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91des= und noch weniger in der Amtsmatrikel gewesen seien.!)Dagegen kam es wohl vor, daß die Fürsten sich von ihnenGeschenk geben ließen und bei ihnen Darlehn aufnahmen,die wohl mehr gezwungene, als freiwillige Geschenke undAnleihen gewesen sein mögen. Bei solchen Gelegenheitenließen sich die Bürger ihre Privilegien neuerdings verbrie-fen, so 24. Aug. 1469 von Herzog Gerhard und HerzoginSophia um eines Schanks willen, den sie denselben gemachthatten; Herzog Wilhelm nahm 1499 von ihnen 40 Gold-gulden auf. Solche Darlehen wurden stets auf die Amts-steuern angewiesen und darauf zurückbezahlt. Die Stadtbehauptete den uneingeschränkten Besitz dieser Freiheitenbis zum gänzlichen Zusammensturz der alten Verhältnisseim Jahre 1794.2) Sie wurden alljährlich auf den 3 Her-1) Wie die Bauern hierüber urtheilten, zeigt ein Bericht des Amts-ausschusses von 1606: „Zu diesem fahllen der anderer gewonlicher undungewönlicher Dienste Contributionen, Schatz, Zinß, rhamengelt undwie es nahmen hatt, soveil, daß nimmer endt noch ufhoeren daher zu ver-hoffen, und pleibt es nicht dabei, sondern was der armer haußmannnoch übrigh hatt, wird et dem einen vor dem andern noch raubischerweis durch die streuffente rutten abgestrickt und muß gleichwoll In gef-far seins Leibs und Lebens stehen und magh ahn Keinem orth sichernoch frei sein. Von diesem allem sein die von Nideg, Gottlob, bißanhero frei gewesen, sie geben I. F. Gn. entweder Pfachte, Schatz,Steur oder Zinß, Leben Ihn Ihrer Burgerlicher Freiheit ſicher undfriedsam, treiben Ihre nahrungh und gewerbtrewlich, und haben darzueine freie gemeindt, wird Ihnen nimer zugemuntet; dem Ambt Ihrenlast helffen zu tragen, weiters, dan sie von rechtßwegen schuldigh.2) Lange Zeit war es dem Verfasser unbegreiflich, daß in allenSchriften, wo die Städte des Herzogthums aufgezählt werden, Nideggenunerwähnt bleibt. Es wurde ihm klar, als er „Benzenberg, UeberProvinzialverfassung mit besonderer Rücksicht auf die 4 Länder Jülich,Cleve, Berg und Mark Hamm 1819“ in die Hand nahm. In BandI, S. 442 wird die Landessteuermatrikel von 1794 mitgetheilt und ge-ſagt, das ſei das vollſtändige Verzeichniß aller Städte und Aemter, ausdenen das Land bestehe. In dieser Matrikel ist Nideggen als Stadtnicht aufgeführt, weil es keine Steuern zahlte, wie die übrigen 9 Städte,wohl aber die beiden Aemter Nideggen und hat man wahrscheinlich an-genommen, daß die Stadt mit zu den letzteren gehört und bei denAmtssteuern angeschlagen worden sei. Somit hat das, was gerade einVorzug von Nideggen ist, zu seiner Herabsetzung gedient. Jenes Ver-zeichniß ist also vollständig nur in Bezug auf die steuerzahlenden Lan-destheile, dagegen muß den 9 Städten Jülich, Düren, Münstereifel,Euskirchen, Linnich, Caster, Bergheim, Grevenbroich, Randerath noch