162an den meisten Orten erblich verpachtet. Der Churmuthwar das auf der Grundherrlichkeit beruhende, also nur denPächtern gegenüber vorkommende Recht, bei einem Erb-falle das beste Stück des Nachlasses zu küren, d. h. sich zuwählen und vorweg zu nehmen. Im Kirchspiel Kreuzauwar jeder Hausstand, Mann und Frau churpflichtig unddas Beste quitt, so nach eines Jeden Absterben auf demHof oder in dem Stalle befunden wurde, dergestalt jedoch,daß, wenn der Mann starb, dem Fürsten die Auswahl zustand, wenn die Frau vorher mit Tod abging, der Mannsich zuerst das beste Stück nahm im Beisein von Schul-theiß und Scheffen. Sogar an den Hofesgütern, die aufdie Burg zu Kreuzau churpflichtig waren, hatte der Fürstdie Vorchur. Ebenso churpflichtig waren die Erbpachtlän-dereien zu Soller, Jakobwüllesheim, Frangenheim und Froitz-heim. Jeder Pächter empfing seine eigene Länderei fürempfangende Hand; starb einer unter solcher empfangen-den Hand, so nahm der Fürst das beste Stück aus Stalloder Hof. In Soller und Frangenheim waren je 3 Hofgedinge jährlichs, auf denen jede empfangende Hand zuerscheinen hatte, deren Namen abgelesen und gesehenwurde, ob deren keine verstorben war. Die Pächter vonHoven und Floren, die aufs Schloß Heimbach den Pachtzahlten, waren nach Nideggen churpflichtig. Auch zu Nemmenich und Vlatten wurde der Churmuth erhoben.Dazu kamen die zahlreichen aus den fürstlichen Län-dereien, Höfen und Mühlen u. s. w. gewonnenen Erbpächtean Geld, Hafer, Roggen, Spelz, Hühnern, Eiern, Kapäu-nen u. s. w., wie auch die Einkünfte aus den Weinbergenund Wäldern. Der Fürst hatte das Mühlenregal, d. h.das ausschließliche Recht, Mühlen im Lande anzulegen,resp. gegen eine jährliche Abgabe die Concession dazu zuertheilen, dem jedoch die Ritterschaft nach altem Landrechtnicht unterworfen war. Die Müller hatten die Mühlenin Erbpacht gegen Geld= oder Naturalabgaben. Sie wa-ren theilweise Zwangsmühlen, d. h. die Bewohner einesbestimmten Distriktes mußten in ihnen mahlen lassen, wo-durch ihr Werth sich bedeutend erhöhte. So ließ der Pfalz-graf 1627 in der Pfarrkirche zu Nideggen nach der Pre-
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