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Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
Seite
105
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105von Nideggen oder des Drover Ortsvorstehers dargethanwar; dann mußte auf dem nächsten Holzertag dessen wirk-liche Verwendung zum Baue nachgewiesen werden undwurde das Verhandeln des Holzes fürs erste mal mit 6Goldgulden, das zweite Mal mit Verlust der Holzgerechtig-keit auf 20 Jahre bestraft. Der Holzertag wurde späterTags vor Martini zu Boich unter der Linde abgehalten.Noch jetzt besitzt die Gemeinde Nideggen mit Drove in un-abgetheilter Gemeinschaft den Wald und hat ¾0 an dem-ſelben, während auf Leversbach, Boich, Uedingen, Drovesammt dem früher zur Herrschaft Drove, jetzt zur GemeindeRideggen gehörigen Rath 11/20 fallen; die Holzschläge wur-den theils verkauft, theils nach Häusern vertheilt.5. Gerechtigkeiten der Stadt Uideggen in denfürstlichen Waldungen.Die älteste Beurkundung dieser Gerechtsame ist der Ver-trag vom 21. Februar 1237 über den zwischen Nideggen,Montjoie und Cornelimünster sich erstreckenden Reichswald.den Graf Wilhelm von Jülich als Lehnsträger der Wald-grafschaft (des Bannforstes, der Forstmeisterei) und GrafValram von Limburg als Inhaber des Hofes Cumze(Conzen) und der davon abhängigen Dörfer und der Amts-verwaltung abschlossen. In demselben wird dem GrafenWilhelm und allen Bewohnern von Nideggen das Rechtgarantirt, Brand= und Bauholz aus dem Walde zu fällen,wie sie es bis heran gethan, doch nur für ihren Gebrauchin Nideggen selbst, nicht zum Verkauf oder zur eigenenBenutzung an einem andern Ort. Gegen Zuwiderhan-delnde haben die Förster in Conzen das Urtheil zu spre-chen. Lac. II, 225. Dieses Beholzungsrecht wird denBürgern in dem Försterweisthum vom 21. December 1342bestätigt, doch erscheint ihnen hier ein bestimmter Districtangewiesen, nämlich der Theil des Reichswalds, der zwi-schen Ruhr und Call liegt, zugleich wird ihnen das weitereRecht zugesprochen, zwischen Ruhr und Call die Schweine,die sie in der Stadt gezogen oder für ihren Bedarf gekauft