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Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
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104germeister, Scheffen und Rath“; 1597 verpachteten Bür-germeister, Scheffen und Rath einen dem Gasthaus gehö-rigen Benden.4. Städtischer Wald Mansquet.Der Mausauelwald gehörte seit unvordenklichen Zeitengemeinschaftlich der Stadt Nideggen und der GemeindeDrove. Stadt Nideggen und Gemeinde Drove hatten al-les Echergewächs, jeder zur Hälfte, ebenso das Holz. EineGemeinde durfte ohne Vorwissen der andern im Waldenichts vornehmen. Auf den vor Alters her am Donner-stag nach Dreizehntag, Donnerstag vor Pfingsten und Don-nerstag vor Michaelis zu Boich unter der Linde in Gegen-wart des Amtmannes und des Herrn von Drove durch diebeiden Gerichte von Nideggen und Drove gemeinschaftlichabgehaltenen Holzertagen oder Holzgedingen wurden dieBuschbrüchten, d. h. Strafen für Waldfrevel zuerkannt undzu gleichen Theilen getheilt, sowie Bestimmungen überVertheilung des Schlagholzes, Viehtrift u. s. w. getrof-fen. Beide Gemeinden stellten einen gemeinschaftlichenSchweinehirten an. Nideggen verlangte 1636 Abtheilungdes Busches und wurde er durch Landmesser besichtigt, obdie Theilung sich ausführen lasse; es kam indeß nichtdazu. 1677 am 11. Januar wurde der Holzertag, weilzu Boich eine „abscheuliche“ Krankheit herrschte, zu Leiversbach gehalten. 1727 verständigte man sich zu einer neuenBuschordnung für den ganz verhauenen Mausauel, die am29. Mai zu Boich vorgelesen wurde. Darnach sollte, wievon Alters her, von jeder Gemeinde ein vereideter Holz-graf, auf 3 Jahre gewählt, die Aufsicht führen und dasHolz vertheilen, bei letzterer Verrichtung mit Zuziehungvon zwei ebenfalls auf 3 Jahre gewählten Gerichtsscheffenund Förstersknechten aus jeder Gemeinde. Es solltenjährliche Anweisungen von Schlagholz auf die Häuser ver-theilt und das nöthige Bauholz auf einen bestimmten Tagjeden Jahres durch die 2 Holzgrafen und die zugeordnetenScheffen nach Kräften des Busches angewiesen werden, wennder Nothbau durch Attest des Bürgermeisters und Raths

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