153zustand aufrecht zu erhalten, mußten zu ihrem Schirmvogteinen weltlichen Herrn wählen, dem vom Kaiser der Blut-bann oder die hohe Criminaljustiz übertragen wurde undder in Kriegsfällen Beistand und im Processe vor aus-wärtigen Gerichten Vertretung zu gewähren hatte. SeineBelohnung bestand in dem sogenannten Vogtgelde oder derVogtbed, Gerichtsgefällen und Strafgeldern, sowie gewissenAbgaben vom Hofe. Hiernach entwickelte sich, wie derAnfangs freigewählte Vogt seine Stellung zu einer erbli-chen erhob, dessen Landhoheit in dreifacher Richtung, in-dem sie die Gerichtsbarkeit, den Kriegsdienst der Untersa-ßen und das Besteuerungsrecht begriff. Diese Vogteien,die wichtige Bestandtheile des Amtes Nideggen bildeten,reichen zum Theil in frühe Zeiten hinauf. Die Vogteiüber Froitzheim war ein pfälzisches Lehn, das 1233 demGrafen von Jülich bestätigt wurde; die Vogteien überEmbken, Wollersheim und Hoven waren schon mit der Herr-schaft Hengebach verbunden. Bei andern Ortschaften, indenen Jülich die grundherrliche und landesherrliche Ge-walt vereinigte, läßt sich der Besitzerwerb nicht leicht nachweisen. Außerdem war eine Reihe von weltlichen Immu-nitäten bestehen geblieben, die zur Manchfaltigkeit der po-litischen Gestaltung der Gegend außerordentlich beitragen,ihre Herren, die eigene Gerichstbarkeit, auch das Hochgericht, sowie alle sonstigen landesherrlichen Rechte, Polizei,Jagd und Fischerei, Accisen, Patronat u. s. w. hatten undderen Gebiete Freiheit von Steuern, Zöllen, sonstigen Ab-gaben, Aushebungen, Truppenmärſchen und Einquartierun-gen genossen, waren dennoch in ein gewisses Schutzverhält-niß zu Jülich eingetreten und hießen daher jül. Unterher-ren. Sie zahlten für Schutz und Schirm eine bestimmteGeldsumme, die auf dem jährlichen Unterherrentag zuCöln durch Unterhandlungen mit dem herzoglichen Com-missar festgesetzt wurde. Von ihren Gerichten wurde ap-pellirt an den jül.= berg.= Hofrath. Diese Herrschaften,die theils Allodien, theils Lehn, doch ohne Lehndienste wa-ren, befanden sich meistens in Händen von Adligen, konn-ten aber auch an Bürgerliche gelangen. Ihrer gab es imAmte Nideggen folgende: Binsfeld, Bollheim, Burgau,
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