Druckschrift 
Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
Seite
138
Einzelbild herunterladen
 

138Mit der Stadt Nideggen waren noch verschiedene Zwi-stigkeiten zu ordnen, von denen eine am 20. Februar 1571durch einen Vergleich erledigt wurde. Dem Stift gehörtedas Jungholz, ein in der Nähe des alten Collegs gelege.ner Bergrücken; es wurde nun stipulirt, daß den Bürgernder althergebrachte Weidgang auf demselben, der durch et-liche Pächter erschwert wurde, unverkümmert bleiben, dieGrundstücke der Pächter aber nicht beschädigt werden soll-ten. Den damaligen Zeitpächtern wurde das Land inErbpacht überlassen gegen eine jährliche Abgabe von einemSümmer Hafer vom Morgen Ackerlandes, 4 Cöln. Albusvon Weingärten, Busch und dergleichen Land, ein Süm-mer der jedesmaligen Frucht vom Morgen Schelfelts, dieauf Martini oder 14 Tage nachher zu entrichten war.Erbung und Enterbung geschah vor des Kapitels Kellnerund 2 Bergmännern d. i. Pächtern des Kapitels. Einstatt eines Gerichtsboten angestellter Bergmann forderte dieSäumigen zur Zahlung auf und zog nach 6 Wochen 3Tagen (also nachdem das Pachtgeld seit Jahr und Tagaufgelaufen war) die Güter ein. Außer dem Pachtgeldmußte auch der Zehnt von allem, was auf dem Jungholzwuchs, dem Stift gegeben werden, mit Ausnahme vonTrein Ulrichs Kamp und den Bungarten am Pfad, so vonNideggen am alten Colleg vorbei ging, auf welchen andereAbgaben lasteten. Am 2. Mai 1561 schoß der Stadtrathdem Stift, dem der Herzog „zu ergeldung newer Capitelß-heußer“ die Aufnahme von Kapitalien auf seine Erbgütergestattet hatte, 90 gemeine Thaler á 52 Albus auf 13Jahre vor. Dazu sollte er jährlichs auf Martini oder 14Tage nachher 7 Malter Hafer und 7 Gulden current ge-ben und dagegen das Jungholz mit allen Gefällen undRechten (also den Erbpächten, Zehnten u. s. w.) in Versatzerhalten, vorbehaltlich des Einlöserechtes des Kapitels nachAblauf der 13 Jahre. Letzteres wurde nicht benutzt undso behielt der Rath das Jungholz für die 7 GuldenPfenningsgeld und 7 Malter Hafer, die der Stiftshalfenzu Wittscheid bei Heimbach von dem Jungholzzehntpächterdes Raths einzog. 1751 bestanden die „kapitulargrund-pfachtige Jungholzländereien“ aus 36 Morgen, hierbei ist

ihnwolNocgennichsintmitfrenquieDasNov.