106hatten, ohne Zehntabgabe in den Wald zur Mast zu trei-ben; gingen die Schweine über diesen Bezirk hinaus, somußte der Zehnte entrichtet werden. Der Förster solltewenn die Schweineheerde von Nideggen abging, nachsehen,ob sie auch alle dorthin gehörten; die übrigen mußten denZehnt bezahlen. Lac. III, 384.Nach einem andern, nicht viel spätern Weisthum, dasunten mitgetheilt ist, konnten die Bürger von Buchen undanderm Holz „scheichte, swellen ind wyrmen,“ die sie brauchten, hauen und wenn der Burgwagen in den Wald fuhrum Holz zu holen, konnten die Wagen der Bürger nachfahren und alles Holz, so unter 3 Fuß abgehauen warund alles andere taube Holz aufladen. Die Bürger soll-ten einen Köhler haben, der nur Donffhoultz (taubes Holz,d. h. alles Holz außer Eichen und Buchen) hauen durftewie einen „Eysser“ und einen „Zedeller.“ Die Bürgersollten zwischen Ruhr und Call ihre Kühe und Schweineweiden und ½ Viertel Deychthum Verchen (von den Zehntschweinen) habenVon den Waldungen, worin Nideggen so berechtigt war,gehörte ein Theil, nämlich Kürzenbusch und Roßberg zumAmt Nideggen, der größere Theil dagegen zum Amt Montjoie, nämlich Boulert und Hetzinger Hecke. Die Verwal-tung der ersteren kam dem Kellner zu Nideggen zu, dieder letzteren dem Forstmeister zu Montjoie, in dessen In-struction es hieß: „Wan auch moist auff den Cammerwal-den geriete, soll der Forstmeister neben dem Försteren dieselbe besichtigen und einen Jederen Cammererwald beson-ders betreiben lassen, darnach sie erleiden können und niemand kein gezucht oder drifft, darauff gestatten, dann allein zum meisten nutzen Ihrer Durchlaucht Verpfachtenoder betreiben lassen Und zu keiner rechnung einbringen.Demgemäß suchte der Forstmeister der Stadt ihre Viehtristzu rauben, 1641 remonstrirt dieselbe gegen ein Erkennt-niß des Forstmeisters, daß die Bürger, weil sie ihre Heer-den in die Montjoier Waldungen getrieben, 25 Goldguldenbezahlen sollen. Auch im Anfang des vorigen Jahrhunderts mußte sie dagegen protestiren, daß der Forstmeisterdie Hetzinger Hecke als Kammerwald verpachten und die
Büh
übereberen