 P., in Schwerfen 3 Morg. 3 P. Die-selben wurden auf 12 Jahre in Gegenwart des KellnersOberweingartsaussehers des Amtes und des Unterwein-gärtners jeden Ortes verpachtet, so daß der Churfürst dieHälfte der Trauben erhielt, die Pächter den Dünger, dieRahmen und die Arbeit liefertenDie fürstlichen Waldungen im Amte waren „Echerbüsche, so Heckholz und Eichen ist“. Dazu gehörten derNesselberg mit 304 Morgen, wovon 8 Morgen wüst da1) Er stützte sich auf einen unten abgedruckten Erbpachtbrief von1410, wonach die Mühle „das gemall von Nydeggen In aller derma-ßen, as dat von altersgewonlich und herkommen ist,“ haben sollte.Nach Ableben des damaligen Erbpächters Abel theilten die Nachkommendas Gut, so daß ein Zweig die Mühle mit etlichen Benden, der andereHaus, Hof, Garten, Länderei und Benden erhielt und jeder Theil 6Malter Roggen und 8 Quart Oel in die Kellnerei lieferte. Schul-theiß Servas Frenz kaufte um 1560 die Mühle, Peter Birfeld späterden Hof, Beide ohne Wissen und Consens des Herzogs und ohne diePacht regelmäßig zu zahlen; 1580 klagte derselbe deshalb zu Nideggenauf Einziehung der ihm heimgefallenen Mühle; bald darauf erhielt je-doch Frenz von ihm eine Pfandverschreibung auf die Mühle und dieFischerei in der Ruhr und Kall.11
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