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157von ihnen die Steuern und Kriegslasten vertheilt. DerAmtmann erließ das Aufgebot zu Kriegs= und Wachtdien-sten, schlichtete Streitigkeiten zwischen der Gemeinde undihren Vorständen oder ihren Grundherren. Er hielt mitdem Vogt und den verschiedenen Gerichten die dreimaljährlichs stattfindenden Herrengedinge ab; auf denen einer-seits die Weisthümer, d. i. die uralten Aussprüche der Ge-richte über die rechtlichen Verhältnisse der Gemeinde, derenPrivilegien, die Begrenzung der Gewalten des Grund-herrn und Landesherrn u. s. w., andererseits die fürstlichenVerordnungen abgelesen wurden. In späterer Zeit konnteer sich durch einen von der Regierung bestätigten Amts-verwalter vertreten lassen.Außer den verschiedenen Volksgerichten und unabhän-gig von denselben vermöge besondern Privilegiums desGrafen Gerhard von 1313, bestand das Nidegger Stadt.gericht, zu dem außer der Stadt selbst und den davon ab-hängigen Dörfern Obermaubach und Schlagstein noch dieOrtschaften Abenden, Berg bei Nideggen, Bergstein, Blens,Brandenberg, Hau, Ginnick unter den Namen des kleinenAmts Nideggen gehörten; zu ihnen nahm der Schultheißvon Nideggen eine der des Vogtes ähnliche Stellung ein,wie wir oben in einem besonderen Abschnitt näher gesehenhaben.Das Amt Nideggen war das größte des Herzogthumsund deßhalb schon vor 1710 in zwei Bezirke, Ober= undUnteramt unter einem gemeinschaftlichen Amtmann einge-theilt, die je einen besondern Vogt, dagegen mit dem Ni-degger Stadtgericht beide gemeinſchaftlich den Gerichtſchrei-ber hatten. Zum Oberamt gehörten unter andern: Aben-den, Bergstein, Blens, Brandenberg, Hau, Hausen, zumUnteramt: Kreuzau, Froitzheim, Ginnick, Kelz, Soller, Vett-weiß, Pissenheim, Frangenheim. Die Beamten wohntenfrüher zu Nideggen selbst und zwar die Amtmänner vordessen Zerstörung 1542 auf dem Schloß, dann zogen siein die Stadt; bald aber wohnten sie, wie auch die Vögte nichtmehr in dieser. Die Gefängnisse des Amtes befanden sichzu Nideggen auf dem Dürener Stadtthor. Das Amt Ni-deggen bestand aus der Stadt Nideggen mit ihrem Ge-