156richte für alle nicht den Hofesgerichten besonders vorbehal-tene Sachen und die derselben nicht unterworfenen Per-sonen. Die Hofesgerichte waren wiederum1.) geistliche Hofesgerichte zu Floisdorf, Hoven, Emb-ken, Wollersheim, Froitzheim, Kelz, Vettweiß, Niederberg,Schaven, 2.) adlige zu Blens, Berg bei Nideggen, Lüp-penau, Hausen, Kreuzau, Kalenberg, 3.) fürstliche zu Flois-dorf, Sievernich, Soller=Jakobwüllesheim, FrangenheimHausen, Kalenberg, Berg bei Floisdorf und Floren. Vogt-gerichte waren dagegen; 1.) Embken=Wollersheim, 2.) Kreu-zau=Winden mit Bogheim und Bergheim, 3.) Bürvenicmit Hausen, Hergarten, Berg bei Floisdorf, Floisdorf,Langendorf, Juntersdorf, Hoven, Floren, Sievernich, Vlat-ten, die Fortsetzung des alten Gerichts auf der KempenerHeide mit neun Hundschaften (von denen die GemeindeBürvenich mit Eppenich eine bildete und noch in einemWeisthum von 1623 diese Benennung erhält), dem einigeandere Ortschaften beigegeben worden waren, 4.) Enzermit Linzenich=Lövenich, Schwerfen, Dürscheven, Weißkirchen,(damit war verbunden, seitdem solches vom Herrn vonDrimborn an Jülich gekommen, das Gericht Nemmenichmit Uelpenich und Merzenich), die Fortsetzung des altenGerichts auf dem Schifelberg mit vierzehn Hundschaften,5.) Soller mit Frangenheim, Kelz und Jakobwüllesheim,6.) Vettweiß für sich allein, 7.) Froitzheim für sich allein,8.) Niederberg mit Schaven, 9.) Kalenberg mit Voissel,Merscheid, Wallpütz, Lückerath und der Hälfte von Wallen-thal. Die Appellation von den Amtsgerichten ging nachJülich ans Hauptgericht, später an den Jül. Berg. Hofrath zu Düsseldorf und in dritter Instanz an das Ober-appellationsgericht zu Düsseldorf. Auch der Amtmannhatte eine Gerichtsbarkeit in gewissen kleineren, besondersin Polizeisachen. Derselbe war im Allgemeinen in einerZeit, wo Justiz und Verwaltung noch nicht strenge getrenntwaren, der vollständige Vertreter des Herzogs in seinemBezirke, dem zur Unterstützung in seinen Funktionen derVogt oder Amtsrichter zur Seite gestellt war, Sie haltendaher gemeinschaftlich die Leitung der Polizei; bei ihnenwurden die Kirchen= und Gemeinderechnungen abgelegt,
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