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Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
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134rath, Tilmann zu Vlatten und Johann zu Olef vor sichladen und nachdem er im Beisein der Domherren Leon-hard von Bilstein, Florentin von Wewelkoven senior undWinand von Gennep Alles genau untersucht hatte, geneh-migte er im Namen des Erzbischofs die Schenkung undsetzte die Einkünfte der Vicekuraten der genannten Pfarreienfest. 1354 den 1. Okt. schenkte der Markgraf an die De-chanei des Stifts das Patronat der Kirche zu Elsig imKreise Euskirchen. Zu Kelz besaß das Stift 1355 Län-dereien, ebenso 1384 die Kirchengift von Kreuzau, derenRückfall an den Herzog von Jülich es am 3. April diesesJahres für den Fall seines Eingehens versprach.1469gab es seinen Hof zu Uelpenich mit Vorbehalt der Wein-gärten in Pachtung. Quix, I. c., 83, 106, 107. DasStift hatte auch die Collation der Kirchspielskirche zu Lendersdorf; es bezog ⅔ des großen Zehnten und den ganzenschmalen Zehnten innerhalb desselben, wofür es bern undstirn, d. i. Zielschwein und Zuchtstier zu halten hatte. Rum-pel, Mat. z. G. v. Düren S. 203.Die Stiftskirche zu Nideggen als die vornehmste desLandes wurde zum Hauptsitze des St. Hubertusordens aus-ersehen, der die edelsten Herren und ersten Fürsten Deutschlands umfaßte. Dieser war zum Andenken an den vonHerzog Gerhard von Jülich über Arnold von Egmont, Her-zog von Geldern und Prätendenten von Jülich am St.Hubertustage (3. Nov.) 1444 bei Linnich errungenen gro-ßen Sieg noch auf dem Schlachtfelde selbst gestiftet undsofort eine große Anzahl von Rittern ernannt worden.Die Stiftungsurkunde des zu Ehren der h. Dreifaltigkeit,der h. 5 Wunden Christi und des h. Hubertus gegründeten, auch associatio von dem Horn genannten Ordenswurde beim Nidegger Kapitel niedergelegt und von dem-selben Buch über Aufnahme und Absterben der Mitgliedergeführt. Lac. Arch. I, 400 theilt die Statuten mit. Eswaren bestimmte tägliche, sowie für gewisse Tage des Jah-res besondere Gebete und für den Vorabend von St. Hu-bertus Fasten vorgeschrieben. Die Mitglieder, die aus 3Klassen: Fürsten, Grafen und freien Edelleuten, endlichRittern bestanden, sollten sich brüderlich lieben, gegenseitig

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