Druckschrift 
Geschichte der alten Jülich'schen Residenz Nideggen
Entstehung
Seite
94
Einzelbild herunterladen
 

94cesse ließ er die ganze Bürgerschaft zusammenberufen undbeschließen.Der Bürgermeister und der Rath theilten die Regi-rung der Stadt in der Art, daß der Rath die gesetzgbende, beschließende Behörde war, dem BürgermeisterAusführung zukam. Der Bürgermeister hatte die Verwalldtung des städtischen Vermögens und die Leitung der Palizei, er bewahrte die Schlüssel der Stadtthore u. s.Dagegen hatte der Rath die Rechnungen des Bürgermeisters über Einnahme und Ausgabe der Stadt zu prüfedie Steuern (sog. Stadtcollecte oder bürgerliche Umlagauszuschreiben und auf die Bürger zu vertheilen; er faßtBeschlüsse hinsichtlich der Stadtbewachung, theilte die wacpflichtigen Bürger in Rotten ein und berief die von gew.sen Gütern der Umgegend zu stellenden Erbwächter einEr erließ Polizeiverordnungen und hatte die oberste Con-trole über die Feld=, Wald= und Stadt=Polizei, z. B. dAufsicht über die Schornsteine, über das Gewicht des Br.des, das auf der Stadtwage gewogen wurde, über richtges Maaß der Bierkannen, über die Qualität des Biereund des Weines, für welche Getränke nach vorherigProbe eine Taxe festgesetzt wurde. Es waren 2Kumeister angestellt, denen die Bierbrauer von jedem Cbräu 2 Flaschen zur Probe zapfen mußten. Den Weverschmähten die Rathsherren nicht selbst zu kuiren, wihnen auch die alte deutsche Sitte, beim Trinken Rathspflegen, nicht abhanden gekommen ist. Das Gewicht dWeißbrods mußte sich 1770 nach dem der Dürener Weck-richten, deren man von Zeit zu Zeit einige kommen lieum darnach die in der Stadt zu untersuchen. Die Veror-nungen des Magistrats wurden durch den Stadtbotender Kirche nach der Predigt ausgerufenUnter den städtischen Einnahmen figuriren außer deCollecte die Accisen oder Abgaben der 3 Jahrmärkte, dBrückengelds, des in Nideggen gekauften und zum Thhinausgetriebenen Viehes, des Biers und Branntweins unandere, die gewöhnlich verpachtet waren; dann dieVigen oder Polizeistrafen, Feldvrogen, Buschvrogen, die andem Holzertag zu Boich für den Stadtwald Mausau